Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: ewolf am 22. Juli 2009, 09:59:19
-
Wer hat den (alten) Gas-Tarif \"Comfort\" von der EnBW?
Bei mir wurde der von der EnBW zum Jahresende gekuendigt und zwar mit der Begruendung, diesen Tarif gaebe es nicht mehr.
Fuer mich stellt sich nun die Frage ob das wirklich so ist.
Es koennte auch sein, dass dient dazu dass ich einen neuen Tarif (FlexMidi oder so) unterschreiben soll, der ja vermutlich \"gerichtsfestere\" Regelungen zur Preiserhoehung erhaelt.
Daher meine (Um)-Frage
Wer hat denn noch diesen Tarif und wurde der auch zum Ende des Jahres gekuendigt? Was macht ihr, falls das so ist?
Oder gibts gar jemand, der diesen Tarif hat und der aller Voraussicht nach auch naechstes Jahr noch Gas zu diesem Tarif geliefert bekommt?
Danke und Gruss
-
Hallo ewolf,
dieses \"Schreiben\" habe ich auch bekommen.
Dieses Schreiben interpretiere ich zunächst nur als Informationsschrift, auf die ich nicht geantwortet habe. Daher gehe ich momerntan davon aus, dass ich auch nächstes Jahr noch den damals vereinbarten Preis bezahlen werde.
Ich fahre dank dieses guten Forums und deren hervorragenden Informanten seit 2004 die hier aufgezeigte Linie bei Gas, sowohl auch bei Strom.
Bei der Belieferung mit Strom ist die Sache momentan nicht so einfach, da die EnBW der Meinung ist, dass auch der Tarif mit Nachtstrom zur Grundversorgung zählt.
Mit der EnBW habe ich seither regen Schriftwechsel. Ich werde es darauf ankommen lassen, da ich der Meinung bin, dass der hier angesprochene Vertrag ein Sondervertrag ist. Einen Nachweis für die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung wurde vom EVU bisher noch nicht erbracht.
H. Schmitt
-
Danke, Harryfst, fuer die Information.
Wenn ich das aber richtig sehe und es sich hier wirklich um dasselbe Schreiben handelt, dann dürfte die Kündigung von Seiten der EnBW korrekt sein.
Ich gehe im Moment mal davon aus, dass ich ab 1.1.2010 entweder ein anderes Konto bei der EnBW haben werde - damit es kein Hickhack mit bisherigen Forderungen gibt - oder evtl zu einem anderen Gaslieferanten wechsel.
Sollte ich bei der EnBW bleiben - wir wissen ja, mit ecjter Konkurrenz ist es nicht weit her - muss ich mich noch über die weiteren Details informieren, denn den neuen Vertrag unterschreibe ich allerhöchstens utner Ausschluss der dort genannten Preise und Preisanpassungen um nicht meinen aktuellen Stand zu verlieren oder aber ich unterschreibe gar nichts und falle dann aber wohl in Zukunft unter die wohl ungünstigere Grundversorgung.
-
@ewolf,
zunächst ist festzustellen ob eine wirksame Kündigung ausgesprüchen wurde, z.B. ob eine Originalunterschrift druntergesetzt wurde.
-
Hallo ewolf,
ich kann Ihnen empfehlen, hier im Forum gründlich zu recherchieren, welche Merkmale eine Kündigung aufweisen muss.
Wenn Sie nach der Recherche immer noch eine Kündigung erhalten haben, haben wir unterschiedliche Schreiben erhalten.
Gegebenenfalls können wir in PN\'s die Schreiben vergleichen.
H. Schmitt
-
Nun ich hätte wohl wegen Formfehler meinen Vertrag noch einige Monate hinauszögern können, aber da ich eigenlich keine Lust auf
- inkompetente Antworten
- fehlerhafte Abrechungen
- Gutsherrenmentalitaet
- Sponsoring von Ex-Chefs
...
habe, werde ich der EnBW den Rücken kehren.
Sie ist an mir als (zufriedenen) Kunden wohl eh nicht interessiert.
Es gibt ja inzwischen durchaus echte Alterntiven hinsichtliche Gasanbieter und meine Testanrufe haben mich da sehr positiv überrascht: Erreichbar, kompetent, freundlich....
Das deren Angebot sogar noch günsitger ist nett, aber mir geht hier vor allem um ein Signal. Die EnBW ist mit meinen Vorstellungen eines geschäftlichen Verhältnisses schlicht nicht kompatibel.
Ich habe übrigends neulich von meinen Nachbarn erfahren, dass sie die Transparenz der EnBW-Rechnungen auch als \"nicht vorhanden\" empfinden und sie hatten trotz lange bestehendem Dauerauftrag teils Probleme mit den Abschlagszahlungen.
-
Hallo ewolf,
momentan gibt es meines Wissens keinen keinen günstigeren Tarif, der den Stand 2004 unterschreitet.
Wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben, ist das sicherlich vorteihaft. Mit dem neuen Vertrag begeben Sie sich jedoch in entsprechend ausgearbeitete Verträge.
Ich werde sicherlich noch eine gewisse Zeit Kunde bei der EnBW bleiben, und zwar solange, bis die EnBW mich nicht mehr als Kunde haben möchte...
Viele Grüße
Harryfst
-
@harryfst
Das wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen....
Was fuer einen Vertrag haben Sie denn?
Die EnBW behauptet aus EU-rechtlichen Erwägungen müssten alte Tarife gekündigt werden.
Man könnte das also so interpretieren, dass sie eingesehen haben, dass ihre alten Tarife und deren Erhöhung nicht so waren, wie sie sein sollten :)
Da die EnBW mich also nicht mehr wollte - wie vermutlich alle mit einem altem Vertrag (Comfort oder so) - blieben zwei Alternativen:
Ich unterschriebe bei denen einen Neuen Vertrag \"Flex\" oder so, oder ich werden - laut deren Drohung - in den teureren Grundversorgunstarif eingestellt.
Keines davon ist akzeptabel.
Wenn man sein Recht schon nicht vor Gesetz durchgesetzt bekommt - was jedoch noch nicht entschieden ist, ich bin da optimistisch - so gibt es durchaus andere Möglichkeiten Wirkung zu erzielen.
Also: Es lebe der Wettbewerb und ich hoffe, dass der EnBW die Kunden in Scharen davonlaufen - sie legt ja wohl eben eh keinen Wert auf zufriedene Kunden.
Sollte der Wettbewerb endlich richtig in Gang kommen, dürfte das auch die Preisfestsetzung nach Gutsherrenart abschaffen.
-
Hallo ewolf,
ich habe den Vertrag Erdgas Comfort. Und mit dem bin ich bisher zufieden.
Bis dieser Vertrag ausläuft, sieht die Sache bezüglich der Grundversorgung vieleicht wieder anders aus.
Viele Grüße
harryfst
-
Das ist nun aber interessant.
Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen) :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.
Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Ich habe gleich vermutet, dass sie das mich aus anderen Motiven in einen anderen Vertrag nötigen wollten.
Sie haben nämlich in meinem Fall wohl eingesehen, dass sie schlechte Karten haben und mit dümmliches Gedrohe und der Wiederholung nichtssagender Statements keinefalls erreichen, dass ich klein bei gebe.
Ich lege den gesammelten Vorgang gerne einem Richter vor und bin gespannt ob der das so dokumentierte Vorgehen der EnBw für korrekt hält.
(ja ich weiss, \"Recht haben und Recht bekommen...\" aber ich gebe diesem, in vielen Punkten als Bananenstaat profilierten Rechtwesen mal noch die Chance. Sollte das
zu einer Enttöuschung führen, habe ich wenigstens was gelernt)
Sollte die EnBw also tatsächlich eine kleine gerichtliche Klärung über die von mir gekürzten Rechnungen haben wollen, so würde ich Sie gerne was das betrifft als \"Zeugen\" benennen um damit nachzuweisen, dass die Schreiben der EnBW in diesem Punkt ebenso wenig stimmt, wie wohl so manchen anderen auch:
Verweise auf fuer mich vollkommen unzutreffende Urteile zur Begründung ihrer Vorderungen, erst was von \"lange Vertraglaufzeiten ihrer Versorger\" schreiben und dann wegen der fuer mich so vorteilhaften Ölpreisbindung alle paar Monate satte Erhöhungen fordern, .....
In diesem Sinne. Danke, Harryfst
-
Original von ewolf
Das ist nun aber interessant.
Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen) :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.
Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Wie Sie vielleicht weiter oben gelesen haben, hat harryfst ebenfalls ein \"Kündigungsschreiben\" erhalten. Ob diese Kündigung letztlich rechtlich haltbar ist, wird sich dann vielleicht noch rausstellen. Aber Sie können diesen Fall sicher nicht als Beispiel dafür nehmen, dass der Tarif doch noch nicht ausgelaufen ist und das EVU Sie DESWEGEN nur \"bluffen\" wollte.
Wenn man trotzdem bei dem Versorger bleibt und die Kündigung doch rechtens war, muss man halt wissen, dass man sich ggf. in der Grundversorgung befand (sofern das EVU auch für die Grundversorgung dieses Gebietes zuständig ist) und ggf. höhere Preise zu zahlen hat.
Gleichwohl ist es tatsächlich so, dass angebliche Gründe für eine Vertragskündigung oft nur vorgeschoben sind. EU-rechtliche Gründe sind mir im Augenblick nicht bekannt, die eine Vertragskündigung flächendeckend notwendig machen würden.
Eine unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Vertrag durch eine neue, wirksame ersetzen zu wollen oder solche Verträge zu kündigen und neue abzuschließen, erscheint jedoch eine Rechtfertigung für eine ORDENTLICHE Kündigung des alten Vertrages, auch wenn man sich im alten Vertrag als Verbraucher durchaus \"wohl fühlt\". ;)
Man kann halt nicht immer alles haben.
-
Hallo ewolf,
in dem von mir genannten \"Informationsschreiben\" wurde auch auf das EU Recht hingewiesen.
Inhaltlich dürften die Schreiben die Selben gewesen sein.
Ansonsten bin ich der geichen Auffassung wie bolli.
harryfst
-
Vollkommen klar.
Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.
Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.
Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)
Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....
-
Original von ewolf
Vollkommen klar.
Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.
Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.
Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)
Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....
Eine ordentliche Kündigung braucht nach Meinung zahlreicher Rechtskundiger nicht unbedingt begründet zu werden, wenn der abgeschlossene Sondervertrag ein solches Kündigungsrecht beinhaltet. Nur die Formen und Fristen müssen eingehalten werden. Insbesondere wenn eine unwirksame Preisanpssungsklausel in dem Vertrag enthalten ist, dürfte eine solche Kündigung möglich sein. Ob dazu auch tatsächlich der Kündigungsgrund genannt werden muss, wird sicherlich noch gerichtlich festgestellt werden. Ich persönlich neige (leider) eher zu den Antwort: Nein. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass es andere gibt, die dieses durchaus anders sehen (Stichwort: Dauerschuldverhältnis).
Ob in Harryfst Fall diese Formalien alle eingehalten wurden, kann ich hier nicht beantworten.
Fakt ist halt nur, dass man sich bewusst sein muss, dass man im Falle einer wirksamen Kündigung und Verbleib beim Versorger, der auch Grundversorger ist, ggf. höhere Preise zahlen muss.
-
hallo mitanand!
bin neu und froh ein gasforum gefunden zu haben.
habe sogleich auch eine frage, obwohl ich denke, dass das hier evtl. der falsche thread ist, weiß aber nicht wohin mit meiner frage.
ich bin so frei und stelle meine frage hier rein.
folgendes:
was mich jetzt mal wieder fertig macht, ist die tatsache, dass unsere anlage über 500000 kwh im jahr verbraucht und dafür zahlt die gemeinschaft über 40.000 €.
wie jedes jahr rechne ich den einzelpreis aus und komme auf 10 cent pro kwh.
kann das sein?
welcher tarif der enbw kostet 10 cent?
ich sollte vielleicht erklären, dass mir die hausverwaltung nicht gerne antworten gibt und ich aus angst ärger zu bekommen auch nicht mehr frage.
deshalb die frage hier ins forum.
ich gehe davon aus, dass die hausverwaltung enbw gas kauft und in der jahresabrechnung stehen als rechnung per 31.12. dieses jahr eben die obige angabe.
weiter in der abrechnung steht aber auch : \"lt. wärmezähler\" und diese angabe ist um mehr als 100000 kwh weniger als die bezogene und bezahlte menge gas.
wer kann ir erklären was hier läuft, bevor ich \"theater\" machen gehe?
-
ok,ok, ich habe falsch gerechnet.
habe nämlich die menge kilowatt durch den preis geteilt.......
das geht nicht.....grins!
nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.
enbw meinte 2004 hätte die kwh 4,04 cent gekostet, dann steigerung bis 2008 auf 6,34 und ab 4/09 5,40 und seit 10/09 5,39 cent.
dann käme wohl nochdie grundgebühr um die rund 234 bei bis zu 500000 kwh.
somit kann ich mich wieder abregen.
die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?
einmal die abnahme, bzw. der bezug von über 500000 und zum anderen laut wärmezähler , mit ca 400000?
kennt sich jemand aus?
-
@sofia,
in dem abgerechneten Preisfür die Gemeinschaft stecken vedrmutlich noch andere Kosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Betriebskosten (Strom)
Außerdem haben Sie in der Gemeinschaft auch noch Wärmezähler
-für die Heizkörper?
- für Warmwasser?
So pauschal läßt das also nicht sagen, was die kWh kostet.
-
@sofia
nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.
Der Beitrag hängt hier wirklich falsch. Evitel wird ihn sicherlich \'\'umhängen\'\'. Was die 7 Cent angeht, klappt die Rechnung ja nun einigermaßen.
Maulen bei der Hausverwaltung? Was die Berechnung angeht, wohl kaum:
Stattdessen würde sich eine Nachfrage empfehlen, ob die Verwaltung beim Versorger Widerspruch gegen die bisherigen Preise erhoben und ggf. die Rechnung gekürzt hat. Von alleine machen Verwalter das selten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass der dortige Gasversorger - wie überall im Lande - ein Geheimnis um seine Preisbildung macht u. dazu ggf. noch Verträge hat, die anfechtbar sind.
Als Eigentümerin haben Sie einen Anspruch darauf. Übrigens auch Mieter der Eigentümergemeinschaft. Diese können sogar die Miete kürzen, wenn die Verwaltung die grundlegenden Dinge des Gasbezugs nicht beachten (siehe hier auf der Homepage unter Fragen...).
@Sofia
die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?
Die Kilowattstunden in der Gasrechnung haben mit denen der Ablesewerte in der Heizkostenabrechnung der einzelnen Wohnung wenig zu tun. Die kWh aus der Gasrechnung errechnen sich aus der gelieferten Menge. Während die kWh der (hoffentlich geeichten) Messzähler in den Wohnungen lediglich die Grundlage für die Kostenverteilung sind.
Die Differenz zwischen den beiden von Ihnen genannten Zahlen (500tsd u. 400tsd) beruht einerseits auf der durch die Gasuhr eingespeisten Menge, dem Energieverlust in der Heizungs-/Warmwasseranlage und andererseits den im Heizungswasser bzw. Warmwasser der Wohnung gemessenen Kilowattstunden.
Ein Rückschluss der \'\'scheinbar verlorenen kWh - Menge\'\' auf die gelieferte Menge an Erdgas ist somit nicht möglich.
-
@Petro,
auch die Differenz von 500 tsd zu 400 tsd ist nicht schlüssig. Soviel verliert die heizung bei der Wasrmwasserbereitung nicht (Wirkungsgrad)
Da liegen noch ganz andere Faktoren zu grunde.
@Sofia,
so kann man wirklich nicht rechnen. Das ist zu oberflächig. Da müssen noch viele Faktoren bekannt gemacht werden, sofern das überhaupt in einem großen Miethaus möglich ist.
-
Ich verstehe das folgendermaßen : Es wurden 500.000 kwh verbraucht, davon wurden 400.000 über Wärmezähler abgerechnet. Die restlichen 100.000 werden anderweitig verteilt (prozentual, pro Wohnung o.ä.) da sie nicht den Wohnungen zugeordnet werden können (Flur,Keller,Gemeinschaftsräume).
-
hallo erstmal!
ich bin ebenfalls der meinung, dass nicht über 100 t kwh irgendwo versickern, sag ich jetzt mal.
ja, zum glück hab ich noch die kurve bei der rechnung des kwh preises gekriegt.
nein, betriebsstrom, schornstein usw. ist einzeln abgerechnet .
wo sind die über 100 000 kwh?
die verbraucht irgendwer!
aber nicht über den wärmezähler, sondern irgendwie anders.
wir haben im nebenhaus auch eine gaststätte...möglicherweise beziehen die die restlichen kw für ihren herd?
aber dann dürfte nicht die ganze gemeinschaft deren gas bezahlen!
wenn die nicht über den wäremzähler gelaufen sind?
der wärmezähler gibt den gesamtwärmeverbrauch an , auch für das wasser, wobei auch die menge für warmwasser extra aufgeschlüsselt und angegeben ist, jedoch trotzdem in diesem gesamtmengenverbrauch drin ist.
es ist schon seltsam.
100 000 kwh, nur um die heizanlage zu betreiben?
tja, ich weiß es nicht.
ich stelle mir den energeibezug so vor: wir verbrauchen gas laufend für heizung und warmwasser und der versorger liefert laufend, somit kann er auch nur die abgeheizte menge in rechnung stellen.
ich meine, es ist doch so, dass wenn nix gebraucht wird auch nix in die leitung gerät, oder?
somit auch nicht bezogen wird.
es sei denn, wir hätten einen tank oder so, ist mir aber nichts bekannt.
selbst wenn das so wäre, so hätte die hausverwaltung schon längst den bezug auf unter 500 000 oder bis zu 500 000 kürzen müssen, denn niemals hat die gemeinschaft über 500000 verbraucht.
ich wohne schon 10 jahre hier und habe alle abrechnungen.
auf jeder ist es das selbe.
über 500 000 , einaml sogar über 600 000 bezug und immer nie über 450 lt. wäremzähler.
das jahr indem sogar über 600 000 abgenommen und bezahlt wurden, war der wärmezähler sogar mit unter 400 000 kwh in der abrechnung.
das verstehe wer will.#
ich nicht.
@christian guhl
flur , keller und gemeinschaftsräume haben aber keine heizungen.
gas, dass nicht über den wärmezähler läuft, kann es doch garnicht geben, denn schließlich wird es nur zum heizen gebraucht.
sonst ja nicht, es kann nur über den wärmezähler laufen.
allerdings kann es sein, dass es wirklich nicht zuzuordnen ist.
mann, verflixt, das gibt es doch nicht.
wozu bezieht man gas, wenn es nicht zum wärmen benötigt wird?
wärmen heißt aber auch wärmezähler.
wohin soll das gas gegangen sein?
naja, ich werde wohl die hausverwaltung fragen müssen.
ich bin mieterin und habe viel zu fragen, was mir den ruf eingebracht hat, ich würde\" ärger \"machen!!!!!!!
andererseits hat mir meine fragerei auch eine rückzahlung meines vermieters an mich eingebracht von über 3000 €!
-
@Cremer:Soviel verliert die heizung bei der Wasrmwasserbereitung nicht (Wirkungsgrad)
Wenn Sie meinen Beitrag richtig lesen, werden Sie feststellen, dass ich das auch gar nicht behauptet habe. Natürlich spielt bei der Beantwortung des \'\'100.ooo kWh - Problems\'\' von Sofia, das sie wohl nach wie vor hat, auch der Wirkungsgrad der Heizungsanlage u. der Wärmeversorgung eine Rolle. Bei einem solchen von rd. 90 % sind schon mal 50.000 auf und davon.
Ansonsten habe ich darauf hingewiesen, dass man die von den Heizkostenverteilern oder Wärmemessern der Wohnungen gemessenen Verbrauchswerte in kWh nicht mit den eingespeisten Erdgas-Kilowattstunden vergleichen kann. Diese sind lediglich eine Verrechnungsbasis der angefallenen Kosten, mal besser u. mal schlechter.
Wenn man diese \'\'Probleme\'\' im Forum wirklich weiter diskutieren will hier ein paar praktische Ratschläge:
1. Als Mieter hat Sofia das Recht, Unterlagen der Jahresabrechnung einzusehen. Hierzu muss sie ihren Wohnungseigentümer auffordern u. ggf. selbst die Originalunterlagen bei der Verwaltungsfirma einsehen.
Üblicherweise gibt es in Wohnanlagen (ich gehe mal von einer Eigentümergemeinschaft aus) ein \'\'Aufsichtsgremium\'\', den Verwaltungsbeirat. Vielleicht ist der ja auch bereit, zu den ggf. überhöhten Heizkosten Informationen zu geben. Ihm obliegt ja schließlich die Prüfung der Rechnungsunterlagen und sollte eigentlich genaue Kenntnis über die Zu- und Umstände haben.
2. Bei Zweifeln am techn. Zustand der Heizungsanlage kann zur Feststellung des Wirkungsgrades das Schornsteinfegerprotokoll eingesehen werden. Vielleicht liegt ja sogar schon ein \'Energiepass\' vor, der den ggf. schlechten Zustand des Hauses u. seiner Heizanlage beschreibt.
3. Über den Wohnungseigentümer kann eine Anfrage an den Wärmedienst (Brunata, Ista u. wie sie alle heißen) gestellt werden, ob alle Wohnungen der Anlage wirklich abgerechnet oder zum Teil auch geschätzt werden (z.B. wegen \'notorischer Abwesenheit\' der Bewohner). Außerdem: ein Blick auf das Eichdatum des Wärmemessers kann auch nicht falsch sein!
4. Bei vielen Institutionen (Mieterverein, Energieagentur, Bund der Energieverbraucher-Sammlung, der eigene Wärmedienst usw.) gibt es Vergleichszahlen, wie hoch die Heiz- u. Warmwasserkosten in vergleichbaren Häusern sein können.
Ich denke, dass Sofia nun genug Informationen an der Hand hat, um ihre Zweifel zu beseitigen oder bestätigt zu bekommen.
Manchmal kommt man aber nur so wirklichen Misständen in den Nebenkostenabrechnungen auf die Schliche. Die Differenz zwischen kWh der gelieferten Erdgasmenge und der kWh in den Wohnungsmessgeräten ist allerdings kein Missstand, sondern Normalität!
Vielleicht erfahren wir bei Gelegenheit mal, was sie in Erfahrung gebracht hat.