Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Ruhrgas => Thema gestartet von: bjo am 08. Juli 2009, 11:13:38

Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: bjo am 08. Juli 2009, 11:13:38
Hallo,

Die Geldbußen gegen E.on und das Tochterunternehmen E.on Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits beliefen sich auf je 553 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit.



Quelle
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,634971,00.html
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: grisu63 am 08. Juli 2009, 12:10:33
Nun rate mal, wer die Zeche letzendlich bezahlen muss... ;(
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: okieh am 08. Juli 2009, 12:49:26
genauso seh ich es auch!

da kommt ein Räuber und nimmt einem anderen Räuber ganz legitim seine Beute ab.

Was hab also ich als eigentlich Bestohlener davon?

Gruß
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: wulfus am 08. Juli 2009, 13:12:38
So und nun bitte ich Brüssel, dafür zu sorgen, dass alle geschröpften Gasverbraucher ihr zuviel bezahltes Gasentgelt zurück erhalten, alle laufenden Gerichtsverfahren sofort zu Gunsten der Verbraucher entschieden und eingestellt werden und die schon wieder angekündigten höheren Winterpreise zurückgenommen und stattdessen weiter gesenkt werden.

Und was ist eigentlich mit dem Srommarkt? Findet Brüssel den OK?
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2009, 13:31:06
Die den Konzernen vorgeworfene Marktaufteilung stellt ein sog. hardcore- Kartell dar, bei dem die Strafe hoch ausfallen muss, um auch andere marktbherrschende Unternehmen von solchen Marktaufteilungen abzuschrecken. Marktaufteilungen führen zum Ausfall des Preiswettbewerbs und damit nach aller ökonomischen Erfahrung zu einem höheren Preisniveau. Dies zu verhindern, ist Aufgabe der deutschen und europäischen Kartellbehörden, die die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auch im Energiebereich sicherstellen sollen.

Inwieweit nun die aktuellen Gas- Preisniveaus etwa in Frankreich und Deutschland  etwaig darauf beruhen, dass es zwischen den Konzernen möglicherweise in Folge einer solchen Absprache  (über welche noch gerichtlich zu befinden sein wird) zu keinem Preiswettbewerb auf dem jeweils betroffenen Markt kam, lässt sich wohl schwer beurteilen. Deshalb lässt sich auch schwer beurteilen, wie etwaig dr einzelne Gaskunde davon tatsächlich betroffen sein kann.

Dementsprechend mutet mancher Beitrag hier albern an.
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: taxman am 08. Juli 2009, 13:56:27
Kartellstrafe für Eon und GDF von 1,1 Milliarden Euro

Quelle:
http://de.news.yahoo.com/2/20090708/tts-kartellstrafe-fuer-eon-und-gdf-von-1-c1b2fc3.html

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes warf den früheren Monopolisten eine regelrechte \"Ausbeutung der Verbraucher\" vor.
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: ben100 am 08. Juli 2009, 15:35:57
Also ich finde auch das die Strafe ok ist, aber sie ist nur dann gerecht, wenn den Verbrauchern etwas zurückgezahlt wird.

Was haben die Verbraucher davon? Nix, im Gegenteil sie werden in den nächsten Jahren die Zeche zahlen.

Gerecht ist anders!
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: DieAdmin am 08. Juli 2009, 16:22:05
Zur heutigen Pressemitteilung des :bdev:

http://www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Europa/News__1777/ContentDetail__8385/
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2009, 17:01:24
Tagesschau (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kartellstrafe104.html)

Auf die Ohren (http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio41012.html)
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: nomos am 08. Juli 2009, 17:10:57
Seit 30 Jahren zahlen die Verbraucher also überhöhte Preise. Das wissen wir nun doch schon lange!

Es ist Zeit für die Quittung!

Nach Angaben der Kommission können betroffene Verbraucher zudem wegen überhöhter Gasrechnungen vor Gericht auf Schadenersatz durch die beiden Konzerne klagen.

Für den einzelnen Verbraucher ist das schnell und leicht gesagt. Aber Verbraucherzentralen und BdEV hört ihr die Signale nicht?!
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2009, 17:26:49
@nomos

Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.

reblaus hat vielleicht schon die Lösung parat. ;)

Haben Sie die Signale gehört?!

PM des Vereins (http://www.energieverbraucher.de/de/Umwelt-Politik/Politik/Europa/News__1777/ContentDetail__8385/)

Zitat
Nun prüfe der Verein, wie sich die Verbraucher auf der Basis der Kommissionsentscheidung überhöhte Gaspreise rückerstatten lassen können.
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: reblaus am 08. Juli 2009, 18:05:44
Für eine Schadensersatzklage muss erst die letztinstanzliche Entscheidung des EuGH abgewartet werden. Erst diese Entscheidung dient den Verbrauchern als Beweis des Kartellverstoßes. Danach kann jeder Marktteilnehmer somit auch jeder Verbraucher die beiden Delinquenten auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Anspruch nehmen.

In der Praxis ist aber nur empfehlenswert, dass sich viele Verbraucher zusammenschließen, um diesen Rechtsstreit gemeinsam zu führen. Da könnte in der Tat der Bund der Energieverbraucher eine große Rolle spielen.

Die wahre Keule gegen diese Kartellisten ist nicht die Geldbuße, die angesichts der zweistelligen Milliardengewinne sowieso nicht ins Gewicht fallen, sondern der Schadensersatz. Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu. Wenn dann noch Industrie und Franzosen mitziehen wären Eon und GDF bei weiterem ungebührlichem Verhalten bald vergesellschaftet oder besser gesagt verbrauchert.
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: nomos am 08. Juli 2009, 18:30:52
Zitat
Original von
Ggf. wissen Sie schon wie der Streit nach den Klagen der Konzerne gegen diese Entscheidung ausgeht? Ggf. wissen Sie auch, wie ein Kunde, der nicht Vertragspartner der E.ON Ruhrgas oder der GdF ist,  einen ihm konkret entstandenen Schaden gerichtlich  nachweist und diesen der Höhe nach beziffert? Darin liegen die Schwierigkeiten.
\"für die Verbraucher\" weiter und das war es dann auch schon. Die Schwierigkeiten sind mir sonnenklar, daher ist es kaum sinnvoll, dass sich einzelne Verbraucher ans Werk machen und wer hat schon \"die Lösung\".

Zitat
Nach Angaben der Kommission können betroffene Verbraucher oder Unternehmen zudem wegen überhöhter Gasrechnungen vor Gericht auf Schadenersatz durch die beiden Konzerne klagen.
z.B. FAZ (http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E0438CBE38F0543CE8C39D73D3FF05A1F~ATpl~Ecommon~Scontent.html)  KÖLN (http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/kartellstrafe_fuer_eon_und_gdf_von_11_milliarden_euro_189071.html) usw..

Es bleibt ein Trauerspiel! Zweifelsfrei ist vielen Verbrauchern durch diese Marktaufteilung ein Schaden entstanden. Jetzt gilt es doch Mittel und Wege zu finden, diesen Schaden unter den verschieden Konstellationen geltend zu machen. Vom faktischen Konzern über das belieferte Stadtwerk bis zum Endverbraucher.  Vielleicht geht es ja mit einer Kettenreaktion? Man muss doch nicht warten und zusehen, wie sich E.ON und GdF durch alle Instanzen wehren, was ja ihr gutes Recht ist. @RR-E-ft, Sie sind der Fachjurist!  ;)
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Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2009, 18:35:53
@reblaus

Zitat
Original von reblaus
Wenn die Preise wegen dieses Kartells nur um 0,1 ct/kWh gestiegen sind, können allein die deutschen Privatverbraucher schätzungsweise 300 Mio. € pro Jahr zurückfordern. Hochgerechnet auf 10 Jahre wären das 3 Mrd. Und für jede 0,1 ct zusätzliche Preissteigerung kämen weitere 3 Mrd. hinzu.

WENN ist wohl das entscheidende Wort dabei.

Ab wann beginnt die Verjährung eines solchen Schadensersatzanspruches?
Vielleicht wird es eine rechtskräftige Entscheidung erst in fünf Jahren oder noch später geben.

Woher weiß man als Verbraucher, dass der eigene Gaspreis insbesondere kausal gerade aufgrund einer Marktaufteilung der beiden Konzerne um 0,10 Ct/ kWh über 10 Jahre hinweg zu hoch lag?  

Und vor allem: Wie weist man das gerichtsfest nach?

Möglicherweise hatte ja der eigene Versorger einen dadurch überhöhten Großhandelspreis durch eigenen Margenverzicht gegenüber dem Letzverbraucher vollständig kompensiert. Schließlich behaupten viele Gasversorger, sie hätten die gestiegenen Großhandelspreise seit Jahr und Tag sowieso nie vollständig weitergegeben, sondern durch Margenverzicht immer einen Teil ausgeglichen. ....

Was ist mit den Gaskunden, deren Versorger nicht E.ON Ruhrgas als Vorlieferanten in der Kette hatten, etwa wenn die Importeuere Wingas oder VNG Leipzig die Vorlieferanten waren oder aber EWE Erdgas selbst erzeugt oder importiert hat?
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: bjo am 08. Juli 2009, 19:14:10
@RR-E-ft

Sie haben Recht!
das einzige was das für den Endverbraucher bringt ist das schlechte Image für E.on. Dieses schlechte Image könnte dazu führen das Gerichte noch genauer hinkucken wenn es um Aussagen von E.on geht!
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juli 2009, 19:15:30
@bjo

Manchmal habe ich ungern recht.
Recht habe ich hingegen gern.

Siehe auch hier. (http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2843208)
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Juli 2009, 18:08:08
Kollege Schröder in der MAZ/dpa (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11555320/7249849/Trotz-Kartellstrafe-Keine-Handhabe-fuer-Verbraucher.html)
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: nomos am 09. Juli 2009, 19:01:16
Die Baden-Württemberger kennen das. Da soll auch schon mal in Hornberg voreilig zum Empfang des Herzogs das ganze Pulver umsonst  verschossen worden sein. Man hat den Herzog mit einer Staubwolke verwechselt. Auch dort wurde der Kanonendonner zuerst bejubelt. Dann kam der Katzenjammer.  Oder war es doch die Geschichte mit den  Villingern?

Siehe hier:

Hinweis der Kommission unter Schadenersatzforderungen (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1099&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de)

In ein paar Jahren erzählt man sich vielleicht eine dritte Staubwolkenversion von der Aufteilung der Gasmärkte zwischen Frankreich und Deutschland und ...\"

PS: aus dem Weissbuch der Kommission
Zitat
Klagebefugnis: indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

In Bezug auf die Frage der Klagebefugnis begrüßt die Kommission, dass der Europäische Gerichtshof bestätigt hat, dass „jedermann“, dem durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, für diesen vor einzelstaatlichen Gerichten Ersatz verlangen kann.

Dieser Grundsatz gilt auch für indirekte Abnehmer, d. h. Abnehmer, die keinen direkten Kontakt mit dem Rechtsverletzer hatten, aber dennoch unter Umständen einen erheblichen Schaden erlitten haben, weil auf sie in der Vertriebskette rechtswidrige Preisaufschläge abgewälzt wurden.

Im Hinblick auf den kollektiven Rechtsschutz sieht die Kommission einen eindeutigen Bedarf nach Mechanismen, die eine Bündelung der individuellen Schadenersatzforderungen von Opfern von Wettbewerbsverstößen ermöglichen. Insbesondere bei relativ geringwertigen Streuschäden schrecken einzelne Verbraucher, aber auch kleinere Unternehmen, häufig angesichts der mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten, Verzögerungen, Unwägbarkeiten, Risiken und Belastungen vor Individualklagen zurück. Als Folge erhalten viele dieser Opfer zurzeit gar keine Entschädigung. In den seltenen Fällen, in denen gegenwärtig eine Vielzahl von Einzelklagen in Bezug auf dieselbe Zuwiderhandlung erhoben wird, entstehen Klägern, Beklagten wie auch der Justiz prozessökonomische Ineffizienzen.

Zur Lösung dieser Probleme im Bereich des Wettbewerbsrechts schlägt die Kommission daher zwei einander ergänzende Mechanismen für einen wirksamen kollektiven Rechtsschutz vor:
• Verbandsklagen, die von qualifizierten Einrichtungen (z. B.  Verbraucherverbände, staatliche Institutionen oder etwa berufsständische Organisationen) für eine Gruppe bezeichneter oder, in eher begrenzten Fällen, identifizierbarer Einzelpersonen erhoben werden. Diese Einrichtungen werden entweder
a) im Vorhinein offiziell von einem Mitgliedstaat benannt oder
b) von einem Mitgliedstaat ad hoc für einen bestimmten........

... und noch der LINK zum WEISSBUCH (http://ec.europa.eu/competition/antitrust/actionsdamages/files_white_paper/whitepaper_de.pdf)
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: reblaus am 09. Juli 2009, 20:02:32
Zitat
§ 33 GWB
(3) Wer einen Verstoß nach Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wird eine Ware oder Dienstleistung zu einem überteuerten Preis bezogen, so ist der Schaden nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ware oder Dienstleistung weiterveräußert wurde. Bei der Entscheidung über den Umfang des Schadens nach § 287 der Zivilprozessordnung kann insbesondere der anteilige Gewinn, den das Unternehmen durch den Verstoß erlangt hat, berücksichtigt werden. Geldschulden nach Satz 1 hat das Unternehmen ab Eintritt des Schadens zu verzinsen. Die §§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.

@ RR-E-ft
Weder Sie noch ich sind in der Lage den Schaden zu berechnen, der durch die Marktaufteilung von GDF und Eon entstanden ist. Die betroffene Pipeline hat aber eine bestimmte Kapazität. Aus dieser Kapazität lässt sich errechnen welche Mengen die Eigentümer in das jeweilige Absatzgebiet des anderen hätten leiten können. Aus diesen zusätzlichen Mengen lässt sich der Preisdruck bestimmen, der durch das zusätzliche Angebot ausgegangen wäre. Daraus lässt sich ein Schaden errechnen. Hierfür gibt es hoch spezialisierte Fachleute, die einen solchen Schaden näherungsweise bestimmen können. Für solche Kartellschäden gibt es im übrigen auch spezielle Firmen, die mit auf Kartellrecht spezialisierten Anwälten solche Kartellschäden professionell einklagen.

Sagen Sie nicht, es geht nicht, wenn es nur darum geht, dass Sie und ich es nicht können.

@nomos
Das ist im Deutschen Recht in § 33 GWB bereits gesetzlich geregelt.
Titel: E.on - Strafe 553 Millionen
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Juli 2009, 20:31:28
@reblaus

Zitat
Sagen Sie nicht, es geht nicht, wenn es nur darum geht, dass Sie und ich es nicht können.

Wo habe ich denn gesagt, dass etwas nicht geht?
Was Sie ggf. alles können, weiß ich gleich gar nicht.
Ich habe gesagt, dass und worin Schwierigkeiten bestehen.