Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: Riddler am 03. September 2009, 22:12:01
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Hallo,
ich bin schockiert über eine angekündigte Strompreis-Erhöhung zum 1.11.2009 von RWE. Der Nachtstrom steigt um fast 12%, der Haushaltsstrom um fast 8%. RWE will, dass ich die Erhöhung akzeptiere, indem ich das schriftlich bestätige, ansonsten läuft der Vertrag aus. Wie kann man in so einem Falle eine Kürzung bewerkstelligen? Ich danke euch für Stellungnahmen.
MFG,
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Original von Riddler
Hallo,
Der Nachtstrom steigt um fast 12%, der Haushaltsstrom um fast 8%. RWE will, dass ich die Erhöhung akzeptiere, indem ich das schriftlich bestätige, ansonsten läuft der Vertrag aus.
MFG,
1. Mitglied im BDE werden
2. Prozesskostenfond einzahlen
3. Vertragsverhältnisse prüfen lassen
- Kündigungsrecht wirksam vereinbart?
- Status, Sondervertrag oder Tarifkunde (Nachstrom dürfte Sonderv. sein) feststellen
- Musterschreiben schicken
- Einzugsermächtigung streichen
- Hausverbot erteilen
- hier lesen!
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Die Preiserhöhung muss wohl damit im Zusammenhang stehend gesehen werden, dass die Großhandelspreise für Strom an der Börse derzeit im Keller sind, womit auch die Stadtwerke Düsseldorf besondere Schwierigkeiten haben sollen.
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Das dumme ist nur, dass egal, wie die Preise für Strom an der Börse stehen, die EVU mit dieser Argumentieren. Steht er hoch, behauptet RWE auch, man müsse wegen der Preise an der Strombörse erhöhen, auch wenn sie ggf. wohl mehr produzieren als sie selbst an ihre Verbraucher weitergeben. Damit profitieren sie auch von den höheren Verkaufspreisen. Stehen sie tief, argumentieren sie auch damit.
Die dummen sind auf jeden Fall die Verbraucher. X(
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@bolli
Das ist doch völlig normal.
Sind die Marktpreise an der Strombörse hoch, müssen die hohen Einkaufskosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden. Sind die Marktpreise an der Strombörse niedrig, kann die Eigenproduktion nicht mehr zu kostendeckenden Preisen abgegeben werden, dann müssen die Verbraucherpreise aus diesem Grund angehoben werden.
Seien Sie froh, dass angesichts dieser grässlichen Marktverhältnisse die Verbraucherpreise nicht noch viel höher sind :D
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Die Strombörse stellt sich doch immer mehr als Preismanipulationsinstitut dar.
Wer bietet an und wer kauft ein ? Sind das letztendlich nicht doch die vier so arg beschimpften Monopolisten, die auf dem Weg über die Börse unabgesprochen die An- und Verkaufspreise \"organisieren\"?
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...danke für eure Antworten.
Ich habe mich ein wenig über den Prozesskostenfond informiert... Er stellt also leider keine Garantie dafür dar, dass die Prozesskosten im Falle einer Niederlage übernommen werden.
Von wem lasse ich meinen Vertragsstatus prüfen (kann ich das auch selbst machen?)?
Ich bin mir relativ sicher, dass die Preiserhöhung nicht \"billig\" ist. Wahrscheinlich rechnen sich für RWE die Nachtspeicher-Tarife nicht mehr...
Außerdem: Gibt es eigentlich andere Anbieter, die ebenfalls Nachtspeicher-Stromangebote in NRW, Ruhrgebiet, Essen machen?
Danke für eure Antworten,
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@Riddler,
für den Nachtstromes bleibt immernoch die Möglichkeit des Widerspruchs gemäß §307 BGB.
Prüfen Sie Ihren Vertrag ob eine vereinbarte wirksame Preissteigerung vereinbbart ist.
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Original von Riddler
...danke für eure Antworten.
Von wem lasse ich meinen Vertragsstatus prüfen (kann ich das auch selbst machen?)?
Ich bin mir relativ sicher, dass die Preiserhöhung nicht \"billig\" ist. Wahrscheinlich rechnen sich für RWE die Nachtspeicher-Tarife nicht mehr...
Außerdem: Gibt es eigentlich andere Anbieter, die ebenfalls Nachtspeicher-Stromangebote in NRW, Ruhrgebiet, Essen machen?
Danke für eure Antworten,
Leßau
Hallo,
- eine Rechtschutzversicherung übernimmt das eventuell auch!
- du kannst das ganze auch per Energieschutzbrief erledigen, Forum
- Vertragsprüfung selber durch Infos aus dem Forum oder Verbraucherzentrale oder eine RWE Gruppe (Forum)
- Nachtspeichertarif nein!
Ich würde!
- Musterbrief schicken
- kürzen
- usw..
denn RWE hat an anderen Fronten derzeit auch schlechte Karten
- Tarif 2011 / 2012 wird von VZ-NRW bekämpft
- \"normale\" RWE Tarife wurden zu Sondertarifen erklärt!
PS: das eingesparte Geld nicht verbraten sondern anlegen. so kannst du im Notfall immer noch zahlen,
Nur Mut
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@Riddler,
um welche RWE-Filiale handelt es sich eigentlich genau?
Im RWE Rhein-Ruhr-Bereich sind heute 2 Threads zu den Erhöhungen am 01.11.09. eröffnet worden:
Hoher Abschlag durch Wärmestrom (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12511)
Nachtstrom: die nächste Preiserhöhung (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12512)
Auch diesen Thread würde ich gern verschieben, da er in diesen Bereich falsch platziert ist.
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...auch von Brühl.
Der Thread kann gerne verschoben werden.
In meinem Sondervertrag steht, dass RWE und ich den Vertrag immer zum Ende des nächsten Monats kündigen können. Außerdem steht leider drin, dass RWE \"den Verbrauchspreis und \'alles andere\'\" ändern kann.
Wieso darf es solche Verträge geben?
Ich würde nach allem, was ich jetzt herausgefunden habe schließen, dass ich keinerlei Handhabe gegen die Erhöhung habe.
Grüße,
Riddler
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Original von Riddler
...auch von Brühl.
Der Thread kann gerne verschoben werden.
Außerdem steht leider drin, dass RWE \"den Verbrauchspreis und \'alles andere\'\" ändern kann.
Wieso darf es solche Verträge geben?
Ich würde nach allem, was ich jetzt herausgefunden habe schließen, dass ich keinerlei Handhabe gegen die Erhöhung habe.
Grüße,
Riddler
Falsch!
fast alle Preisklausen die nicht klar Auskunft darüber geben ob und wie eine Preissenkung an den Kunden (Sie) weitergegeben werden muß sind nichtig!
(So zumindest im Gasbereich)
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Dazu ist vielleicht dieser Artikel interessant: Bedrohte Spezies im Energiedschungel (http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/Stromheizung__1318/)