Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: hinkel11 am 26. Juli 2009, 13:57:32

Titel: Stromnetz - ÜNBs und aVNBs
Beitrag von: hinkel11 am 26. Juli 2009, 13:57:32
Hallo,

ich bin im Internet auf eine Grafik gestoßen, in der die Funktionsweise des Erneuerbare-Energien-Gesetz erklärt wird.

Ist hier zu sehen:
http://www.eon-netz.com/pages/ehn_de/EEG__KWK-G/Erneuerbare-_Energien-Gesetz/Grundlagen/Systematik_des_EEG/index.htm

Das Problem ist, dass ich keinen den Unterschied zwischen aVNB und ÜNB sehe.
Wer gilt als ÜNB und wer als aVNB. Laut Grafik ist E.ON ja ein aVNB, obwohl ich eigentlich immer dachte, es sei ein ÜNB.    ???????

Kann mir das jemand erklären?
Danke.
Titel: Stromnetz - ÜNBs und aVNBs
Beitrag von: Wasserwaage am 27. Juli 2009, 08:21:22
ich hab da mal ne frage: was studieren sie eigentlich?! eine diplomarbeit über eeg schreiben wollen aber von den einfachsten grundzügen keine ahnung haben?! find ich richtig gut!!!
Titel: Stromnetz - ÜNBs und aVNBs
Beitrag von: superhaase am 27. Juli 2009, 09:18:51
Zitat
Original von Wasserwaage
ich hab da mal ne frage: was studieren sie eigentlich?!
Das würd ich auch gerne mal wissen.
Auch von Wirtschaft scheinen Sie keine Ahnung zu haben.
Sie müssen sich ein für alle mal einprägen, dass ein Konzern (EON und RWE zum Beispiel) verschiedene Töchter haben kann und daher in mehreren Funktionen auftreten kann.

Schauen Sie sich dochh erst mal bei EON und Co. um, da können Sie deren Konzernstrukturen studieren!

ciao,
sh
Titel: Stromnetz - ÜNBs und aVNBs
Beitrag von: Black am 27. Juli 2009, 09:52:28
Jetzt seit mal nicht so hart zum Fragesteller.

Der Unterschied zwischen \"aufnahmeverpflichtetem Netzbetreiber\" (avNB) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) liegt in der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Netzes.

Das sog. Übertragungsnetz dient nur der Übertragung, also  dem Transport von Elektrizität über ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern oder Verteilern, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst (so auch § 3 Nr. 32 EnWG)

Das aufnehmende Netz ist jedoch im Schema von E.ON ein sog. Verteilnetz, dass dem Übertragungsnetz nachgelagert ist.

Bildlich gesprochen ist das Übertragungsnetz die Autobahn und das Verteilnetz die normale Straße vor die Haustür des Kunden.
Titel: Stromnetz - ÜNBs und aVNBs
Beitrag von: superhaase am 27. Juli 2009, 09:54:31
Zitat
Original von Black
Jetzt seit mal nicht so hart zum Fragesteller.
Is ja nur, weil er viele solche hier stellt.....