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Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: hinkel11 am 24. Juli 2009, 17:31:59

Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: hinkel11 am 24. Juli 2009, 17:31:59
Hallo,

ich bin derzeit am Verfassen meiner Diplomarbeit in der es u.a. auch um die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen geht.
Nun bin ich dabei auf das Wort \"Einspeisevergütung\" gestoßen, welches mich zunehmend verwirrt.
Ich versteh nicht wer an wen die Einspeisevergütung bezahlen muss.
Ich dachte eigentlich dass die Anlagenhersteller wie Vestas oder Enercon diese Vergütung von den großen Anlagenbetreibern wie E.ON oder Vattenfall erhalten würden.

Nur steht auf einigen Webseiten, E.ON erhält die Einspeisevergütung und auch anderen steht wiederum, dass E.ON die Einspeisevergütung bezahlen muss .... ?????? Was ist nun richtig?

Laut Definition muss ja der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen. Aber da ja das deutsche Stromnetz unter den \"4 Großen\" (Vattenfall, RWE, EnBW, E.ON) aufgeteilt ist, sind diese Unternehmen ja gleichzeitig Stromerzeuger und Netzbetreiber.

Bitte klärt mich auf. Danke.
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: Pedro am 24. Juli 2009, 17:52:19
Eine erste \'\'Lebenshilfe für die Diplomarbeit\'\': siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz

Sicherlich gibt es hier im Forum noch zahlreiche weitere und praktische Infos. Einfach mal \'\'Einspeisevergütung\'\' eingeben und die zahlreichen Fundstellen abarbeiten. Viel Erfolg !
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: nomos am 24. Juli 2009, 17:58:51
Zitat
Original von hinkel11
........
Laut Definition muss ja der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom bezahlen.
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: hinkel11 am 24. Juli 2009, 18:00:49
Wenn ich mir den ersten Absatz vom EEG (also Prinzip) anschaue, sind nach meinem Verständnis schon Widersprüche zu erkennnen.

Dort heisst es einerseits:
\"...,dass den Betreibern der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum ein fester Vergütungssatz für den erzeugten Strom gewährt wird...\"
->d.h. für mich, dass E.ON oder Vattenfall, die ja die Betreiber der Windkraftanlagen sind, die Vergütung erhalten

Doch andererseits steht etwas weiter unten:
\"Der zuständige Netzbetreiber ist aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung der festgelegten Vergütung verpflichtet.\"
->d.h. wiederum, dass E.ON oder Vattenfall, die ja zusammen mit RWE, EnBW und ein paar kleinen, auch Betreiber der Netze sind, diese Vergütung zahlen müssen.

Versteh\' ich das nun richtig, wenn z.B. Vattenfall dem Hersteller Vestas den Bau von meinetwegen 5 Windrädern in Auftrag gibt, Vattenfall keine Einspeisevergütung an Vestas zu entrichten hat, sondern nur diejenigen Netzbetreiber, wie RWE oder E.ON, die Strom aus dem Netz von Vattenfall beziehen möchten diese Vergütung an Vattenfall bezahlen müssen um den Strom in nihr eigenes Netz einspeisen zu können?
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: Gridpem am 24. Juli 2009, 18:33:23
@ hinkel11

letztendlich bezahlt der Endkunde den EEG-Strom und die daraus entstandenen Mehrkosten mit.
Eine ganz einfache Übertsicht findest Du hier:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/merkblaetter/zusatzinformation_iv_2.pdf

Auf Seite 3 ist eine recht einfache Grafik

Gruß aus Meck-Pomm
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: hinkel11 am 24. Juli 2009, 18:50:28
Was der Endkunde bezahlt, wäre für mich erstmal erstmal uninteressant.
Mir geht es hauptsächlich um die Beziehung zwischen Anlagenhersteller, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber, wo ich nicht verstehe wer was darstellt und wer wen bezahlt. Vor allem die Aussage in der Definition vom EEG, wonach der Netzbetreiber dazu verpflichtet ist den Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung zu bezahlen, verwirrt mich, da für mich Netzbetreiber und Anlagenbetreiber ein und derselbe sind.

z.B. Projekt Alpha Ventus in der Nordsee:
- Windkraftanlagen stammen vom Hersteller REpower
- Betreiber der WKA sind E.ON, Vattenfall und EWE
- Netzbetreiber, von dem Netz in das der Strom zuerst eingespeist wird,  ist im dem Fall E.ON, wenn ich mir die Karte hier anschaue:
http://www.vattenfall.de/stromnetzfakten/images/regelzonen.gif

Wer bezahlt nun wen? RWE oder EnBW bezahlt Vattenfall, wenn sie Strom aus dem E.ON Netz haben wollen, oder wie?
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: nomos am 25. Juli 2009, 12:09:35
Zitat
Original von hinkel11
..
 Vor allem die Aussage in der Definition vom EEG, wonach der Netzbetreiber dazu verpflichtet ist den Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung zu bezahlen, verwirrt mich, da für mich Netzbetreiber und Anlagenbetreiber ein und derselbe sind.
siehe hier z.B. Konzernstruktur E.ON (http://de.wikipedia.org/wiki/E.ON#Konzernstruktur)[/list]
Titel: Geschlossen: Einspeisevergütung, Wer bezahlt Wen?
Beitrag von: superhaase am 26. Juli 2009, 18:48:57
Bei der großen Mehrheit der bestehenden Anlagen sind EON und RWE nicht Betreiber.
Viele Anlagen bzw. Windparks werden von Investorengemeinschaften betrieben, z.B. geschlossenen Immobilienfonds.
Ich selbst bin z.B. an solchen Fonds beteiligt.
Viele Bürger sind das.
Auch manche Kommunen oder auch Einzelpersonen (Bauern) sind Betreiber.

In letzter Zeit treten auch verstärkt EON und Co. als Betreiber auf, allerdings sind die Kraftwerksbetreiber nicht identisch mit den Netzbeteibern, die ausgegliederte Tochtergesellschaften der Großkonzerne sind.

Die Anlagenhersteller spielen dabei eigentlich gar keine Rolle (außer, dass sie die Anlagen auf Bestellung liefern).

ciao,
sh