Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Christian Guhl am 19. Juli 2009, 20:05:09

Titel: Ein Gaszähler, der nicht zählt....
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Juli 2009, 20:05:09
Ist zwar kein dringender Fall, aber vielleicht hat ja jemand so etwas schon mal erlebt und kann einen Rat geben : Bei einer Kundin \"spinnt\" der Gaszähler seit einigen Jahren. Hat er in den vergangenen Jahren noch Minimalverbräuche von ein paar cbm angezeigt, ist der Zählerstand bei der diesjährigen Abrechnung sogar niedriger als im Vorjahr. Und jetzt das Schönste : Den Versorger interessiert das überhaupt nicht. Ich hatte eigentlich erwartet, dass wenigstens eine automatische Plausibilitätskontrolle stattfindet, aber die Abrechnungen werden immer schön mit dem angegebenen Zählerstand erstellt. Dieses Jahr, als eigentlich ein \"Minusverbrauch\" entstanden war, wurde eine Abrechnung mit 0 kwh erstellt. Lediglich die Grundgebühr wurde berechnet und darauf der neue Abschlag  festgesetzt. Ich bin der Ansicht, die Kundin sollte sich mal \"ganz dumm stellen\", den festgesetzten Abschlag zahlen und vorsichtshalber eine Rücklage anlegen.
Die Kundin ist sich unsicher und möchte beim Versorger anrufen und um Zählerüberprüfung bitten.
Titel: Ein Gaszähler, der nicht zählt....
Beitrag von: AKW NEE am 20. Juli 2009, 08:14:33
Es soll Versorger geben, die sich auf den Seiten des BdE und eben auch hier im Forum weiterbilden. Es ist nicht immer glücklich alles hier zum Besten zu geben!
Titel: Ein Gaszähler, der nicht zählt....
Beitrag von: Christian Guhl am 20. Juli 2009, 09:51:18
Sehr hilfreich der Beitrag ! Steht hier irgendetwas von einem Versorger ? Es ist nicht immer so, wie es aussieht.
Titel: Ein Gaszähler, der nicht zählt....
Beitrag von: HHeinz am 25. Juli 2009, 11:05:12
Die offizielle Zählerüberprüfung ist so eine Sache. Wird kein Defekt festgestellt muss man die Kontrolle bezahlen und erhält trotzdem einen neuen Zähler. Der \"falsche\" Verbrauch bleibt als gültig bestehen (was ja positiv ist).
Wird ein Fehler festgestellt ist die Prüfung ohne Kosten. Man erhält dann wahrscheinlich eine Abrechnung mit Schätz- bzw. Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren. Evtl. kann das die vergangenen 3 Jahre betreffen. Wenn man mit Gas heizt kann das empfindlich teuer werden.
Für ehrliche Kunden kann sich das trotzdem lohnen denn die Beträge sind oft niedrig angesetzt. Hat man allerdings sein Verbrauchsverhalten verändert kann das problematisch werden. Beispiel wäre z.B. eine Anbringung einer Wärmeschutz Dämmung mit hoffentlich deutlicher Verbrauchssenkung.
Die Abrechnung selbst erfolgt automatisiert. Je nach eingesetzter Software sind die Verfahren tw. ziemlich dumm. Es ist daher wahrscheinlich nicht so, dass den Anbieter das nicht interessiert, sondern er bekommt den Fehler von der Software nicht mitgeteilt.
Nun bin ich kein Anwalt und daher muss das nicht stimmen was ich hier schreibe. Dieser Link (http://www.rechtsanwalt-peschel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=64:berechnungsfehler&catid=41:news&Itemid=59) enthält aber einen kurzem Kommentar zu einem ähnlich gelagerten Fall.
RA Thomas Fricke hat hier im Forum sinngemäß auch mal geschrieben das, wenn man Strom und Gas verbraucht, diesen auch bezahlen muss. Nur die Höhe ist oft strittig.