Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: nomos am 02. August 2009, 11:25:49
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\"Schaden von 0,014 Cent\"
Arbeiter lädt Handy auf: fristlos gekündigt (http://www.rp-online.de/public/article/beruf/ratgeber/739162/Arbeiter-laedt-Handy-auf-fristlos-gekuendigt.html)
Unglaublich! Wenn man im Vergleich mal wieder aktuell die selbstverständlichen Praktiken der Führungseliten in Wirtschaft und Politik betrachten kann, wo Deutschland, sind wir hier eigentlich.
Jetzt fehlt nur noch die Anzeige nach § 248c StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html)
Was für ein Schaden (Kosten) entsteht durch den \"Missbrauch\" der Justiz?
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§ 248 c StGB ist nicht einschlägig. Ein Stromdiebstahl liegt nicht vor.
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Original von Black
§ 248 c StGB ... .
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.
Original von Black
... ist nicht einschlägig.
Kann es sein, dass Juristen dieses Adjektiv immer dann verwenden, wenn sie ausdrücken wollen, eine Vorschrift sei im genannten Kontext (nicht) \"passend\" oder \"anzuwenden\"?
Handelt es sich folglich um eine Aussage, die die Rechtsauffassung des Autors wiedergibt und nicht eine Tatsache?
Gruss,
ESG-Rebell.
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Original von ESG-Rebell
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.
@ESG-Rebell, wer in der gemeinsamen Waschküche des Mehrfamilienhauses seine Waschmaschine direkt an der Steckdose des Wohnungsnachbarn betreibt, entzieht keine elektrische Energie im Sinne dieses StGB-Paragraphen.
Nur wenn er den Strom nicht aus der Steckdose, sondern mit einem Überbrückungskabel vor oder nach dem Zähler aus der Leitung zapft, gilt dieser Lex-specialis-Paragraph.
Das Handy wurde ja direkt an der Steckdose aufgeladen, also kein Stromdiebstahl im Sinne des StGB. Kabellos geht es immer, also, hätte er die Wattsekunden (0,014 Cent?) per Induktion gezogen ...... ;)
Wer die Solaranlage des Nachbarn beschattet entzieht auch noch keine elektrische Energie. ;)
So sind sie, die Paragraphen wenn es um Energie geht, selbst im Strafrecht völlig sachgerecht und zeitgemäß! Eine Deponievereinfachungsverordnung ist da z.B. schneller und häufiger novelliert (Sorry,
\"vereinfacht\"!). [/list]PS:
Hierzu der Experte: Prof. Dr. Christian Rolfs (http://blog.beck.de/2009/08/03/nach-15-jahren-betriebszugehoerigkeit-fristlose-kuendigung-wegen-stromdiebstahls-im-wert-von-unter-1-cent)
oder hier:
(http://oby.de/akku-leer)Der Arbeiter sollte Kapital aus der Kündigung schlagen und nicht mehr zu seinem peinlichen Arbeitgeber zurückkehren, wenn sein Akku leer ist.
[/URL] und ...IFB (http://blog.betriebsrat.de/?p=284)
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@EGS-Rebell
\"Nicht einschlägig\" bedeutet, der von der Strafnorm geforderte Tatbestand ist durch die Handlung nicht erfüllt.
\"Nicht passend\" könnte implizieren, dass die Norm schlecht also unpassend gestaltet wurde.
\"Nicht anwendbar\" würde bedeuten, dass die Norm vom Tatbestand zwar passt, aber eine Anwendbarkeit auf den Täter trotzdem ausgeschlossen ist
Ob die Aussage zur Rechtslage eine Tatsache oder \"nur\" eine Meinung darstellt ist eine schwierige Frage, wenn man sie genau beantworten will.
Eine Tatsache ist der Überprüfung zugänglich, während eine Meinung ein Werturteil wiedergibt.
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Der § 248 c StGB wurde geschaffen, nachdem vermutlich noch das Reichsgericht bei einem \"Stromdiebstahl\" geurteilt hatte, dass gar kein Diebstahl vorliege, weil Strom mangels Körperlichkeit im Rechtssinne keine \"Sache\" sei, die man wegnehmen könne. Der Gauner wurde daher freigesprochen.
Daraufhin hat der Gesetzgeber den Stromdiebstahl erfunden.
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wo wir bei der diskussion um gesitige oder andere nicht \"dingliche\" eigentümer angelangt sind.
aber klar, die kündigung wegen dem \"diebstahl\" von lapalien wie einem klebezettel oder einem kugelschreiber sind echt ne sauerei. da gehört aufladen des akkus für mich dazu.
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Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
Einem Arbeitnehmer werden vom Unternehmen regelmäßig große Werte anvertraut, ohne dass das Unternehmen den Arbeitnehmer deshalb ständig überwacht. Dies wird das Unternehmen aber nur tun, wenn es dem Arbeitnehmer vertraut, dass dieser mit den Werten des Unternehmens sehr sorgfältig umgeht. Wenn es ein Arbeitnehmer mit Kleinigkeiten nicht so genau nimmt, und z. B. einen Rabattbon im Wert von einem Euro unterschlägt, stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob er diese Nachlässigkeit mit seinen Pflichten nicht auch bei größeren Werten walten lässt. Der Arbeitnehmer hat mit seiner Nachlässigkeit das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Da es dem Unternehmen nicht zuzumuten ist, den Arbeitnehmer danach ständig zu überwachen, kann es das Arbeitsverhältnis auflösen.
Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.
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Original von reblaus
Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
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Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.
Ja, ja, der ganz normale Wahnsinn. :rolleyes:
Vertrauensverhältnis gestört:
hier mal klicken, die Karikatur bringt es auf den Punkt! ... und was manche gestörten Chefs auch machen, mit Bonus, Abfindung und mehr (http://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/090624_karikatur.jpg)[/list]Spiegel:
Als Barbara E. den Sitzungssaal 334 betritt, beginnen die Leute zu klatschen. Manche stehen auf, es ist ein bisschen wie in einem Film, einem amerikanischen Gerichtsfilm.
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Die Anwälte stellen weitere Pfandbon-Fragen, der Tathergang wird zerpflückt, die Pfandbon-Übergabe rekonstruiert, Tatortskizzen werden herumgereicht, Frau K. beschimpft Barbara E., und Barbara E. beschimpft Frau K., und es sieht nicht so aus, als könnte irgendjemand den ganzen Wahnsinn doch noch stoppen. Ganz vernünftig, ohne Kündigung, Anwälte und Solidaritätskomitees.
„Wollen Sie noch einmal über einen Vergleich nachdenken?“, fragt die Richterin. Beide Parteien lehnen ab. ...
hier klicken und weiterlesen (http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=63947493&aref=image039/2009/01/31/ROSP200900600690069.PDF&thumb=false)
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@reblaus
Nach 15 Jahre Beschäftigung einem Arbeitnehmer wegen 0,014 Cent fristlos zu kündigen ist nicht eine Frage der Zerstörung eines Vertrauensverhälnisses, sondern eine Frage des Anstandes und des Respektes eines solchen Arbeigebers vor einem Mitmenschen, dem er auch eine Fürsorgepflicht entgegen zu bringen hat, insbesondere nach einer so langen Beschäftigungszeit. Eine solche Haltung ist nur als Versuch zu bewerten, in einer Zeit mangenlder Aufträge, Arbeitskräfte billig los zu werden. Dies ist verwerflich und unmoralisch.
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@Zeus
Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass in diesem speziellen Fall, der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis zerstört hat. Dafür ist mir der Sachverhalt zuwenig bekannt.
Soweit keine eindeutige Regelung im Unternehmen das Aufladen von Handys untersagt, bin ich der Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit einer eigenmächtigen Entscheidung sein Handy aufzuladen, das bestehende Vertrauensverhältnis nicht beeinträchtigt, da ein finanzieller Nachteil für das Unternehmen kaum wahrnehmbar ist. Bei dieser Handlung steht somit nicht der wirtschaftliche Vorteil im Vordergrund sondern der Arbeitnehmer will sicherstellen, dass er mit dem Handy weiterhin erreichbar ist.
Im Falle der Verkäuferin ist ein rechtfertigendes Interesse des Arbeitnehmers an der Handlung nicht zu erkennen. Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.
Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.
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Original von reblaus
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Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.
Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.
Auf dem Teppich bleiben! Ich kenne den Fall auch nur aus Funk, TV und Presse, aber der Arbeitgeber ist durch das Einlösen der Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent, die ein Kunde verloren hat, nicht geschädigt. Er ist bei Nichteinlösung vielleicht ungerechtfertigt bereichert. Geschädigt ist der Kunde, der die Bons verloren hat.
Selbst das Fundrecht kennt als Bagatellgrenze die Anzeigepflicht ab einem Wert von 10 EURO.
Um Missverständnissen vorzubeugen, die Einlösung der Pfandbons durch eine Mitarbeiterin des Ladengeschäfts ist nicht in Ordnung. Dass bei dem bekannten Sachverhalt aber eine Unterschlagung zu Lasten des Arbeitgebers vorliegen soll, die eine Entlassung rechtfertigt, darf noch solange bezweifelt werden, bis der erste Manager ohne Abfindung mit dem Aufsammeln von Zigarettenkippen zwangsbeschäftigt wird. ;)
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@nomos
Die Pfandbons sind im Markt gefunden worden, aber nicht von der Arbeitnehmerin. Daher lagen Sie im Supermarktbüro. Vermutlich wurde abgewartet, ob sich der Kunde noch meldet. Im Supermarktbüro sind die Bons dann abhanden gekommen, und wurden von der Arbeitnehmerin bei einem späteren Einkauf eingelöst.
Es kommt gerade nicht darauf an, ob bzw. wie hoch der Arbeitgeber geschädigt wurde, sondern darauf, ob das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer zerstört wurde. Und dies ist bei einer Unterschlagung der Fall.
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@reblaus, diese Schilderung (Unterschlagung) stammt vom Arbeitgeber und ist nach meiner Kenntnis unbewiesen. Der Fall ist ja wohl in Revision, im Februar kommenden Jahres fällt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein endgültiges Urteil. Warten wir mal ab.
Die Häufung der Fälle von \"gestörten Vertrauensverhältnissen\" wegen Maultaschen, Frikadellen, Kinderbett vom Müll, Pfand-Bon ... u.a. riecht mir stark nach der Kündigung der Unkündbaren (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/68/346905/text/).
Die Vermutung ist zulässig, dass das Buch den einen oder anderen Arbeitgeber inspiriert hat. Jeder Einzelfall ist separat zu prüfen und zu bewerten. Aber wer keinen Schnupfen hat, müsste merken, dass es da riecht!
Um zum Thema \"Stromdiebstahl\" zurückzukommen, Sorry, aber welches Vertrauensvehältnis bestand denn da vor dem Handyaufladen? Wer traut sich da noch die Heizung selbst aufzudrehen oder auf dem Betriebs-WC die Hände mit Seife zu waschen? Vorsicht vor privaten Notizen mit dem betriebseigenen Bleistift usw.. Irgendwann wird das angeblich \"geschädigte Vertrauensverhältnis\" zur Farce. Kann man Arbeitgebern, die wegen dem Aufladen eines Handys kündigen überhaupt Vertrauen entgegenbringen? Das sind nicht nur juristische Fragen die sich da stellen.
Die Verhältnismässigkeit sehe ich bei den Auseinandersetzungen und Folgen im Falle von gestörten Vertrauensverhältnissen zwischen Arbeitgebern und ihren Managern im Vergleich zu \"einfachen\" Arbeitnehmern immer noch nicht.
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Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, dem er aufgrund eines begründeten Verdachts nicht mehr vertraut. Der Zwang sich an einen Arbeitnehmer zu binden, kann nicht grenzenlos sein.
Woher wissen Sie, dass sich diese Fälle häufen? Es könnte sich schließlich auch um eine Medienmode handeln. Dann wird halt nur über solche Fälle berichtet, weil sich die Leute gerade dafür interessieren.
In den Neunzigern wurde alle zwei Monate bundesweit über einen neuen Sexualmord an Kindern berichtet. Man hatte den Eindruck es handele sich um eine Lawine. Tatsache war, dass in den Fünfzigern durchschnittlich zwölf solcher Fälle jährlich vorkammen, in den Neunzigern nur noch sieben pro Jahr. Nur es wurde plötzlich über alle sieben bundesweit berichtet, und zuvor war das immer nur von regionalem Interesse.
Medien sind Unternehmen, die wollen Geld verdienen, nicht die Öffentlichkeit über Tatsachen informiern. Berichtet wird nur über das, was die Leute interessiert.
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Bad news are good news!
Auch Anfang der siebziger wurden bereits Angehörige (Zeitsoldaten) der Bundeswehr unehrenhaft entlassen, die z.B. ein halbes Pfund Butter oder Kopierpapier mit nach Hause genommen hatten.
Klar, das mit dem Vertrauensverhältnis hat schon was und unsereins würde auch voll dahinterstehen, wenn es eben auch aus der anderen Richtung noch zu verspüren wäre.
Vertrauen ist zunächst vorrangig ein moralischer Begriff und beruht auf Gegenseitigkeit. Für mich waren etliche meiner Vorgesetzten auch Vorbilder. Tadelloses Verhalten wurde gezeigt und eben auch gefordet.
Inwieweit erfüllen denn etliche Angestellte von Unternehmen, die sich Manager nennen, das Vertrauensverhältnis mit Leben?
Ganz egal - sch...egal heißt doch immer häufiger die Devise, Hauptsache das exorbitante Gehalt, die noch exorbitanteren Boni, die Dienstvilla, die Altersbezüge, der Dienstwagen und die Arbeitsessen stimmen. Unten wuseln die Plebs im Hamsterrad und wehe die stören das Vertrauen.
Solange sich nichts in dieser Denke ändert, solange ausschließlich die Kapitalrendite der Altar des Führungspersonals ist, solange sollten wir mit moralischen Begriffen sparsam umgehen.
Ich weiß, ich weiß .... das Arbeitsrecht, der Arbeitsvertrag usw. usw.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Original von reblaus
Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, ::::::
@reblaus, um was es schließlich geht, das ist hier die Frage. Es geht nicht um \"strafrechtlich vewertbare Beweise die im Arbeitsrecht keine Rolle spielen\". Man kann die Störung des Vertrauensverhältnisses auch konstruieren! Es geht daher einmal um möglichen Missbrauch und den gilt es genauso zu unterbinden. Dann geht es um den Gleichheitssatz der vom Grundgesetz garantiert ist und der auch beim Arbeitsrecht gilt. Was da bei Managern und einfachen Angestellten sichtbar wird ist damit nicht zu vereinbaren.
Hierzu finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Diskussionen, TV-Talks und mehr:
KÜNDIGUNG VON „UNKÜNDBAREN (http://management-karriere.de/cms/pages/fachbuecher/kuendigung-von-unkuendbaren.php)“
... und die Medien zeigen die Entwicklung auf. Für Statistiken sind andere zuständig. Generelles Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich durch Ungleichheit und Missbrauch (http://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/090624_karikatur.jpg) von Regeln nicht herstellen, das Gegenteil ist der Fall. Die Produktivität wird durch solche Handyaufladefälle sicher nicht verbessert. Der Schaden für die Arbeitgeber ist ungleich größer. Es gibt mit Sicherheit viele Arbeitgeber, die bei solchen Beispielen auch nur den Kopf schütteln.
Abschmecken eines Brotaufstrich (http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/brotaufstrich-prozess-kuendigungen-sind-unrechtmaessig-657308.html)
Bis zum Selbstmord (http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/selbstmordrate-kundigungsschutz-und-die-france-telecom.html) (.. im Scheinzusammenhang ...)[/list]
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Die meisten Fälle bei denen Manager ungestraft über die Stränge schlagen, kommen bei anonymen Kapitalgesellschaften ohne Großaktionär mit starker Stellung vor. Diese Manager werden nicht von den Eigentümern sondern von Ihren Managerkollegen kontrolliert. Da haben alle Seiten nur ein Interesse: die Standards möglichst hoch zu schrauben. Die Mitbestimmung hat diesem Treiben keinen Riegel vorgeschoben. Die Arbeitnehmervertreter verkaufen ihre Zustimmung zu überzogenen Bezügen gegen Wohltaten für die Belegschaft.
Sinnvoll wäre, die Eigentümer über die Bezahlung des Vorstands entscheiden zu lassen, schließlich müssen sie es bezahlen. Nur wie erkämpfen dann die Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zukünftig weitere Wohltaten?
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@reblaus, das Aktienrecht und die Mitbestimmung stehen zwar damit in einem gewissen Zusammenhang und ich kann da uneingeschränkt folgen, das ist aber doch ein anderes Thema.
Es geht um Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis und vor Gericht, auch Arbeitsgericht. Üblich ist bei Auseinandersetzungen mit Managern doch der außergerichtliche Vergleich mit fürstlicher Abfindung (http://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/090624_karikatur.jpg). Für Manager gibt es quasi noch eine Belohnung, für einfache Arbeitnehmer der wirtschaftliche Ruin mit existenziellen Folgen.
Beispiele gibt es genug. Hier ist eines:
Daimler hatte sich Ende 2005 von dem damaligen Vertriebsmanager Fahr getrennt, da das Unternehmen ihn mit Unregelmäßigkeiten in Verbindung brachte. Nach seinem Ausscheiden wurden bei dem Stuttgarter Autobauer eine ganze Reihe von Fällen offenbar, in denen Mitarbeitern fingierte Abrechnungen vorgelegt und Schmiergelder gezahlt hatten oder in andere Betrügereien verwickelt waren. Fahr war zunächst fristlos gekündigt worden und nach einem außergerichtlichen Vergleich später mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Manager vor Gericht (http://www.n-tv.de/wirtschaft/Ex-Manager-vor-Gericht-article553202.html)
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@nomos
An diesem Beispiel erkennen Sie, dass Daimler diesen Manager ohne Abfindung fristlos kündigen wollte. Inwieweit der spätere Vergleich darauf zurückzuführen war, dass diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar war, können weder Sie noch ich etwas sagen.
Auch im Falle Siemens sind die verantwortlichen Manager nicht mit Samthandschuhen angefasst worden, und wurden mit Millionenschadensersatzansprüchen konfrontiert.
Vielleicht werden Manager bei Fehlverhalten gar nicht soviel besser behandelt als einfache Angestellte. Die Fälle bei denen fristlos gekündigte Angestellte schlussendlich noch hohe Abfindungen erhalten, sind ziemlich zahlreich.
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Der ehemalige Deutschland-Vertriebschef des Autobauers Daimler ist wegen Meineids zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Stuttgarter Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Manager der damaligen Daimler-Chrysler AG vor sieben Jahren in einem Prozess um sogenannte Graumarktgeschäfte nicht die Wahrheit gesagt hat.
hier klicken und weiterlesen (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/_b=2472035,_p=21,_t=ftprint,doc_page=0;printpage)
\"Der heute 61-Jährige schied 2005 wegen anderer \"Unregelmäßigkeiten\" aus dem Unternehmen aus.\"
U.a. ist eine Missachtung von Konzernrichtlinien eines Managers ja geradezu eine Lappalie gegen des vertrauensschädigende Aufladen eines Handys für den Bruchteil eines Cents :( . Die \"vergleichende\" Abfindung darf der Manager behalten, so oder so. Rechtsmittel sollen ja noch eingelegt werden, man kann das ja locker finanzieren oder deckt solche Fälle vielleicht sogar noch eine spezielle D&O-Versicherung?
@reblaus, die Gleichheit \"da oben zu da unten\" sehe ich nicht mehr in jedem Fall gewährleistet - Siemens hin oder her. Ich denke, ich habe ausreichend deutlich gemacht um was es geht. [/list]
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@nomos
Ich habe mich noch mit keinem Wort dahingehend geäußert, dass ich die fristlose Kündigung wegen des Aufladens eines Handys gutheiße.
Es gibt keine Gleichheit zwischen denen da oben und denen da unten. Wenn Erivan Haub seine Leute schlecht behandelt, haben die Leute von Daimler auch keinen Anspruch darauf gleich behandelt zu werden oder umgekehrt.
Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.
Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.
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Original von reblaus
Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.
Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.
Was das Schubladendenken betrifft kann ich zustimmen. Zum Rest fehlt mir die passende Statistik :D . Dann nehmen Sie mal einen Manager und eine Kassiererin, egal ob von der ersten oder zweiten Sorte und denken mal über \"die Gleichheit\" im \"real existierenden Rechtsstaat\" dieser Beiden nach. Keinerlei Unterschied?
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LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az: 16 Sa 260/10
Ein Netzwerkadministrator hatte im Rechenzentrum seines Arbeitgebers für eineinhalb Stunden seinen privaten Elektroroller aufgeladen. Dem Unternehmen waren dadurch Stromkosten in Höhe von ca. 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber nahm dies trotz der 19-jährigen Betriebszugehörigkeit zum Anlass, fristlos zu kündigen. Ebenso wie die Vorinstanz erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts wäre wegen des geringen Schadens und der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers eine Abmahnung ausreichend gewesen, um das durch den Vorfall verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.
Presse Justiz NRW (http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/02_09_2010/index.php?print=1)
Wenn man dagegen sieht, wie landauf landab Kommunen Steuergelder für Elektrofahrzeuge vom Fahrrad bis zum Auto, angeblich zum Testen, \"verwenden\", selbstverständlich kostenlos \"betankt\", dann haben wir in Deutschland langsam eine verkehrte Welt. Jedem OB sein \"ÖKO\"-Spielzeug, macht sich gut mit Foto und Presse. Hier Millionen-Geldverschwendung ohne Ende und da wird das Aufladen eines Elektrorollers für 1,8 Cent zur fristlosen Kündigung genutzt und man geht damit auch noch in die nächste Instanz. Entlassen gehören die Personalverantwortlichen dieses Unternehmens - fristlos! Null Geschäfte mit solchen Unternehmen - nicht für einen Cent! X(