Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVF - Energieversorgung Filstal => Thema gestartet von: Joe_D am 26. März 2009, 13:17:53
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Vor ein paar Tagen bekam ich die Entscheidung des AG. Anhand des Zeugenbeweis (laut diesem wurden nur die Erhöhungen des Vorlieferanten weitergegeben) wurde die Billigkeit der Preise bestätigt. Die Forderung des Gasversorgers wurde nach eigenen Berechnungen des AG um 20 Euro gesenkt.
Ich wurde somit auf die Zahlung der ausstehenden Beträge (-20 Euro) plus Gerichts- und Anwaltskosten aufgefordert (da bin ich mal auf die Summe gespannt).
Zwar darf ich Berufung einlegen, mein Anwalt riet mir jedoch hiervon ab, da keinerlei neue Erkenntnisse zu erwarten seien.
Gruß
Joe_D
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Hallo Joe,
welche AG war es denn? Geislingen?
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Es war das AG Geislingen.
Gruß
Joe_D