Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWB - Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH => Thema gestartet von: UlrichD am 17. Juli 2009, 20:16:27
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Also die EBW-Bünde verkündet über die lokale Presse, dass sie nur Kunden mit normalen Grundversorgungstarifen hat. Kann ich zwar nicht glauben, aber sei es drum, so weiß ich nun zumindest, welchen Tarif ich habe.
Etwas verwirrter bin ich jedoch über folgenden Satz in der Neuen Westfälischen vom 17.07.09:
„Für sie gelte die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).“
Jetzt der Text der in einem Schreiben der EWB vom 01.07.07 zu lesen war.
„Anschließend weisen darauf hin, dass die den Gaslieferverträgen zugrunde liegende AVBGasV vom Gesetzgeber durch die GasGVV ersetzt wurde.“
Siehe auch:
Reaktion auf Hinweise auf GasGVV ? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6361&hilight=B%FCnde)
Wie soll ich das denn nun interpretieren?
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Original von UlrichD
Etwas verwirrter bin ich jedoch über folgenden Satz in der Neuen Westfälischen vom 17.07.09:
„Für sie gelte die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).“
Jetzt der Text der in einem Schreiben der EWB vom 01.07.07 zu lesen war.
„Anschließend weisen darauf hin, dass die den Gaslieferverträgen zugrunde liegende AVBGasV vom Gesetzgeber durch die GasGVV ersetzt wurde.“
Es soll ihn noch geben, den Tarifkunden der nach AVBGasV versorgt wird.
§ 115 EnWG 2005 - Bestehende Verträge (http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__115.html)
§ 116 EnWG 2005 - Bisherige Tarifkundenverträge (http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__116.html)