Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HSW - Havelländische Stadtwerke => Thema gestartet von: Maximus0808 am 03. Juni 2009, 12:09:29
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Hallo zusammen,
die HSW hat mich nun vor dem AG Potsdam verklagt...
Wen denn noch?? Und vor allem hat schon jemand einen kompetenten Rechtsanwalt, den man mit der Sache betrauen kann?
Auch eine Frage. Ist das AG überhaupt zuständig? Ist es nicht das Landgericht (§ 102 ENWG). Weitere Frage, warum klagt die HSW gegen mich und separat auch gegen meine Frau?? Meine Frau hat doch mit der HSW keinen Vertrag, den habe ja nur ich, mir erscheint das recht sinnlos...:
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Original von Maximus0808
Weitere Frage, warum klagt die HSW gegen mich und separat auch gegen meine Frau?? Meine Frau hat doch mit der HSW keinen Vertrag, den habe ja nur ich, mir erscheint das recht sinnlos...:
Evt. deshalb, siehe hier: § 1357 BGB - Schlüsselgewalt (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1357.html)
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Hmm, ja sicher kann man sich gegenseitig die Geschäfte besorgen. Aber in dem Fall habe ich die ja für beide besorgt und wenn ich verklagt werde und ein Titel besteht, wird ja nicht nur bei mir vollstreckt, sondern auch bei der Ehefrau?
Naja, merkwürdig.....
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hoffe Du wehrst Dich.
Auch ich habe Klageschrift vom Amtsgericht erhalten und Widerspruch über Anwalt eingelegt.
Ob mein Anwalt kompetent ist wird sich im weiteren Verfahren rausstellen.
Leider konnte mir die Anwaltskammer Brandenburg keinen Anwalt für Energierecht benennen.
Der Anwalt sollte natürlich als erstes die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes rügen.
Ich schließe mich der Frage von Maximus0808 an -
Wen verklagt die HSW noch?
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Hallo,
ja ich werde mich auch widersetzen. Einen Anwalt habe ich noch nicht gefunden.
Vor dem Amtsgericht darf ich mich ja noch selbst vertreten.
Und so habe ich mal meine Erwiderung (http://www.kanuinfo.de/images/Klageerwiderung%20Amtsgericht%20Potsdam.pdf) geschrieben.
Ich gehe davon aus, damit den ersten Schlagabtausch zu überstehen. Bis man \"mehr\" braucht, habe ich hoffentlich einen guten Anwalt gefunden.....
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Hallo,
ich werde zwar noch nicht verklagt, aber die HSW schickt mir eine letzte Mahnung und begründet dies mit einem Urteil des AG Potsdam v. 13.08.08 mit dem AZ 28 C 59/09. Dieses Urteil konnte ich nicht finden, bei der Recherche fand ich jedoch den Beschluss vom 14.08.09, in dem das AG sich bei einer Klage der HSW als nicht zuständig erklärt und ans LG verweist. Auf Nachfage bei der HSW erhielt ich heute das Urteil in Kopie. Das AZ ist geschwärzt, die in der Mahnung von der HSW angegebene Nr. ist die Geschäftsnummer (28 C 59/09).
Was hat denn das zu bedeuten, dass die HSW das AZ schwärzt? Und was ist der Unterschied zwischen einer Geschäftsnummer und einem Aktenzeichen?
Nun gut, lt. diesem Urteils hat die HSW als Klägerin gewonnen, begründet wird dies mit detailliert ausgeführten Bezugspreiserhöhungen, die zur jeweiligen Verbraucherpreis-Erhöhung führten. Ab 01.01.2007 hatte die Klägerin keine Monopolstellung mehr und daher hatte der Beklagte die Möglichkeit, den Vertragspartner zu wechseln. Durch weitere Gasabnahme bei der Klägerin hätte sich der Beklagte mit dem Preis einverstanden erkärt. Das AG geht davon aus, dass sich aus der AVBGasV ein gesetzliches Recht zur einseitigen Preisänderung ergibt.
Tja - nun bin ich leider kein Anwalt.... und warum einen Tag später das AG in einem anderen Fall entscheidet (wieder die HSW als Klägerin), nicht zuständig zu sein und an das LG verweist, ist mir schleierhaft.
Überlege gerade, wie ich weiter verfahre....
Deine Klageerwiederung, Maximus, fand ich schon einmal sehr lesenswert!
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@Iontano,
bitte schleunigst Kontakt zum Landeskartellamt aufnehmen. Am Besten erst mal telefonisch, dann ggf. weitere Details per Mail übermitteln.
0331/866-0
Ansprechpartner wären:
Anton Zebralla (Chef) (hans-anton.zebralla(at)mw.brandenburg.de)
Volker Weißmann
oder Herr Bock
Mir haben die Herren jedenfalls gut geholfen.
Die HSW hat sich seither nicht mehr gerührt und auch die schon seitens der HSW einseitig ausgesprochene Kündigung des Sondervertrages (vermutlich zähneknirschend) zurückgenommen.
P.s. Die HSW sandte mir seinerzeit folgendes Schreiben:
mit Schreiben vom 25.09.2008 haben wir den zwischen Ihnen und der HSW bestehenden Gasliefervertrag zum 31.12.2008 gekündigt.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben mitteilen, dass die ausgesprochene Kündigung durch die HSW zurückgenommen wird. Damit fügen wir uns der z. Zt. geltenden Auffassung der Landeskartellbehörde.
Gleichzeitig möchten wir darauf verweisen, dass seitens der HSW zeitnah ein gerichtlicher mahnbescheid gegen Sie beantragt wird, um die Verjährung der ausgewiesenen Forderung zu hemmen. Nach Vorlage des von uns erwarteten BGH-Urteils zum einseitigen Preisanpassungsrecht für Normsonderkunden werden wir unsere Forderungen gerichtlich einklagen.
Bislang ist jedoch nichts passiert (oder das Kartellamt hat auch das nach meiner erneuten Intervention abgebügelt).
Viel Erfolg.
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@Abgezockt,
ich habe Ihren Beitrag in folgenden Punkten editiert.
Die Telefonnummer fand ich nirgendswo veröffentlicht, so das ich davon ausgehe, dass es sich um eine direkte Durchwahlnummer handelt. Deswegen habe ich die Telefonnummer genommen, die bsp auf der Website des BKartA veröffentlicht ist:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.php
Email-Adressen:
Da habe ich im Netz nur die von Herrn Zebralla gefunden. Lediglich diese nun etwas \"verschlüsselt\", damit nicht durch diesen Eintrag der Spamordner überquillt.
Die Email-Adresse von Herrn Weißmann da sie nirgendswo anders zu finden war, gelöscht.
@lontano,
Geschäftsnummer und Az ist m.E. das gleiche.
Vom Amtsgericht kann man auch direkt das Urteil anonymisiert anfordern.
Gegebenfalls ist das für die Entscheidungssammlung interessant.
Der von Ihnen recherchierte Beschluss:
Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 14. August 2009 - Az: 20 C 124/09 (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2480/)
Übrigens wenn Ihre Jahresangaben stimmen, war das nicht ein Tag, sondern ein Jahr später und auch ein anderes Verfahren.
Übrigens den Kunden vertretenden Rechtsanwalt finden man auch in der RA-Liste:http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550/
Auch wenn vor dem AG kein Anwaltszwang besteht, ist davon abzuraten, dass ohne Anwalt zu machen.
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Hallo zusammen,
schon erstaunlich, wenn das AG Potsdam jetzt doch ans LG verweist. Mein Termin war im Juli und da wollte die Richterin davon nicht´s wissen... und erklärte sich für zuständig....
Da ich keine Rechtschutz hatte und keinen Bock auf Gerichtskosten etc. fall´s das AG kraft seiner Unkenntnis irgendwas urteilt.... Zumal bei dem Streitwert unter 2500,- EUR, Rechtsmittel eher eingeschränkt sind.... Haben wir letztlich einen Vergleich geschlossen.
Hat mir auch schon ordentlich was gespart. Ich hoffe das von Euch einer versichert ist und sich da mal hindurch kämpft!
Achso, das Urteil des AG Potsdam indem ans LG verwiesen wird... hat das einer als *.pdf und kann es ggf. versende?
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Original von Maximus0808
Ich hoffe das von Euch einer versichert ist und sich da mal hindurch kämpft!
Dafür gibt es schon seit einigen Jahren den Prozesskostenfond des :bdev:
Wenn man als Mitglied dort eingezahlt hat:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/
Original von Maximus0808
Achso, das Urteil des AG Potsdam indem ans LG verwiesen wird... hat das einer als *.pdf und kann es ggf. versende?
Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. und das Link dahin, findet man in meinen vorigen Beitrag
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Ja, danke habe ich gerade gesehen. Dein Beitrag kam, als ich meinen schrieb... das mit dem Fond und der Mitgliedschaft habe ich leider zu spät erfahren...
Werde es für die Zukunft angehen...
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@Evitel2004,
Das \"entschärfen\" der Email-Adresse(n) fand ich OK, das Löschen der Telefonnummern überhaupt nicht.
Die 0331-866-0 ist die allgemeine Nummer aller Ministerien sowie der Staatskanzlei in Brandenburg.
Das Löschen war also insofern kontraproduktiv.
Auf der Webseite des Ministeriums gibt es dazu extra ein Organigramm mit Hackordnung, Namen und Telefonnummern.
Organigramm Ministerium für Wirtschaft Brandenburg - Stand 19.11.2009 (http://www.brandenburg.de/media_fast/bb2.a.5599.de/Referat.pdf)
Der Link zum Bundeskartellamt ist dagegen ein Witz.
Leider sind derzeit (noch) etliche Seiten gesperrt (Acess denied), wohl weil die Seiten auf die neuen Köpfe im Ministerium nach der Wahl umgebaut wird.
Weiter unten bleibt aber üblicherweise alles beim Alten.
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@Abgezockt,
bei Telefonnummern und Emailadressen hat es meist einen ganz nachvollziehbaren Grund, wenn diese nicht veröffentlicht werden.
Übrigens kann man sich auch von einer Zentralen Nummer aus \"durchhangeln\". Wenn man Name und Abteilung hat, geht sowas gar schnell.
In der Zentrale sitzen Menschen, die darüber Auskunft geben.
Ich werde mich da auch nicht mühsam durch eine Website ewig durchhangeln, ob gegebenfalls irgendwo diese in ein Dokument veröffentlicht ist.
Wer solche Daten von anderen veröffentlicht, sollte von sich aus, ein Link mit angeben, wo das im Netz zu finden ist. Und es sich sozusagen um eine \"autorisierte\" Veröffentlichung handelt.
Auch gibts schließlich über das Forum die Möglichkeiten, den Suchenden via PN oder EMail die Infos weiterzureichen.
Im Zweifel entscheide ich da für den Dritten, auch wenn sich hierbei um keine Daten aus dem privaten Leben handelt.
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Auch ich werde wohl von HSW demnächst verklagt werden. Habe seit November 2004 immer widersprochen. HSW hat mir in seinem letzten Schreiben jetzt im November mit Klageerhebung gedroht und beruft sich auf ein angebliches Urteil vom 13.08.2009 (Az: 28 C 59/09) vom Amtsgericht Potsdam, wonach die Billigkeit der festgesetzten Preise rechtmäßig sein soll. Dieses Urteil ist aber nirgendwo zu finden!
Weiß jemand von Euch, ob es das wirklich gibt, oder ob nur wieder mal Druck aufgebaut werden soll?
Anwaltssuche ist tatsächlich in Brandenburg schwierig. Kann jemand einen guten Anwalt, ev. aus Berlin, der Ahnung vom Energierecht hat, empfehlen?
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Hallo,
1. Sorry, ich habe mich oben vertippt, das Urteil, das mir die HSW in Kopie geschickt haben, ist vom 13.08.2009 und nicht 2008....insofern ist es wirklich nur einen Tag geurteilt, bevor das AG Potsdam entschieden hat, nicht zuständig zu sein....
2. Abgezockt: Habe ich das mit dem Landeskartellamt nun nicht mehr ganz nachvollziehen können - habe heute erst wieder hier reingeschaut...(warum bekam ich keine Mailbenachrichtigung bei Antworten?)... Ich versuche mal, mich zu Herr Zebralla durchzuhangeln.....
3. Gasmaus, offenbar haben wir den gleichen Brief bekommen. Die HSW hat mir auf Anfrage das Urteil vom 13.08.09 als Kopie geschickt. Ich fand es nämlich auch nicht, sie haben das Geschäftszeichen als AZ angegeben und in der Kopie das AZ geschwärzt.
4. kann ich immer noch kein Urteil vom 13.08.09 HSW gegen wen auch immer finden....es ist irgendwie dubios, da alle anderen Urteile und Beschlüsse sonst zu finden sind.... da gibt es gar kein Urteil vom 13.08.09...vielleicht bin ich aber auch nicht gut im Suchen.
4. werde ich erst einmal an HSW schreiben, dass sie mal überhaupt die Forderung genau beziffern. Sie fordern nämlich von mir eine Gesamtsumme x und ich kann weder nachvollziehen, wieviel für welche Jahre und ob Mahngebühren o.ä. darin enthalten sind.
und jetzt such ich mal in den Einstellungen nach der Option \"E-Mail-Benachrichtigung bei Antwort\".... ;)
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@ Iontano,
ich habe heute auch bereits das Landeskartellamt informiert (zuständiger Mitarbeiter ist Herr Weißmann) und werde morgen das Schreiben von HSW mit der Klageandrohung u.a. Unterlagen hinschicken.
Die wollen das prüfen. Auch die Verbraucherzentrale ist bereits informiert.
HSW hat mir leider trotz Aufforderung dieses ominöse Urteil vom 13.08.09 bisher nicht zugeschickt. Auch ich habe alles durchforstet und nichts gefunden. Es ist tatsächlich nicht veröffentlicht.
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Original von Evitel2004
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Vom Amtsgericht kann man auch direkt das Urteil anonymisiert anfordern.
Gegebenfalls ist das für die Entscheidungssammlung interessant.
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Ich zitier mich da mal selber, da bisher keiner darauf eingegangen ist.
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@gasmaus: warst ja fleißig! Kannst Du mir die Tel. von Hr. Weißmann (vielleicht per PN?) senden? Habe mich heute nicht durchhangeln können, musste hier meine kranken Kids hüten....ich würde ihn dann morgen anrufen und ihm, falls gewünscht auch die Kopie des Urteils faxen.
@evitel: ich las es wohl, jedoch wußte ich nichts damit anzufangen. Soll ich es vom AG Potsdam mal anfordern?
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Original von lontano
@evitel: ich las es wohl, jedoch wußte ich nichts damit anzufangen. Soll ich es vom AG Potsdam mal anfordern?
Soll nicht, aber irgendwie wärs nicht schlecht ;)
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@evitel: kümmere mich morgen darum....
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Da braucht es eigentlich keinen langen Postweg.
Eingescannte Unterlagen als PDF-Dateien reichen denen aus zum tätig werden.
Schneller geht es auch noch.
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an Herrn Zebralla habe ich soeben das Urteil als Pdf gemailt.
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@lontano,
vielen Dank für die Zusendung der PDF
@all,
nun in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2575/
Übrigens dieses geschwärztes AZ ist ein anderes, als das des Urteils. Will sagen, da ist irgendeine andere Zuordnung.
Vielleicht können die Fachleute genaueres dazu nochmal sagen. Ob das so eine Art Zulassungs- oder Registrierungkennzeichnung ist? Ich hab das schon öfters bei anderen Entscheidungen gesehen.
meine bescheidene Einschätzung:
In dieser Zahlungsklage der HSW bestreitet der beklagte Kunde die geltend gemachten Verbräuche und die Angemessenheit der Preiserhöhungen gem. §315 BGB.
Das Amtsgericht urteilt, dass solange die Klägerin Monopolistin ist, die Preise der Billigkeitskontrolle unterliegen. Und sah den Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt als geführt an.
Weiterhin vertritt es die Meinung, dass ab der Möglichkeit, den Gasversorger zu wechseln, die Preise zwischen den Parteien als konkludent vereinbart gelten.
Und das ganze hat der Beklagte ohne Anwalt geschafft.
Ergänzend nochmal an dieser Stelle, sozusagen \"auf einen Blick\"
Einen Tag später verneint das AG Potsdam in einer anderen Zahlungsklage der HSW seine Zuständigkeit und verweist an das sachlich zuständige Landgericht Potsdam.
In diesem Verfahren ist der beklagte Kunde anwaltlich vertreten.
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2480/
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@Iontano Das Kartellamt wird die Sache wohl nicht weiterverfolgen, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und keine kartellrechtliche. Habe aber ein neueres Urteil, diesmal gegen HSW. Anbei das PDF:
Urteil (http://www.bennyj.de/urteil.pdf)
Übrigens: Der Anwalt wird auch vom Bund der Energieverbraucher empfohlen. Ich bin nächste Woche bei der Verbraucherzentrale in Potsdam und informiere dort noch einmal.
:D Gasmaus
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Original von Gasmaus
@Iontano Das Kartellamt wird die Sache wohl nicht weiterverfolgen, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und keine kartellrechtliche. Habe aber ein neueres Urteil, diesmal gegen HSW. Anbei das PDF:
Urteil (http://www.bennyj.de/urteil.pdf)
Übrigens: Der Anwalt wird auch vom Bund der Energieverbraucher empfohlen. Ich bin nächste Woche bei der Verbraucherzentrale in Potsdam und informiere dort noch einmal.
:D Gasmaus
Das Versäumnis-Urteil gegen die HSW LG Potsdam 23.11.09 - Az: 2 O 293/09 ist in der Entscheidungssammlung: http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/site/site__2582/
Ergänzend noch die Kommentierung im Gerichtsurteile-Bereich des Forums:
LG Potsdam, Urt. v. 23.11.09, Az. 2 O 293/09 (Gaspreis HSW) (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12988)