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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Münster => Thema gestartet von: RR-E-ft am 02. September 2009, 16:29:57

Titel: Streit vor dem LG Dortmund ohne Einigung
Beitrag von: RR-E-ft am 02. September 2009, 16:29:57
Streit vor dem LG Dortmund ohne Einigung (http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Muenster-Keine-Einigung-vor-Gericht;art993,645359)

Zitat
Seit vier Jahren ist das Spiel das gleiche: Heinz Wolter bekommt seine Gas-Rechnung, bezahlt, formuliert einen Widerspruch und ruft seinen Rechtsanwalt Philipp Hagemann an. Wie berichtet, steht Heinz Wolter auf dem Standpunkt, dass für ihn nur der Gaspreis von 2004 zählt. Alle nachfolgenden Erhöhungen seien nichtig, weil die Stadtwerke ihre Berechnungsgrundlage nicht offen gelegt habe. Insgesamt fordert der Rebell 2082,72 Euro zurück.

Zitat
Erst einmal muss sich Heinz Wolter nun aber einen neuen Gasanbieter suchen. Nach vier Jahren Streit hatten die Stadtwerke zuletzt die Nase voll und haben den Vertrag von sich aus gekündigt. „Man hat mich fortgejagt und nicht gefragt“, so sagt Wolter. Eine neue Abrechnung an ihn wird es von den Stadtwerken nicht mehr geben.

Es muss sich wohl um einen Sondervertragskunden handeln, sonst hätten die Stadtwerke den Vertrag wegen § 20 Abs. 1 Satz 3 GasGVV nicht kündigen können.
Titel: Streit vor dem LG Dortmund ohne Einigung
Beitrag von: bolli am 03. September 2009, 11:12:08
Was dabei aber dann irritiert, ist die Bemerkung

Zitat
\"Auf der einen Seite stehen die Stadtwerke, die sich nach Möglichkeit nicht in die Bücher gucken lassen wollen.
Das deutet doch wohl auf einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB hin, der bei einem Sondervertrag mit unwirksamer Preisänderungsklausel doch nicht geprüft würde.
Oder sollte Herr W. aus prinzipiellen Gründen diesen Einwand nicht geltend gemacht haben und ausschließlich auf § 315 setzen. Möglicherweise zum Nachteil seiner Frau, die so um eine leichte Reise nach Ägypten gebracht würde?  ;)