Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Augsburg => Thema gestartet von: berthbe am 14. Mai 2009, 19:48:06
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Heute ist mir der gerichtliche Mahnbescheid ins Haus geflattert. Nach über 3 Jahren werden die STAWA wohl aggressiver gegen ihre Kunden. Bisher ist außer den obligatorischen Drohbriefen einer Anwaltskanzlei aus München und den jährlichen Nachforderungen nichts weiter geschehen. Dem Mahnbescheid werde ich wohl widersprechen und dann der Dinge harren, die da kommen mögen. Ich hoffe, daß im Falle eines Prozesses meine jährlichen Einzahlungen in den Prozesskostenfonds zu meinem Schutz beitragen. Denn die bayerische Justiz zeichnet sich nicht gerade als verbraucherfreundlich aus. Vielleicht geht es ja einem anderen Protestler gegen die STAWA gerade auch so, dann könnte man sich gegenseitig Mut machen.
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Vertragsgeschichte aufarbeiten, sichten.
Indizien rausarbeiten, die für einen Sondervertrag sprechen, z.B. feste Laufzeit mit anschl. Vertragsverlängerung, abgeänderte Kündigungsfristen, usw.
Ansonsten toi, toi, toi
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Von mir auch viel erfolg !
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In dem Mahnbescheid ist vermerkt, daß im Falle eines Widerspruchs der Klageweg beschritten wird. Also da steckt schon der Wille dahinter, mich zu verklagen. Ob ich Sondervertragskunde bin, kann wohl nur ein kundiger Anwalt klären, jedenfalls bin ich seit ca. 30 Jahren Heizgaskunde bei der STAWA.
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Original von berthbe
Denn die bayerische Justiz zeichnet sich nicht gerade als verbraucherfreundlich aus.
Da kann ich seitens des OLG München aber nur Gutes sagen (siehe ESB-Thread) :]
Gruß
Grobschnitt (der vor einem bayerischen OLG seinen Prozess gewonnen hat)
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@Grobschnitt
Ich kann Ihren Freudentaumel schon verstehen, denke aber, dass dieser Umstand nicht vielen beschert werden wird und ggf. in der hier angesprochenen Fallgestaltung unangebracht ist.
Sie hatten den glücklichen Umstand eines 5-Jahresvertrags. Sie bleiben im ESB-Thread die Beantwortung bisher immer noch schuldig, ob Sie die Klage während dieser Laufzeit ereilte oder ob die Zahlungsverweigerungen einen Zeitraum betrafen, der sich infolge automatischer Vertragsverlängerung ergab.
Ich kann Ihnen aufgrund von drei Verhandlungen an verschiedenen Landgerichten in Bayern sagen - Sie sind ein Glückspilz und hatten die richtigen Papiere.
Landgericht Augsburg
Klage auf Tarifkundenstatus durch Versorger, Beklagte argumentieren auf Sonderverträge.
Urteil im Sinne der Klage - Gehörsrüge verworfen, Berufung beim OLG München anhängig.
Wird dann wohl auch die STAWA-Klage behandeln.
Landgericht Ingolstadt
Beklagte sind Tarifkunden
Vergleich zwischen Versorger und Verbraucher
Landgericht Kempten
Sachverhalt wie Augsburg
Abschluss wie in Ingolstadt
Die aufkommende Hoffnung auf Verbesserung der Verbrauchersituation vor einem bayer. Gericht im Keim erstickt.
Ich habe eine schwere Energierechtsdepression, die nur durch ein weiteres erfolgreiches Berufungsverfahren vor dem OLG München geheilt werden kann - allein mir fehlt der Glaube.
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Eben das befürchte ich auch.
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@ berthbe
ich hoffe sie sind mit dem Mahnbescheid schon bei einem Anwalt gewesen.
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@berthe
Wenn Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, kreuzen Sie auf dem Mahnbescheid an, dass sie widersprechen.
Suchen Sie sich einen versierten Anwalt, der sein Hauptaugenmerk auf die Vertragsgeschichte und die eingegangenen Rechte und Pflichten legt.
Den ganzen energiewirtschaftlichen Kram können Sie getrost ausblenden. Damit werden Sie nicht erreichen, was Sie sich erhoffen. Finden Sie die Puzzlesteine, die aus Ihrem Versorgungsverhältnis einen Sondervertrag machen und Ihre Chancen steigen.
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Beim Anwalt war ich noch nicht, erstmal muß der Bund der Energieverbraucher auf meine mail antworten, denn telefonisch war da heute kein durchkommen. Da meine Rechtsschutz definitiv nicht übernimmt, muß ich jetzt erst mal sehn, was der Bund übernimmt, da ich ja in den Prozesskostenfond einbezahlt habe. Ich habe noch 13 Tage Zeit mit dem Widerspruch. Welchen Anwalt? Da wird wohl ebenso der Bund mir weiterhelfen, hoffe ich. Denn ganz ohne Unterstützung werde ich mich mit der STAWA nicht auf einen Prozess einlassen, denn wir kennen ja die bayerische Justiz, oder?
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@berthe
Gehen Sie davon aus, dass Sie vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.
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Danke für den Hinweis. Ganz klar: nur mit Anwalt und Unterstützung durch den Bund. Ich hoffe, daß ich am Montag von dort eine Antwort erhalte. Ansonsten wünsche ich trotz allem ein schönes Wochenende, ich werde das Forum auf dem Laufenden halten. Aber gottseidank gibt`s auch noch andere Dinge als den Kamf gegen die Gasgiganten. In diesem Sinne....
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Der Bund der Energieverbraucher hat mir per mail geantwortet: Zusage für den Prozesskostenfonds bei Einreichung der Klageschrift und Vorlage meiner Widerspruchsschreiben. Anwalt brauche ich jetzt noch keinen, sondern nur dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, da trotz der Drohung der Klage noch nicht sicher ist, ob der Versorger klagt. Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist. Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden? Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.
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Original von berthbe
Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist.
Da sind Sie gut beraten. Zur Erinnerung: Sie werden wohl vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.
Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden?
Umso besser, wenn sich Ihr eigenes Vertragswerk als Sondervertrag entpuppt. Entscheidend bleibt die rechtliche Positionierung im Prozeß. Alles andere ist Vorgeplänkel.
Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.
Es ist nicht nur ein Eindruck, es ist Fakt. Aber ich möchte Ihre Euphorie nicht unnötig bremsen, zumal Sie einen starken Partner mit dem BdE haben. Einen Versuch ist es allemal wert.
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So, jetzt trifft es zur Abwechslung einen Kunden der STAWA. Heute ist bei mir die Klageschrift eingegangen. Der Bund der Energieverbraucher hat mir Prozessunterstützung zugesagt. Ich werde den Fehdehandschuh also aufnehmen und morgen einen Anwalt des BdE kontaktieren, der sich mit der Materie auskennt. Leider scheint im Augsburger Raum kein qualifizierter Anwalt zur Verfügung zu stehen, mir wurde einer aus Nürnberg empfohlen. Ich werde im Forum berichten, wie die Sache weiter verläuft.
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Also das geht leider sehr zäh. Mein Klageschrifttermin läuft seit 1.9. erhalten habe sie erst am 3.9. (per PZU) auf dem Postweg. Der BdE ist sehr schwer tel.oder per email erreichbar, ich versuche es laufend. Also wenns da terminlich brennt wird es eng. Mein guter Rat: nicht erst warten bis die Klageschrift da ist, sondern schon vorab selber nach Rechtsanwalt suchen, da in Bayern ein Spezialanwalt außer in Olching nicht verfügbar ist und einer weiter weg Fartkosten in Rechnung stellt, die nach seiner Aussage nicht vom Prozesskostenfonds abgedeckt sind und erheblich sein können. Also lieber einen Anwalt möglichst nah suchen. Momentan hänge ich völlig in der Luft, also aufpassen an alle 315er bei Klage wird es unter Umständen trotz BdE und Prozesskostenfond und Zusage der Kostenübernahme sehr aufregend. Was mich jetzt beim BdE sehr stört, daß keine schnelle Hilfe bei Klageschrifterhalt möglich ist, weil für diese Fälle offensichtlich kein Art \"Feuerwehr\" beim Verein vorhanden ist mit Vorrangbehandlung. Es erfolgt kein Rückruf seit gestern, email ist immer noch nicht beantwortet. Soweit der Stand heute um 9.40.
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@berthbe
Die Frist binnen derer Sie anzeigen können, dass Sie sich gegen die Klage wehren wollen, läuft erst ab der Zustellung der Klageschrift. Sollten Sie nicht rechtzeitig einen Anwalt finden, können Sie dem Gericht auch einfach selbst mitteilen, dass Sie sich gegen die Klage zur Wehr setzen wollen. Das brauchen Sie nicht zu begründen. Ein einfacher Satz reicht.
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Danke für den Tip an reblaus. Das war mir nicht bekannt. Am Besten wohl per Einschreiben mit Rüchschein, denn sonst könnte man ja sagen\" Antwort nicht erhalten\" ich hab da so meine Erfahrungen mit Versicherungen oder noch besser per PZU (geht das überhaupt an ein Gericht?). Ansonsten wurde mir immer vom BdE gesagt: bei Klageschrift sofort RA wegen Termineinhaltung!!!Ich habe übrigens bis jetzt weder vom BdE noch von heute morgen kontaktiertem RA in Olching Antwort erhalten und heute ist Freitag , also nur nächste Woche
Zeitfenster.
MfG berthbe
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@berthbe
Was mich jetzt beim BdE sehr stört, daß keine schnelle Hilfe bei Klageschrifterhalt möglich ist, weil für diese Fälle offensichtlich kein Art \"Feuerwehr\" beim Verein vorhanden ist mit Vorrangbehandlung
Nach meiner Information ist z.Z. nur eine Urlaubsbesetzung tätig. Ansonsten klappt das immer sehr zügig und gut. Ich denke aber, dass Ihnen mit Ihrem Anliegen noch rechtzeitig geholfen wird.
Deshalb: schönes Wochenende und nicht aufregen !!!
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Danke für den Hinweis von pedro. Das ist natürlich möglich, wenn einem das von der Telfonvermittlung gesagt wird, weiß man Bescheid. Das war nicht der Fall. Wenn man dann noch von einem Anwalt hört, daß die Versorger zur Zeit massiv per Klage gegen Kunden vorgehen, bekommt man den Eindruck, der BdE wird \"überfahren\" mit Klageschriften. Ein Schelm, wer dabei denkt, das wäre nicht Absicht der Versorger. Ein schönes Wochenende.
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@berthbe,
Ich kann nur empfehlen, nehmen Sie einen qualifizierten Anwalt, ohne Rücksicht auf die möglichen anfallenden Fahrtkosten.
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Sorry, daß ich jetzt erst antworte, aber der Mensch muß auch arbeiten. Vielen Dank an Cremer. Ich werde eine vom BdE empfohlene Rechtsanwältin aus Nürnberg bitten, meine Verteidigung zu übernehmen. Sie hat bei mir bereits alle Unterlagen angefordert. Der BdE hat leider heute nicht mehr auf meine dringenden emails und Rückrufbitten reagiert. Ich hoffe, daß ich am Montag vom BdE was höre, denn sonst wirds knapp und meine ganze Investition in den Prozesskostenfonds hat nichts gebracht. Denn ohne Unterstützung gehe ich auf keinen Fall in einen Rechtsstreit. Trotzdem ein schönes Wochenende.
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Nach etwas Aufregung um die Modalitäten wird mich eine Rechtsanwältin vor Gericht vertreten. Der BdE hat Prozesskostenunterstützung zugesagt. Jetzt muß abgewartet werden, wann der Termin zur Verhandlung festgesetzt wird. Ich werde weiter im Forum berichten.
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Hallo berthbe,
mich würde der aktuelle Stand interessieren. Heute kam bei mir ebenfalls eine Klageschrift ins Haus geflattert.
Bevor ich mich enrtscheide wie ich weiter verfahre würde ich gern die Meinung von betroffenen einholen.
Für ein kurzfazit bin ich dankbar
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Auch wir haben am 19.11. \"unsere\" Klageschrift erhalten. Ich werde mich am Montag einmal bei der vom BdE empfohlenenen Rechtsanwältin in Nürnberg melden.
Evtl. wäre es ganz nützlich, sich in dieser Sache auszutauschen!!!
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Von mir gibt es momentan nur zu vermelden,daß die RAin aus Nürnberg eine Klageerwiderung vorgenommen hat. Deren Inhalt gebe ich hier nicht bekannt, der BdE ist informiert. Ich habe noch keinen Gerichtstermin bekommen. Alles grade verdächtig ruhig.
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Unsere Klageerwiderung wird in Nürnberg gerade vorbereitet. Auch bei mir hat der BdE die Prozesskostenübernahme zugesagt!
Da bin ich ja mal gespannt!!!
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Hallo,
kurzer Zwischenstand von meiner Seite.
Die Klageerwiderung wird derzeit verfasst. Sonst ist noch nichts passiert.
Nur eines noch über das ich fast gestolpert wäre.
In meinem Fall musste die Klageerwiderung inklusive der Begründung 2 Wochen nach Zustellung derselbigen bei Gericht eingehen.
Üblich ist wohl, dass mann 2 Wochen für die Aussage hat sich Verteidigen zu wollen und dann nochmals 2 Wochen um dies zu begründen.
Dies nur zur Info
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Danke für die Info @Stamic21,
habe ja schon versucht weitere Info von anderen zu erhalten, leider bisher ohne Erfolg. Klar ist dann ja schon dass nicht jeder seine Mails jeden Tag liest !
Ich hoffe doch noch Antwort zu bekommen.
Bei mir hat sich mitlerweile auch was getan, Augsburg wird wohl nun richtig beackert. Da wohl der Feind aber immer mitliest werde ich mich im Moment in aller Öffentlichkeit auf das nötigste beschränken.
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Von meiner Seite gibt es nichts Neues zu berichten. Vielleicht warten die STAWA auf das Verhandlungsergebnis vor dem OLG gegen Erdgas Schwaben (ist auf Ende Januar angesetzt).