Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 09. März 2009, 19:11:49
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LG Mühlhausen Az. 3 O 1131/06 _ Energiepreis- Erhöhungen der Stadtwerke unwirksam (http://www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen/wirtschaftfwstz/art2520,942665)
Eine Klausel zur einseitigen Preisanpassung ist nach Ansicht des Mühlhäuser Landgerichts nicht ausreichend, um Preise für Gas oder Strom in Sonderverträgen erhöhen zu können.
Mühlhausen (dpa/th)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auch die Verpflichtung zur Preissenkung bei sinkenden Bezugskosten enthalten, entschied das Landgericht Mühlhausen am Montag (Az.3 O 1131/06). «Die im Vertrag verwendete Preiserhöhungsklausel ist unwirksam», sagte Richter Matthias Häcker-Reiß. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom April 2008 muss eine Pflicht zur Preissenkung für den Fall vereinbart werden, dass Bezugspreise beispielsweise für Erdgas sinken.