Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: NS am 09. Mai 2009, 03:00:45
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da ich nun beruflich viel mit Kontopfändungen zu tun habe, würde mich prinzipiell interessieren, ob das VU die Möglichkeit hat, eine Kontopfändung durchzuführen oder ob dies schon vorgekommen ist, trotz strittigen Wert und jahrelanger Einwände der Gaspreiserhöhungen
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@NS
Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Dafür benötigen Sie einen Vollstreckungstitel. Diesen erhält der Versorger aber nur, wenn er seinen Prozess zumindest in 1. Instanz gewonnen und Sicherheit geleistet hat.
Das ist mit einer Zählersperre nicht zu vergleichen.
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Auch mit einem Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren ist eine Kontopfändung möglich. Reagiert der Schuldner auf einen Mahnbescheid nicht, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid (§ 699 Abs. 1 ZPO (http://www.zivilprozessordnung-zpo.de/699.html)) beantragen und die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Bescheid ist \"vorläufig vollstreckbar\". Schon jetzt kann gepfändet werden!
Wichtig ist daher bereits der rechtzeitige Widerspruch gegen den Mahnbescheid (z.B. auch wenn Weihnachten ist - siehe hier (http://www.carookee.com/forum/Gaspreis-BB/3/23319741#23319741)) ;).
Bei der Kontopfändung sind Änderungen vorgesehen. Der Bundestag hat am 23. April 2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Bundesrat muß noch zustimmen. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen.
siehe hier BMJustiz (http://www.bmj.de/p-konto)
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ich danke euch erstmal für eure Infos, somit ist Handlungsbedarf geboten, sobald ein Mahnbescheid eingeht
soweit ich nach Recherchen herausfinden konnte, ist das Konto von der Bank erstmal für 14Tage gesperrt, man muss innerhalb dieser Frist beim örtlichen Amtsgericht einen Kontopfändungsschutz beantragen, geschieht dies nicht, ist alles Geld an den Gläubiger verloren.. ich hoffe, ich habe das richtig verstanden
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ähh, wenn die dein konto schon gepfändet haben solltest du ganz schnell zum kollegen....
dann ist der mahnbescheid in der regel schon rechtskräftig....
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Nein, ist nichts dergleichen geschehen. Dies war eine Anfrage, ab wann das VU die Möglichkeit hat eine Kontopfändung durchzuführen, aber dies wurde mir bereits beantwortet.