Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: Erupa am 27. Februar 2009, 16:35:27
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Hallo,
Eckdaten: 1. Widerspruch Juni 2005, Jahresrechnung September 2005 gekürzt,
Mahnbescheid Oktober 2008.
Im Forum liest man immer wieder, dass durch Mahnbescheid die Verjährung zum 31.12.08 gehemmt würde.
Und was ist dann von folgender anwaltlicher Äußerung zu halten: Die Forderungen von 2004/2005 dürften verjährt sein.
Danke!
Gruß
Erupa
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@Evitel2004
Betrifft Erdgas Südsachsen. Bitte dorthin.
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@Herr Fricke,
danke.
@all
Habs verschoben.
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Beihilfe ist strafbar. Derer möchte ich öffentlich nicht bezichtigt werden.
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sollte eigentlich nur ein Spaß sein, damit ich gegebenenfalls das \"Donnerwetter\" fürs Verschieben nicht allein abkrieg.
Aber ich editiers
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Der Onkel hat auch nur Spaß gemacht. :D
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Das konnte ich den Onkel nicht ansehen.
Gut, das wir das klären konnten. ;)
Sonst zieht vielleicht noch ein ungeneigter Leser die falsche Schlagzeile raus.
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Können nicht mal die Juristen im Forum etwas dazu sagen, wie ein Mahnbescheid, ergangen 2 Monate vor Ablauf der Verjährung, diese nicht mehr hemmen soll?
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Eine Erklärung dafür gibt es nicht.
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Vielen Dank!!! =)
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@Erupa,
unter Umständen ist das bestimmt auch nicht schlecht, wenn die Versorger selbst beitragen, dass nichts verjährt:
Hier mal bitte lesen: Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=11611)
Wer weiß, was sich da im Einzelnen für Beträge auftun.