Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: MadKock am 03. Juni 2009, 13:21:13
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Sammelklage gegen E.on Hanse: Mündliche Verhandlung am 15. September 2009
Genau vier Jahre nach der bisher ersten und einzigen mündlichen Verhandlung (Meldung vom 15. September 2005) wird erneut eine mündliche Verhandlung in dem Sammelklageverfahren gegen die E.on Hanse AG stattfinden.
Das Landgericht Hamburg hat die Parteien für Dienstag, 15. September 2009, Ziviljustizgebäude, geladen.
Zugleich hat die Kammer mitgeteilt: „Rechtliche Hinweise erfolgen in Kürze“. Wir sind gespannt!
s. a. Verbraucherzentrale Hamburg
www.vzhh.de (http://www.vzhh.de)
also durchhalten, es könnte gut ausgehen...!
Gruß
MKock
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Das Landgericht Hamburg in neuer Kammerbesetzung weist darauf hin, dass die von E.ON Hanse in den Sonderverträgen verwendeten Preisanpassungsklauseln der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unterliegen und den entsprechenden Anforderungen wohl nicht genügen werden, es für die Streitentscheidung deshalb wohl nicht erst auf die Frage der angezweifelten Billigkeit ankommen wird (ebenso BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 Tz. 25).
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E.ON Hanse mit schlechten Karten vor dem Hamburger Landgericht (http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=27797)
Hamburger Abendblatt zum Stand der Dinge (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1081473/Etappensieg-fuer-die-Gasrebellen.html)
Diese Wende sehen die Verbraucherschützer nicht. Deshalb forderten sie E.on Hanse gestern auf, auch ihre Mahnbescheide gegen Kunden zurückzunehmen, die ihre Rechnungen nicht vollständig beglichen hätten. \"Auch diese Prozesse wird E.on Hanse verlieren. Die Betroffenen sollten sich keine Sorgen mehr machen\", sagte Hörmann.
Allerdings will der Versorger auch hier nicht einlenken. \"Wir haben 30 000 Widerspruchskunden, von denen die große Mehrheit unter Vorbehalt gezahlt hat\", so Franco Fratini. Nur ganz wenige Kunden hätten \"willkürlich ihre Zahlungen gekürzt\". Gegen sie müsse das Unternehmen weiter vorgehen. \"Schon im Sinne der Kunden, die vollständig bezahlen.\"
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hierzu weiteres Aktuelles : BGH Urteil
\"Die Gaskunden werden siegen\"
http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1096705/Gaspreise-Bundesrichter-staerken-die-Verbraucher.html (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1096705/Gaspreise-Bundesrichter-staerken-die-Verbraucher.html)
In Hamburg wird im September ein Urteil vom Landgericht erwartet, das über eine Sammelklage von 52 E.on-Hanse-Kunden entscheidet. Das Urteil dürfte nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale in die gleiche Richtung wie die aktuelle BGH-Entscheidung gehen. Das Gericht hatte Anfang Juli in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass die Preisänderungsklausel in den Verträgen der Kunden unwirksam sei. „Das bedeutet, dass die Gaskunden siegen werden und alle Preiserhöhungen seit 2004 hinfällig sind\", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann dem Abendblatt