Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Christian Guhl am 07. Juni 2009, 13:49:46

Titel: Sondervertrag erlischt bei Umzug ?
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Juni 2009, 13:49:46
Hat ein Kunde einen Sondervertrag (egal ob Strom oder Gas) abgeschlossen,
erlischt dieser ohne Kündigung, wenn der Kunde in eine andere Wohnung (dieselbe Stadt/derselbe Versorger) umzieht. So wird es jedenfalls von unserem Versorger gehandhabt. Eine \"Mitnahme\" des Vertrages soll angeblich nicht möglich sein. So ist der Kunde gezwungen, nach einem Umzug einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn er nicht in der Grundversorgung landen will. Mit allen bekannten, negativen Auswirkungen. Sonderverträge werden doch auf den Namen des Kunden abgeschlossen und nicht auf eine bestimmte Adresse. Ich frage mich, wieso eigentlich eine Änderung der Abnahmestelle in einem laufenden Vertrag nicht möglich sein soll ?
Titel: Sondervertrag erlischt bei Umzug ?
Beitrag von: Netznutzer am 07. Juni 2009, 19:15:58
Es endet die Netznutzung für die bisherige Abnahmestelle und es beginnt ein neuer Netznutzungsvertrag für die neue. Dies wird durch einen neuen Vertrag begründet. Somit kann der alte Vertrag nicht mit umziehen, er erlischt.

Gruß

NN
Titel: Sondervertrag erlischt bei Umzug ?
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2009, 20:13:31
Ein Vertrag erlischt nicht durch einen Umzug. Er gilt bis zu einer wirksamen Kündigung fort, mit der Folge, dass man möglicherweise für den weiteren Verbrauch weiter haftet, wenn man nicht ordnungsgemäß gekündigt hat. Bisher waren bei einigen Versorgern Klauseln in den Sonderverträgen enthalten, wonach der Vertrag bei Umzug innerhalb des Netzgebietes ausdrücklich an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt wird... Das wird wohl von Versorger zu Versorger unterschiedlich gehandhabt.

Nach einem Umzug schließt man ggf. auch einen neuen Mietvertrag ab und kann sich nicht mehr auf den vereinbarten Mietzins im vorherigen Mietvertrag für die Wohnung, aus welcher man ausgezogen ist, berufen... Eigentlich etwas völlig Normales, dass man einen neuen Vertrag abschließt, ob nun Mietvertrag oder Versorgungsvertrag. Hat man an der neuen Abnahmestelle keinen Sondervertrag begründet, kann ggf. durch die erstmalige Energieentnahme dort ein Grundversorgungsvertrag konkludent zu Stande kommen, wenn man Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG ist.
Titel: Sondervertrag erlischt bei Umzug ?
Beitrag von: Gas-Rebell am 23. Juni 2009, 18:52:42
Zitat
Original von RR-E-ft
Hat man an der neuen Abnahmestelle keinen Sondervertrag begründet, kann ggf. durch die erstmalige Energieentnahme dort ein Grundversorgungsvertrag konkludent zu Stande kommen, wenn man Haushaltskunde im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG ist.

Was passiert eigentlich, wenn jemand in ein gekauftes Haus umzieht, dort im Erdgeschoss erstmals eine Massagepraxis eröffnet und dann Gas abnimmt, ohne dass ein Vertrag geschlossen wurde?

Ist er dann überhaupt noch Haushaltskunde? Und welches Rechtsverhältnis besteht dann?

Gas-Rebell
Titel: Sondervertrag erlischt bei Umzug ?
Beitrag von: AKW NEE am 24. Juni 2009, 09:06:06
Bei der E.ON Avacon sind die Verträge nach meiner Kenntnis an die jeweilige Abnahmestelle gebunden!