Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: kamaraba am 18. März 2009, 14:07:03
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Brüssel akzeptiert Verkauf (http://www.n-tv.de/1122525.html)
RWE will/muss Gasnetz verkaufen. Damit entgeht man einer Milliardenstrafe!... die man mit überhöhten Netzentgelten zusätzlich verdient hat. M. E. eine Sauerei. Die EU hat hier versagt. X(
Bedanken Sie sich bei Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes(us)
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Eine sinnvolle Lösung.
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ein eventueller Käufer wird bestimmt nicht den von RWE gewünschten Betrag bieten! Alle wissen ja das RWe verkaufen muß sonst droht die Mrd. Strafe!
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Ich bin mir nicht sicher ob die Strafe kommt, wenn RWE Verkaufsbereitschaft anzeigt, aber ein Verkauf zu angemessenen Bedingungen nicht zustande kommt.
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Und was haben die Kunden von einem Verkauf ? Die haben ja schließlich die überhöhten Netzentgelte bezahlt und sind betrogen worden.
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Ja, die Kartellbehörden sind m.E. immer viel zu lasch.
Angemessen wäre, erstens, eine saftige Kartellstrafe zu verhängen (z.B. auch in Form einer Rückzahlung an Kunden), und zweitens trotzdem den Netzverkauf zu verlangen (ansonsten noch eine Geldstrafe an die EU).
Nur so würde eine Abschreckungswirkung entstehen, die das Kartellrecht dringend braucht.
Der jetzige Kuhhandel ist doch geradezu eine Einladung für alle Unternehmen, Missbrauch zu treiben, denn die unrechtmäßigen Gewinne darf man ja behalten.
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sh:
Angemessen wäre, erstens, eine saftige Kartellstrafe zu verhängen (z.B. auch in Form einer Rückzahlung an Kunden), und zweitens trotzdem den Netzverkauf zu verlangen (ansonsten noch eine Geldstrafe an die EU).
Wie werden denn die RWE wohl die evtl. saftige Kartellstrafe kalkulatorisch unterbringen? Doch wohl als \"Kosten\" bei der nächsten Preisrunde.
Und als potentielle Käufer der Netze kommt doch vielleicht einer der \"drei Kollegen\" in Frage. Damit wäre doch den Forderungen der EU Genüge getan.
Und wenn dann eON ander Reihe ist, kaufen halt die RWE deren Netze.
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Original von h.terbeck
Wie werden denn die RWE wohl die evtl. saftige Kartellstrafe kalkulatorisch unterbringen? Doch wohl als \"Kosten\" bei der nächsten Preisrunde.
Wo ist dann das Problem?
Dann laufen ihnen die Kunden weg. Inzwischen besteht ja die Möglichkeit.
Durch den Verkauf der Netze wird der Wettbewerb ja noch verbessert.
Und als potentielle Käufer der Netze kommt doch vielleicht einer der \"drei Kollegen\" in Frage. Damit wäre doch den Forderungen der EU Genüge getan. Und wenn dann eON ander Reihe ist, kaufen halt die RWE deren Netze.
Einen solchen Verkauf würde die Kartellbehörde natürlich nicht zulassen.
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An dem Thema darf man dranbleiben.
Warten wir es ab, ob RWE das Netz verkauft - ich habe da meine Zweifel. Das EnWG (http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html) bietet in den §§ 6 ff. noch genügend Gestaltungsspielräume.
Es wird ggf. eine Tochergesellschaft gegründet, die nur auf dem Papier frei von der Mutter ist. Evtl. wird dem Töchterlein das Netz auch nur verpachtet usw. usw.
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hallo,
einige Stadtwerke in NRW wollen sich zusammenschließen und für das Netz bieten.