Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: hzb am 16. Juni 2009, 23:21:50

Titel: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
Beitrag von: hzb am 16. Juni 2009, 23:21:50
wer hat denn sonst noch so ein Schreiben bekommen?
Und wie seht ihr die Sache?
Habs heute in der Post gehabt
???

Nachtrag: es geht ja um eine bestimmte Summe (die fuer mich so nicht nachvollziebar ist, weil es schon viele Jahre laeuft).
Kommt es zur Klage: muss diese Forderung von EON nicht nochmal dezidiert aufgelistet werden?
Oder wie sieht das aus?
Titel: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
Beitrag von: bolli am 17. Juni 2009, 07:39:36
Hallo hzb,

ich vermute mal, dass Sie einem Mahnbescheid widersprochen haben. Wenn dem so ist, hat das zentrale Mahngericht nun den Vorgang an das aus seiner Sicht zuständige Gericht abgegeben.
Von diesem wird dann der Kläger aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist seinen Anspruch zu begründen. Tut er dieses nicht, was wohl häufiger vorkommt, gibt es ein sogenanntes Versäumnisurteil zu Ihren Gunsten und es wird für Sie nichts fällig. Macht er dieses doch, bekommen Sie diese Begründung ebenfalls mit einer Frist (meist um die 14 Tage) zur Klageerwiderung zugestellt. Auch hier gilt: Antworten Sie nicht innerhalb dieser Frist, ergeht ein Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers. Also unbedingt auf Fristeinhaltung achten. Sie sollten sich für letzteren Fall auch schon einmal für den Fall der Fälle einen Anwalt aussuchen, den Sie ggf. kurzfristig konsultieren können.

Ansonsten sollten Sie ruhig abwarten !!!

Gruß
bolli
Titel: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
Beitrag von: T. Schlagowski am 22. Juni 2009, 13:53:15
In unserem aktuellen Newsletter 10 vom 18.6.2009 ist eigentlich alles dazu gesagt, was im Moment von Bedeutung ist.

Noch nicht im Verteiler?

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Beste Grüße

Thomas Schlagowski
Titel: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
Beitrag von: faun am 26. Juni 2009, 12:55:41
Habe heute ebenfalls, vom Amtsgericht Schleswig, die Mitteilung erhalten, das das verfahren an mein amtsgericht abgegeben wurde, mal sehen was da kommt.

@T.Schlagowski

Habe zu diesen Thema in den Newslettern zum 18.06. gesucht, aber nichts gefunden, könnten sie dies nochmal einstellen,danke.
Titel: Abgabe des Verfahrens (Amtsgericht Schleswig)
Beitrag von: T. Schlagowski am 01. Juli 2009, 12:18:57
@ faun

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