Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Mrs.D. am 03. September 2009, 16:13:49
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Hallo,
unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html, Aktenzeichen V R 27/06 findet man ein interessantes Urteil zum Wasserhausanschluss. Demnach unterliegen diese Kosten dem ermäßigten Steuersatz von 7% und nicht 16%/19% Umsatzsteuer.
Teilweise haben die Versorger auf Ihren Internetseiten bereits Formulare für die Beantragung der Rückerstattung bereit gestellt. Betroffen sind wohl Hausanschlussrechnungen seit August 2000...
Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt? Was ist mit der Verjährung?
Gruß,
Mrs.D.
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@Mrs.D., es gibt im Forum zum Thema Umsatzsteuerrückerstattung bei Wasserhausanschlüssen schon mehrere begonnene Diskussionen:
Hausbesitzer erhalten Rückzahlung -Wasseranschlüsse nur 7 % MWSt.- (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=56382#post56382)
ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=57176#post57176)
Widerspruch: ENTEGA Wasseranschluss MwSt Rueckforderung II (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=59851#post59851)
In den Forenregeln seht:
Vermeiden Sie Doppelt- oder Mehrfachposting (mehrere themengleiche Threads in verschiedenen Bereichen).
Das macht Sinn, dann findet man \"Erfahrungen\" leichter. Auch über die Verjährung steht viel Allgemeines im Forum. Die Verjährung ist vom Einzelfall abhängig.
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