Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => medl - Mülheim an der Ruhr => Thema gestartet von: RR-E-ft am 07. August 2009, 20:23:40
-
Medl Sonderverträge betroffen (http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/muelheim/2009/7/17/news-126128011/detail.html)
In einem der Medl-Sonderverträge „Behaglich warm” (Versorgungsbeginn: 1. Oktober 2009), welcher der NRZ vorliegt, lautet die Klausel beispielsweise: „Dem Kunden ist bekannt, dass die bei Vertragsbeginn vereinbarten Preise nicht für die gesamte Laufzeit des Vertrags Gültigkeit haben, sondern angepasst werden können.” Weiter heißt es: „Medl GmbH hat das Recht, die bei Vertragsbeginn vereinbarten Preise einseitig nach billigem Ermessen anzupassen”.