Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: AKW NEE am 31. Mai 2009, 19:49:51
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Kann mensch in Prozenten sagen, wie hoch die Kosten für den Bezug von Strom bis zur Einspeisung ins regionale Netz sind ?
Wenn ja, aus welchen Positionen auch in % setzt sich der Preis zusammen? Mir geht es hauptsächlich um die Kosten die zusätzlich zum reinen Stromkauf, also Transport usw., entstehen.
Gibt es eine Quelle oder Link?
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Wollen Sie die Marge Ihres Versorgers rauskriegen?
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Ich denke, dass wird das Allerheiligste des Versorgers sein und dürfte nicht so leicht zu bekommen sein.
Ich hab davon zumindest noch nirgends etwas gelesen.
Schöne Grüße ins Wendland aus Uelzen 8)
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Solche Informationen legen Versorger im Zweifel nur bei Gerichtsprozessen offen...
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Im Wendland sollen z.Z. ca. 60 % Strom durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Dieser Strom wird hier ins regionale Netz eingespeist und auch hier verbraucht. Es wird also weniger elektrische Energie aus den vor gelagerten Netzen eingespeist, als hier verbraucht wird. Es entstehen für ca. 60% der verbrauchten elektrischen Energie keine Kosten aus vorgelagerten Netzen, dessen ungeachtet werden diese aber von den Verbrauchern bezahlt. Ich möchte nun in errechnen was die E.ON Avacon hier zusätzlich als Gewinn einstreicht.
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@ AKW NEE,
wird wohl sehr schwer nachzurechnen sein und das aus zwei gründen
1. gewälztes netzentgelt aus vorgelagerten netzen wird , so weit ich weiss nur für tatsächlich gemessene leistung und arbeit weitergereicht. der anteil der im netz erzeugten regenerativen elektroenergie wird dabei gar nicht berücksichtigt
2. erhalten einspeiser eine sogenannte \"dezentrale einspeisevergütung\" für vermiedene netzentgelte bei vorgelagerten netzen.
alle dies größen müsste man kennen. die weiss man nur, wenn man selbst kalkuliert.
ist also eher schwierig
gruß aus meck-pomm
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Ich denke auch, dass es problematisch wird, die Kosten regional zu berechnen. Für die Fläche ist das sicherlich nicht sooo schwer, wie für eine bestimmte Region.
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Der Versorger sollte wissen:
-Wie viel Strom er an die Endverbraucher verkauft.
-Wie viel aus den vor gelagerten Netzen in sein regionales Netz eingespeist wird.
-Wie viel Strom aus regenerative Energiequellen in sein Netz eingespeist wird.
Ich möchte schon wissen, ob die Versorger durch die Einspeisung in Ihre Netze zusätzliche Gewinne machen, auch wenn Sie einen Teil als \"dezentrale einspeisevergütung\"
weiter geben sollten.
@ t1mbo
Da hat die E.ON Avacon weniger Probleme. Für das regionale Netz in Laatzen gibt/gab es einen eigenen Tarif.
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\"Der VERSORGER\" wird die gewünschten Werte nicht wissen, sondern nur der Netzbetreiber. Dieser ist verpflichtet, div. Dinge zu veröffentlichen, u.a. z.B. die produzierten EEG-Mengen, als auch in diesem Zusammenhang stehende vermiedene Netznutzungsentgelte. Besuchen Sie die HP und klicken Sie sich durch. Ob die Werte für Ihre Region einzeln ausgewiesen sind oder gesamtnetzspeziefisch zeigt sich dann. Gesunkene vorgelagerte Entgelte werden dem Netzbetreiber bei der Kalkulation der Netzentgelte eingerechnet und führen zu niedrigeren Entgelten in der Verteilnetzebene (Wälzung). Davon profitieren sämtliche Lieferanten, die in das Netz liefern.
Stromlieferanten bekommen die EEG-Einspeisungen (noch) als Quote in Form einer Bandlieferung von den ÜNB\'s geliefert.
Gruß
NN
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Naja, aber sind im Moment Versorger und Netzbetreiber nicht noch die gleichen? :rolleyes:
@ AKW NEE
das wusste ich nicht.
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@ Netznutzer
Warum sollte der Versorger nicht wissen, wie viel kWh er von wo einkauft und wie viel kWh an seine Kunden verkauft?
Es geht mir um den Verkaufspreis an die Verbraucher. In diesem Preis sind Netzkosten enthalten, auch aus vor gelagerten Netzen. Wenn jetzt für bis zu 60 % des verkauften Stromes keine Kosten aus vor gelagerten Netzen entstehen, dies aber von den Verbrauchern bezahlt wird, muss mensch sich doch fragen, was macht der Versorger mit den Einnahmen.
Die gesamten Kosten aus den vor gelagerten Netzen werden auf die transportierten kWh umgerechnet.
Beispiel:
Der gesamte verkaufte Strom sind 100.000 kWh
Die Summe der Kosten aus vor gelagerten Netzen ist 5.000,-€
das macht 5 ct/kwh
Von den 100.000 kWh werden 50 % also 50.000 kWh direkt eingespeist. Die Summe der Netzkosten wird nicht um 50% sinken, es werden vielleicht 20 %, also bleiben Netzkosten von 4.000,- €
das macht 8 ct/kWh.
Wenn der Versorger jetzt diese 8 ct/kWh für die vor gelagerten Netzkosten für alle Verbraucher in die Preiskalkulation aufnimmt, bedeutet dies 8.000,- € Einnahmen für die vor gelagerten Netzkosten, bei 4000,- € Ausgaben, macht 100% Mehreinnahmen.
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@ AKW NEE,
da bringst du jetzt die großen mang die kleinen.
ein versorger liefert an seine kunden genau das was diese verbrauchen. das wird über den zähler beim kunden gemessen. genau dafür muss der versorger netznutzungsentgelt zahlen. wenn er 100.000 kWh an seine kunden verkauft und liefert muss er auch für 100.000 kWh netzentgelt zahlen.
also muss der versorger auch für jede gelieferte kWh das netzentgelt kalkulieren,da gibt es leider keine einsparungen.
gruß aus meck-pomm
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@ Gridpem
Der Versorger bekommt nur 50 % des verkauften Stroms über die vor gelagerten Netze, die anderen 50 % werden direkt in das regionale Netz eingespeist.
Der Versorger zahlt die Gebühren, je kWh, für die vor gelagerten Netze nur für die Menge Strom, die an den Einspeisepunkten in das regionales Netz gemessen werden. Und nicht, wie Du behauptest, für die Menge, die er verkauft.
Wenn der Versorger jetzt die Gebühren, je kWh, für die vor gelagerten Netze, ohne Umrechnung, in die Preiskalkulation aufnimmt. Nimmt er über den Verkaufspreis, bei diesem Beispiel 50:50, 100% mehr ein, als er tatsächlich an Kosten hat.
Was soll mir dieser Satz sagen?
da bringst du jetzt die großen mang die kleinen.
Es geht hier um die E.ON Avacon.
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Original von AKW NEE
@ Gridpem
Der Versorger bekommt nur 50 % des verkauften Stroms über die vor gelagerten Netze, die anderen 50 % werden direkt in das regionale Netz eingespeist..
Physikalisch mag das stimmen. Im Rahmen der EEG Kostenabrechnung ist aber zu beachten, dass der direkt eingespeiste EEG Strom dem örtlichen NETZbetreiber gehört und nicht dem örtlichen Lieferanten. Der Netzbetreiber gibt den EEG Strom nur anteilig im Rahmen der bundesweiten Kostenwälzung an den örtlichen Lieferanten weiter. Und da die EEG Quote derzeit nicht bei 50 % liegt kann auch der Versorger in einem Liefergebiet mit hoher EEG Einspeidsung selbst nicht auf 50% direkt vorliegenden (netzkostenarmen) EEG Strom zurückgreifen.
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Physikalisch mag das nicht stimmen, sondern es stimmt!
Es fliest tatsächlich nicht der Ganze Strom durch die Leitung, wenn es aber ums ankassieren bei den Verbrauchern geht, tun wir mal so! es geht mir nicht um Rechenmodelle, sondern um tatsächlich entstandene Kosten. Der direkt eingespeiste EEG Strom wird nun mal nicht in die Vor- jetzt besser nach gelagerten Netze eingespeist.
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@ AKW NEE,
ein versorger zahlt netzentgelte für den strom, den er an seine kunden liefert und verkauft.
für den strom den ein versorger kauft werden keine netzentgelte fällig.
wenn ein versorger an der börse strom kauft, kostet das dem versorger so viel, wie der strom an der börse kostet.
wenn der versorger strom von einem erzeuger regenerativer energien im netz kauft, bezahlt er auch nur den strompreis, den dieser erzeuger verlangt, auch dafür werden auch keine netzentgelte fällig.
zu den tatsächlichen kosten des netzbetreibers.
diese sind unter anderem abhängig von den energiemengen, die alle kunden in einem netz verbrauchen plus den kosten für das vorgelagerte netz.
die kosten für das vorgelagerte netz ergeben sich zum teil aus den gemessenen werten an den übergabestellen des netzes. damit wirken alle in einem netz erzeugten energiemengen z.b. durch eeg-einspeiser, kostensenkend, da ja weniger energie vom vorgelagertem netz bezogen wird wenn diese erzeugen.
nicht zu vergessen, dass die netze so ausgelegt sind und auch müssen, dass alle am netz angeschlossenen kunden versorgt werden können, auch wenn alle im netz befindlichen einspeiser nichts erzeugen.
das erzeugt netzkosten unabhängig von einspeisern.
die netzkosten entstehen nicht nur dadurch, wieviel strom tatsächlich durch das netz fließt, sondern hauptsächlich dadurch vieviel fließen muss um die versorgung aller am netz angeschlossenen kunden sicher zu gewährleisten
gruß aus meck-pomm
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@ Gridpem
für den strom den ein versorger kauft werden keine netzentgelte fällig.
wenn ein versorger an der börse strom kauft, kostet das dem versorger so viel, wie der strom an der börse kostet.
wenn der versorger strom von einem erzeuger regenerativer energien im netz kauft, bezahlt er auch nur den strompreis, den dieser erzeuger verlangt, auch dafür werden auch keine netzentgelte fällig.
Es wird nicht wundern, dass ich hier widersprechen muss. Es ist falsch, wenn hier von Dir zumindest der Eindruck erweckt wird, dass der Stromversorger, hier die E.ON Avacon, für den Transport seines an der Börse gekauften Stromes, keine Netzentgelte bezahlt.
Der an der Börse gekauffte Strom, z.B. vom Atomkraftwerk in Biblis, muss in das regionale Netz in Lüchow-Dannenberg transportiert werden. Zwischen der Produktionsstätte und dem regionalem Netz gibt es mindestens eins, meistens jedoch mehrere vor gelagerte Netze. Diese Netze gehören mindestens einem, meistens jedoch mehreren Netzbetreibern, die nicht zum Versorger gehören (dürfen). Diese Netzbetreiber verlangen vom Versorger Durchleitungsgebühren für die an den Einspeisepunkten übergebene Strommenge. Es ist also mehr als falsch, wenn Du hier schreibst ...dafür werden auch keine netzentgelte fällig
Der Versorger, hier die E.ON Avacon, lässt sich die Stromlieferungen mit allen Kosten vom Verbraucher bezahlen. Von diesem Geld, wird u.a. der regionale Netzbetreiber, die vor gelagerten Netzbetreiber und der Stromproduzent bezahlt.
Wer, frage ich Dich, kommt für die, wie Du schreibst: kosten für das vorgelagerte netz.
auf?
Die Netzbetreiber können doch ihre Kosten nur auf die Strommenge umlegen, die sie auch durch Ihre Netze geliefert haben. Wenn dieser Wert in ct/kWh vom Versorger auch auf den Preis für den regional erzeugten Strom aufgeschlagen wird, führt dies zu Mehreinnahmen, die in den Taschen der Konzerne landen.
Mir geht es allein um die Kosten für die vor gelagerten Netze, nicht um die regionalen Netze.
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Mir geht es allein um die Kosten für die vor gelagerten Netze, nicht um die regionalen Netze.
Die Kosten für sämtliche vorgelagerten Netzkosten werden gewälzt und finden sich im Preisblatt des örtlichen Verteilnetzbetreibers in seinem Preis anteilig wieder, besonders gut zu sehen beim Gas, wo die Ausspeisenetzbetreiber 2 Preisblätter veröffentlichen müssen. Nachzulesen in der jeweiligen Netzentgeltverordnung.
Gruß
NN
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Original von AKW NEE
es geht mir nicht um Rechenmodelle, sondern um tatsächlich entstandene Kosten. Der direkt eingespeiste EEG Strom wird nun mal nicht in die Vor- jetzt besser nach gelagerten Netze eingespeist.
Auch \"tatsächlich\" entstehende Kosten basieren immer auf Rechenmodellen.
Ich schlage vor, Sie machen sich mit dem System der Kostenwälzung vertraut, bevor Sie wilde Anschuldigungen erheben.
Wenn Sie wirklich der Meinung sind, man sollte nur die \"tatsächlichen\" Kosten abrechenen und in ihrer Region entstünden aufgrund der regional hohen EEG Quote nur geringe Netzentgelte, dann müßten Sie folgerichtig den gesamten tatsächlich bezogenen EEG Strom auch voll vergüten und nicht nur in Höhe der Wälzungsquote.
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@ Black
Ob wild oder nicht welche Anschuldigungen meinen Sie? Ich habe Fragen gestellt und diese versucht zu begründen. Wenn Sie mir jetzt eine Tatsachenbehauptung unterschieben wollen, wundert es mich nicht wirklich!
Mit allem was ich hier geschrieben habe, habe ich nicht behauptet, dass der regionale Versorger hier auch so handelt, sondern wollte, auch mit Ihnen darüber streiten, ob es denn so möglich ist. Ich gebe zu, ich weis nicht alles, mache meine vielleicht sogar, dass ich wenig weiß. Nur dachte ich, dass einfache Menschen wie ich hier ihre Fragen stellen können und andere, die meinen mehr zu wissen, können, wenn Sie wollen darauf antworten.
@ Netznutzer
Auch wenn ich es nicht richtig verstehe, entnehme ich Deinem Beitrag, dass eine Bereicherung, wie ich Sie beschrieben habe, unmöglich ist.
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@ AKW NEE,
du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.
für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.
die kostenwälzung der netzbetreiber funktioniert wie folgt
der versorger sei es mal e.on avacon liefert an eine kunden in einem regionalen netz. dafür bekomt er vom kunden 100 euro
50 euro sind die stromkosten einschließlich vertriebskosten, EEG-Umlage, ökosteuer und marge
50 euro sind für das netzentgelt, das der versorger e.on avacon an den regionalen netzbetreiber zahlen muss.
von diesen 50 euro muss der regionale netzbetreiber 20 euro an staatlichen abgaben wie kwk-umlage, konzessionsabgabe leisten.
20 euro sind die eigenen netzkosten und 10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.
die 10 euro an den vorgelagerten netzbetreiber muss der regionale netzbetreiber zahlen, für die menge, die an den übergabepunkten gemessen wird. der vorgelagerte netzbetreiber wiederum muss von diesen 10 euro 5 euro an den übertragungsnetzbetreiber zahlen, der ja sein vorgelagertes netz ist.
die kostenwälzung der netzentgelte geht von netzbetreiber zu netzbetreiber.
damit haben die versorger nur soweit zu tun, dass sie die netzentgelte vom kunden kassieren und an den regionalen netzbetreiber bezahlen. diese netzentgelte muss nach energiewirtschaftsgesetz auch jeder versorger auf seinen endkundenrechnungen ausweisen.
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Original von AKW NEE
Im Wendland sollen z.Z. ca. 60 % Strom durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Dieser Strom wird hier ins regionale Netz eingespeist und auch hier verbraucht. Es wird also weniger elektrische Energie aus den vor gelagerten Netzen eingespeist, als hier verbraucht wird. Es entstehen für ca. 60% der verbrauchten elektrischen Energie keine Kosten aus vorgelagerten Netzen, dessen ungeachtet werden diese aber von den Verbrauchern bezahlt. Ich möchte nun in errechnen was die E.ON Avacon hier zusätzlich als Gewinn einstreicht.
stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
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@ Gridpem
du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.
Danke für die Fürsorge.
Es wäre allerdings nett und dies nicht nur von Dir, wenn ich nur für die Fragen verantwortlich gemacht werde, die ich gestellt habe.
Ich habe folgendes geschrieben:
Kann mensch in Prozenten sagen, wie hoch die Kosten für den Bezug von Strom bis zur Einspeisung ins regionale Netz sind ?
Wenn ja, aus welchen Positionen auch in % setzt sich der Preis zusammen? Mir geht es hauptsächlich um die Kosten die zusätzlich zum reinen Stromkauf, also Transport usw., entstehen.
Und darauf habe ich mehrfach, auch von Dir als Antwort bekommen:
für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.
Mir ist es vollkommen egal an welcher Stelle und unter welchen Titel die Kosten für den Transport, nichts anderes sind die Kosten für die vor gelagerten Netze, auftauchen.
Du schreibst selber:
...10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
Ich bin mir nicht ganz sicher wer hier was nicht ganz verstanden hat. Da hilft kein endloses umwälzen, in der Kalkulation sind die Netzkosten incl. der Kosten für die vor gelagerten Netze angegeben. Für jeden im Internet nachzulesen, auch für Dich!
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Original von AKW NEE
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
korrekt. nicht korrekt. Die den Kosten der Höhe nach entsprechenden Zahlungen gehen an den Einspeiser. Somit ist es scheißegal ob der Strom aus dem vorgelagerten Netz kommt oder im örtlichen Netz produziert wird. es entstehen die selben kosten.
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@ wasserwaage
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
Hiermit habe ich die Aussagen von @ Gridpem aus seiner Nachricht vom 04.06. 19:06 zusammengefasst! Ich glaube eben nicht, dass es \"scheißegal\" ist.
Original von Wasserwaage
Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
Original von Wasserwaage
...es entstehen die selben kosten.
Wenn die Kosten wirklich entstehen und gleich sind, sind die Forderungen an die Verbraucher gerechtfertigt und es können auch keine zusätzlichen Gewinne entstehen.
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@ AKW NEE
also deine stromkosten die dein lieferant dir berechnet setzen sich wie folgt zusammen
- normale stromeinkaufskosten, für 85 % deines stromes (wenn EEG-Pflichtquote gleich 15%)
plus - EEG-Pflichtquote, für die restlichen 15% mit dem Preis für EEG-Strom (Quote und Preis sind für alle gleich und sind im Internet veröffentlicht) beides zusammen ist deine strommenge
plus - vertriebskosten und marge
für deine strommenge werden noch fällig
- ökosteuer 2,05 ct je kWh
dazu die kosten des netzbetreibers
- netznutzungsentgelt in ct/kWh inklusive vorgelagerte netze
- zählerentgelt in Euro/Jahr
- messentgelt in Euro/Jahr
- abrechnungsentgelt in Euro/Jahr
- konzessionsabgabe in ct/kWh
- KWK-Umlage in ct/kWh
und am ende auf das ganze noch die märchensteuer
EEG-Kosten, ökosteuer, konzessionsabgabe, kwk-umlage und märchensteuer sind gesetzlich verordnet, da kann keiner was dran drehen und machen in summe etwa 40% der stromkosten aus. weiter 40% sind für netznutzung, zähler, messung und abrechnung und die restlichen 30% sind die stromkosten, vertriebskosten und marge.
das prinzip der eeg-umlage kannst du in diesem vortrag (Seite 13 und14) gut erkennen. der ist zwar schon von 2005, aber der wirkungsmechanismus ist immer noch der gleiche, nur die zahlen sind heute etwas anders.
http://www.enbw.com/content/de/industriekunden/_media/pdf/stuttgart/fachbeitraege/strompreis_und_abgaben_quo_vadis.pdf
zu trennen sind die kosten im rahmen der EEG-Umlage von den kosten der netznutzung. netznutzungskosten werden über die netzentgelte vom kunden bezahlt. die einspeisevergütung für die EEG-Anlagen wird mit der EEG-Pflichtquote vom kunden bezahlt.
ich hoffe doch, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
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Nein!
Es geht um die Kosten für die vor gelagerten Netze incl. der Kosten für die Einspeisung in die regionalen Netze. Die weitergehenden Ausführungen sind sicherlich nett gemeint, aber schon bekannt.
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@ AKW NEE
also noch einmal
ganz oben z.B.
ÜNB E.ON ---> hat Netzkosten
daran sind angeschlossen
VNB E.ON Mitte ---->
VNB E.ON Avacon ---> die bezahlen Netzentgelt an ÜNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom VNB inklusive vorgelagertem Netz
an VNB E.ON Avacon sind angeschlossen
Stadtwerk A ---->
Gemeindewerk B ---> die bezahlen Netzentgelt an VNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom Gemeindewerk B inklusive vorgelagerten Netzen
am Gemeindewerk B bist Du angeschlossen
Du bezahlst als Teil Deines Strompreises das Netzentgelt des Gemeindewerkes B an das Gemeindewerk B (genauer gesagt macht das Dein Lieferant)
und jetzt zur Einspeisung (Du hast eine Solaranlage auf dem Dach)
Als Einspeiser erhältst Du die gesetzlich festgelegte Vergütung vom Gemeindewerk B
Gemeindewerk B erhält genau diese Vergütung vom VNB E.ON Avacon
VNB E.ON Avacon erhält genau diese Vergütung vom ÜNB E.ON
Die vier ÜNB E.ON, RWE; EnBW und VET packen alle Kosten in einen Topf und jeder Lieferant der Endkunden versorgt muss dann die Pflichtquote EEG-Strom kaufen, damit das Geld wieder in den Topf kommt
Wo ist denn jetzt eigentlich Dein Problem ?
Netzeinspeisung hat nichts direkt mit Netzentgelten zu tun und wird auch nicht mit diesen berechnet. Die Netzbetreiber können im Rahmen der EEG-Anschlusspflicht Kosten für den Netzausbau bei den Netzentgelten berücksichtigen, die aber in den normalen Netzentgelten enthalten sind.
gruss aus meck-pomm
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@ Gridpem
Das Problem ist, das ich die Antwort verstehe, diese aber nichts mit meiner Frage zu tun hat.
Original von Wasserwaage
stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.