Das hat mich doch stark an unsere Petition an den Landtag von Baden-Württemberg (http://wiki.energienetz.de/index.php/Bietigheim-Bissingen-74321#Petitionen) erinnert:
Petition gegen überhöhte Gewinne (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=28978#post28978)
.. als Kunde der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH wende ich mich gegen die seit Jahren erzielten überhöhten Gewinne durch die sich auch der ohnehin schon hohe Gaspreis noch weiter verteuert hat. Als alleiniger Gaslieferant im Versorgungsgebiet sind die Preise der Stadtwerke unangemessen hoch und stehen im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben. Dadurch erwirtschaften die Stadtwerke einen Teil der überhöhten Gewinne.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH hat in den Jahren 2004 und 2005 folgende Eigenkapitalverzinsung vor Steuern erzielt:
2005 =19,85 % 2004 =17,74 %
Für die Stadtwerke GmbH als 100%-ige Gesellschaft der Stadt gelten die Grundsätze des kommunalen Wirtschafts- und Gebührenrechts entsprechend. Nach dem Eigenbetriebsgesetz soll höchstens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt werden. Diese liegt nach einer Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 22.11.2006 (Drucksache 14/594) bei 4,8 %.
In den Jahren 2004 und 2005 belaufen sich die überhöhten Gewinne auf über 10 Mio. EUR. Bei einer Begrenzung auf die marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals hätte den Verbrauchern deutlich günstigere Gaspreise berechnet werden können.
Ich wende mich hiermit an den Landtag mit der Bitte, die Regierung zu verpflichten, gegen die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH mit dem Ziel einzuschreiten, dass
- die Eigenkapitalrendite künftig nur noch der marktüblichen Verzinsung entspricht, und
- die an die Holding der Stadt Bietigheim-Bissingen seit 2004 ausgeschütteten überhöhten Gewinne voll an die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH zurückfließen.
Stadtwerke haben die an sie delegierte Daseinsvorsorgeverpflichtung der Stadt zu erfüllen und die Verbraucher in ihrem Versorgungsgebiet preisgünstig und sicher mit Gas zu versorgen, wobei sie die den Gewinn begrenzenden kommunalrechtlichen und kartellrechtlichen Vorschriften beachten müssen. Sie sind nicht dazu da, die Stadtkasse zu füllen oder auf indirekte Weise kommunale Aufgaben zu finanzieren. Die Stadtwerke nutzen ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Gebiet der Gasversorgung missbräuchlich aus.