Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Zuiko77 am 15. Juni 2009, 13:49:01
-
Hallo,
ich bin neu hier, da ich ein akutes Problem habe.
Folgende Geschichte:
Ich habe in der Zeit vom 15.09.2008 bis zum 31.03.2009 in einer 46qm 2,5 Zimmer Wohung in Hamburg Ohlsdorf gewohnt.
Da es ein Missverständnis zwischen dem Vermieter und mir gab bezüglich der Heizkostenzahlung habe ich die gesamte Zeit keine Abrechnung erhalten.
Ich meinte es verstanden zu haben, dass in dem Mietpreis die Gaskosten bereits enthalten seien.
Nun habe ich durch die e-on Hanse eine Abrechnung für diesen Zeitraum erhalten. Es werden 1306,57 verlangt und gleich noch ein Mahnzuschlag von 5 Euro. Den Zuschalg verstehe ich schon nicht, da es meine erste Rechnung überhaupt ist und man mich deshalb nicht anmahnen kann. Ist das so erst einmal richtig?
Wenn ich das auch die Zeit umrechne liege bei fast 190 Euro pro Monat an Kosten für die Gasheizung, was mit für eine 46qm Wohnung extrem hoch erscheint.
Meine Eltern zahlen für ein 105qm Haus nicht derartig viel.
Laut Schreiben der e-on Hanse habe ich das Geld bis zum 19.06.09 zu überweisen, da man sonst das Mahnverfahren einleiten wird.
Welche Möglichkeiten habe ich um die, in meinen Augen, viel zu hohen Kosten zu senken?
Kann ich die Zahlung erstmal verweigern und schriftlich eine Auflistung der Kosten verlangen? Halt eine Art Auflistung wo steht, welcher Preis veranschalgt ist. Zahlt man das in Kilo oder Liter?
Ich hab schon im Forum viel dazu gelesen, aber da ich ja noch keine Abschläge gezahlt habe und auch keinen Nutzungsvertrag mit e-on hanse habe weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich weiß nur, dass der Verbauch mega hoch ist. Ich bin oft an den Wochenende gar nicht zu hause gewesen und hab dann dort die Heizung komplett aus gehabt. Vor allem im Frühjahr. Dazu kommt, dass ich das größte Zimmer nicht geheizt habe, da es das Schlafzimmer ist. Und die Küche und das halbe Zimmer war auch nicht voll geheizt. Nur um Bad und im Wohnzimmer habe ich voll geheitzt.
Warmwasser wurde auch von der Gastherme bereitgestellt. Aber da ich selten in der Badewanne gesessen habe und auch beim Duschen immer drauf geachtet habe nicht unnötig heißes Wasser zu verschwenden erscheint mir dieser Preis astronmisch hoch.
Ich hoffe hier schnell Rat und Hilfe zu finden!
VG
Tino
-
Sie müssen ja irgendeine Abrechnung gekriegt haben, in der die verbrauchten Kilowattstunden, der Tarif etc. aufgeschlüsselt wurden. Dass man diese Abrechnung gleich mit 5 Euro Mahnbebühr versehen hat, kann ich so nicht glauben. Solche Mahnschreiben werden vom Computer automatisch angefertigt. Die gehen erst raus nachdem eine Rechnung erstellt wurde, und in einem Abrechnungsprogramm dürfte noch nicht einmal einprogrammiert sein, dass bei der Abrechnung gleich eine Mahngebühr zu entrichten ist.
Ihr hoher Verbrauch könnte damit zusammenhängen, dass Sie nur während der Heizperiode abgerechnet wurden. Normalerweise bezahlen Sie auch im Sommer Abschläge für einen Verbrauch, der erst im Winter anfällt. Bedenken Sie, dass dieser Winter relativ kalt und langanhaltend war, das kann leicht für 20% Zusatzverbrauch Ursache sein.
Haben Sie den Zählerstand abgelesen, als Sie eingezogen sind?
-
Ich habe vorhin mit e-on Hanse telefoniert.
Dort wurde mir gesagt, das ich bereits ein Schreiben bekommen habe.
Das hat mich aber nie erreicht.
Die Mahngebühr wird also nicht fällig und auch der sofortige Ausgleich ist erstmal aufgehoben.
Mir wird die Rechnung nochmal ordentlich zugestellt.
Was ich dabei sehr merkwürdig fand ist die Tatsache, dass ich nach Aussage des Mitarbeiters am Telefon in Dezember und im Januar zusammen fast 500 Euro verbraucht haben soll. Was ich mir nur schwer vorstellen kann, da ich in dieser Zeit mit dem absolut meisten Verbrauch insgesamt zwei Wochen gar nicht in der wohnung war und die Heizung dann immer nur auf dem Programm gegen das Rohreeinfrieren lief.
Ich weiß, dass ich nurüber den Winter abgerechnet werde, jedoch sind eben bei 46qm Wohnfläche 1300 Euro sehr viel. Wenn ich andere Beiträge hier im Forum lese und auch bei Empfehlungen auf anderen Website dann sind dort für 70qm Wohnungen bis zu 1000 Euro normal an Heizkosten. Also ist mein Verbrauch mit den 6100KW/h sehr hoch finde ich.
Mein Nachmieterin zahlt aktuell nur 65 Euro monatlichen Abschlag fürs Gas. Die wird sich auch toll freuen wenn Sie die Abrechnung am Jahresende erhält.
-
Wie bitte?
Sie sollen für 6100 kWh an verbrauchtem Gas 1300 Euro bezahlen?
Das wären ja über 21 ct/kWh.
Das kann doch gar nicht sein ....
Warten Sie erst mal die Rechnung ab.
Dann auf den Abrechnungszeitraum achten - nicht, dass Sie noch für den Vormieter oder den Nachmieter zahlen.
Haben Sie einen Zähler in der Wohnung?
Haben Sie diesen auch beim Einzug und Auszug abgelesen?
Im Übrigen sind 6100 kWh für das Winterhalbjahr in einer 46qm-Wohnung durchaus normal. Nur die 21 ct/kWh wären Wucher.
Bei einem normalen Preis von ca 6 ct/kWh und einem mon. Grundpreis con 10 € ergäbe sich ein Rechnungsbetrag von 486 €.
ciao,
sh
-
ja die 6100 KW/h wurden mir am Telefon von dem e-on Hanse Mitarbeiter genannt.
Ich warte jetzt die Rechnung ab und sehe dort ja die Zahlen.
Vom Abrechnungszeitraumher passen die Daten, sofern mir die richtigen am Telefon genannt wurden.
Ich find die Summe selbst sehr hoch, zumal andere Leute im Jahr unter 1000 Euro zahlen für eine größere Wohnung.
Von daher kommt mir das ganze wirklich merkwürdig vor.
Ich werde den Preis auch runterbrechen auf eine Einheit und dann mal schauen was e-on hanse so an Gaspreisen hat und dann entsprechend wiedersprechen.
Zählerstände habe ich beide notiert und schon seit Wochen liegen (ich warte ja nun schon fast zwei Monate auf die Abrechnung).
Kosten um die 500 Wäre für mich auch nachvollziehbar und OK. Selbst 600 Euro würde ich noch einfach bezahlen, weil der Winter eben sehr kalt war. Aber 1300 Euro schmeiße ich denen nicht einfach so in den Rachen.
-
21 ct/kWh klingt irgendwie nach Stromrechnung ...
... sind Sie sicher, dass Sie mit Gas heizen und nicht mit Strom? ;)
Im Übrigen heißt es kWh und nicht kW/h
-
Ja da bin ich mir sehr sicher, da ich ja eine Gastherme in der Küche hänge hatte die fleißig gearbeitet hat.
Strom hatte ich über Vattenfall. Da lag ich bei sehr günstigen 13 Euro im Monat und hatte die Nachzahlungsumme von 53 Cent... Das ist auch völlig OK gewesen.
Nur eben Gas schockt mich doch etwas.
-
so
ich halte jetzt meine erneut geschickte Endabrechnung in den Händen.
Nach dieser habe ich 1443 kubikmeter Erdgas verbaucht, was dann bedeutet, dass ich 16157 KW/h verbaucht habe. Das wird dann mit ständig wechselnden ct/KWh berechnet.
Dabei schwankt der Wert zwischen 6,14ct und 6,79 ct.
Ist das normal? Erst war es der günstige Preis, dann der teure und dann geht es nochmal ein wengi im Presi zurück? Oder kann ich darauf bestehen immer den günstigsten Preis zu bekommen?
Für die Warmwasserbereitung wurden 25% linear angesetzt.
Das würde ja bedeuten, dass ich nach der Abrechnung in einem Monat den Verbrauch von einem ganzen Jahr hatte.
Dazu kommen Kosten für eine Messtellenmessung. Sind zwar nur knapp 3 Euro, aber muß ich das bezahlen wenn in der Zeit keiner zum Messen da war?
Die Anlage wurde einmal gewartet im Februar. Da wurden einige Teile getauscht.
Kann es auch sein, dass ich schleichenden Gasausfluß hatte oder einfach die Therme aufgrund ihres Alters einfach schlecht verbrennt?
Ich hatte die Einstellungen für die Temepratur (für die Heizkörper und das Warmwasser getrennt) jeweils auf 45 Grad eingestellt. Das machte die Wohnung ausreichend warm.
Als der Monteur dann da war sagte er mit ich solle das eher auf 65 Grad stellen weil es dann wärmer wäre. Aber anders hat er es nicht begründet. Und in der Zeit wo ich die Therme etwas höher gedreht habe habe ich weniger Verbraucht. Ist das richtig, dass die Therme weniger Verbraucht wenn sie höher gedreht wird? Eher nicht oder? Ich denke eher es liegt an dem warmen Wetter im Februar 08.
Danke für Die Hilfe!
-
Von wem ist denn die Rechnung überhaupt? Abrechnungsfirma, Vermieter oder Energieversorger?
Über welchen Zeitraum geht die Rechnung? Stimmt das mit Ihrem Einzugs- und Auszugsdatum überein?
Stimmen die Anfangs- und Schlusszählerstände mit den von Ihnen notierten Zählerständen bei Einzug und Auszug überein (Wohnungsübergabeprotokolle)?
16000 kWh Gas für eine 47qm-Wohnung über ein Winterhalbjahr scheint mir fast unmöglich, außer, Sie hatten ständig die Fenster gekippt und so zum Fenster rausgeheizt.
Leider schreiben Sie so konfus, dass Ihnen hier wohl niemend weiterhelfen kann.
Ich rate Ihnen, mit Ihrer Rechnung und den Wohnungsübergabeprotokollen und den weiteren Unterlagen zum Verbraucherschutzverein oder Mieterschutzverein zu gehen und sich dort beraten zu lassen. Mit den Original-Unterlagen in der Hand kann mandie Sache beurteilen. Auch wenn das etwas kosten wird, so sollte sich das für Sie doch lohnen.
ciao,
sh
-
also die Rechnung ist direkt von e-on Hanse. Also dem Energieversorger der das GAS anliefert.
Der Rechnungszeitraum reicht vom 19.09.08 bis zum 31.03.09 was auch der Mietzeit entspricht.
Die Zählerstände habe ich abgeglichen und die Stimmen auch so wie sie in der Rechnung stehen.
Die Rechung ist in verschiedene Zeitabschnitte geteilt (angelehnt an den jeweils gültigen ct/KWh Preis).
Abschnitt 1:
19.09.08 bis 30.11.08
Verbrauch: 423m3 = 4737KWh
Kosten: 6,14 ct/KWh
Betrag: 290€
Abschnitt 2:
01.12.08 bis 31.01.09
Verbrauch: 548me = 6136 KWh
Kosten: 6,79 ct/KWh
Betrag: 416€
Abschnitt 3:
01.02.09 bis 31.03.09
Verbrauch: 472m3 = 5285 KWh
Kosten: 6,51 ct/KWh
Betrag: 344€
Dazu kommt ein Grundpreis von 144€ / Jahr runtergerechnet auf meinen Mietzeitraum von 76€ und 216€ NEtzentgelte, 7 € Messtellenbetrieb und 3€ Messungen (Ablesungen).
(Muß ich für eine Ablesung zahlen die nicht stattgefunden hat, da der Zählerstand bei Einzug und bei Auszug von mir bzw dem Vormieter abgelesen und entsprechend gemeldet wurde?)
Mit Märchensteuer liegt man dann bei 1300€ (alles gerundetet Werte) und das ist in meinen Augen sehr hoch.
Die Fenster hatte ich nur selten und wenn nur kurz offen um zu lüften und immer auch dabei die Heizkörper in dem jeweiligen Zimmer gedrosselt. Viel gebadet habe ich auch nicht und auch übermäßig langes Duschen kam nicht vor.
-
Wenn also die Zahlen stimmen, dann müssen Sie wohl zahlen.
Allerdings ist mir noch schleierhaft, warum Ihr Verbrauch so hoch war.
Wie ist denn der Zustand der Wohnun: Was für Fenster, welches Stockwerk, EG oder Mitte oder oberstes OG (Dach), wie isoliert, sind die Fenster dicht oder zieht es?
Wenn bei den Hamburger Windverhältnissen eine Wohnung auf mehreren Seiten (Himmelsrichtungen) undichte Fenster hat, dann bläst es die Wärme wohl kontinuierlich aus der Wohnung. So könnte ich mir einen so hohen Verbrauch erklären.
Die kWh-Preise sind zwar hoch, aber wohl üblich gewesen.
Sie können natürlich deren Billigkeit anzweifeln und das Fass mit dem Unbilligkeitseinwand aufmachen. Ob Sie das und den anschließenden Briefverkehr und den wahrscheinlichen Prozess durchstehen möchten, müssen Sie entscheiden. Hier im Forum finden Sie alle Infos dazu. Um den Besuch eines Rechtsanwalts werden Sie dabei auf Dauer nicht rumkommen.
ciao,
sh
-
Also es ist ein Altbau mit alten Holzfenstern. Die haben zwar schon eine Doppelverglasung aber eben Holzrahmen drum. Und in der Nähe der Fenster war es immer kalt. Aber gezogen hat es nicht.
Die Wohnung ist Hochpatere und hat 3 Außenwände.
Und direkt drunter ist der Keller und die Holzdielen waren im Schlzimmer nicht vernünftig mit Stoßleisten verkleidet. Aber im Schlafzimmer habe ich die ganze Zeit über nicht geheißt.
Die Wohungstür ist eine alte Holztür und die war auch dicht.
Die Zimmertüren jedoch waren ohne Dichtungsbänder oder ähnlichem undicht und hatten auch am Fußboden einen großen Spalt.
Aber das davon ein derart hoher Verbraucht kommt ist doch schon eher ungewöhnlich.
Ich habe in anderen größeren Wohnungen deutlich mehr geheizt und kam im Jahr nie wirklich auf 1000 Euro.
-
Entscheidend ist, ob die zur Abrechnung gestellten Energiemengen tatsächlich geliefert wurden, ggf. ob ein Preisänderungsrecht während der Vertragslaufzeit bestand. Warum und wofür die gelieferten Gasmengen und die in diesen verkörperten Energiemengen verbraucht wurden, muss und darf den Energieversorger nicht interessieren, insbesondere nicht, ob die Fenster ständig offen standen, das Haus ordentlich gedämmt ist etc. pp.
§ 17 GasGVV regelt den Fall, wenn der Verbrauch sich gegenüber dem Vorjahresverbrauch plötzlich verdoppelt haben soll.
-
Das heißt also, wenn e-on ahnse merkt, dass sich der Gasverbrauch plötzlich stark erhöht und deutlich über den Werten des Vorjahres liegt, dann müssen die der Sache auf den Grund gehen?
Also die Zählerstände habe ich ja selbst bei der Wohnungsübergaben abgelesen. Von daher ist das Gas zumindest durch den Zähler gelaufen.
-
Original von Zuiko77
Das heißt also, wenn e-on ahnse merkt, dass sich der Gasverbrauch plötzlich stark erhöht und deutlich über den Werten des Vorjahres liegt, dann müssen die der Sache auf den Grund gehen?
Nein, müssen sie nicht, wenn niemand die Ordnungsgemäßheit der Messung und Abrechnung in Zweifel zieht und deshalb eine Überprüfung der Messeinrichtung verlangt. Nach Ihren eigenen Angaben hat der Zähler ja den Durchfluss entsprechender Gasmengen im maßgeblichen Zeitraum auch angezeigt. Ob sie nun normal geheizt oder aber einen feuchten oder nassen Altbau vermittels Gasheizung getrocknet haben, kann und muss dem Versorger egal sein.
-
ach so
Und auch die zweimonatlichen Schwankungen im ct/KWh Preis sind üblich?
Ich meine es ist zwar ne Menge Geld, aber wenn ich ohne Rechtschutz in einen Rechtsstreit trete dann zahle ich unter Umständen nochmal drauf wenn das Verfahren gegen mich entschieden würde.
Und unterm Strich habe ich dann quasi die Wohnung geheizt und die Ulwelt gleich noch dazu ohne es zu merken, weil die Bausubstanz alles andere als toll ist.
-
Original von Zuiko77
Und auch die zweimonatlichen Schwankungen im ct/KWh Preis sind üblich?
Einseitige Preisänderungen in kurzen Abständen mögen ggf. üblich sein.
Eine solche Üblichkeit besagt jedoch noch nichts darüber, ob sie im konkreten Vertragsverhältnis auch zulässig waren und wenn sie dem Grunde nach zulässig waren, ob sie dann konkret erforderlich und angemessen waren. Das richtet sich nach der konkreten Vertragssituation einerseits und ggf. der konkreten Kostenentwicklung des Gasversorgers andererseits, die nur dieser selbst kennt.
Dass ein gerichtlicher Streit immer mit Kosten und Risiken verbunden ist, liegt auf der Hand.
-
verstehe.
Also belibt mir entweder der einfache Weg der Bezahlung oder der ungewisse Weg über einen Einspruch gegen die Erhöhungen, die den Endpreis etwas schmälern würden, aber durch Anwaltsunterstützung etc auch Kosten verursachen.
-
So lange die Heilsarmee Ihnen keinen Anwalt stellt, ist das so.
Wenn und soweit man in einem Rechtsstreit obsiegt, erlangt man nachträglich einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner.
-
Original von RR-E-ft
Entscheidend ist, ob die zur Abrechnung gestellten Energiemengen tatsächlich geliefert wurden ...
Genau darauf waren meine Fragen anfangs gerichtet.... ;)
Der Verbrauch scheint nun aufgrund der Angaben plausibel, obwohl er extrem hoch ist, eine falsche Abrechnung scheint nicht vorzuliegen.
Die geringen Preisänderungen spielen dabei keine wesentliche Rolle.
Vernünftigerweise bleibt wohl nur, zu zahlen.
Ein Widerspruch gegen die Preisänderungen aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln im Falle eines Sondervertragsverhältnises erscheint hier absurd (Aufwand/Nutzen).
Selbst eine Unbilligkeitseinrede im Falle eines Grundversorgungstarifs erscheint mir hier wenig sinnvoll für Sie (Nutzen/Risiko).
Das nächste mal also beim Heizen vorher auf den Verbrauch achten und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, oder beim Einzug nach den Heizkosten fragen!
Das sollte eine Selbstverständlichekeit sein.
Am besten nach einem Energieausweis fragen! Der würde hier rechtzeitig schon vor dem Einzug die Warnglocken läuten lassen....
ciao,
sh
-
Zuiko 77
Der Unbilligkeitseinwand hilft in Ihrem Fall auch nicht weiter. Da können Sie dann 50 - 60 € sparen. Deshalb einen komplizierten Rechtsstreit zu führen, ist völlig unwirtschaftlich, und bei Ihnen geht es doch ums Geld und nicht ums Rechthaben oder Gasversorger ärgern.
Sie müssen ernsthaft in Erwägung ziehen, dass die Kombination alte Therme, alte Fenster, dünne Wände, kalter Winter und viel Wind zu diesem Energiekostenschock geführt hat.
Rufen Sie Ihren Versorger an, und fragen Sie an, ob Sie in Raten bezahlen können, wenn Sie das Geld nicht auf der hohen Kante haben. Und für die Zukunft sollten Sie den Rat von superhaase beherzigen, und nur noch Wohnungen anmieten, die gut gedämmt sind. Energieausweise sind da je nach Machart eine kleine oder größere Hilfe. Ein bisschen mehr Kaltmiete kann viel Warmmiete ersparen.
-
Junge, Junge, 16.000 kwh in 6 Monaten (wenn auch Winter), da heize ich ja mein ganzes 160 qm Wohnfläche Einfamilienhaus mit, für das ganze Jahr.
Nicht das da jemand auf Zuiko77\'s Kosten mit geheizt hat. Wird aber wohl jetzt nur noch schwer nachzuprüfen sein. Und würde sicherlich auch erstmal die Kostenerstattung ans EVU nicht verhindern, da das Gas durch SEINE Uhr geflossen ist.
Gruß
bolli
-
Original von bolli
Nicht das da jemand auf Zuiko77\'s Kosten mit geheizt hat. Wird aber wohl jetzt nur noch schwer nachzuprüfen sein.
Das halte ich für völlig aus der Luft gegriffen - wie sollte das gehen?
Lesen Sie Zuikos Angaben zu seiner Wohnung, daran kan man erkennen, dass ein so hoher Verbrauch im Bereich des Möglichen liegt.
Ich habe bis vor kurzem in einer schönen Altbauwohnung in München gewohnt, EG mit alten undichten Kastenfenstern, 120 m², beheizt mit einer eigenen recht modernen Gastherme. Mein Verbrauch lag bei ca. 17.000 kWh/a, obwohl wir zu zweit auch sparsam geheizt haben und ich alle Fenster mit Tesamoll abgedichtet habe, damit es nicht durchziehen kann (sonst wäre der Verbrauch nochmal um einiges höher gewesen).
ciao,
sh
-
Hallo superhaase,
Original von superhaase
Original von bolli
Nicht das da jemand auf Zuiko77\'s Kosten mit geheizt hat. Wird aber wohl jetzt nur noch schwer nachzuprüfen sein.
Das halte ich für völlig aus der Luft gegriffen - wie sollte das gehen?
Lesen Sie Zuikos Angaben zu seiner Wohnung, daran kan man erkennen, dass ein so hoher Verbrauch im Bereich des Möglichen liegt.
Ich habe bis vor kurzem in einer schönen Altbauwohnung in München gewohnt, EG mit alten undichten Kastenfenstern, 120 m², beheizt mit einer eigenen recht modernen Gastherme. Mein Verbrauch lag bei ca. 17.000 kWh/a, obwohl wir zu zweit auch sparsam geheizt haben und ich alle Fenster mit Tesamoll abgedichtet habe, damit es nicht durchziehen kann (sonst wäre der Verbrauch nochmal um einiges höher gewesen).
ciao,
sh
ich will hier keinen auf ne falsche Fährte setzen, aber selbst bei seiner Wohnungsbeschreibung halte ich den Verbrauch für sehr hoch. SIE hatten eine 3x so große Wohnung wie Zuiko77 und auch sein Heizverhalten hörte sich jetzt nicht extrem an (Schlafzimmer nicht geheizt, während der Zeit eine längere Zeit fast ganz abwesend), eher das Gegenteil. Doppelglasfenster hatte er auch, wenn auch nicht neu, aber immerhin. Haben noch nicht alle Altbauten.
Und übrigens bei uns zu Hause wird Dank meiner Frau auch nicht extrem gespart. :D
Ich hatte gerade so einen Fall beim Strom, wo eine Freundin 5 Jahre fröhlich für nen Nachbarn mitgezahlt hat, weil die Leitungen der Wohnungen nicht sauber getrennt waren.
Wenn man noch in so ner Wohnung wohnt und einem so was auffällt, lohnt ein genaueres Nachsehen immer mal.
Gruß
bolli
-
@bolli:
Wir haben nur zwei Außenwände, aber mit sehr dicken Mauern (etwa 1m, aber unisoliert), allerdings sehr hohe Räume, im Schlafzimmer nie geheizt, die restliche Wohnung nur auf ca. 20°C, im Bad etwas Wärmer, im Winter waren wir auch immer mindestens 2 Wochen abwesend (Skifahren), Nachtabsenkung sowieso, etc. pp.
Außerdem hatten wir zru Straßenseite sogar \"Dreifachverglasung\": innen alte Kastenfesterflügel mit einer Scheibe, und davorgesetzt ein relativ modernes Schallschutzfenster mit Doppelverglasung. Durch diese Fenster ging nicht viel Wärme verloren, nur waren die Rollladenkästen darüber für Wind gut durchlässig. Allerdings habe ich die alten Kastenfenster auf der gegenüberliegenden Seite (ohne Rollläden) dicht bekommen, so dass wir keinen Durchzug mehr hatten.
Zuiko hat \"Doppelverglasung\" - alte Kastenfenster wie wir auf einer Seite? Die reinsten Kältelöcher. Auch wenn es nicht spürbar zieht, so sind diese doch i.A. so undicht (wenn man nichts tut), dass bei Wind ständig warme Luft nach draußen geblasen wird. Auch seine 3 Außenwände machen bei einer so kleinen Wohnung sehr viel aus. Dann hat er noch eine recht alte Gastherme, wie er sagte. So kommt eins zum anderen ... und der extrem hohe Verbrauch ist durchaus möglich.
Dass da eine Heizungsleitung zum Nachbarn (oder Vermieter) geht, ist natürlich auch denkbar ... aber recht unwahrscheinlich.
Ich rätsle noch, was Zuiko mit \"Für die Warmwasserbereitung wurden 25% linear angesetzt.\" gemeint haben könnte. Bei eigener Warmwassererzeugung mit der eigenen Gastherme?
Auf einer Gasabrechnung eines Gasversorgers steht so etwas normalerweise nicht drauf......
-
Man darf beim Dämmgrad einer Wohnung die Wände nicht unterschätzen. Die stellen die größte Außenfläche dar. Wer eine 1 Meter dicke Außenwand im Altbau (in aller Regel Ziegelbauweise) hat, verfügt über ziemlich gut gedämmte Wände. Wenn hingegen bei einer Zweizimmeraltbauwohnung drei Außenseiten vorhanden sind, spricht dies nicht unbedingt für einen beliebten Nobelaltbau mit dicken Wänden sondern eher für ein Gebäude das schon zur Bauzeit einfacheren Ansprüchen genügte. Da sind die Wände dann vielleicht nur 30 cm dick. Eine gute Heizung spart spielend 30% Energie im Vergleich zu einem alten (verkalkten?) Wasserkessel mit Flamme drunter.
Ich halte 16.000 kWh auch für sehr hoch, aber nicht für unerklärlich. Da Zuiko77 aus der Wohnung ausgezogen ist, wird das mit der Erforschung von Fehlerquellen auch nichts werden.
Wer sich in einem solchen Fall wehrt, muss in Kauf nehmen, dass er aus 1300 € mit Kosten, Zinsen und Sachverständigen schnell 4.000 € Schaden machen kann.
-
Deshalb rate ich ja auch zum Zahlen. Alles andere wäre unverhältnismäßig, da der Verbrauch ja wirklich stattgefunden zu haben scheint.