Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: nomos am 17. März 2009, 09:45:15
-
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Oberfinanzdirektionen angewiesen, den Spitzenausgleich nun rückwirkend zum 1.1.2007 zu gewähren.
Die ermäßigten Steuersätze für das Produzierende Gewerbe nach § 54 EnergieStG sind ebenfalls rückwirkend zum 1.1.2007 von der EU-Kommission genehmigt worden.
IHK Detmold
Hier kann man auch ein Excel-Berechnungsmodul herunterladen. (http://www.detmold.ihk.de/ihkwww/default.asp?Abtainfo/veran.asp?va=939)