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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. Juli 2009, 20:12:34

Titel: LG Oldenburg, Urt. v. 09.07.2009, Az. 15 O 954/08 Gaspreis- Zahlungsklage abgewiesen (GEW)
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Juli 2009, 20:12:34
LG Oldenburg, Urt. v. 09.07.2009 Az. 15 O 954/08  (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1247648090_6483__12.pdf)

Das LG Oldenburg hat die Zahlungsklage der GEW wegen Nachforderungen aus Gaspreiserhöhungen weitestgehend abgewiesen.

Soweit das LG Oldenburg festgestellt hat, dass die Beklagten Sondervertragskunden (Sondertarif) waren und mangels wirksamer Preisänderungsklausel einseitige Preuisänderungen unwirksam waren, stellt sich die Frage, woraus das Gericht Preisneuvereinbarungen herleitete, um den Feststellungsanträgen statt zu geben.

Das OLG Hamm hatte in seiner Entscheidung vom 29.05.2009 mit überzeuigender Begründuing entschieden, dass dem Schweigen von Sondervertragskunden auf einseitige Preisänderungen und vorbehaltlosen Zahlungen durch Verbraucher kein Erklärungsgehalt beigemessen werden kann.

Insoweit wird  zu prüfen sein, ob eine Berufung der Beklagten zulässig ist und Erfolgsaussichten hat.