Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: nomos am 21. April 2009, 12:36:48
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Interessante BFH-Entscheidung für Blockheitskraftwerkseigentümer und solche die es werden wollen:
Ein Blockheizkraftwerk dient der Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude. Wird der Strom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist, macht dies den Blockheizkraftwerk-Besitzer zum Unternehmer.
Folge: Bei der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist Vorsteuerabzug möglich (§ 15 UStG).
Hier die BFH-Entscheidung (http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2009.4.01/5R8007.html)