Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Juli 2009, 18:37:35
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Betroffene Kunden können sich deshalb abgezockt fühlen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=58278#post58278)
Betroffene Kunden sollten sich ggf. beim Bundeskartellamt beschweren, weil ein Preismissbrauch gem. § 29 GWB vorliegen kann, wenn bei sinkendenden Großhandels- und Grokundenpreisen die Preise für Kleinkunden erhöht werden.
Möglicherweise wird versucht, gesunkene Margen im Großhandelsbereich bei den Strompreisen der Grundversorgung wett zu machen, was kartellrechtlich unzulässig und unbillig wäre.