Forum des Bundes der Energieverbraucher

Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. Februar 2009, 23:58:04

Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Februar 2009, 23:58:04
Siehste hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11590)

@Evitel2004

Das ist ein grundsätzlicher Hinweis, der bitte an dieser Stelle bleibt.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: userD0010 am 25. Februar 2009, 09:51:52
siehe unter \"Protest nicht aufgeben ! Sinnlos ?

Mein Beitrag war und ist keine Anwaltsschelte, sondern zeigt doch auf, wie hilflos manche unserer Mitstreiter geworden sind.
Da wird ein Betroffener von der Anwaltssektärin abgewimmelt oder vertrostet und ihr Chef kümmert sich um nichts.

Und die wenigen Anwälte, die sich nicht nur mit der Materie auskennen und stets beschäftigen, die sich in diesen Themen auch über ihre Anwaltstätigkeit hinaus seriös einbringen, sind entweder überlaufen oder für Mandanten rein von der Entfernung her nicht erreichbar. (Nicht alles kann man telefonisch oder elektronisch regeln)

Und zur Wahrheit gehört auch, dass mancher Anwalt sich bei Betrachten des sog. Streitwertes und des ihm dafür zustehenden Honorars die Frage stellt, ob wirtschaftliche Interessen nicht doch Vorrang haben (müssen).
Und wenn er ehrlich ist, wird er leider solche Mandate ablehnen, oder ?
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 25. Februar 2009, 10:11:51
Es gibt gute und es gibt schlechte Anwälte. Ich halte es aber für verfehlt aus einer Prozessniederlage unweigerlich den Schluss zu ziehen, dass der eigene Anwalt einen Fehler gemacht hat.

Ich denke das Problem vieler Verbraucheranwälte ist der oftmals geringe Streitwert bei sehr hohem Zeitaufwand. Wirtschaftlich vernünftig kann ein solcher Prozess nur gegen Stundensatzhonorar geführt werden. Betrachten Sie mal den Umfang der Schriftsätze in einem solchen Prozess und die Dauer der Verhandlungen. Und dann schauen Sie mal, was Sie einem Klempner oder Automechaniker zahlen müßten, wenn er in gleichem Zeitumfang für Sie tätig werden soll.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: userD0010 am 25. Februar 2009, 11:13:19
Black:

Genau das habe ich gemeint.
Ich halte eher einen Anwalt für schlecht, der trotz des Wissens um den geringen Streitwert und des daraus resultierenden Honorars jedes Mandat annimmt und seine wirtschaftlichen Interessen dabei zunächst ausblendet.
Erst nach Mandantsübernahme (und vermutlich einem Honorarvorschuss) kommt ihm dann die Erleuchtung, dass ein wirkliches und intensives Bemühen um die Interessen des Mandantes überhaupt nicht hinreichend honoriert wird.

Und das Resultat sind dann schlechte Vorbereitung, unzulängliche Vorträge oder gar, dass sich der Anwalt in der laufenden Sache am Telefon durch seine Kanzleigehilfin verleugnen bzw. vertreten lässt, so dass der Mandant letztendlich das Nachsehen hat.

Übrigens:
Wenn ein Anwalt auf die Bezahlung von Klempnern oder Automechanikern verweist, stellt sich lediglich noch die Frage, warum dieser Anwalt sich jahrelang dem Studium der Jurisprudenz gewidmet hat, statt eine Ausbildung als Klempner und/oder Automechaniker durchzustehen.
Aber ......
bei einer unzulänglichen Ausführung der Arbeit als Klempner oder Automechaniker wären ihm die Kunden längst aufs Dach gestiegen, hätte ihm der Chef schon längst den Stuhl vor die Tür gestellt.

Hoffentlich wurden so manche Anwälte nicht von ihren Eltern zum Studium gezwungen und suchen ggf. darin noch den Grund dafür, dass sie jedes, aber auch jedes Mandat annehmen und in den Vorgesprächen vermutlich ihrem Mandanten nicht nur Erfolg vor Gericht versprechen, sondern auch noch den Sieg auf ganzer Linie.

Aber wie heisst es doch im Volksmund:
Der Anwalt gewinnt immer, wenn´s auch nur sein Honorar ist.

WIE GESAGT:  Nicht pauschal gültig für den gesamten Berufsstand,
                       aber die Zahl der schwarzen Schafe (nicht wegen der
                       Robe) in der gesamten Herde ist nicht zu übersehen!
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 25. Februar 2009, 11:39:43
@h.terbeck, ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf. Bürger sind auch Energieverbraucher und daher sehr zahlreich ;) . Ein guter Anwalt sieht da potentielle Kunden.

Ein Anwalt der einem Energieverbraucher mit guter Arbeit zu seinem Recht verhilft, wirbt für sich selbst. Die gute Leistung spricht sich rum und im Fall des anderen Falles erinnert sich der einzelne Energieverbraucher an die gute Leistung. Er wird den Anwalt wieder in Anspruch nehmen.

Welche Werbung ist besser und billiger? Außerdem, hat sich ein Anwalt einmal spezialisiert, vertritt er in der Regel nicht nur einen Fall und der Aufwand relativiert sich.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: userD0010 am 25. Februar 2009, 11:52:18
nomos:

ein guter und erfolgreicher Anwalt ist auch Kaufmann und achtet auf seinen Ruf.

Ja so ist es.  Und wenn ein Anwalt Kaufmann ist, wird er vermutlich vor Annahme eines jeden noch so kargen Mandates abwägen, wie wirtschaftlich tragbar dieses ist. Und wenn ein Anwalt gut und erfolgreich ist, wird er vermutlich nicht jedes noch so schlecht honorierte Mandat annehmen.

Aber die Zahl der Anwälte, die nicht mit guten Mandaten gesegnet sind, hat leider im Laufe der letzten Jahre zugenommen.
Es gibt Städte, in denen die Zahl der Juristen, die von ihrer Kanzlei nicht leben können, sich des Abends als Taxifahrer verdingen müssen, um Kredite zu bedienen und teilweise noch ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 25. Februar 2009, 12:37:42
Zitat
Original von h.terbeck ......Und wie viele Juristen fristen ihr Dasein in Großkanzleien, möglicher Weise als sog. Praktikanten oder als miserabel bezahlte \"Gehilfen\", deren Arbeitstag nicht nach 10 Stunden endet.

PS: Man kann den Anwalt ja heute am Erfolg beteiligen (Stichwort: Erfolgsabhängige Vergütung).
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 14:21:52
Mit meinem Beitrag wollte ich nur verdeutlichen, was ein Anwalt auf Kundenseite  vortragen muss.

Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen und verfügen aus der Vielzahl von Prozessen auch über umfangreiche Erfahrungen, stehen zudem im fachlichen Austausch mit anderen Spezialisten.
 
Von denen muss niemand das Rad nochmals erfinden.

Völlig deplaciert erscheint mr an dieser Stelle eine Diskussion um die wirtschaftliche Situation der deutschen Anwaltschaft.

@nomos

Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg.  :D
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 25. Februar 2009, 15:14:22
Zitat
Original von RR-E-ft Spezialisierte Kollegen haben parallel mehrere hundert Mandate zu gleich- oder ähnlich gelagerten Fällen ...........
@nomos
Bei einer Versorger- Zahlungsklage wegen 200 € freut sich der Anwalt gewiss auch über eine wirtschaftliche Beteiligung am Erfolg. :D
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 15:50:24
@nomos

Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.

Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: DieAdmin am 25. Februar 2009, 15:55:42
@Herr Fricke,

halten Sie diesen Thread immer noch für eine Grundsatzfrage?

Ich könnte diesen in Offtopic und den eigentlich anfänglich verlinkten in die Grundsatzfragen verschieben.

Manche Threads sind halt Selbstläufer ;)
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 16:00:57
@Evitel2004

So können wir es machen.

Wichtig ist mir der Hinweis darauf, was vorgetragen werden muss.

Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien und das andere Brimborium über schwarze Schafe usw. bitte off topic.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: DieAdmin am 25. Februar 2009, 16:12:27
@all,

sind nun beide Threads verschoben.

Ich möchte doch bitten beim Thema zu bleiben, nicht dass ich den anderen Thread schließen muss.

@Herr Fricke,

wenn gewünscht, kann ich den anderen Thementitel ändern.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 25. Februar 2009, 19:03:38
Zitat
Original von RR-E-ft

Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien

Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX  :D
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 25. Februar 2009, 19:48:54
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos
Ziemlicher Unsinn, finden Sie nicht?
Aber schön, dass auch darüber mal palavert wurde.

Überlegen Sie mal, welche Zeit das Gespräch mit dem Mandanten, die Lektüre der Schriftsätze und die Verfertigung eigener Schriftsätze sowie die Reise zu und von einem Termin und die Verhandlung selbst in Anspruch nehmen und ziehen Sie von dem \"Erfolgs- Honorar\" dann die Kosten der Sekretärin, des Bürobetriebs etc. ab. Bei Nicht- Erfolg kein Honorar, so dass einem wenigstens die Kosten verbleiben? Am Ende ziemlich viel Mist.
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von RR-E-ft
Die von nomos entwickelten Erfolgsmodelle für Anwaltskanzleien
Gab es schon mal. Nannte sich JuraXX  :D
1 BvR 2576/04 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20061212_1bvr257604.html) vom 12.12.2006  ist die Vereinbarung möglich. Die Begründung dürfte bei manchem Energieverbraucher zutreffen:

Zitat
Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der \"quota litis\" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.
[/list]
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 20:50:26
@nomos

Selbstverständlich gibt es bei den spezialisierten Kollegen Skaleneffekte.

Wenn man Versorgerklagen liest, weiß man oft schon, von welchem Bundesliga- Spieler da abgeschrieben wurde.
Und umgekehrt sieht es oft nicht anders aus. ;)

Mein Angebot zur Güte:

Wenn Sie eine unwirksame Klausel im Sondervertrag haben und bisher darauf gestützte Erhöhungen im Umfange von 1 Mio. € gekürzt haben und deretwegen nunmehr endlich  auf Zahlung verklagt werden, können wir ggf. gern ein Erfolgshonorar in Höhe von 500.000 € vereinbaren, nachdem das Gericht nach fünf Minuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage aus genanntem Grund abzuweisen ist. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich für dieses Honorar vor der Tätigkeit eine Sicherheit gestellt haben möchte. Uns ist selbstverständlich klar, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung davon abgehalten würden, Ihre Rechte zu verfolgen. ;)

[Das Honorar versteht sich netto zzgl. Mehrwertsteuer]

Bis es aber so weit ist, wollen wir darüber nicht weiter palavern.

Es gibt keinen Grund, warum sich ein persönlich haftender Anwalt das Prozessrisiko der Partei aufhelfen lassen sollte. Zudem kann ein Erfolgshonorar dazu verleiten, die eigene Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege aus dem Blick zu verlieren. Anwälte sind auch nur Menschen, die auch durch Regularien vor sich selbst geschützt sein sollen.

Geht etwas schief, bekommt der Anwalt sein Erfolgs- Honorar nicht, haftet aber immer noch für die von der Partei zu tragenden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite, ganz zu schweigen von der 1 Mio. €, zu deren Zahlung der Mandant nur wegen eines (irreversiblen) Anwaltsverschuldens verurteilt wurde. Anwalt, Frau und Kinder fallen der Sozialhilfe anheim. Riecht irgendwie nach schnöder Spekulation und deren Folgen.

Mit mir nicht.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: userD0010 am 26. Februar 2009, 00:21:30
RR-E-ft:

Auf diese Reaktion und den Vergleich mit anderen Berufsgruppen hätte ich wetten können.

Es ist doch wohl keine Gotteslästerung, wenn man  -wie sicherlich viele Andere- feststellen kann, dass die wirtschaftliche Situation von Rechtsanwälten nicht immer dazu geeignet ist, Mandate mangels eigener Sachkenntnis oder wegen des erkennbar geringen Honorars abzulehnen.
Hatten wir nicht schon mal die Frage erörtert, ob statt des Annehmens eines jeden Mandates manchmal die sog. Ratsgebühr besser und dem eigenen Selbstverständnis dienlicher sein kann?

Und der Vergleich mit Schlachtermeistern und Landärzten hinkt wahrlich.
Ich bin mir sicher, dass so mancher Advokat glücklich wäre über die Einkommensverhältnisse von Schlachtermeistern und Landärzten.
In diesen Berufsgruppen finden sich wahrlich äußerst selten nebenberufliche Taxifahrer. Aber auch deren Beruf ist durchaus ehrenwert.

Übrigens, wer zu Hause sterben will, macht bestimmt zuerst das Licht aus, bevor der den Deckel schließt. Alles andere wäre unanständig !
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: userD0010 am 26. Februar 2009, 09:08:41
RR-E-ft:

War wohl Gottes-Lästerung !

Habe selten Betroffene erlebt, die dank schlechter Anwaltsleistung noch das nötige Geld hatten, gegen diesen etwas zu unternehmen.

Gleiches gilt aber auch für Ärztefehler (hätte fest -pfusch gesagt). Da fehlt es anschließend ebenfalls entweder am Geld für eine Klage oder an der Lobby!

Aber gut, lassen wir den Thread schließen. Ich verstehe, dass Sie sich gegen solche Argumente wehren und verwahren.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: DieAdmin am 26. Februar 2009, 09:19:05
@nomos,

ich habe nirgendwo das Wort \"Palaver\" geschrieben.

Und das Thema selbst hat nichts mehr mit den Grundsatzfragen zur zivilen Rebellion zu tun. Da es eigentlich auch nichts mit Energie zu tun hat, ist das nun ein Fall für den Offtopic-Bereich.

Und zu den Prozesskosten selbst, gibt es schließlich schon Threads.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: DieAdmin am 26. Februar 2009, 09:38:54
Die zum jetzigen Zeitpunkt letzten beiden Beiträge von h.terbeck sind aus dem Thread Protest nicht aufgeben! - Sinnlos? (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=11590) herausgelöst und dieser dort geschlossen.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 26. Februar 2009, 10:12:50
Das \"Erfolgshonorar\" für den Anwalt ist nur in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig.

Wenn man bedenkt, dass im Erfolgsfalle die Anwaltskosten der Gegner zahlen muss, handelt es sich bei Leuten, die sich darüber aufregen, dass Anwälte auch im Falle des unterliegens bezahlt werden müssen, um Personen, die selber eigentlich niemals etwas bezahlen wollen.

Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 26. Februar 2009, 10:40:23
Zitat
Original von Black
Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
Erfolgsabhängige Honorare gibt es auch in anderen Branchen. (http://www.seitz-marketing.de/erfolgsabhaengig-preise.htm)
[/list]
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 26. Februar 2009, 11:21:28
Zitat
Original von nomos
Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl.

In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 26. Februar 2009, 12:30:42
Zitat
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 26. Februar 2009, 12:36:38
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
    Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?

Würde mich auch interessieren. Warum?
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 26. Februar 2009, 13:18:26
Zitat
Original von Black
.....  hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Zitat
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 26. Februar 2009, 14:29:50
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
.....  hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....
Zitat
Original von Black
Würde mich auch interessieren. Warum?
    @Black, weil, wenn das so wäre, ich das schlicht für verfassungswidrig halten würde.

Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime (http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionsmaxime)) abgibt.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 26. Februar 2009, 15:13:44
Zitat
Original von Black
Dann haben Sie eine seltsame Auffassung sowohl von unserer Verfassung, als auch dem deutschen Prozessrecht. Es obliegt jeder Partei selber zu entscheiden ob und welche Beweisangebote sie für beweisbedürftige Tatsachen (Dispositionsmaxime (http://de.wikipedia.org/wiki/Dispositionsmaxime)) abgibt.
Für seltsam halte ich Ihre Auffassung, dass es alleine darauf ankommen soll, \"zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist ....\". Wenn es so wäre, dann denke ich schon an Art. 93 GG (4a). Davon gehe ich aber nicht aus, es gibt auch noch die andere beteiligte Partei im Verfahren. Zur Feststellung der Billigkeit der Preise ist laut BGH die Offenlegung der Daten zur Preisfindung nicht ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, aber das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: superhaase am 26. Februar 2009, 15:33:52
@nomos:

Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 26. Februar 2009, 15:44:33
Zitat
Original von superhaase
Ein Richter kann den Versorger ja nicht durch Prügel (für den Anwalt?) oder sonstige Folter zur Herausgabe von informationen zwingen. ;)
Er kann allerdings das unzulängliche Beweisangebot entsprechend würdigen und z.B. die Zahlungsklage des Versorgers dann abweisen.
u.a.
Kalkulation-Geschäftsgeheimnisse (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52375#post52375)
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: superhaase am 26. Februar 2009, 16:00:09
Unzureichendes Beweisangebot des Versorgers -> Richter würdigt das entsprechend -> Erfolg für den Energiekunden

... so denke ich mir das in meinem jugendlichen Leichtsinn ...
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: Black am 26. Februar 2009, 16:04:15
Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.

@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: nomos am 27. Februar 2009, 11:50:12
Zitat
Original von Black
Niemand ist in einem Verfahren verpflichtet irgendwelche Beweisangebote zu machen.
@ Nomos
Schön, dass Sie ein Grundgesetz zur Hand haben, aber um die Höhe der Kirchensteuer zu ermitteln schaut man auch nicht in die Bibel.
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2009, 18:59:46
Endlich gibt es mal einen off- topic - Bereich, in dem bis zur Kirchensteuer und der Weimarer Reichsverfassung alles durchpalavert werden kann.

Noch eine Tasse Kaffee oder besteht dagegen eine Allergie?


Zitat
Original von Black

In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.

Recht hat er! So ist es und nicht anders!


@nomos

Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer davon ab, zu welchem Vortrag und zu welchen Beweisanageboten der Versorger bereit ist. Das ist weder grundgesetzwidrig, noch sonst zu beanstanden. Natürlich ist niemand verpflichtet, Beweise zu bringen. Es gibt nur prozessuale Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung zum Prozessverlust führen können, vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008, da hatte der Netzbetreiber sich bewusst dafür entschieden, keine Zahlen zu liefern oder Beweise anzutreten.

@Black

Macht es Ihnen Spaß, die Reflexe anderer auszutesten?
Titel: Palaver über Kleinviehmist
Beitrag von: DieAdmin am 27. Februar 2009, 19:06:44
Ach Herr Fricke,

das muss doch aber auch mal sein. Kann doch auch Spaß machen, schließlich ist keiner davor gefeit, nicht doch irgendwann offtopic zu werden.

(http://www.cosgan.de/images/midi/haushalt/b030.gif)  (http://www.cosgan.de/images/midi/nahrung/a045.gif)