Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: Erupa am 27. Februar 2009, 16:35:27

Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: Erupa am 27. Februar 2009, 16:35:27
Hallo,

Eckdaten: 1. Widerspruch Juni 2005, Jahresrechnung September 2005 gekürzt,
Mahnbescheid Oktober 2008.

Im Forum liest man immer wieder, dass durch Mahnbescheid die Verjährung zum 31.12.08 gehemmt würde.

Und was ist dann von folgender anwaltlicher Äußerung zu halten: Die Forderungen von 2004/2005 dürften verjährt sein.

Danke!

Gruß
Erupa
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2009, 16:41:22
@Evitel2004

Betrifft Erdgas Südsachsen. Bitte dorthin.
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: DieAdmin am 27. Februar 2009, 16:49:52
@Herr Fricke,

danke.

@all
Habs verschoben.
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2009, 16:51:51
Beihilfe ist strafbar. Derer möchte ich öffentlich nicht bezichtigt werden.
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: DieAdmin am 27. Februar 2009, 16:55:13
sollte eigentlich nur ein Spaß sein, damit ich gegebenenfalls das \"Donnerwetter\" fürs Verschieben nicht allein abkrieg.
Aber ich editiers
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2009, 17:00:15
Der Onkel hat auch nur Spaß gemacht.  :D
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: DieAdmin am 27. Februar 2009, 17:06:51
Das konnte ich den Onkel nicht ansehen.

Gut, das wir das klären konnten. ;)
Sonst zieht vielleicht noch ein ungeneigter Leser die falsche Schlagzeile raus.
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: Erupa am 27. Februar 2009, 19:56:03
Können nicht mal die Juristen im Forum etwas dazu sagen, wie ein Mahnbescheid, ergangen 2 Monate vor Ablauf der Verjährung, diese nicht mehr hemmen soll?
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2009, 19:58:16
Eine Erklärung dafür gibt es nicht.
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: Erupa am 27. Februar 2009, 21:01:23
Vielen Dank!!!  =)
Titel: Unklarkeit bei Verjährung
Beitrag von: DieAdmin am 28. Februar 2009, 11:02:34
@Erupa,

unter Umständen ist das bestimmt auch nicht schlecht, wenn die Versorger selbst beitragen, dass nichts verjährt:

Hier mal bitte lesen: Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=11611)

Wer weiß, was sich da im Einzelnen für Beträge auftun.