Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: Emsländer am 05. Mai 2009, 17:55:37
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Ob da in Oldenburg das Zittern beginnt?
OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07
Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=8250272.html
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Original von Emsländer
OLG Frankfurt Urteil vom 05.05.2009 Az. 11 U 61/07
Verbraucher gewinnen gegen Gasversorger
http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=8250272.html
Zum Urteil gegebenfalls dort diskutieren: 1.000 Gaspreis- Streiker warten auf OLG- Urteil (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=56432#post56432) , und nicht im EWE-Bereich
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Ist ja richtig! Trifft nur auch für diesen Versorger zu....
Aber die Meldung reicht ja schon! Wollte nur nicht falsch einbinden..
Sorry!
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@ Emsländer
Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Rechtsstreitigkeiten der EWE und dem zitierten Urteil des OLG Frankfurt?
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Aber natürlich!
Auch bei der EWE ist die Klausel über Preisänderungen für die Kunden nicht ausreichend transparent , wie es der Gesetzgeber fordert.
Was sollte da anders entschieden werden?
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@Emsländer
Wie aus dem Urteil des OLG Oldenburg vom 05.09.2008 (12 U 49/07) ersichtlich ist, wurde dort bestritten, dass in die EWE- Sonderabkommen, welche das Unternehmen mit Heizgas- Kunden vereinbart hatte, überhaupt Preisänderungsklauseln gem. § 305 BGB wirksam einbezogen waren.
Das OLG Oldenburg hat zutreffend darüber hinaus erkannt, dass die Klauseln, von denen EWE behauptet hatte, dass diese wirksam in die einzelnen Vertragsverhältnisse einbezogen worden seien, als Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls nicht dem Transparenzgebot des § 307 BGB entsprochen hätten, sie allein deshalb keine Rechtsgrundlage für einseitige Preisneufestsetzungen in den laufenden Vertragsverhältnissen bilden konnten und deshalb die darauf gestützten einseitigen Preisneufestsetzungen unwirksam waren.
Das OLG Frankfurt hat sich mit anderen Klauseln eines anderen Gasversorgers beschäftigt und diese für unwirksam erklärt, wie auch die darauf gestützten einseitigen Preisneufestsetzungen.
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Kein Widerspruch!
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War ja auch kein gerichtlicher Mahnbescheid. ;)
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Schon verstanden! Sie bringen es auch immer wieder auf´n Punkt...Lob!!