Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => N-Ergie => Thema gestartet von: Resist am 21. August 2009, 15:13:40

Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 21. August 2009, 15:13:40
Hallo zusammen,

anschließend an das Thema \"letzte Zahlungserinnerung\" geht es nun weiter mit dem Mahnbescheid. So zumindest bei mir.

Ich habe seit 2005 den Gaspreiserhöhungen widersprochen, habe auch im Frühjahr die letzte Zahlungserinnerung erhalten. Auch hier habe ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten und habe nun (gestern) den Mahnbescheid erhalten.

Meine Fragen dazu:
- Wem ist es ebenso ergangen?
- Wer widerspricht erneut?
- Gibt es eine Interessengemeinschaft der man sich anschliessen kann?
- Ist jemand informiert, ob die N-Ergie nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klage vorbereitet hat?

Danke für Rückmeldung und viele Grüße
resist
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: staros am 29. September 2009, 11:38:09
Anscheinend bin ich der erste, gegen den Klage erhoben wurde.

Habe auch den Erhöhungen seit 2005 widersprochen.

Heute kam die Klageschrift.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt in Nürnberg. Wer mir da helfen kann, bitte PN oder hier posten.

Der Mahnbescheid kam überigends 3 Monate zuvor, auch da war ich wohl der erste, wohl wil ich nun auch Strom von einem anderen Anbieter beziehe.


Staros
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: DieAdmin am 29. September 2009, 12:26:42
@staros,

vielleicht hilft die Karte : Anwälte a la Kart\' (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12282)
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 07. Oktober 2009, 15:33:01
Hallo zusammen,

in meinem Urlaub kam erneut ein Schreiben vom Mahngericht, ich nehme an, dass es auch die Klage war, nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen hatte. Das Schreiben wurde von meinem \"Postverwalter\" zurückgesendet mit der Bitte um erneute Zustellung, nach meinem Urlaub, d.h. ich warte nun täglich darauf.

Zum Thema Anwalt: es gab mal einen Artikel in den \"Nürnberger Nachrichten\" in dem die RA Ahrens erwähnt wurde (http://www.cornelia-ahrens-rechtsanwaeltin.de/), dass sie sich um solche Fälle der N-Ergie kümmert  

Viel Erfolg

Grüße
resist
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: CInvest am 08. Oktober 2009, 12:10:03
RA\'in Ahrens war nicht nur in Fällen der N-Ergie, sondern auch gegen andere Energieversorger in Bayern sehr erfolgreich.
Bemerkenswert ihr Aufsatz \"Juristische Diaspora: Die Untiefen der bayerischen Justiz\" in der Energiedepesche Dezember 2008.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Grobschnitt am 08. Oktober 2009, 15:19:37
Zitat
Original von CInvest
RA\'in Ahrens war nicht nur in Fällen der N-Ergie, sondern auch gegen andere Energieversorger in Bayern sehr erfolgreich.


Kann ich bestätigen, siehe ESB - Erdgas Südbayern :D

Grobschnitt
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: DieAdmin am 08. Oktober 2009, 15:21:29
Zitat
Original von CInvest
...
Bemerkenswert ihr Aufsatz \"Juristische Diaspora: Die Untiefen der bayerischen Justiz\" in der Energiedepesche Dezember 2008.

hier nachzulesen: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2008__2471/ContentDetail__8508/
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 10. Oktober 2009, 21:05:47
Hallo zusamen,

was von Coburg gekommen ist weiß ich noch nicht, nach Rücksendung ist es mir noch nicht wieder zugestellt worden.

Unabhängig davon ist mir heute vom Amtsgericht Nürnberg mit Einwurfeinschreiben die Abschrift einer Verfügung zugegangen. Darin wird festgehalten, dasss ein Vorverfahren durchgeführt wird. Frist für Erwiderung 2 Wochen. Die Klage wird stellvertretend für die N-Ergie von den RAs Dr. Endress & Partner (RA Grünert) in Nürnberg durchgeführt.

Na, dann gute Nacht.

resist
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: HDN1970 am 11. Oktober 2009, 16:01:35
Hallo zusammen,

was bedeutet denn Vorverfahren?

Scheinbar haben aber noch nicht alle Verweigerer einen Mahnbescheid bzw. folgende Klageschrift erhalten. Oder?

Schönen Sonntag allen Verweigerern.

Grüßle HDN
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 12. Oktober 2009, 14:40:02
In der Abschrift der Verfügung steht:

Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO die folgenden Aufforderungen:
1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Klageschrift/ Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach anzuzeigen.

2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb der selben Frist
2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

So viel dazu...

Grüße
resist
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: egn am 12. Oktober 2009, 15:32:15
Wenden Sie sich an einen Anwalt/in, z.B. Frau Ahrens. Sie wird die Frist verlängern lassen und dann eine Stellungnahme zur Klageschrift schreiben. Bis es dann tatsächlich vor Gericht geht kann es durchaus noch einige Monate dauern.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 21. Oktober 2009, 16:49:08
Hallo Leute,

hab mich leider erst heute bei Euch angemeldet, bin bisher zwar alleine zurechtgekommen, aber jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll.

Es geht um die N-Ergie, die mich inzwischen beim AG Nürnberg verklagt hat.
Ich habe ab 2006 meine Gasrechnung gekürzt. Ich hatte das Produkt Ideal. In der Hauptsache wird begründet ich zitiere:

„Im Rahmen der Erdgaslieferung im Produkt IDEAL wird der Klägerin gem. §4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt vgl. BGH Urt. V 13.06.2007, NJW 2007, 2540. Dies wird auch im Urteil des Landgericht Nbg-Fürth vom 25.04.2008 – A. Z. 4 HK O 8880/07- bestätigt. In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die in diesem Zeitraum liegende Preisänderung nicht unbillig sind. Mit Urteil vom 09,12.2008-1 U 1123/08-bestätigt das OLG Nürnberg die Entscheidung.“


Meine Fragen:
Soll ich die Forderungen lieber anerkennen?
Ich kann leider auch nicht mehr nachvollziehen ob „Gas IDEAL“ ein Sondervertrag oder ein Tarifkundenvertrag war, wer weiß dies?
Ich möchte, wenn ich mich dagegen verteidige, keinen Rechtsanwalt nehmen, die N-Ergie, vertreten durch Endress & Partner möchte die Sache zum Landgericht verwiesen haben, aber da könnte ich mich, nicht mehr selber vertreten (ANWALTSZWANG) Ihr seit doch kluge Köpfe, in diesem Forum was soll ich machen? Bitte nicht einfach sagen zum Anwalt gehen, das kann ich mir nicht erlauben.
LG
Pferd1953

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: staros am 21. Oktober 2009, 17:03:28
Hallo Pferd1953,

ohne Anwalt wirst du das Verfahren so oder so verlieren. Also entweder mit Anwalt oder anerkennen. Lass dich auf jeden Fall durch z.B. Frau RA Ahrens beraten, das kostet erst mal nichts. Ob du den Prozess führen willst, sollte eine rationale Sache sein. Bei mir war der Streitwert (ca 400 Eur) so gering, dass sich ein Prozess mit allen seinen Risiken für mich nicht darstellen liess, da man ca. 200 Eur den Anwälten vorstrecken muss, die man auch nie mehr sieht. Also bestenfalls nur 200 Euro zahlen, schlechtensfalls einige Tausend Euro (Gutachten) in den Sand setzen. Da war mir die Anerkennung dann doch die bessere Alternative, auch wenn mich hier wahrscheinlich manche steinigen werden. Man konnte ja nicht ahnen, daß die n-ergie wirklich klagt. Aber anscheinend zieht die n-ergie das jetzt knallhart durch.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2009, 17:32:25
Grundsätzlich jeder  kann sich erlauben, zum Anwalt zu gehen, nötigenfalls unter Beantragung von Beratungshilfe, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, das Honorar für eine anwaltliche Beratung aufzubringen. Der Anwalt erbringt schon mit der Beratung eine Dienstleistung und geht ein Haftungsrisiko wegen Falschberatung ein, weshalb ein Anwalt auch dafür ein Honorar verlangen sollte. Schließlich entstehen ihm auch Kosten, um die Beratung überhaupt anbieten zu können und diese Kosten wollen schließlich gedeckt sein.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Cremer am 21. Oktober 2009, 17:49:17
@pferd1953,

dann haben Sie aufs falsche Pferd gesetzt, wenn Sie sich nicht anwaltschaftlich vertreten lassen.

Dann ist ein Einlenken der günstigere Weg, der natürlich mit dem Anerkenntnis der gegnerischen, bisher aufgelaufenen Kosten und Forderungen, abschließt. Die Gegenseite wird es freuen und nicht unerhebliche Kosten im Bereich von mehreren Hundert Euro geltend machen.

Wie staros mitgeteilt, umgehend durch RA\'in Ahrens beraten lassen.

Es stehen nämlich durch das AG Nürnberg Fristen im Raum, siehe Thread von resist weiter oben  !!!
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2009, 18:20:47
Es steht doch jedem frei, ob er sich anwaltlich beraten/ vertren lassen möchte oder etwaig ohne eine solche Beratung/ Vertretung die Klageforderung anerkennt.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 21. Oktober 2009, 19:17:53
Hallo, danke für Eure Antworten,

ich hätte mir aber gewünscht, jemand würde meine Fragen beantworten, es gibt doch bestimmt viele die auch das Produkt IDEAL von der N-Ergie bezogen haben.

Wenn dies ein Sondervertrag war, hätte ich M.E. gute Chancen und ich würde mir dies auch wieder zutrauen, wenn es beim Amtsgericht in Nürnberg bleibt, weiter zu machen.
LG
pferd1953
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: reblaus am 21. Oktober 2009, 19:55:32
@pferd1953
Es hängt nicht unbedingt von dem gewählten Tarif ab, ob Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben oder nicht. Wenn Sie bei Einzug oder Einbau der Gasversorgung einen Vertrag unterschrieben haben, in dem von der AVBGasV oder GasGVV abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, haben Sie einen Sondervertrag abgeschlossen. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie ein Grundversorgungskunde sind.

Sollten Sie einen solchen Sondervertrag besitzen, und die Preisänderungsklausel unwirksam sein, haben Sie Chancen das Verfahren auch ohne Anwalt zu gewinnen. Anderenfalls sollten Sie es vergessen. Selbst mit Anwalt sind die meisten dieser Verfahren bisher verloren gegangen. Ohne fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben Sie nicht die geringste Chance die Unbilligkeit der Preiserhöhungen darzulegen.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 22. Oktober 2009, 10:51:46
Hallo zusammen,

ich habe Stellung genommen, und zwar widerspreche ich den Forderung aus dem Jahr 2005 (wegen Verjährung). Da die Beträge nicht kalenderjährlich ausgewiesen sind kann keine Berechnung erfolgen.
Ansonsten werde ich mich wegen ein paar hndert Euro nicht mit den Herrschaften anlegen, dafür habe ich keine Zeit und Energie, aber das hatte ich für mich von Anfang an beschlossen. Mir ging es hauptsächlich darum mal ein Zeichen gegen die Preispolitik zu setzen.
Den Rest der Forderungen habe ich beglichen. D.h. ich werde die Herrschaften noch ein wenig weiter (ver)ärgern mit den ihren offenen Forderungen aus 2005.
Desweiteren habe ich von einem anderen Gaspreisrebell erfahren, dass mit einem Gespräch mit der N-Ergie die Option im Raum steht u.U. sich aussergerichtlich zu einigen. Es könnte sein, dass die N-Ergie merkt, dass sie ohne Kunden noch blöder dasteht. Denn sowohl unser \"Rebellenkollege\" als auch wir sind jetzt gewechselt.

Falls jemand das Preisblatt mit den allg. Bedingungen zu IDEAL benötigt, ich habe eines, welches ab dem 1. April 2002 gültig war,

Viele Grüße
resist
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 22. Oktober 2009, 13:14:01
Hallo Resist,

ich könnte so ein Preisblatt zu dem Produkt IDEAL gebrauchen, könntest Du mir eins mailen? (WernerGaul@fcn-cluberer.de)

Ich habe übrigens Rücksprache mit Frau Ahrens genommen, bei einem Streitwert( ca. 400 €) verlangt Sie allerdings in einer Sondervereinbarung 595 \"Euronen\".

Meine Verträge bei der N-Ergie sind nach Ihrer Meinung Sonderverträge. Es freut mich, dass „Reblaus“ auch meint, dass ich das Ding gewinnen könnte—wenn die N-Ergie jedoch erreicht, dass das Landgericht für zuständig erklärt wird, muss ich jedoch einen Anwalt nehmen.

Was würdet Ihr machen?
Im Übrigen kenne ich mich sehr gut im Strafrecht (ehrenamtlicher Richter) und im Sozialrecht aus, bisher habe ich ja auch noch nicht einmal einen Anwalt konsultiert sonder immerhin 3 Jahre die N-Ergie ohne Rechtsbeistand getrotzt.
LG
Werner
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RuRo am 22. Oktober 2009, 21:53:23
Zitat
Original von pferd1953
Bitte nicht einfach sagen zum Anwalt gehen, das kann ich mir nicht erlauben.

Zitat
Original von pferd1953
Was würdet Ihr machen?

Ich bin irritiert, da ist guter Rat teuer  :rolleyes: , evtl. angemessene 595 \"Euronen\" in einen professionellen Rechtsbeistand investieren - nee, geht ja nicht wegen Zitat 1 - Zwickmühle.

Prozesskostenfonds des BdE wäre beizeiten eine gute Option gewesen.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: xy78 am 23. Oktober 2009, 17:16:17
keine Rechtschutzversicherung???  8o 8o
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 24. Oktober 2009, 14:43:45
Leider nicht!
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 26. Oktober 2009, 09:52:50
Hallo Leute,

wollte Euch nur berichten, dass ich Klage eingereicht habe und hoffe, dass das Gericht den Verweisungsantrag an das Landgericht verwirft.

LG
Pferd1953
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: reblaus am 26. Oktober 2009, 10:29:31
@pferd1953

Ich bin allerdings nicht der Auffassung, dass Sie bereits dann einen Sondervertrag abgeschlossen haben, wenn der von Ihnen bezahlte Tarif als \"Sondertarif\" bezeichnet wurde.

Soweit Ihre Anwältin über den Tarif hinaus vertragliche Vereinbarungen gefunden hat, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, und vor allem die Preisanpassungsklausel nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht, haben Sie beste Aussichten den Rechtsstreit zu gewinnen.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Oktober 2009, 18:55:26
Zitat
Original von pferd1953
Hallo Leute,

wollte Euch nur berichten, dass ich Klage eingereicht habe und hoffe, dass das Gericht den Verweisungsantrag an das Landgericht verwirft.

LG
Pferd1953

Klage eingereicht mit welcher Hoffnung?
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Resist am 27. Oktober 2009, 19:32:57
Hallo zusammen,

Neues von der Rechtsabteilung der N-Ergie:
in einem Gespräch mit der Rechtsabteilung hat unser „Gasrebellenkollege“ von der N-Ergie erläutert bekommen, dass eine außergerichtliche Einigung bedeutet, dass sie (die N-Ergie) auf die Forderungen weiter besteht, dass man bestenfalls um die Zinsen und die Klage herumkommt. D.h. die N-Ergie besteht auf Begleichung der offenen Forderungen plus Gerichtskosten, falls die Akte schon weiter ans Gericht gegangen ist. Angeblich wurde die Rechtsabteilung angewiesen (letztendlich vom Aufsichtsrat mit Vorsitzenden Dr. U. Maly) gegen alle säumigen Zahler vorzugehen, um Geld in die leeren Stadtkassen zu bekommen.  Angeblich will die N-Ergie von allen „Rebellen“ (ca. 1000) nun das Geld eintreiben, egal wie lange es dauert und wie viel es kostet.

Das ist für mich mehr als enttäuschend. Da ich jedoch keinen Wert auf eine gerichtliche Auseinandersetzung lege, zahle ich nun die offenen Forderungen (plus Gerichtskosten) und wechsle zum 30.11. zu einem neuen Gasversorger.

Nur ein Trost bleibt, die Höhe der Forderungen die die N-Ergie an mich hat, haben die locker in ihren ganzen Aufwand für Forderungsmanagement, Rechtsabteilung und Anwälte stecken müssen.

Das war´s dann. Tschüss N-Ergie.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: userD0013 am 31. Oktober 2009, 18:54:16
Hallo zusammen,

das Preisblatt, gültig ab 1.4.2002, für die Tarife Ideal S (Allgemeiner Tarif), Ideal M und Ideal L habe ich auch noch. Darin sind die (damaligen) Arbeits- und Grundpreise aufgelistet.
Außerdem liegt mir noch ein Schreiben der N-Ergie aus März 2007 vor, in dem für das Produkt ERDGAS SMART geworben wird. Darin heißt es u.a.:

\"Sollten Sie also kein Interesse an ERDGAS SMART haben und keinen Sondervertrag mit der N-ERGIE (für IDEAL M oder IDEAL L) unterzeichnet haben ...\"  

Damit bezeichnet die N-ERGIE ihre Tarife Ideal M und L doch selbst als Sonderverträge.
Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Gruß hby
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Cremer am 31. Oktober 2009, 18:57:15
@hbv,

es ist nicht nur vom Arbeitspreis, sondern auch vom Grundpreis und ebenso von den Vertragsbedingungen abhängig, ob es ein Sondervertrag ist oder nicht.

@resist,

da sind Sie jetzt auf das Pokerspiel der N-ergie reingefallen, wenn Sie jetzt aufgeben.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RuRo am 01. November 2009, 10:16:28
Und so sieht es der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 225/07 vom 15.07.09):

Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 02. November 2009, 11:29:29
Hallo Leute,

Frau Ahrens hat mir mitgeteilt, dass die Produkte Ideal M und L, sonderverträge sind.

Lg
pferd1953
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 06. November 2009, 19:20:52
Hallo,

wollte Euch mitteilen, dass ich es bisher wenigstens erreicht habe, dass der erste Termin nicht vor dem Landgericht stattfindet und ich mich wenigstens selber vertreten kann.

Könnte mir „hbv“ vielleicht das Werbungsblatt über den Smart Tarif zukommen lassen:

WernerGaul@web.de (hoffentlich ist das erlaubt)!
Leider zieht das Gericht die Akten 4 HK O 2218/07 LG Nbg,-Fürth; 1 U 1123/08 OLG Nürnberg, 4 HK O 9673/06 und 4 HKO 896/07 LG Nbg.-Fürth, ich fürchte, dass das Fälle sind, die von der N-ERGIE gewonnen wurden.

LG
Pferd1953
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RuRo am 07. November 2009, 20:10:26
@pferd1953
Guckst du hier: OLG Nürnberg vom 09.12.08 - 1 U 1123/08 (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2288/)
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 08. November 2009, 15:24:34
...danke Ruro

LG
Werner
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Cinnamon am 09. November 2009, 00:10:57
Hallo hby,
bitte senden Sie mir doch mal das Preisblatt von 2002 zu (cinnamon@nefkom.net). Interessant wäre es natürlich auch zu wissen, ob es in den bestehenden Verträgen überhaupt eine Preisgleitklausel gegeben hat und wenn ja, wie die ausgesehen hat.
Ich weiß das nicht, weil ich nie einen Vertrag mit der N-Ergie hatte. Als wir damals unser Haus von den Vorbesitzern übernommen hatten, wurden wir sozusagen von der damaligen EWAG auch \"übernommen\".  Später ging das dann auf die N-Ergie über. Aber wie gesagt, einen Vertrag mit Unterschrift hatte ich zu keiner Zeit. Ich denke das ist ganz interessant, siehe Energiedepesche 3/09, Seite 10 (Versorger darf Preise nicht festsetzen).  
Hat irgend jemand Infos zur Preisanpassungsklausel? Bitte melden.

Viele Grüße!

C.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 09. November 2009, 08:10:26
Zitat
Original von pferd1953
Hallo,

wollte Euch mitteilen, dass ich es bisher wenigstens erreicht habe, dass der erste Termin nicht vor dem Landgericht stattfindet und ich mich wenigstens selber vertreten kann.
Tja, ich kann nur wiederholen, was ich schon mal gesagt habe: ICH halte eine anwaltliche Vertretung für unverzichtbar, da man auch im Prozess noch auf Wendungen reagieren können muss und dieses ein fachkundiger Anwalt sicherlich besser kann als Laie, mag er auch in der Materie seiner Meinung nach gut vorbereitet sein.

Aber südlich des \"Weisswurstäquators\" gelten ja manchmal sowieso eigene Gesetze. Vielleicht möchte pferd 1953 da nicht umsonst inverstieren (wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat). Aber dann wäre eine rechtzeitige Investition in den Prozesskostenfond des BdE die deutlich bessere Investition gewesen.

So kann ich nur sagen: Viel GLÜCK !!!
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 23. November 2009, 18:36:27
Hallo Leute,

ich bin heute ein glücklicher Mensch.


Vergleich mit 1/3 Abschlag von den Rechnungen 2006-2008
Keine Zinsen, keine Anwaltskosten.

Für Bayerische und besonders Nürnberger „Verhältnisse“ Spitze, im Verfahrensfall wäre es vor dem Landgericht verhandelt worden, also hohe Kosten und hohes Prozessrisiko.
Frau Vorsitzende hat auch sinngemäß gesagt, dass die oberen Gerichte an Ihrer bisherigen Rechtsprechung festhalten.
LG
pferd
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: reblaus am 23. November 2009, 19:18:25
@Pferd1953
Herzlichen Glückwunsch!

Sie sollten mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden sein.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: userD0013 am 24. November 2009, 13:44:38
@Pferd1953

Sie haben eine PN
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: RuRo am 24. November 2009, 14:52:46
Potztausend - gerade mal einen guten Monat im Forum aktiv und dann im Eilzugtempo durch die erste Instanz mit einem Vergleich  :rolleyes:

Was machen tausend andere Verbraucher falsch?
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 25. November 2009, 10:09:33
Zitat
Original von RuRo
Potztausend - gerade mal einen guten Monat im Forum aktiv und dann im Eilzugtempo durch die erste Instanz mit einem Vergleich  :rolleyes:

Was machen tausend andere Verbraucher falsch?
Na ja, für mich wäre der Vergleich, den pferd1953 abgeschlossen hat, jetzt nicht unbedingt ein Gewinn. Widerspruch seit 2006 mit Kürzungen und \"nur\" 1/3 Kürzungen der Rechnungen, obwohl die Preise in diesem Zeitraum deutlich mehr gestiegen sind als 33%.

Da ist die Regelung zwar vielleicht stressschonend aber nicht unbedingt finanziell attraktiv. Da wird er ja sogar noch was nachzahlen müssen.  :(
Als Pluspunkt bleibt höchstens, dass man so nicht der Willkür der südländischen Justiz ausgesetzt ist.  :D

Da beschäftige ich mich lieber noch ein wenig mit meinem Versorger, wenn er denn mal wieder schreibt.  :D
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 25. November 2009, 10:20:25
Hallo,

ich danke Euch für Eure Glückwünsche!
Vielleicht waren die über 30 Jahre für die ich mich für unsere Mitmenschen in sämtlichen Bereichen des Verwaltungs- Arbeits- und Sozialgerichten eingesetzt habe nicht ganz unnütz.
Auch die ehrenamtliche Richtertätigkeit (Schöffe) war nicht ganz für die Katz´

Dann 3 Jahre sämtliche Urteile gegen die N-Ergie Mafia und andere studiert und vor allem Gottvertrauen.
Aber auch Eure Beiträge und Hilfe trugen dazu bei, vielen Dank!
LG
Werner
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: pferd1953 am 25. November 2009, 13:12:28
Hallo bolli,

sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: userD0013 am 25. November 2009, 21:07:33
@ RuRo

Zitat
Original von RuRo
@pferd1953
Guckst du hier: OLG Nürnberg vom 09.12.08 - 1 U 1123/08 (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2288/)

Genau das ist die juristische Diaspora der OLG-Pfeifen in Nürnberg mit ihrer besch...eidenen Rechtsprechung, bei der der Energieversorger nur mit beliebig bestellten Testaten irgendwelcher Wirtschaftsprüfer wedeln muss, um seine Ziele zu erreichen.

@pferd1953
So schlecht ist der Vergleich sicherlich nicht, andererseits aber hat er wahrscheinlich keine zukünftige Wirkung, sondern bedeutet, dass Sie in Zukunft die verlangten Preise zu bezahlen haben oder sich einen anderen Lieferanten suchen müssen. So gesehen hat bolli vielleicht nicht ganz Unrecht.

Also ich \"beschäftige\" mich auch noch ein bisschen mit meinem Versorger...

Gruß hby
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 26. November 2009, 09:00:25
Zitat
Original von pferd1953
Hallo bolli,

sicher kannst Du den Erfolg kleinreden, aber ein Urteil wäre mir, auch bei einem Gewinn, des Prozesses, zumindest vorerst, teuer zu stehen gekommen, Frau Ahrens verlangt rund 600 €und, wie mir die Vorsitzende sagte, sind die Erfolgsaussichten, in Nürnberg, sehr schlecht. Außerdem hätte dies bedeutet die Verweisung auf die Wirtschaftskammer des LG Nbg.-Fürth (Anwaltszwang).
Also im Vergleich der N-Ergie rund 200 €der Forderung abzuringen, keine Prozesskosten, keine Anwaltsgebühren- so schlecht finde ich den Vergleich nicht.
Aber na gut, wenn Du meinst!
LG
pferd
Ich wollte den Erfolg nicht kleinreden sondern lediglich relativieren. Es hängt sicher immer vom Einzelfall ab, was man riskiert oder auch nicht. Da ist die von Ihnen vorgenommene Abwägung sicher nicht verkehrt. Ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass man genau nachrechnen muss, was auf dem Spiel steht.
Wenn ich bei mir vom Vertragsanfangspreis ausgehe (1999) und die Jahre 2005 (Re. 2006) bis heute ansetze, stehen trotz Kürzungen auf dem Preis von 2005 und mittlerweile weiterer Aufrechnungen immer noch eine 4-stellige Summe zu Buche, die ich mal nicht so einfach um zwei Drittel kürzen lassen würde. Ganz davon abgesehen, was rauskommen würde, wenn  sich die Meinung des AG Dannenberg mit der 10-jährigen Verjährung durchsetzen sollte (wovon ich aber derzeit mal nicht ausgehe). Darüber hinaus hab ich auch ne Rechtsschutzversicherung, auch wenn ich ggf. etwas hinzuzahlen müsste, da der Anwalt wegen des geringen Streitwertes möglicherweise ein \'Zubrot\' haben möchte.   ;)

Das war meine Meinung dazu. Bei anderen Voraussetzungen mögen die Abwägungen wieder anders aussehen.
Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: Cinnamon am 02. Mai 2010, 12:17:59
Hallo liebe Mitstreiter,
hat etwas gedauert, aber der Vergleich ist jetzt auch bei mir \"durch\".
In ganz kurzen Worten:

Habe über die Jahre die Rechnungen der N-ERGIE um gut 2.400,- € gekürzt. Als Ergebnis des Vergleichs musste ich 1.200,- € davon  bezahlen. Erstes Angebot der N-ERGIE war 1/3 zu 2/3, ich hab erst mal 1.000,- geboten. Das ist vielleicht ein Geschachere, ... na ja.

Hervorragend kompetent und engagiert wurde ich vertreten von RA Maier von der Kanzlei Dr. Gummel & Beck. Ich kann ihn nur wärmstens weiter empfehlen und gleichzeitig dringend davon abraten, sich ohne Rechtsanwalt auf ein solches von der Thematik her sehr kompliziertes Verfahren vor Gericht einzulassen!!! Seine Kosten wurden vom Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher übernommen, herzlichen Dank dafür an Dr. Peters!

So, jetzt suche ich mir einen ordentlichen Gaslieferanten! Viele Grüße an alle, nicht nachlassen, weiter kämpfen, wir sind auf einem guten Weg!!
(Auch in Bayern  ;-)  )