Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Garbsen => Thema gestartet von: Pedder am 25. Juni 2009, 19:09:44
-
Folgendes Problem:
Seit 2007 haben wir die Abschläge (rechtlich richtig) gekürzt. Dadurch entstand ein offener Betrag von ca. 800.-
Nun schickte der Versorger ein Schreiben mit mit der Zahlungsaufforderung. Anbei war die Kopie einer Gutachtens, welche die Richtigkeit der Gaspreise belegen sollte. Darüber kann man ja gespaltener Meinung sein. Ferner wurde noch auf ein Urteil verwiesen, welches aber hier schon entsprechend behandelt wurde. Wir haben darauf sofort schriftlich geantwortet. Gleichzeitig haben wir eine Fristenverlängerung bei dem Versorger beantragt. Diese Verlängerung wurde nun abgelehnt. Wie müssen wir uns verhalten ?
Danke!
Pedder
-
Hallo, Sie brauchen gar nichts weiter zu machen, bis auf das, was Sie bisher taten: Einsprüche schreiben, Abschläge kürzen und die Jahresendrechnung entsprechend Ihrer Berechnung ans EVU schicken und diese ausgleichen und ggf. die Abschläge korrigieren. Erst, wenn der Versorger beginnt, zu mahnen, müssen Sie umgehend wie vom Bund der Energieverbraucher beschrieben, reagieren...... Grüße Schwerin
-
@Pedder,
ich habe Ihren Thread in den Bereich Ihres Versorgers verschoben.
Können Sie das Urteil nennen bzw zu diesem Urteil verlinken?
So, wie sich das liest, haben Sie eine Anerkenntnis formuliert und Sie wollen zahlen, bloß die Zahlungsfrist ist zu kurz?