Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Münsteraner am 20. August 2009, 14:54:14

Titel: Rückforderung: plus Zinsen?
Beitrag von: Münsteraner am 20. August 2009, 14:54:14
Angenommen, ein Gas-Kunde will Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (unwirksame Preisanpassungsklausel in Sondervertrag) bei seinem Energieversorger geltend machen:

Hat er ggf. auch einen Anspruch auf Verzinsung der überzahlten Beträge? Wenn ja, wie würden sich diese dann berechnen?

Münsteraner
Titel: Rückforderung: plus Zinsen?
Beitrag von: reblaus am 20. August 2009, 15:23:22
Zinsen muss der Versorger rückwirkend nur bezahlen, wenn er den Grund von Anfang an kannte, aufgrund dessen der Rückforderungsanspruch besteht, oder wenn die Rückforderung auf einem Gesetzes- oder Sittenverstoß beruht (§ 819 BGB).

Der Zinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ändert sich und wird im Internet veröffentlicht. Zinseszinsen müssen keine bezahlt werden. Wenn Sie ein jederzeit teilweise zurückzahlbares Darlehen aufgenommen haben, und hierfür höhere Zinsen bezahlen mussten, können Sie die höheren Zinsen geltend machen.
Titel: Rückforderung: plus Zinsen?
Beitrag von: Münsteraner am 21. August 2009, 14:23:14
Zitat
Original von reblaus
 wenn die Rückforderung auf einem Gesetzes- oder Sittenverstoß beruht (§ 819 BGB).

Danke! Allerdings vermute ich mal, dass Sie in obigem Satz nicht die Rückforderung meinten, sondern den Erhalt dessen, was jetzt zurückgefordert wird.

Münsteraner
Titel: Rückforderung: plus Zinsen?
Beitrag von: reblaus am 21. August 2009, 14:35:03
so ist es.