Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Opa Ete am 26. Februar 2009, 08:41:57
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Moin zusammen,
mal wieder was Neues von unserem Lieblingsversorger.
Mir als Protestkunde wurde von der Avacon mitgeteilt, das sie meine Abschlagszahlungen auf dem alten Vertragskonto nicht mehr zuordnen können und dass ich ab jetzt 2 Vertragskonten habe - eines für Strom und eines für Gas. Jedes dieser neuen Konten ist mit einem Fantasiebetrag im Rückstand.
Gruß Opa Ete
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Das Hinterhältige dabei ist, das die alte Vertragsnummer nur noch für Strom gilt.
Wer also seinen Dauerauftrag nicht aufsplittet, zahlt in Zukunft die gesamte Abschlagsumme nur für Strom. Für Gas wird gar nichts angerechnet. Und damit ist der Versorger sogar im Recht, denn der Kunde zahlt ja zweckgebunden für die alte Vertragsnummer. Das werden viele Kunden nicht in den Griff bekommen und so wird es zu hohen Überzahlungen im Strombereich (und hohen Nachforderungen im Gasbereich) kommen. Ob man mit der Forderung nach Umbuchung der Zahlungen auf den jeweils anderen Bereich Erfolg haben wird, ist fraglich. Die täglichen Anrufe zeigen mir, dass die meisten Kunden das Schreiben nicht einmal verstehen.
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Schikane?!
Ich würde mal die Landeskartellbehörde informieren und ihre Befürchtungen mitteilen!
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Moin:
@Opa Ete
dann wäre doch jetzt genau der richtige Zeitpunkt, den Stromversorger zu wechseln. Oder haben Sie noch Guthabenpunkte durch einen alten Akzent-Vertrag zu machen?
Gruß
Fidel
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Das war die erste Maßnahme, die ich beim allerersten Protestschreiben gefordert habe: das Trennen der Konten für Gas und Strom - damit ich selber den Überblick behalte und Zahlungen zuordnen kann!
Es ist mir immer wieder völlig schleierhaft, wie unselbstständig Kunden mit den Versorgern umgehen. Dabei verkaufen die auch nur Waren, wie es auf dem Wochenmarkt geschieht. Und wollen dafür MEIN Geld, das es zu behüten gilt!
Also: selbst aktiv werden! Wer sich aktiv widersetzt, der blickt normalerweise besser durch und versteht auch Schreiben der Versorger.
Wenn man es nicht versteht, fragt man einen, der es versteht, und legt es nicht einfach weg. Wer so handelt, ist selbst Schuld, meine Meinung!
@Opa Ete
Der Rückstandsbetrag, den der Versorger ausweist, ist doch völlig ohne Belang!! Solange Sie den Überblick behalten und Ihre Zahlungen zuordnen können, ist diese Situation doch ideal: im Falle einer Zahlungsklage wischen Sie diese Beträge beim Gegenvortrag erst einmal vom Tisch, und das hohe Gericht schüttelt schon mal den Kopf - über den Versorger :D
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Original von Thomas S.
Der Rückstandsbetrag, den der Versorger ausweist, ist doch völlig ohne Belang!! Solange Sie den Überblick behalten und Ihre Zahlungen zuordnen können, ist diese Situation doch ideal: im Falle einer Zahlungsklage wischen Sie diese Beträge beim Gegenvortrag erst einmal vom Tisch, und das hohe Gericht schüttelt schon mal den Kopf - über den Versorger :D
Das hatte ich mir auch so gedacht ! Aber so langsam kommen mir Zweifel. Es ist schon merkwürdig, wenn plötzlich ein Guthaben beim Erdgas ausgewiesen wird (obwohl schon mehrere Jahre gekürzt wurde) und nur noch beim Strom eine Forderung besteht. Wenn man es dann noch munkeln hört, dass Avacon dieses Jahr die Zahlungskürzer verklagen will, kommen mir doch Zweifel, ob nicht System dahintersteckt. Beim Erdgas traut man sich nicht so richtig (sind ja meistens Sonderverträge), aber beim Strom kann man es ja mal versuchen.
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Immer mit der Ruhe, nicht verunsichern lassen!
Selbst wenn der gesamte Forderungsbetrag von einer Sparte auf die andere umgebucht wurde, hat man doch genug Unterlagen, die diesen plötzlichen Anstieg des Forderungsbetrags darlegen.
Aus dem Nichts kann eine Forderung ja nicht entstehen und man hat doch mindestens die alten Rechnungen des Versorgers zum Nachweis. Darin sind doch Strom und Gas getrennt aufgeführt. (Wenn nicht, läuft von Anfang an etwas verkehrt.)
Auch der Versorger kann daran nichts nachträglich ändern. Er kann nur neue Rechnungen aufstellen, denen man eben erneut widerspricht.
Man muß nur selber einen \"sauberen\", nachvollziehbaren Nachweis führen können, was wann beim Versorger beanstandet, was wofür gezahlt wurde. Also Ordnung halten in den eigenen Unterlagen!
Dazu empfehle ich generell die Trennung der Vertragskonten.
So konnte ich nach einer BGH-Entscheidung vom 13.12.2006, VIII ZR 25/06, zu einem Sondervertrag Strom (ungültige Preisanpassungsklausel, eingeräumtes Kündigungsrecht nicht zur Kompensation geeignet, wenn erst nach der Preiserhöhung wirksam) sofort handeln und die nicht verjährten Rückforderungsansprüche im laufenden Bezugsjahr insgesamt gegenrechnen - fertig.
Dann habe ich den Stromanbieter gewechselt... 8)
Sollte ich jetzt auf Zahlung verklagt werden (was ich nicht glaube), läuft der Versorger Gefahr, die aktuelle Rechtsprechung zu § 307 zu kassieren. Er wird sich das genau überlegen! =)
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Ich habe auch 2 getrennte Vertragskontonummern bekommen.
Keiner versteht die Nachzahlung von 140,63 €Wir wissen noch nicht wie die Zustande gekommen ist.Ein klärender Brief ist heute aber an die E.ON verschickt worden.
Mal sehen was die Antwort von denen ist.
Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem Betrag laufen.
Leider sieht man in den ganzen Schei....nicht mehr durch.
Wir haben einen Brief erhalten wo drin steht was die Abschlagszahlungen für Strom und die Zahlungen für Gas sind.
Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.
Was wäre jetzt das sinnvollste?Erst einmal warten bis die Antwort von E.ON kommt:
Unsere Verbraucherzentrale hat darüber noch nichts berichtet das wir getrennt etwas überweisen müssen oder sollen.
Wie macht Ihr das?
Gruß Kerstin
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@ Thomas S.
natürlich haben Sie grundsätzlich recht, aber wenn die Abrechnung fehler hat, sollte mensch diese auch als rechnerisch falsch beanstanden.
Von den Energieverbrauchern-Wendland wurde immer empfohlen bei den Abschlagszahlungen die Teilbeträge für Strom und Gas anzugeben.
Auch wenn die neusten Abrechnungen durch die Anzahl der einzelnen Anschreiben etwas unüberschaubar geworden sind, enstprechen sie im Grundsatz einer alten Forderung nach Tranzparenz. Für mich ist die neue Rechnungslegung durch die E.ON Avacon ein Indiz dafür, dass unser lieber Versorger versucht sich selber einen Überblick in seiner Buchführung zu verschaffen.
Den uns bisher (von unseren Mitgliedern) bekannten Abrechnungen, wurden die gezahlten Abschläge in den Teilbeträgen erstmals korrekt verbucht!
Soviel zu den guten Nachrichten. Es wurden aber auch erhebliche Beträge bei der Abrechnung Gas - mehr als die Hälfte der Abschlagssumme - unter der Bezeichnung \"Umbuchung Soll\" in das Nirwana der E ON Avacon verschoben.
Wir haben allen betroffenen empfohlen die Abrechnungen als rechnerisch falsch zu beanstanden.
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Original von Lili
Kann mir jemand sagen wie ich die Überweisung nun machen soll.Ich habe einen Dauerauftrag für Strom und Gas in einem Betrag laufen.
Der Dauerauftrag läuft aber über 120€ für beides.Den Rest behalten wir ja wegen erhöhtem Gaspreis ein.
Gruß Kerstin
Es müssen 2 Daueraufträge gemacht werden. Einer für Gas, einer für Strom.Mit den unterschiedlichen Vertragsnummern. Wenn die Rechnung gekürzt wird, rechnet man die Summen für Strom und Gas doch auch getrennt aus.
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Von unseren Mitgliedern wurden die Teilbeträge Gas und Strom mit einem Dauerauftrag überwiesen und -welch Wunder- von der E.ON Avacon- richtig gebucht!
Im Verwendungszweck Energieart mit Vertragskontonummer und Teilbetrag angeben.
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Das \"Problem\" mit den zwei Vertragskonten ist ziemlich neu. Die entsprechenden Schreiben sind erst in den letzten 4 Wochen verschickt worden.
Einige Kunden haben noch gar keine Nachricht bekommen. Ich auch nicht.
Deshalb mussten wohl die bisherigen Zahlungen manuell auf die Sparten Gas und Strom verteilt werden. Wenn man Glück hatte, hat Eon-Avacon das hingekriegt. Natürlich muss man nicht 2 Daueraufträge einrichten. Es dürfte auch ausreichen, wenn man einen Dauerauftrag über die Gesamtsumme macht und die Einzelbeträge mit den dazugehörigen Vertragsnummern im Verwendungszweck angibt. Obwohl ich glaube, dass damit die Buchhaltung von Eon-Avacon schon wieder überfordert sein könnte. ;)
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Auch da
Das \"Problem\" mit den zwei Vertragskonten ist ziemlich neu. Die entsprechenden Schreiben sind erst in den letzten 4 Wochen verschickt worden.
gibt es keine einheitliche Linie der E.ON Avacon. Es gibt Kunden, die noch Ende Februar Abrechnungen für Strom und Gas nach altem Muster bekommen haben.
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Hallo zusammen!
Auch ich habe heute dieses Schreiben bekommen. Einen Tag nach Fälligkeit der Monatsabschläge, die ich natürlich schon gestern überwiesen habe. Der Absender ist wieder die E.ON Avacon Vertrieb GmbH, die nicht mein Vertragspartner ist. Bei mir sind auch die Fälligkeitstermine unterschiedlich, weshalb allein deshalb schon zwei Überweisungen ausgelöst werden müßten.
Für mich stellen sich wieder die Fragen:
Muß diesem Schreiben überhaupt Beachtung geschenkt werden?
An wen überweist Ihr nun die Abschläge, GmbH oder AG?
Habt Ihr den \"neuen\" Vertragspartner stillschweigend akzeptiert und akzeptiert Ihr somit auch die neue Vertragskontoführung?
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@Harry01
das mit dem \"neuen\" Vertriebspartner würde ich nicht so hoch hängen.
Ob die Firma sich Avacon oder Avacon Vertriebs GmbH nennt ist mir schnuppe. Für mich ist wichtig: Die haben mein altes Konto auf das bisher beide Abschläge gingen (Strom+Gas) zum Vertragskonto für Strom gemacht und ein neues Konto für meine Abschläge für Gas eröffnet.
Ich überweise wie bisher mit einer (1) Überweisung weiterhin
Strom- und Gasabschläge, zusätzlich gebe ich natürlich an, wieviel von dem Betrag für Gas und wieviel für Strom ist. Warum soll ich denen noch die Arbeit abnehmen. Sollten die trotzdem alles dem Stromkonto zurechnen,
habe ich die Überweisungsbelege, wo ganz klar drauf steht das so und soviel für Gas ist.
Schönen Gruß und nicht unterkriegen lassen Opa Ete
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@Opa Ete
Prinzipiell ist mir das auch egal. Es wurde aber bisher nicht geklärt, welche Auswirkungen es hat, den neuen Vertragspartner zu akzeptieren. Wenn ich das Schreiben nun akzeptiere, akzeptiere ich damit auch ggf. den neuen Vertragspartner, was ich nicht möchte, da dieser eigentlich nichts gegen mich einfordern kann und eventuelle Klagen gegen vermeintliche Forderungen würden allein deshalb schon ins Leere laufen, weil die AG mein Vertragspartner ist.
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Ich habe heute auch 2 Mahnungen mit 2 unterschiedlichen Vertragskontonummern erhalten.
Dahinter hängt jeweils eine Postenaufstellung, einmal mit Forderung Verbrauchsabrechnung und das andere Umbuchung Soll.
Wurde durch Avacon bisher nicht auf eine Trennung/ Splittung hingewiesen.
Das Kuriose ist, ich habe meine Jahresabrechnung nur nach mehrmaligen Druck meinerseits erhalten.
In der Jahresabrechnung lief alles noch unter einer Vertragskontonummer.
Nun ist es für mich nicht erkennbar, wieso jetzt 2 Konten und welche ist für Gas und welche für Strom.
Soll ich einfach dumm tun und sagen, dass AVACON nur eine Vertragsnummer mit mir hat und die andere Mahnung sicher mir falsch zugeordnet wurde?
Gruß
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Hallo,
gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zum Thema \"2 Konten\" ?
e-on AVACON hat bis jetzt weder auf mein Fax, noch auf ein
Schreiben, welches sie per Einschreiben erhielten, geantwortet.
Mein Fall kurz bereits beschrieben :
Widerspruch seit 2006,
Rechnungen gekürzt 2006, 2007, 2008
Mahnungen bis jetzt nachvollziehbar und rechnerisch richtig
(nach AVACON - Ansicht)
Jetzt die Kontenteilung, und auf einmal habe ich beim Gasverbrauch
ein Guthaben, obwohl die letzten 3 Rechnungen erheblich gekürzt
wurden. Dafür steht im Stromverbrauch eine Nachforderung, die in keiner Weise nachvollziehbar ist.
e-on AVACON antwortet nicht, und trägt nicht zur Kontenklärung bei.
Soll ich mich noch um irgendetwas kümmern, oder soll ich die Angelegenheit weiter ignorieren?
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Man sollte schon deutlich darauf hinweisen, dass man die gekürzten Zahlungen entsprechend eigener Verrechnungsbestimmung auf den Gasverbrauch und die ungekürzten Zahlungen auf den Stromverbrauch geleistet hatte, so dass eine anderweitige Verrechnung zwischen den Sparten ausgeschlossen war.
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So, e-on Avacon hat sich endlich gemeldet. Eine umfassende Aufstellung der Buchungen lag dem Schreiben bei. Warum die Umbuchungen mit den angegebenen Rechnungsbeträgen durchgeführt wurden lässt sich jedoch nicht nachvollziehen. Gegen den gesamten Vorgang der, meiner Meinung nach wilkührlichen, Umbuchungen habe ich widerspruch eingelegt.
Mal sehen was jetzt kommt.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was kommen könnte :
1. Es wird überhaupt nicht geantwortet
2. Du bekommst ein Schreiben, in dem du als neuer Kunde begrüßt wirst (event. bestätigt man auch den Abschluß eines Sondervertrages)
3. Man versichert, das alles in Ordnung ist. Die Vorgehensweise ist absolut üblich und rechtlich nicht zu beanstanden.
Vielleicht werden dir auch Antworten auf Fragen gegeben, die du überhaupt nicht gestellt hast.