Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 09. Juni 2009, 00:01:34
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Neue Tarife bei Smart Metering (http://www.badische-zeitung.de/lahr/technik-hilft-strom-und-geld-zu-sparen--14926118.html)
Im Zusammenhang mit den \"intelligenten\" Stromzählern soll es zeitabhängige Stromtarife geben.
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ZfK: Beschummeln und bespitzeln? (http://www.zfk.de/zfkGips/Gips?SessionMandant=ZFK&Anwendung=CMSTickerEintrag&Methode=ShowHTMLAusgabe&SessionMandant=ZFK&RessourceID=28069&WebPublisher.NavId=6464)
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Hallo,
wo kann man einen Smart Meter Zähler kaufen, der seine Daten nicht gleich übers Internet versendet, sondern dessen Werte ich lokal im LAN abfragen kann?
Also keine Anbindung an meinen Router.
Irgendwie missfällt es mir dass LIVE DATEN gesendet und dort für ewige Zeiten gespeichert und ggf. ausgewertet werden.
Hat da jemand eine Bezugsquelle ?
Natürlich sollte der Smart Meter mit ausreichender Dokumentation für die eigene (lokale) Auswertung versehen sein.
Der Preis ist in vertretbarem Rahmen eher nicht wichtig.
Gruss
Opferlamm
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Negative Folgen der intelligenten Stromzähler (http://www.strom-magazin.de/strommarkt/intelligente-zaehler-versorger-koennen-den-strom-drosseln_26328.html)
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Heise News-Meldung:
Intelligente Stromnetze: Ich weiß, ob du gestern geduscht hast
http://www.heise.de/security/meldung/Intelligente-Stromnetze-Ich-weiss-ob-du-gestern-geduscht-hast-864221.html
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Diese Daten seien nicht nur für die Stromversorger, sondern auch für viele andere interessant. Bislang sei ungeklärt, was überhaupt mit den von den Stromversorgern gesammelten Daten geschehe und ob es sich überhaupt um personenbezogene Daten handele, die nicht weitergegeben werden dürften. Die Datenschützer fordern daher, diese Fragen bereits vor der flächendeckenden Einführung des Smarts Grids zu klären und notwendige Richtlinien einzuführen
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@ alle,
nun mal immer ganz langsam. In Berlin fand vor kurzem ein Innovationsforum des BDEW statt. Dabei auch ein Vertreter von Yellostrom - Thema \"Smart-meter\"
Es ist nicht so, dass z.B. beim Einsatz des Yello-Zählers auch alle Daten an Yello gesendet werden. Der Yello-Zähler sendet die Daten per LAN ins Hausnetz und der Kunde kann online sehen, was passiert. Mehr geht nicht und mehr ist auch erst einmal nicht vorgesehen. Nicht mal die monatliche Ablesung des Zählerstandes ist mit diesen Zählern vorgesehen.
Dazu kommt, dass bei Haushaltskunden die gesamte Energiewirtschaft nach so genanntem Lastprofilverfahren funktioniert. Dass heisst.
Auch wenn Du als Kunde jetzt \"nachtaktiv\" wirst, weil da der Strom billig ist, hat dein Lieferant die Energie trotz dem nach dem vorgegebenem Lastprofil des Netzbetreibers bereitzustellen. Dein Verbrauchsverhalten in der Abnahme kommt bein Einkauf für den Lieferanten gar nicht an und damit auch nicht beim Erzeuger. Damit besteht für die Lieferanten im Moment wenig Anreiz andere spezielle Tarife dafür anzubieten.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von RR-E-ft
Negative Folgen der intelligenten Stromzähler (http://www.strom-magazin.de/strommarkt/intelligente-zaehler-versorger-koennen-den-strom-drosseln_26328.html)
Ist mir das doch glatt entgangen:
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Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
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Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.
Gut, dass ein Konzern entscheiden kann, das Informationsfreiheit nicht wichtig ist. Wie wird man dann wohl den Stromverbrauch eines internetfähigen PC einstufen?
Zu der Heisemeldung, ein doch lesenswerter Beitrag ;)
http://www.heise.de/security/news/foren/S-unbedingt-lesenswert/forum-169717/msg-17682609/read/MD5-8ce96630b8f27379b90ffa6eaed862f8/postvote-2/
Das ist jetzt aber auch nicht im Sinne des Erfinders :)
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Original von Evitel2004
das doch glatt entgangen:
..
Ihre Messgeräte könnten mit einer Leistungsbegrenzung ausgestattet werden, berichtete der \"Tagesspiegel am Sonntag\" unter Berufung auf den Versorger RWE. \"Für Kühlschrank und Telefon käme noch genug Strom, für den Fernseher aber nicht\", hieß es demnach bei RWE.
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Meines Wissen darf noch nicht mal der Gerichtsvollzieher ohne weiteres ein TV-Gerät pfänden.
Witzig. :D Ein gutes Mittel gegen säumige Zahler, die gleichzeitig viel sozialverträglicher ist, als den Strom ganz abzustellen (sind ja immer Kinder im Haus).
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@Black,
ich finde diesen Ansatz falsch, zu entscheiden was wirklich entbehrlich ist.
Bei einer Sperrandrohung hat man, zumindest so sollte es sein, 4 Wochen Zeit zu reagieren. Natürlich davon ausgehend, dass diese auch berechtigt wäre.
Wenn es jetzt möglich ist, das zu steuern, da sollten nicht nur die Konzerne/Versorger darüber entscheiden und befinden, sondern generell ein Rahmen hierfür geschaffen werden.
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Und in diesen 4 Wochen werden dann jammervolle Sachverhalte vorgetragen, warum die Versorgungsunterbrechung trotz Zahlungsrückstand absolut lebensbedrohend unverhältnismäßig wäre. Dem kann dann begegnet werden, indem man nur die lebensnotwendigen Stromgeräte weiterversorgt.
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@Black,
das der Kühlschrank anbleiben soll, hat ja wohl eher mit möglichen Folgeschäden bei einer kompletten Abschaltung und deren denkbaren Haftung seitens der Versorger zutun, als mit Sozialverträglichkeit.
Baut man jetzt die Akzeptanz auf, um bei Heizungen genauso verfahren zu können?
Nicht nur die Höhe der Drosselung, sondern ob überhaupt diese angewendet werden darf, sollte nicht der Versorger-Willkür überlassen bleiben.
Schließlich begründet sich ein \"Zahlungsrückstand\" nicht immer durch zuwenig Zahlungen seitens des Kunden.
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So ist das halt, da werden Konzepte entwickelt um die Energieversorgung zu optimieren, die Realisierung steht noch in den Sternen, da wird schon wieder über den Missbrauch nachgedacht.
@Evitel2004, nicht ins Bockshorn jagen lassen, es ist nicht schon wieder April und der Erste. ;)
PS: Der Datenmissbrauch ist auch nicht unbedingt folgen- und kostenlos: BDSG (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html)
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ein kritischer Blick von daten-speicherung.de (15. Mai 2010) auf den Bericht der BNetzA an das BMWi
http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundesnetzagentur-fordert-zwingende-aufzeichnung-des-energie-verbrauchsverhaltens-in-wohnungen/
Der Bericht (1,25 MB / 136 Seiten)
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/151968/publicationFile/6321/BerichtZaehlMesswesenpdf.pdf
Die Pressemitteilung vom 11.3.2010 des Bundeswirtschaftministeriums
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/tagesnachrichten,did=334628.html#334214
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im Bericht der Bundesnetzagentur ist auf Seite 92 klar und deutlich festgehalten, dass mit diesen Zählern die Fernauslesung nicht zwangsläufig verbunden ist.
Der Anschlussnutzer (Endkunde) hat die Datenhoheit und entscheidet, ob die Daten fernausgelesen werden oder nicht.
Wenn ein Endkunde seinen Energieverbrauch bewust steuern will, brauch er aber diese Informationen und kommt um einen solchen Zähler zukünftig nicht herum.
Gruß aus Meck-Pomm
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Variable Stromtarife erleben nur schleppenden Start
http://www.verivox.de/nachrichten/variable-stromtarife-erleben-nur-schleppenden-start-65169.aspx
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Noch ein Fundstück:
Empfehlungen zum Datenschutz in intelligenten Stromnetzen
http://heise-online.mobi/newsticker/meldung/Empfehlungen-zum-Datenschutz-in-intelligenten-Stromnetzen-1171353.html
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Wenig Energieeinsparung durch intelligente Zähler (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wenig-Energieeinsparung-durch-intelligente-Zaehler-1271071.html)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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EU-Datenschützer warnen vor intelligenten Stromzählern (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/datenschuetzer-der-eu-warnen-vor-intelligenten-stromzaehlern-a-838357.html)
Bis 2020 will die EU intelligente Strom- und Gaszähler in allen Haushalten sehen - für den europäischen Datenschutzbeauftragten gibt es bis dahin noch viel zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW