Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ESB - Erdgas Südbayern => Thema gestartet von: noedl am 27. Februar 2009, 11:48:18
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Hallo zusammen,
jetzt wurde ja erstmalig der Tarif gesenkt - soll man da jetzt auch widersprechen???
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Ja!
Der neuen Preisforderung insgesamt widersprechen; bei jeder Preisänderung.
Sie wissen ja nicht bzw. es könnte ja sein, dass nicht die gesamten Einsparungen auf Seiten des EVU an Sie weitergegeben werden.
Grüße
belkin
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Original von noedl
jetzt wurde ja erstmalig der Tarif gesenkt
Der Preis wurde zum 1.2. gesenkt und sinkt zum 1.4. erneut.
Beide male widersprechen (Tenor \"einseitige Preisneufestsetzung\" statt \"Erhöhung\"); immer an den Sondervertrag denken! Weiteres gerne auch per PM.
Gruß
Grobschnitt