Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Martinus11 am 16. März 2009, 20:05:02

Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 16. März 2009, 20:05:02
Hallo,
mein EVU hat anlässlich einer notwendigen Korrektur meiner Jahresabrechnung den zukünftigen Abschlag falsch berechnet, nämlich viel zu niedrig. Viel niedriger als das gemäß deren Berechnung sein müsste und 10 Euro niedriger als nach meiner Berechnung.

Soll ich mich jetzt an deren Fehler orientieren und \"wunschgemäß\" den zu niedrigen Abschlag zahlen oder den korrekten (nach meiner Berechnung)?

Was würdet ihr tun?

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2009, 20:18:21
@Martinus11

Das ist keine Grundsatzfrage, welche die Welt bewegen müsste.

Sind die Abschläge als Vorauszahlungen auf die künftige Verbrauchsabrechnung zu gering, fällt eben der verbleibende Rechnungsbetrag aus der zukünftigen Verbrauchsabrechnung entsprechend höher aus. Na und. Das ist ziemlich egal. Ärgerlich ist es hingegen, wenn die gezahlten Abschläge zu hoch bemessen waren.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: bjo am 16. März 2009, 20:33:58
Hallo,
dein Ziel sollte sein
Abschläge so gering wie möglich
Differenz zum realistischen Abschlag auf Tagesgeldkonto
= > am Jahresende über ein paar EURO Zinsgewinn freuen!
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2009, 20:45:44
@bjo

...oder einfach abschreiben, falls die Bank zwischenzeitlich pleite gehen sollte.
(Vor der Hacke is´ duster und die Zukunft offen.)
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: bjo am 16. März 2009, 20:58:38
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

...oder einfach abschreiben, falls die Bank zwischenzeitlich pleite gehen sollte.
(Vor der Hacke is´ duster und die Zukunft offen.)

bei den Summen von denen wir reden bekommt man 100%
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2009, 21:01:06
@bjo

Woher wollen Sie denn wissen, wieviel Martinus11 bei der Bank seines Vertrauens bisher bereits gebunkert hat? Das könnte doch deutlich über dem liegen, was durch den Einlagen- Sicherungsfond etwa abgesichert sein könnte.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: bjo am 16. März 2009, 21:30:19
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

gebunkert hat? Das könnte doch deutlich über dem liegen, was durch den Einlagen- Sicherungsfond etwa abgesichert sein könnte.

das stimmt :-))
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 16. März 2009, 21:32:53
@bjo

Immer mit dem Schlimmsten rechnen.
Das wissen nun auch die rechtlichen Berater der Schaefflers....
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 16. März 2009, 23:17:50
Zitat
Original von RR-E-ft
@Martinus11

Das ist keine Grundsatzfrage, welche die Welt bewegen müsste.

Sind die Abschläge als Vorauszahlungen auf die künftige Verbrauchsabrechnung zu gering, fällt eben der verbleibende Rechnungsbetrag aus der zukünftigen Verbrauchsabrechnung entsprechend höher aus. Na und. Das ist ziemlich egal. Ärgerlich ist es hingegen, wenn die gezahlten Abschläge zu hoch bemessen waren.

Wenn es die Welt bewegen muss, dann wäre dieser Teil des Forums aber leer.

Dass es sooo egal sein soll wundert mich.

Könnte man sich den Abschlag gefahrlos willkürlich aussuchen, dann müssten wir eigentlich alle wenig bis gar nichts an Abschlägen zahlen. Denn dann wächst die Forderung beständig, ohne dass sie (hoffentlich) jemals beglichen werden muss. Und die Gefahr der Überzahlung gäbe es auch nie.
Kann mir nicht vorstellen, dass sich das EVU unabhängig vom Unbilligkeitswiderspruch das gefallen lassen muss.  Könnte das EVU da nicht mit Erfolg dagegen vorgehen, ganz unabhängig von der Billigkeitsfrage?

Kann doch nicht o.k. sein, dass ich noch nicht mal den nach meiner eigenen Berechnung fälligen Abschlag zahle.

An ZInsen hatte ich bei meiner Frage weniger gedacht (obwohl...), mehr an meine kontinuierliche Korrektheit und die konsequente Orientierung an meiner eigenen Berechnung zum alten Preis. Sollte es doch mal vor Gericht gehen, sähe das wohl besser aus.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. März 2009, 00:01:57
@Martinus11

Bei der Abschlagshöhe handelt es sich um kein Angebot, welches man annehmen oder ablehnen kann, sondern um eine einseitige Festsetzung des Energieversorgungsunternehmens im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB.

Was soll daran verwerflich sein, wenn man als Abschlag nicht mehr zahlt, als das, was das  EVU überhaupt selbst verlangt?!

Wenn etwas nicht gefordert wird, kann man sich auch nicht im Verzug befinden.

Wenn Sie ggf. mal wieder bei Christies ein Gemälde ersteigern, können Sie natürlich auch dem Auktionator mehr bezahlen, als den Preis, zu welchem Sie den Zuschlag bekamen, weil Sie meinen, eigentlich sei der ersteigerte alte Schinken viel mehr wert. Das können Sie auch täglich im Supermarkt an der Kasse so praktizieren, wenn Sie etwa meinen, die Wurst oder das Müsli seien viel zu billig. Machen wohl alle so. ;)

Wenn Sie meinen, Sie hätten etwas zu billig bekommen, können Sie die Differenz aber auch immer an die Armen spenden. Keinesfalls muss man wegen eines günstigen Einkaufs mit Sanktionen rechnen, etwa mit Hausverbot im Supermarkt, weil man günstige Angebote wahrgenommen hat. Wäre mir jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen. Möglicherweise dürfte sonst schon längst niemand mehr zum Discounter rein.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 17. März 2009, 19:18:20
@RR-E-ft:

Das mit der einseitigen Festsetzung nach 315 hat sich bei einem laufenden Widerspruch doch bereits erledigt. Seit 3 Jahren zahle ich die Abschläge, die ICH festsetze. Sollte das rechtlich noch immer als \"einseitige Festsetzung\" gelten und für mich relevant sein, obwohl ich mich per Widerspruch selbst nicht daran halte?

Kann ich dem EVU jetzt plötzlich - weil es mir in den Kram passt - etwas zuschreiben, was ich ihm seit 3 Jahren faktisch und rechtlich abspreche? Nämlich die Festsetzung eines billigen Preise und daran geknüpft die entsprechenden Abschläge?


Mitleid habe ich mit denen sicher nicht. Da Christies für mich keine Option ist, würde ich mir das Geld schon sparen wollen. Ich finde es halt nur etwas inkonsequent und aus obigem Grund rechtlich \"zweifelhaft\". Wenn dem nicht so ist, bekommen Sie nicht mehr als den zu niedrigen Abschlag.

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. März 2009, 19:23:54
@Martinus11

Geschuldet sein können nur die Abschläge, die das EVU einseitig festsetzt, wenn dessen entsprechende Festsetzung der Billigkeit entspricht. Hat das EVU Abschläge zu gering festgesetzt, können höhere Abschläge nicht geschuldet sein.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 17. März 2009, 22:41:38
@RR-E-ft:

Klingt logisch, alles klar, dann kriegen Sie nur den zu niedrigen Abschlag. Danke.

In der Folge wird sich nächstes Jahr sehr wahrscheinlich eine erforderliche Nachzahlung ergeben (nach MEINER Berechnung zum alten Preis).
Ich vermute mal, um die Nachzahlung kann ich mich dann aber nicht \"drücken\"?

Und falls ich das nicht kann, besteht dann wenigsten die Chance, dass das EVU mit Annahme meiner Nachzahlung konkludent meinen Widerspruch akzeptiert? Oder wie ist eine solche Annahme rechtlich zu bewerten?

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. März 2009, 22:55:08
@Martinus11

Durch eine Zahlung erlischt eine Schuld, wenn eine solche bestand. Man nennt das rechtlich \"Erfüllung\". Bestand keine entsprechende Schuld, so kann es sich um eine rechtsgrundlose Zahlung handeln, die einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 BGB begründet. Anerkannt oder akzeptiert wird durch eine Zahlung hin wie her grundsätzlich nichts. Entweder sie erfolgte mit Rechtsgrund oder aber rechtsgrundlos.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 18. März 2009, 19:07:42
Durch den nicht entschiedenen Widerspruch ist momentan also eine Nachzahlung \"ohne Rechtsgrund\", obwohl ich ja faktisch Gas verbrauche und die Nachzahlung Ergebnis meiner eigenen Berechnung ist?

Und daher könnte ich die Nachzahlung verweigern?

Habe ich das richtig verstanden?

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2009, 19:13:23
@Martinus11

Nein, das haben Sie nicht richtig verstanden.

Wenn ein Preis vertraglich vereinbart wurde - und mag dieser auch ohne Befugnis zur einseitigen Preisänderung nachträglich einseitig unabänderlich sein - so ist für die auf vertraglicher Grundlage gelieferten Energiemengen ein Entgelt vertraglich  geschuldet, welches sich durch Multiplikation (\"Mal- Rechnen\") der vertraglich gelieferten Energiemenge mit dem vertraglich vereinbarten Preis (ggf. plus vereinbartem Grundpreis) ergibt. Daraus ergibt sich die vertragliche Schuld, welche mit der Verbrauchsbrechnung gefordert werden kann. Von der Verbrauchsabrechnung sind bereits geleistete Vorauszahlungen in Form von Abschlägen abzusetzen.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 19. März 2009, 15:30:05
Für den ALTEN PREIS besteht ein Rechtsgrund und eine vertragliche Schuld, bzgl. Abschläge und evtl. Nachzahlungen (wegen erhöhtem Verbrauch).

Alle diesbezüglichen Zahlungen kann ich nicht verweigern, außer, das EVU bietet mir - wie geschehen - irrtümlich einen zu niedrigen Abschlag an. Die sich nach meinen Berechnungen ergebenden Nachzahlungen muss ich zahlen. Auch, wenn das EVU diese Zahlung dann mit den Gesamtforderungen gemäß der eigenen Berechnung verrechnet.

Korrekt?

Dann reduziert sich die gesamte Sache mit dem irrtümlich zu niedrigen Abschlag NUR auf die Zinsfrage. Jetzt geringere Abschläge, dafür höhere Nachzahlung später = kleiner Zinsvorteil.

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Kampfzwerg am 19. März 2009, 16:48:16
Zitat
Original von Martinus11
Korrekt?

Trotz aller Mühen der bisherigen Antwortenden leider wieder nicht. Nein.
Du kannst einen ja richtig strubbelig machen ;)

Ich empfehle dir dringend das Basiswissen, gekennzeichnet mit \"Wichtig\" im Bereich \"Grundsatzfragen\"
Und etwas Recherche.

Wenn Du deinen Versorger benennen würdest, könnte Evitel2004 diesen Thread und auch diesen
Erforderliche Nachzahlung trotz Widerspruch wg. höh. Verbrauch (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11700)
vielleicht aus den Grundsatzfragen in den Versorgerbereich verschieben.

 
Das ist keine Grundsatzfrage, welche die Welt bewegen müsste.

Wenn es die Welt bewegen muss, dann wäre dieser Teil des Forums aber leer.


Dieser Teil des Forums wäre sicher nicht leerer, nur nicht völlig überfrachtet.
Es ist nun einmal keine Grundsatzfrage (und neu schon lange nicht mehr)
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 19. März 2009, 23:12:37
Dass ich gemäß meiner Berechnung eine verbrauchsbedingte Nachzahlung NICHT leisten muss, war falsch. Und jetzt ist auch falsch, dass ich sie SCHON zahlen muss??


Tut mir ja leid, aber das \"Wichtige\" oben hat mir nur gesagt, dass
-es harte und weiche Verweigerer gibt
-man rechtzeitig die Abschläge kürzen soll, wenn Überzahlung droht (nicht mein Fall)
-man grundsätzlich den zuletzt gezahlten, nicht widersprochenen Preis schuldig ist.

Suchfunktion klappt bei mir nicht. Hatte ich im anderen Thread erwähnt, hier leider vergessen.

Sorry, wenn das Ganze als überflüssige Aufblähung verstanden wird, aber meine Frage hätte sich doch höchstwahrscheinlich mit einem einzigen \"Ja, du musst\" oder \"Nein, aber du sollst, weil...\" beantworten lassen.
Kannst du mir bitte einen Link geben?

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Kampfzwerg am 20. März 2009, 09:14:09
@Martinus11

ich muss mich korrigieren, du kannst einen nicht nur strubbelig machen, du machst einen strubbelig. Imperativ ;)
 
Deine Frage \"Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?\" wurde bereits beantwortet. Und zwar mehrfach und ausführlichst.
Und m.E. auch verständlich.
Kurz und knapp: ja!
Und dann nutze die Zeit bis zur nächsten RG und lese, informiere dich.

Warum die Suchfunktion bei dir nicht funktionieren sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Oder du willst uns verkaspern.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Black am 20. März 2009, 10:27:18
Zitat
Original von Martinus11
Durch den nicht entschiedenen Widerspruch ist momentan also eine Nachzahlung \"ohne Rechtsgrund\",

Nein, so ist es nicht. Sie behaupten es liegt kein Rechtsgrund vor und ihr Versorger behauptet das Gegenteil. Feststellen wer Recht hat kann nur der Richter.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Martinus11 am 21. März 2009, 17:50:30
Zitat
Original von Kampfzwerg
@Martinus11

ich muss mich korrigieren, du kannst einen nicht nur strubbelig machen, du machst einen strubbelig. Imperativ ;)
 
Deine Frage \"Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?\" wurde bereits beantwortet. Und zwar mehrfach und ausführlichst.
Und m.E. auch verständlich.
Kurz und knapp: ja!
Und dann nutze die Zeit bis zur nächsten RG und lese, informiere dich.

Warum die Suchfunktion bei dir nicht funktionieren sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
Oder du willst uns verkaspern.

He Kampfzwerg, jetzt pass mal auf, sonst stelle ich dich in den Garten:

Nur weil du nicht genügend technischen Sachverstand und Phantasie hast - es kann viele Gründe geben, warum die Suchfunktion für mich (!) nicht geklappt hat - , muss ich noch lange niemanden verkaspern.

Du monierst meine überflüssigen Postings, aber du machst jetzt zwei lange Postings, ohne irgendwas Sinnvolles zu sagen. Und damit machst du genau das, was du mir vorwirfst, nämlich das Ganz überflüssig aufblasen und dich ein wenig wichtig.

Ich habe die Suchfunktion probiert, den Wichtig-Thread gelesen und meine grundsätzlich \"überflüssige\" Frage bereits eingeräumt. Darüber hinaus mag ich mich aber nicht mehr anmachen lassen.


Suchfunktion geht JETZT wieder (mit den gleichen Suchbegriffen).

Und tschüß.

Martinus11
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: DieAdmin am 22. März 2009, 09:45:12
@Martinus11,

Fragen die das Forum als solches betreffen, bitte dort http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3 stellen oder via PN an mich, um den Fehler aufzuspüren, warum die Suchfunktion nicht funktioniert.

So mitten drin in einen Thread führt das eigentliche Thema offtopic und hilft nicht anderen Usern, die gegebenfalls den selben Fehler haben, schnell eine Lösung zu finden.
Titel: Falschen Abschlag zu meinen Gunsten annehmen?
Beitrag von: Kampfzwerg am 22. März 2009, 17:12:02
@Martinus11

der Wetterbericht hat ja für heute bereits schlechtes Wetter angedroht, offensichtlich trifft das gleich in zweifacher Hinsicht zu.
Ich bemühe mich immer aufzupassen, aber du verwechselst da was: Die erste Silbe in meinem Nick ist nämlich nicht \"Garten\" =)
Ich wollte dich nicht anmachen (ich kenn dich doch gar nicht  :baby: und böse hab ich es auch nicht gemeint,
daher das\" Augenzwinkern\", na ja hast du wahrscheinlich übersehen.

Davon abgesehen war Deine Frage längst beantwortet- d.h. alles Sinnvolle ! war auch bereits vor meinem ersten posting gesagt, und zwar mehrfach (sorry, ich wiederhole mich schon wieder).

Wenn du die Antworten allerdings nicht verstehst, kann ich das nicht wirklich ändern, nicht wahr (Daher der Recherche -Tipp).

Alles Weitere war also bereits überflüssig, anders ausgedrückt: hier gibt es nix mehr aufzublasen, völlig egal wie lange meine postings sind oder was immer ich sage
(hhhmmm- wenn ich mich recht erinnere: ich sagte doch auch ganz klar \"ja\" zu deiner Ausgangs-Frage, war das etwa auch nicht sinnvoll, unverständlich kann es kaum gewesen sein. Oder doch?  :D)

So lange Du die Jahresrechnung nicht erhalten hast bzw. deine eigene Berechnung anstellst und dem entsprechend deine Abschläge genug kürzt, dass nach deiner ! Berechnung keine Überzahlung entstehen kann, brennt auch überhaupt nichts an!
Das ist schlichtes Basiswissen und keine G- sondern eine Anfängerfrage. Übrigens hast du deinen Versorger immer noch nicht benannt, eine Verschiebung aus den Grundsatzfragen ist immer noch nicht möglich. Absicht?

Also, vielleicht versuchst du es einfach jetzt mal mit der (inzwischen funktionierenden) Recherche - und etwas mehr Gelassenheit.
Alles ist gut.