Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVD - Energieversorgung Dormagen => Thema gestartet von: Pedro am 12. Mai 2009, 10:25:43
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Der Gasversorger Energieversorgung Dormagen (EVD) unterliegt vor dem OLG Düsseldorf in der Frage der Rechtsmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen 2005/06. Alle, die unter Vorbehalt gezahlt haben, bekommen Geld zurück.
So berichtet die Rheinische Post:
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/707135/Buerger-siegt-gegen-die-evd.html (leicht gekürzte Fassung).
Der gesamten Artikel mit Kommentar steht unter \'\'Aktuelles\'\' auf http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de.
Zitat der RP im Kommentar:\'\'Bei den Gerichten ist deutlich eine zunehmende Tendenz zu erkennen, den Bürgern wirklich Recht zu geben\'\'.
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Na das stimmt mich für mein anstehendes Urteil ja noch zuversichtlicher :D
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...soweit mir bekannt ist, wird das Urteil des OLG Düsseldorf heute am 22.05.09 rechtskräftig, wenn die evd keine Revision einlegt.
Wäre nett, wenn es einen Hinweis darauf gäbe, ob das Urteil nun tatsächlich rechtskräftig geworden ist!
Es wäre auch sehr interessant, das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem OLG D`dorf zu erfahren und einen Hinweis darauf, wo man das Urteil bekommen kann!
Danke!
Gruß
Rudolf
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Hallo Mauntaindog,
Infos kommen spätestens Anfang der Woche: Beteiligter Rechtsanwalt hat heute ab 15 Uhr AB laufen, Kläger ist nicht erreichbar.
Der Verfahrensausgang ist hier vor Ort auch hochinteressant !
Gruß
Pedro
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Hier eine Zwischenmeldung:
Das Versäumnisurteil des OLG Düsseldorf gegen die Energieversorgung Dormagen (EVD) ist den Beteiligten Mitte letzter Woche zugegangen. Revision war bekanntlich nicht zugelassen.
Die EVD hat nach Auskunft des Beklagtenanwaltes, Rechtsanwalt Ingo Hamecher, Grevenbroich, noch bis Mitte der 23. Woche Gelegenheit zum Widerspruch. Mit einer Mitteilung des OLG D\'dorf, ob das geschehen ist, wird in der 24. Kalenderwoche gerechnet. Danach mehr.
Falls die \'\'Protestgemeinde Dormagen\'\' früher etwas erfahren sollte: bitte hier einstellen.
Das beachtenswerte Urteil wird ohnehin in der Urteilsammlung des Bundes der Energieverbraucher zu lesen sein.
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Original von Pedro
Das beachtenswerte Urteil wird ohnehin in der Urteilsammlung des Bundes der Energieverbraucher zu lesen sein.
Genau, und zwar hier: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2444/
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Na das ist doch mal eine erfreuliche Meldung 8)
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Es handelt sich um ein im Übrigen nicht begründetes Versäumnisurteil gegen die im Termin säumige Beklagte. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.
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Ja, ist klar. Ob es einen Einspruch auf das am 20. 5. zugestellte Urteil gegeben hat, werden wir spätestens in der 24. Woche erfahren, wie schon oben beschrieben.
Aber wie berichtete die Neuss-Grevenbroicher Zeitung /Rheinische Post doch so treffend:
\"Die Sache war am Ende so klar, dass die evd und ihre Anwälte aus der Kanzlei Clifford und Chance, Düsseldorf, am Ende nicht einmal zu dem Termin vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erschienen waren. Es erging am 28. 4. 09 ein Versäumnisurteil, so chancenlos war die evd !!\" :)
Und wenn der Einspruch unterbleiben sollte, kann man ja aus dem Verfahrensablauf seine eigenen Schlüsse ziehen: Geld zurück ! Der Weg wird hier noch zu diskutieren sein.
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Kein Einspruch erfolgt!
Die Energieversorgung Dormagen -EVD - hat gegen das Versäumnisurteil des OLG Düsseldorf (siehe Urteilsammlung) keinen Einspruch eingelegt.
Glückwunsch und Prost nach Dormagen ! :]