Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: Andrea am 04. August 2009, 10:22:54
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Wer kann helfen?
Durch ein defektes Erdkabel, lag an meinem Hausanschluss eine Überspannung an. Der dadurch entstandene Schaden in Höhe von ca. 5.500 Euro wird aber weder vom Energieversorger noch vom Netzbetreiber übernommen.
Es kann doch aber nicht sein, dass ich jetzt dafür zahlen muss.
Wer haftet für den Schaden?
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Der Netzbetreiber haftet bei Schäden auch durch Überspannung im Netz, soweit sie nicht Folge eines Blitzschlags sind.
Vielleicht hier mal die BdEV-Fachanwältin fragen. (http://www.energienetz.de/de/Energiebezug/Strom/Ihr-gutes-Recht/Haftung__2061/)[/list]
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Genau das dachten wir auch. Habe den kompletten Vorgang an einen Anwalt hier in Erfurt gegeben. Jetzt schiebt jeder die Schuld von sich und ich sitze auf den Kosten.
Vielen Dank trotzdem.
Gebe die Hoffnung nicht auf. Immerhin geht der Streit jetzt schon ein halbes Jahr.
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Anwalt soll einfach beide verklagen!
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Anwalt soll einfach beide verklagen!
Ganz kluger Hinweis. Was bitte hat der Stromversorger damit zu tun? NICHTS!
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Anwalt soll einfach beide verklagen!
Ganz kluger Hinweis. Was bitte hat der Stromversorger damit zu tun? NICHTS!
Gruß
NN
kommt gans drauf an!
wenn Netzbetreiber = Stromversorger dann hat er sehr wohl damit was zu tun!
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... dann braucht man aber auch nur einen verklagen und nicht \"beide\" :tongue:
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wie hat sich denn die ürspannung bemerkbar gemacht?
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Überspannung wurde durch einen Elektriker festgestellt und nach Verständigung des Kundenzentrums der E.ON durch deren Mitarbeiter vor Ort bestätigt. Das Erdkabel liegt seit ca. 10 Jahren im Gehweg. Seit dieser Zeit wurden weder am Kabel noch am Gehweg irgendwelche Arbeiten durchgeführt. Wie es zu dem Defekt kam, kann keiner sagen. Die E.ON schiebt die Schuld an einen \"DRITTEN\", der nicht benannt werden kann.
Meines Erachtens müsste die E.ON mir den entstandenen Schaden ersetzen und dem \"DRITTEN\" die Kosten in Rechnung stellen. Es kann doch nicht sein, dass ich nachforschen muss, wer für den Defekt verantwortlich ist. Das sollte doch Sache der E.ON sein.
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@ Andrea,
in Deinem Fall sollte die Netzanschlussverordnung greifen in der im § 18 die Haftung des Netzbetreibers bei Unregelmäßigkeiten festgelegt ist.
Wenn seitens E.ON die Überspannung sogar schon zugegeben wird, sollte es nicht allzu schwer sein, seine Ansprüche geltent zu machen.
Ein guter Anwalt ist aber trotz dem recht hilfreich um seine Ansprüche durchzusetzen.
Gruß aus Meck-Pomm
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Hab einen Anwalt, der sich auf genau diesen Paragrafen beruft.
E.ON schließt aber trotz allem die Haftung für den Schaden aus.
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Dann bleibt wohl nur, zu klagen ...