Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: AKW NEE am 09. Juli 2009, 08:39:02

Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 09. Juli 2009, 08:39:02
Auf unserem gestrigen Treffen berichteten zwei Gruppenmitglieder, dass sie im Radio gehört hätten, dass eine Sammelklage gegen die E.ON Avacon vor dem  LG Lüneburg verloren wurde. Es ging angeblich um das grundsätzliche Recht des Versorgers den Vertrag Akzent zu kündigen.

Kann jemand genaueres sagen?

Beim NDR habe ich diese Meldung gefunden:
Kündigung von Stromverträgen war rechtens
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Juli 2009, 10:03:44
Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat. In den Akzent-Verträgen ist ein Kündigungsrecht enthalten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. Entscheidend für die Ungültigkeit der Kündigung ist der Verstoß gegen die Schriftform. Ob das vom Gericht berücksichtigt wurde, ist nicht bekannt. Eon-Avacon hat sich in Kundenanschreiben darauf berufen, dass in den StromGVV nur Textform für Kündigungen vorgeschrieben ist, dabei aber übersehen, dass die StromGVV überhaupt nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Bei Vertragsabschluß 1999 war die Geltung der AVBElt vereinbart . Als dann 2006 die AVBElt durch die StromGVV ersetzt wurde, erhielten die Kunden nur eine Information : \"Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.\" Eon-Avacon wollte die Bedingungen in einem laufenden Sondervertrag einseitig ohne Kündigung abändern. Ein aussichtsloses Unterfangen !
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 09. Juli 2009, 14:00:20
Im Text der Meldung beim NDR wurde ein vollkommen anderer Eindruck erweckt.
Leider ist die Meldung unter der obigen Adresse nicht mehr abrufbar.

Zitat
Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat.
Gibt es also zur gleichen Frage noch eine Sammelklage, die von der IGEL organisiert wurde?
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Juli 2009, 16:40:19
Es gibt eine Sammelklage von ca. 70 Kunden, die sich gegen die Höhe der Erstattung und die Kündigung richtet.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: derblöde am 10. Juli 2009, 15:58:05
Geht es um dieses Verfahren: http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?
Wird da allen Ernstes grundsätzlich die Berechtigung einer Kündigung seitens des Versorgers bestritten?
Oder hat da ein Redakteur etwas durcheinander gebracht (Grundversorgung <-> Sondervertrag)?

edit: Bei uns besteht E.on auf der Kündigung zum 30.04.2009, will uns aber bis zum 30.04.2009 weiterhin zu alten Bedingungen beliefern.
Und kündigt eine Erstattung an.
Das ist echt super, da wir schon eine bekommen haben. E.on erstattet also mehrfach. Da freuen wir uns sehr!:D
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Fidel am 10. Juli 2009, 17:19:44
Moin:

@derblöde

Genau um dieses Verfahren geht es.

Dass die Kündigungsmöglichkeit eines Vertrages ausschließlich für eine der beiden Vertragspartner - hier: Stromverbraucher -  gegeben sein sollte, hat mir auch nicht so richtig eingeleuchtet.

Aber manche Anwälte tun für Geld eben alles ;-)

Gruß
Fidel
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 11. Juli 2009, 10:06:44
Zitat
Dabei gehen die Kläger, allesamt Mitglieder der Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL), gegen die Höhe der Rückzahlung bei den Akzent-Verträgen vor. Zudem verlangen die Kläger die Auszahlung von Zinsen.
http://www.landeszeitung.de/lokales/news/artikel/klagewelle/
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 11. Juli 2009, 10:27:07
Gewinner bei diesem Urteil sind allein die Verbraucher! Bei der Klage geht es nur um die Akzentverträge aus 1999/2000. Bei einem Spruch, dass die E.ON Avacon kein Kündigungsrecht hätte, könnte diese doch im Rahmen einer rechtlich möglichen, ergänzenden Vertragsauslegung, die Preiserhöhung im Grundsatz durchsetzen! Siehe hierzu auch die Urteilssammlung beim Bund der Energieverbraucher: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kläger das Urteil anerkenn und es damit rechtskräftig wird.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: derblöde am 11. Juli 2009, 13:25:55
Mir erscheint die Auseinandersetzung einfach absurd(als juristischer Laie kann ich sowieso keine qualifizierte Aussage zum Thema machen;)):
Gibt es irgendwelche Zweifel, dass es sich bei den betroffenen Akzentverträgen um Sonderverträge handelt? In denen explizit Laufzeiten und Kündigungsfristen geregelt sind?

Woraus leiten sich die Argumente her, das EVU habe keine Kündigungsmöglichkeit?
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 11. Juli 2009, 13:33:01
Zitat
Original http://www.landeszeitung.de
Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife. Für die ersten zwölf Kläger argumentierte Anwältin Plikat vor der 5. Zivilkammer. \"Die Kündigung ist unwirksam, weil die Akzent-Verträge nur ein einseitiges Kündigungsrecht vorsehen.\" Und das gelte für die Verbraucher, von einem beidseitigen Kündigungsrecht stehe nichts im Vertrag.

Zitat
Original http://www.landeszeitung.de
Richterin Fatima Natho kam nach Aktenlage und dem mündlichen Austausch zu einer vorläufigen Einschätzung der Kammer: \"Die Kündigungsmöglichkeit besteht. Der Vertrag ist nicht so auslegbar, dass nur der Kläger dazu das Recht hat.\"

http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: derblöde am 11. Juli 2009, 19:21:53
2 Zitate aus dem Beitrag:

Zitat
Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife
Welch ein Wunder!

Zitat
Zudem sei die E.ON ein Grundversorger, eine Kündigung der Verträge für die Grundversorgung sei nicht zuzumute

Also darf ein Grundversorger grundsätzlich keine Sonderverträge kündigen?! Oder ist ein Akzent-Vertrag am Ende ein Vertrag für die Grundversorgung?:D
Übrigens lautet die Formulierung in unserem Vertrag:
Zitat
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Da verstehe ich E.on sogar! Oh Gott, weiche von mir, Dämon! 8o 8o:D
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 13. Juli 2009, 09:21:03
Ohne die Begründung der Klage im Wortlaut zu kennen, ist diese nicht zu verstehen!

Die Anwältin hat auch den Schwerpunkt Vertragsrecht!
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: AKW NEE am 31. Juli 2009, 08:32:36
Eine anonymisierte Fassung des Urteils vom LG Lüneburg 5 O 48/09 liegt uns in Papierform vor. In dem Anschreiben ist der Hinweis, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.

@Evitell2004
Können wir aus rechtlicher Sicht dieses Urteil ins Netz stellen?
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: DieAdmin am 31. Juli 2009, 09:44:46
@AKW NEE,

ja das kann aus rechtlicher Sicht ins Netz gestellt werden, sogar womöglich in den Container für Entscheidungssammlungen

Ist es möglich das einzuscannen und die PDF Datei an info(at)energieverbraucher.de zu schicken?

Bitte in PN-Box schauen :)
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Black am 31. Juli 2009, 10:29:17
Zitat
LG Lüneburg, 08.07.2009, 5 O 48/08

Der Beklagten stand aus Ziffer 3 Abs. 5 des Stromliefervertrages ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine in Dauerschuldverhältnissen, auch im wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen, übliche Verlängerungsklausel mit Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten

(...)
Die Formulierung (...) kann nur so verstanden werden, dass beiden Vertragsparteien ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht. Sollte nur dem Kunden ein solches zustehen, hätte dies ausdrücklich ergänzt werden müssen. Gerade das Offenlassen der Person des Kündigenden lässt nur den Schluss darauf zu, dass beide Vertragspartner ein ordentliches Kündigungsrecht haben.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Black am 04. Februar 2010, 16:58:10
Die Entscheidung des LG Lüneburg zu veröffentlichen haben Sie nocht nicht geschafft. Vermutlich weil Sie zugunsten des Versorgers ausging  8)
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: chilihead am 04. Februar 2010, 19:27:27
@Black,
so etwas wäre ausgesprochen dumm, könnte ja sein, das ein Verbraucher genau diesen Tarif hat und Infos sucht. Wird wohl eher ein Versehen sein.

Ist aber auch nur eins der wenigen Urteile, welches für das EVU ausgegangen ist.

PS: Habe gerade mal bei meinem Versorger nachgesehen, Urteile die gegen EonWW sprechen konnte ich nicht finden, ein Versehen???
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Christian Guhl am 04. Februar 2010, 22:50:10
Mir liegt die Entscheidung leider nicht vor. @AKWNEE wollte sie eigentlich hier einstellen. Soviel ich weiss, wurde Berufung eingelegt.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: DieAdmin am 05. Februar 2010, 09:36:20
@all,

soweit ich mich noch dran erinnern kann, ist mir das in Papierform zugeschickt worden von AKW NEE. (ist ja schon ne Weile her)

Ich habe es eingescannt und die Datei an AKW NEE gemailt mit den Hinweis, dass sie nicht in die Entscheidungssammlung aufgenommen wird.
Aber diese möglicherweise auf der eigenen Webpräsenz (http://www.energieverbraucher-wendland.de) zu veröffentlichen.


@Christian Guhl,

ich kanns gerne mailen. Hab es noch. LG Lüneburg 08.07.09 - Az: 5 O 48/09

Allerdings ist da sehr viel anomymisiert worden vom Gericht selber. Bsp um welchen Stromliefervertrag es ging.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Black am 05. Februar 2010, 09:59:47
Zitat
Original von Evitel2004

Ich habe es eingescannt und die Datei an AKW NEE gemailt mit den Hinweis, dass sie nicht in die Entscheidungssammlung aufgenommen wird.

Warum nicht?
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Februar 2010, 11:10:17
Zitat
Original von Evitel2004ich kanns gerne mailen.
Gerne - Danke !Ich bin mir unsicher, was ich davon halten soll. Man stelle sich vor, die Berufung hat Erfolg. Eon-Avacon hatte kein vertragliches Kündigungsrecht. Lt.BGH können auch Verträge ohne Kündigungsrecht gekündigt werden. Es ist also nichts gewonnen ! Und wie sieht es mit der \"ergänzenden Vertragsauslegung\" aus ? Falls keine Kündigungsmöglichkeit besteht, dürfte diese anzuwenden sein. Ich glaube, man kommt mit dem Formverstoß besser zurecht. Lt. AVBElt war für die Kündigung Schriftform erforderlich. Falls die AVBElt also wirksam einbezogen wurde, wurde ein klarer Formverstoß begangen. Die StromGVV, die für die Kündigung Textform vorsieht, wurde auf keinen Fall wirksam in die Akzentverträge einbezogen. Da wollte Eon-Avacon es sich etwas zu einfach machen und hat den Kunden mitgeteilt, dass ab sofort die neue Verordnung gilt. Kein Kunde hat jemals zugestimmt. Die als AGB vereinbarte AVBElt (mit der Schriftform) hat also weiterhin Gültigkeit.
Titel: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Beitrag von: Black am 09. Februar 2010, 18:30:13
Das OLG Celle hatte die Berufung gegen das Urteil des LG Lüneburg schon im Dezember letzten Jahres abgewiesen.