Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. Februar 2009, 23:58:04
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Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11590)
@Evitel2004
Das ist ein grundsätzlicher Hinweis, der bitte an dieser Stelle bleibt.
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siehe unter \"Protest nicht aufgeben ! Sinnlos ?
Mein Beitrag war und ist keine Anwaltsschelte, sondern zeigt doch auf, wie hilflos manche unserer Mitstreiter geworden sind.
Da wird ein Betroffener von der Anwaltssektärin abgewimmelt oder vertrostet und ihr Chef kümmert sich um nichts.
Und die wenigen Anwälte, die sich nicht nur mit der Materie auskennen und stets beschäftigen, die sich in diesen Themen auch über ihre Anwaltstätigkeit hinaus seriös einbringen, sind entweder überlaufen oder für Mandanten rein von der Entfernung her nicht erreichbar. (Nicht alles kann man telefonisch oder elektronisch regeln)
Und zur Wahrheit gehört auch, dass mancher Anwalt sich bei Betrachten des sog. Streitwertes und des ihm dafür zustehenden Honorars die Frage stellt, ob wirtschaftliche Interessen nicht doch Vorrang haben (müssen).
Und wenn er ehrlich ist, wird er leider solche Mandate ablehnen, oder ?
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Es gibt gute und es gibt schlechte Anwälte. Ich halte es aber für verfehlt aus einer Prozessniederlage unweigerlich den Schluss zu ziehen, dass der eigene Anwalt einen Fehler gemacht hat.
Ich denke das Problem vieler Verbraucheranwälte ist der oftmals geringe Streitwert bei sehr hohem Zeitaufwand. Wirtschaftlich vernünftig kann ein solcher Prozess nur gegen Stundensatzhonorar geführt werden. Betrachten Sie mal den Umfang der Schriftsätze in einem solchen Prozess und die Dauer der Verhandlungen. Und dann schauen Sie mal, was Sie einem Klempner oder Automechaniker zahlen müßten, wenn er in gleichem Zeitumfang für Sie tätig werden soll.
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Black:
Genau das habe ich gemeint.
Ich halte eher einen Anwalt für schlecht, der trotz des Wissens um den geringen Streitwert und des daraus resultierenden Honorars jedes Mandat annimmt und seine wirtschaftlichen Interessen dabei zunächst ausblendet.
Erst nach Mandantsübernahme (und vermutlich einem Honorarvorschuss) kommt ihm dann die Erleuchtung, dass ein wirkliches und intensives Bemühen um die Interessen des Mandantes überhaupt nicht hinreichend honoriert wird.
Und das Resultat sind dann schlechte Vorbereitung, unzulängliche Vorträge oder gar, dass sich der Anwalt in der laufenden Sache am Telefon durch seine Kanzleigehilfin verleugnen bzw. vertreten lässt, so dass der Mandant letztendlich das Nachsehen hat.
Übrigens:
Wenn ein Anwalt auf die Bezahlung von Klempnern oder Automechanikern verweist, stellt sich lediglich noch die Frage, warum dieser Anwalt sich jahrelang dem Studium der Jurisprudenz gewidmet hat, statt eine Ausbildung als Klempner und/oder Automechaniker durchzustehen.
Aber ......
bei einer unzulänglichen Ausführung der Arbeit als Klempner oder Automechaniker wären ihm die Kunden längst aufs Dach gestiegen, hätte ihm der Chef schon längst den Stuhl vor die Tür gestellt.
Hoffentlich wurden so manche Anwälte nicht von ihren Eltern zum Studium gezwungen und suchen ggf. darin noch den Grund dafür, dass sie jedes, aber auch jedes Mandat annehmen und in den Vorgesprächen vermutlich ihrem Mandanten nicht nur Erfolg vor Gericht versprechen, sondern auch noch den Sieg auf ganzer Linie.
Aber wie heisst es doch im Volksmund:
Der Anwalt gewinnt immer, wenn´s auch nur sein Honorar ist.
WIE GESAGT: Nicht pauschal gültig für den gesamten Berufsstand,
aber die Zahl der schwarzen Schafe (nicht wegen der
Robe) in der gesamten Herde ist nicht zu übersehen!
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@h.terbeck, ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf. Bürger sind auch Energieverbraucher und daher sehr zahlreich ;) . Ein guter Anwalt sieht da potentielle Kunden.
Ein Anwalt der einem Energieverbraucher mit guter Arbeit zu seinem Recht verhilft, wirbt für sich selbst. Die gute Leistung spricht sich rum und im Fall des anderen Falles erinnert sich der einzelne Energieverbraucher an die gute Leistung. Er wird den Anwalt wieder in Anspruch nehmen.
Welche Werbung ist besser und billiger? Außerdem, hat sich ein Anwalt einmal spezialisiert, vertritt er in der Regel nicht nur einen Fall und der Aufwand relativiert sich.
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nomos:
ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf.
Ja so ist es. Und wenn ein Anwalt Kaufmann ist, wird er vermutlich vor Annahme eines jeden noch so kargen Mandates abwägen, wie wirtschaftlich tragbar dieses ist. Und wenn ein Anwalt gut und erfolgreich ist, wird er vermutlich nicht jedes noch so schlecht honorierte Mandat annehmen.
Aber die Zahl der Anwälte, die nicht mit guten Mandaten gesegnet sind, hat leider im Laufe der letzten Jahre zugenommen.
Es gibt Städte, in denen die Zahl der Juristen, die von ihrer Kanzlei nicht leben können, sich des Abends als Taxifahrer verdingen müssen, um Kredite zu bedienen und teilweise noch ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.
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Original von h.terbeck ......Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.
Sorry, @h.terbeck, was ich sagen wollte ist offensichtlich nicht angekommen. Sicher gibt es unter den Anwälten auch Taxifahrer. Ärzte sind auch kräftig am jammern usw.. man könnte hier locker fortfahren. Man kann aber die Verkäuferin nicht mit dem Eigentümer des Ladens vergleichen.
Vielleicht ist der Vergleich zwischen Anwalt und Einzelhandel nicht der Beste, aber die Handelsspannen von ALDILIDLKAUFLANDPLUS & Co. sind im Vergleich mit Feinkostgeschäften sehr gering, trotzdem reichte es um Milliardenvermögen aufzubauen. Eigentümer von Feinkostgeschäften sind dafür weniger bekannt. Erfolgreiche Kaufleute sollen Preise mit Kalkül schon unter den Selbstkosten angesetzt haben. Karl und Theo Albrecht gehören zu den reichsten Deutschen. Die Zahl der Kunden bzw. der Umschlag spielen also auch eine Rolle.
Der wirtschaftliche Erfolg ist nicht nur von der einzelnen Honorarhöhe abhängig. Ein Anwalt, der einem Energieverbraucher mit guter Arbeit zu seinem Recht verholfen hat, wird auch bei einem streitwertbedingten geringen Honorar nicht Taxi fahren müssen. Davon bin ich überzeugt.
PS: Man kann den Anwalt ja heute am Erfolg beteiligen (Stichwort: Erfolgsabhängige Vergütung).
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Mit meinem Beitrag wollte ich nur verdeutlichen, was ein Anwalt auf Kundenseite vortragen muss.
Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen und verfügen aus der Vielzahl von Prozessen auch über umfangreiche Erfahrungen, stehen zudem im fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten.
Von denen muss niemand das Rad nochmals erfinden.
Völlig deplaciert erscheint mr an dieser Stelle eine Diskussion um die wirtschaftliche Situation der deutschen Anwaltschaft.
@nomos
Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg. :D
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Original von RR-E-ft Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen ...........
@nomos
Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg. :D
@RR-E-ft, auch ein Anwalt kann doch multiplizieren? ;) (mehrere Hundert \"parallel ähnlich gelagerte Fälle\" * 200 €) und davon die Hälfte - fair geteilt ;) .
Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist :D.
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@nomos
Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.
Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
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@Herr Fricke,
halten Sie diesen Thread immer noch für eine Grundsatzfrage?
Ich könnte diesen in Offtopic und den eigentlich anfänglich verlinkten in die Grundsatzfragen verschieben.
Manche Threads sind halt Selbstläufer ;)
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@Evitel2004
So können wir es machen.
Wichtig ist mir der Hinweis darauf, was vorgetragen werden muss.
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien und das andere Brimborium über schwarze Schafe usw. bitte off topic.
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@all,
sind nun beide Threads verschoben.
Ich möchte doch bitten beim Thema zu bleiben, nicht dass ich den anderen Thread schließen muss.
@Herr Fricke,
wenn gewünscht, kann ich den anderen Thementitel ändern.
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Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX :D
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Original von RR-E-ft
@nomos
Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.
Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
Sorry, aber so unsinnig finde ich ein Erfolgs-Honorar nicht. Mag sein, dass das mancher Anwalt aus seiner Sicht so sieht. Nicht jeder Anwalt sieht das so und aus Sicht des Mandanten ist das kein Unsinn und dürfte zur Motivation des Anwalts beitragen. Wenn er kein Erfolgsaussichten sieht, muss er das Mandat ja nicht annehmen.
Außerdem, dass bei einem spezialisierten Anwalt mit \"mehreren hundert Mandaten zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen\" keine Rationalisierungseffekte zu verzeichnen sind, kann ich nicht nachvollziehen.
Sinn und Unsinn eines Erfolgshonorars halte ich durchaus für eine diskussionswürdige Grundsatzfrage und für kein Palaver.
Original von Black
Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX :D
@black, ist das so lustig? Verwechseln Sie nicht Erfolgshonorare mit Schneebällen?
Mindestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
1 BvR 2576/04 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html) vom 12.12.2006 ist die Vereinbarung möglich. Die Begründung dürfte bei manchem Energieverbraucher zutreffen:
Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der \"quota litis\" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.
[/list]@Evitel2004, manche Themen entwickeln sich aus den Beiträgen weiter. Solange sie zur Sache beitragen, halte ich das Abtun als \"Palaver\" nicht für gerechtfertigt. Kosten und damit auch die Honorare der Anwälte spielen eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung eines Verbrauchers ob er sein Recht auf dem Rechtsweg verfolgen will. Die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars halte ich für diese Enscheidung von Bedeutung.
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@nomos
Selbstverständlich gibt es bei den spezialisierten Kollegen Skaleneffekte.
Wenn man Versorgerklagen liest, weiß man oft schon, von welchem Bundesliga- Spieler da abgeschrieben wurde.
Und umgekehrt sieht es oft nicht anders aus. ;)
Mein Angebot zur Güte:
Wenn Sie eine unwirksame Klausel im Sondervertrag haben und bisher darauf gestützte Erhöhungen im Umfange von 1 Mio. € gekürzt haben und deretwegen nunmehr endlich auf Zahlung verklagt werden, können wir ggf. gern ein Erfolgshonorar in Höhe von 500.000 € vereinbaren, nachdem das Gericht nach fünf Minuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage aus genanntem Grund abzuweisen ist. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich für dieses Honorar vor der Tätigkeit eine Sicherheit gestellt haben möchte. Uns ist selbstverständlich klar, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung davon abgehalten würden, Ihre Rechte zu verfolgen. ;)
[Das Honorar versteht sich netto zzgl. Mehrwertsteuer]
Bis es aber so weit ist, wollen wir darüber nicht weiter palavern.
Es gibt keinen Grund, warum sich ein persönlich haftender Anwalt das Prozessrisiko der Partei aufhelfen lassen sollte. Zudem kann ein Erfolgshonorar dazu verleiten, die eigene Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege aus dem Blick zu verlieren. Anwälte sind auch nur Menschen, die auch durch Regularien vor sich selbst geschützt sein sollen.
Geht etwas schief, bekommt der Anwalt sein Erfolgs- Honorar nicht, haftet aber immer noch für die von der Partei zu tragenden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite, ganz zu schweigen von der 1 Mio. €, zu deren Zahlung der Mandant nur wegen eines (irreversiblen) Anwaltsverschuldens verurteilt wurde. Anwalt, Frau und Kinder fallen der Sozialhilfe anheim. Riecht irgendwie nach schnöder Spekulation und deren Folgen.
Mit mir nicht.
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RR-E-ft:
Auf diese Reaktion und den Vergleich mit anderen Berufsgruppen hätte ich wetten können.
Es ist doch wohl keine Gotteslästerung, wenn man -wie sicherlich viele Andere- feststellen kann, dass die wirtschaftliche Situation von Rechtsanwälten nicht immer dazu geeignet ist, Mandate mangels eigener Sachkenntnis oder wegen des erkennbar geringen Honorars abzulehnen.
Hatten wir nicht schon mal die Frage erörtert, ob statt des Annehmens eines jeden Mandates manchmal die sog. Ratsgebühr besser und dem eigenen Selbstverständnis dienlicher sein kann?
Und der Vergleich mit Schlachtermeistern und Landärzten hinkt wahrlich.
Ich bin mir sicher, dass so mancher Advokat glücklich wäre über die Einkommensverhältnisse von Schlachtermeistern und Landärzten.
In diesen Berufsgruppen finden sich wahrlich äußerst selten nebenberufliche Taxifahrer. Aber auch deren Beruf ist durchaus ehrenwert.
Übrigens, wer zu Hause sterben will, macht bestimmt zuerst das Licht aus, bevor der den Deckel schließt. Alles andere wäre unanständig !
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RR-E-ft:
War wohl Gottes-Lästerung !
Habe selten Betroffene erlebt, die dank schlechter Anwaltsleistung noch das nötige Geld hatten, gegen diesen etwas zu unternehmen.
Gleiches gilt aber auch für Ärztefehler (hätte fest -pfusch gesagt). Da fehlt es anschließend ebenfalls entweder am Geld für eine Klage oder an der Lobby!
Aber gut, lassen wir den Thread schließen. Ich verstehe, dass Sie sich gegen solche Argumente wehren und verwahren.
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@nomos,
ich habe nirgendwo das Wort \"Palaver\" geschrieben.
Und das Thema selbst hat nichts mehr mit den Grundsatzfragen zur zivilen Rebellion zu tun. Da es eigentlich auch nichts mit Energie zu tun hat, ist das nun ein Fall für den Offtopic-Bereich.
Und zu den Prozesskosten selbst, gibt es schließlich schon Threads.
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Die zum jetzigen Zeitpunkt letzten beiden Beiträge von h.terbeck sind aus dem Thread Protest nicht aufgeben! - Sinnlos? (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=11590) herausgelöst und dieser dort geschlossen.
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Das \"Erfolgshonorar\" für den Anwalt ist nur in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig.
Wenn man bedenkt, dass im Erfolgsfalle die Anwaltskosten der Gegner zahlen muss, handelt es sich bei Leuten, die sich darüber aufregen, dass Anwälte auch im Falle des unterliegens bezahlt werden müssen, um Personen, die selber eigentlich niemals etwas bezahlen wollen.
Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
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Original von Black
Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
@Black, sie übersehen dabei, dass die Milch im Tetrapack von guter Qualität ist. Es geht darum, viele Verfahren recht und gut zu betreuen und das kann sich rechnen (wie bei Aldi ;) ).
Wenn ein erfolgsabhängiges Honorar ausgeschlagen wird, dann würde ich mir die Begründung sehr genau ansehen. Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl. Außerdem kann man sich ja eine Kombination vorstellen. Einen erfolgsabhängigen Anteil sehe ich immer noch förderlich für den Erfolg und im Interesse des Mandanten.
Erfolgsabhängige Honorare gibt es auch in anderen Branchen. (http://www.seitz-marketing.de/erfolgsabhaengig-preise.htm)
[/list]
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Original von nomos
Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl.
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
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Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?
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Original von nomos
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?
Würde mich auch interessieren. Warum?
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Original von Black
..... hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
@Black, weil, wenn das so wäre, ich das schlicht für verfassungswidrig halten würde.
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Original von nomos
Original von Black
..... hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
@Black, weil, wenn das so wäre, ich das schlicht für verfassungswidrig halten würde.
Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime (http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionsmaxime)) abgibt.
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Original von Black
Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime (http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionsmaxime)) abgibt.
@Black, seltsam? Beweisangebote?
Seit wann wird ein Verfahren über Energiepreise alleine von der Energieversorger-Partei beherrscht? Steht das so in der ZPO?
- Wie halten Sie es mit der Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung (Wahrheitspflicht)?
- oder mit der Pflicht zur Erklärung über behauptete Tatsachen (Erklärungspflicht)?
- Wie sieht es mit der Beweisaufnahme und den Beweismitteln aus?
Für seltsam halte ich Ihre Auffassung, dass es alleine darauf ankommen soll, \"zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....\". Wenn es so wäre, dann denke ich schon an Art. 93 GG (4a). Davon gehe ich aber nicht aus, es gibt auch noch die andere beteiligte Partei im Verfahren. Zur Feststellung der Billigkeit der Preise ist laut BGH die Offenlegung der Daten zur Preisfindung nicht ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, aber das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
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@nomos:
Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
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Original von superhaase
Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
Von was ist dann der \"Erfolg\" abhängig? .. und richtig @superhaase, Prügel sieht die ZPO nicht vor, auch nicht für Anwälte ;) .
u.a.
Kalkulation-Geschäftsgeheimnisse (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52375#post52375)
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Unzureichendes Beweisangebot des Versorgers -> Richter würdigt das entsprechend -> Erfolg für den Energiekunden
... so denke ich mir das in meinem jugendlichen Leichtsinn ...
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Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.
@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.
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Original von Black
Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.
@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.
@Black, Ihr \"Beweisangebot\" ist für den Erfolg nicht entscheidend und knapp daneben ist auch vorbei. Sorry, aber Ihre Beiträge waren schon besser. Es wäre nicht verkehrt, wenn Sie da ab und zu nachlesen würden - Sie finden im GG auch etwas zur Kirchensteuer, da bildet der Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung immer noch die Grundlage. Art. 140 GG:
- (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
Die Kirchenmitglieder machen hier als \"Kleinvieh\" ordentlich Mist. Der deutsche Staat als Kassierer mit gesetzlich verordneter Hilfe der Unternehmen und Banken sorgt jährlich exclusiv für Milliardeneinahmen der öffentlich-rechtlichen Kirchen. So steht das nicht mal im GG ;) - Kirchen außerhalb D finanzieren sich anders.
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Endlich gibt es mal einen off- topic - Bereich, in dem bis zur Kirchensteuer und der Weimarer Reichsverfassung alles durchpalavert werden kann.
Noch eine Tasse Kaffee oder besteht dagegen eine Allergie?
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Recht hat er! So ist es und nicht anders!
@nomos
Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer davon ab, zu welchem Vortrag und zu welchen Beweisanageboten der Versorger bereit ist. Das ist weder grundgesetzwidrig, noch sonst zu beanstanden. Natürlich ist niemand verpflichtet, Beweise zu bringen. Es gibt nur prozessuale Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung zum Prozessverlust führen können, vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008, da hatte der Netzbetreiber sich bewusst dafür entschieden, keine Zahlen zu liefern oder Beweise anzutreten.
@Black
Macht es Ihnen Spaß, die Reflexe anderer auszutesten?
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Ach Herr Fricke,
das muss doch aber auch mal sein. Kann doch auch Spaß machen, schließlich ist keiner davor gefeit, nicht doch irgendwann offtopic zu werden.
(http://www.cosgan.de/images/midi/haushalt/b030.gif) (http://www.cosgan.de/images/midi/nahrung/a045.gif)