Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Opa Ete am 02. März 2009, 12:11:49

Titel: Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
Beitrag von: Opa Ete am 02. März 2009, 12:11:49
Hallo zusammen,
mal was für die Juristen (spez. RR-E-ff) unter uns. Die Avacon verschickt Mahnbescheide ohne Nennung, was man denn schuldet. Bei mir steht sinngemäß \"Forderungen aus Versorgungsleistungen von Gas, Strom und Wasser, laut Mahnung vom x.x.xx\". Jetzt hat man diese Mahnung aber garnicht bekommen. Wasser habe ich auch nie von der Avacon bezogen.
Wie ist das mit der Verjährung, wenn in einem Mahnbescheid nicht mal die Forderung konkretisiert ist? Die könnten genauso gut schreiben \"Herr Schulze schuldet uns 5000€\" - aus fertig - seit wann und warum ist nicht angegeben. Ist so ein unkonkreter Mahnbescheid, in dem das Datum fehlt, seit wann die Schuld besteht für die Verjährung von Bedeutung?
Liebe Grüße Opa Ete
Titel: Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2009, 12:38:00
Ein Mahnbescheid hat eine Verjährung hemmende Wirkung laut BGH nur, wenn die Forderung zweifelsfrei individualisiert ist, siehste hier (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&client=13&nr=39745&pos=0&anz=1) Rn. 39, 44
Titel: Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
Beitrag von: Opa Ete am 02. März 2009, 13:56:08
@RR-E-ft

Vielen Dank, gut erklärt.
Titel: Gerichtlicher Mahnbescheid ohne die Forderung zu bezeichnen
Beitrag von: eislud am 02. März 2009, 16:59:33
Zitat
Rn. 48
Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass dem Beklagten die notwendi-gen Angaben bekannt waren. Zur Individualisierung ausreichende Erkenntnisse können auf Informationen beruhen, die dem Beklagten ohne Hinweis im Mahn-bescheid zur Verfügung standen.
Hat man also beispielsweise nur eine einzige Vertragsbeziehung mit dem Versorger und hat man dazu eine Mahnung erhalten, auch wenn es nicht diejenige mit dem angegebenen Datum ist, dann könnte hier trotzdem eine Verjährung gehemmt worden sein. Unter Umständen könnte der geforderte Betrag auch bereits aus der letzten Jahresrechnung hervorgehen, ohne das man dazu eine Mahnung benötigen würde.