Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Regionalgas Euskirchen => Thema gestartet von: PeterH am 24. Februar 2009, 19:52:22

Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 24. Februar 2009, 19:52:22
Nun ist die Regionalgas in der Pflicht ihre fehlerhaften Sonderverträge vom Tisch zu kriegen und greift gaaaaanz tief in die Trickkiste.

Alle Verbraucher haben in den letzten Tagen neue Vertragsangebote zugeschickt bekommnen mit der Auflage, wenn sie davon \"profitieren\" wollen, sich bis zum 16. März zu entscheiden und den neuen Erdgasliefervertrag bis dann unterschrieben zurückzusenden.

Angepriesen werden diese neuen Tarife mit einem Preisvorteil von über 20% oder einer Einsparung von über 400,00 Euro/a bei einem Verbrauch von 25.000 kWh. Ein Verbrauch, der wohl nicht mehr dem heutigen Standard entspricht.
Mal ins Detail geschaut: Der Arbeitspreis verringert sich von derzeit netto 6,2 ct/kWh (Wohnraum1) auf 4,75 ct/kWh. Das ist eine Reduzierung von 23,4%. Wahnsinn!!!

Aber……. Der Trick!!!
Der Grundpreis erhöht sich von 9,50 Euro/Monat auf 10,50 Euro/Monat.
Dadurch wird der ach so günstige Arbeitspreis wieder etwas kompensiert.
Vergleich: Verbrauch 15.000 kWh/a Wohnraum1 zu FlexS (neues Angebot)
Wohnraum1 zZ: 6,2 ct/kWh; 9,50 Euro/Monat = 1044,00 Euro/a netto (1)
Wohnraum1: 4,75 ct/kWh; 9,50 Euro/Monat = 826,50 Euro/a netto = - 20,8% zu (1)
FlexS : 4,75 ct/kWh; 10,50 Euro/Monat = 838,50 Euro/a netto = - 19,6% zu (1)

SCHWUPPS SIND MAL WIEDER PRO KUNDE = 12,00 EURO ZUSÄTZLICH VERDIENT!!!
UND DAS IST EIN SICHERER ZUSATZVERDIENST, DA JA VERBRAUCHSUNABHÄNGIG!!!

Bei etwa 80.000 Kunden so rund 1 Millionen Euro.

Interessant auch, dass diese Grundgebühr nur bei einem Verbrauch bis 15.000 kWh erhöht wurde. Bei einem höheren Jahresverbrauch wurde die Grundgebühr gegenüber der alten Preistabelle reduziert.
Nun, das liegt wohl im Wesentlichen an den mehr und mehr sich anschließenden Niedrigenergiehäusern und den gebauten, verbrauchsenkenden Solarthermieanlagen.


Der nächste Trick:
Alle alten Sonderverträge können seitens der Regionalgas nur 3 Monate zum Ende eines Abrechnungsjahres (Ende November 2009) ordnungsgemäß gekündigt werden. Geht nun ein Kunde auf diese neuen Angebote ein, ist der alte Vertrag aufgelöst und der Kunde hat keine Möglichkeit mehr seine Endabrechnung auf dem vor drei Jahren gültigen Preisniveau abzurechnen. Verschenktes Geld.
Alle Widersprüche § 315, 308 BGB sind zunichte. Neuer Vertrag heißt auch Akzeptanz der neuen Preise.

Nun habe ich zu den neuen Vertragsbedingungen aber auch einige Fragen:

Zitat:

3 Preise, Preisanpassung (Flex) / Preisgarantie (Fix) und Vertagsänderung
.

3.4 Im Rahmen eines FlexPreisVertrages ist die Regionalgas berichtigt, die Preise einseitig nach billigem Ermessen anzupassen (§ 5 Absatz 2 GasGVV). Die Erhöhung des Gewinnanteils des Lieferpreises bei Ausübung des Bestimmungsrechtes ist nicht zulässig.


Wie ist dieser Absatz zu verstehen? Kann die Regionalgas nun immer noch wie es ihr lustig erscheint die Preise zB. zeitlich gesehen (anstelle nach einem ¼ Jahr auch mal nach ½ Jahr) ändern? Wie kann der Kunde erkennen, ob die Erhöhung oder Reduzierung auch wirklich nicht den Gewinnanteil verbessert oder schon früher verbessert hat? Sprich genügt dieser Passus den Anforderungen des BGH.

Unter 7 Sonstiges steht dann noch:

7.4 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die Regionalgas berechtigt, Auskünfte über ihre Kunden z.B. SCHUFA AG einzuholen bzw. diesen Auskunfteien Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug zu übermitteln……

Das empfinde ich als eine FRECHHEIT! Hiermit soll wohl allen Widersprüchlern Druck gemacht werden!!! „ Wer Probleme, Ärger macht, wird bei der SCHUFA gemeldet!“
Ist das überhaupt statthaft?

Der neue \"Vertrag\" mit den anzukreuzenden Vertragsvarianten wird dem Kunden als Formblatt in 2-facher Ausfertigung zugesandt. Es ist weder ein Stempel noch eine Unterschrift der Regionalgas drauf. Ein Exemplar soll dann unterschrieben zurück geschickt werden.
Ist das dann ein wirklich auch ohne Unterschrift der Regionalgas ein ordnungsgemäßer Vertrag zustande gekommen?

Kann man auf eine ordnungsgemäße, termingerechte Kündigung des Altvertrages bestehen, obwohl der BGH diesen ja bemängelt hat?

Was wären denn die möglichen Konsequenzen, wenn der neue Vertrag nicht entsprechend der Terminvorstellung dr Regionalgas unterzeichnet wird? Einstufung in die Grundversorgung zu noch schlechterem Preisniveau?
Verweigerung jeglicher Gaslieferung?

Da ich bestimmt nicht alleine im Versorgungdgebiet der Regionalgas bin und viele ja auch der Regionalgas widersprochen und Neuverträge unterbreitet bekommen haben, sind hierzu einige Tipps und unterstützende Worte, Hinweise, sicher sehr willkommen.

Gruß aus Euskirchen
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Februar 2009, 19:57:42
Bevor man einen Gedanken daran verschwendet, mit diesem Unternehmen einen neuen Vertrag abzuschließen, sollte man ggf. zunächst die Rechtschaffenheit des Unternehmens prüfen und in der Vergangenheit rechtsgrundlos erlangte Kundengelder zurückverlangen.  ;)
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RuRo am 24. Februar 2009, 20:19:20
Evtl. frisst der Wettbewerb seine Kinder

Zitat
Original von RR-E-ft
Dass es von der Regionalgas dann ggf. kein Gas mehr gibt, kann und darf  den betroffenen Kunden herzlich egal sein.
Diese können ja zu einem anderen Versorger wechseln. Im Wettbewerb ist es normal, dass nicht alle Anbieter im Markt bleiben.

Hier entnommen: Regionalgas will nichts zurückzahlen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11585)
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 25. Februar 2009, 08:29:29
Hallo Herr Fricke,
Hallo RuRo,

Was für einen Wettbewerb? Der Monopolist Regionalgas hat keinen wirklichen Konkurrenten.
Eher wird die Regionalgas ihren Subventionszweig \"Stadtbus Euskirchen\" abstoßen und wieder schwarze Zahlen erreichen.


Eine Rückforderung von zu viel gezahlten Abschlägen kommt bei mir nicht in Betracht, da ich seit Ende 2004 mit meinem ersten Widerspruch und Dank der hilfreichen Informationen und Unterstützungen aus dem Forum die jeweiligen Jahresabrechnungen immer entsprechend dem im November 2004 gültigen Arbeitspreis von 3,5 Ct/kWh gekürzt habe.

Aber hilfreich für vielleicht andere, die nicht generell gekürzt haben sonder unter Vorbehalt gezahlt haben, ein kleiner Hinweis: Ermittelt den, in den letzten drei Jahren zuviel gezahlten Rechnungsbetrag und setzt der Regionalgas eine Frist von 2 Wochen den Betrag zu erstatten unter Berufung auf das Urteil des BGH. Gleichzeitig der Regionalgas die Mitteilung, dass bei nicht fristgerechter Erstattung die zukünftigen Abschläge einbehalten werden, bis das der Forderungsbetrag getilgt ist.

Wann welcher Arbeitspreis gültig war, hier eine kleine Aufstellung:
Vor dem 1.01.2005   3,50 Ct/kWh
Ab dem 1.01.2005   4,00 Ct/kWh
Ab dem 1.10.2005   4,40 Ct/kWh
Ab dem 1.01.2006   4,86 Ct/kWh
Ab dem 1.11.2006   5,21 Ct/kWh
Ab dem 1.01.2007   5,04 Ct/kWh
Ab dem 1.04.2007   4,67 Ct/kWh  Anfang 2007 war das Landgericht Bonn bezüglich Regionalgas tätig. Und so hat man wohl aus taktischen Gründen auch eine Reduzierung an den Kunden weitergegeben.
Ab dem 1.01.2008   5,02 Ct/kWh
Ab dem 1.04.2008   5,37 Ct/kWh
Ab dem 1.10.2008   6,60 Ct/kWh
Ab dem 1.01.2009   6,20 Ct/kWh

Herr Fricke, Sie als qualifizierter und geschätzter Berater in diesem Forum. Bis zu welchem Zeitraum kann der Kunde nun seine zuviel gezahlten \"Beiträge\" zurückfordern?
Angenommen, die Abrechnungsperiode geht immer von Dezember bis November des Folgejahres also zB. 1. Dez 2007 bis 30.Nov 2008 mit Rechnungsfälligkeit zum 31.12.2008
oder   1.Dez 2006 bis 30 Nov 2007 mit Rechnungsfälligkeit zum 31.12.2007
oder   1.Dez 2005 bis 30.Nov 2006 mit Rechnungsfälligkeit zum 31.12.2006    
u.s.w.

Welche Abrechnungsperiode kann noch zurückgefordert werden? Auch ohne vorherigen Widerspruch nach § 315 oder Zahlung unter Vorbehalt? Sprich, wo greift die Verjährung?


Trotzdem möchte ich noch mal zu meiner vorherigen Frage zurückkommen:
Genügt die in der neuen Vertragsvorlage niedergeschriebene Erhöhungsklausel den rechtlichen Anforderungen?
Welche Möglichkeit hat der Kunde das zu überprüfen?
Erfüllt z.B. die Aussage.\"..wir haben nur die Preisänderungen unseres Vorlieferanten an den Kunden weitergegeben\" den rechtlichen Anforderungen?
Was ist das mit der SCHUFA? Ist das so statthaft?


Gruß

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RuRo am 25. Februar 2009, 18:01:30
@PeterH

Sie haben mich zwar nicht gefragt, ich biete Ihnen trotzdem eine Antwort zur Verjährung an.

Vorrangig würden die AGB gelten. Ggf. wird dort auch nur auf die gesetzliche Verjährung verwiesen (mangels Kenntnis, weiß ich es nicht für Ihren Fall).

Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kenntnis des Anspruchs. War dies noch zum 31.12. eines Jahres beginnt die Frist sofort am nächsten 01.01. und endet mit Ablauf des 31.12. des dritten Jahres (siehe § 199 Abs. 1 BGB).

Haben Sie Ihre Abrechnung für den Zeitraum 01.12.06 bis 30.11.07 vor dem 31.12.07 erhalten, beginnt der Verjährungslauf mit dem 01.01.08 und endet mit Ablauf des 31.12.2010. Kam die Abrechnung erst in 2008 schiebt es sich um ein Jahr nach hinten hinaus. Jeder Abrechnungszeitraum ist separat zu betrachten.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 18:08:33
@PeterH

Mit der Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen befasst sich ausführlich das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.11.2008. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11554)

Dafür ist es ohne Belang, ob der Tarif unbillig und deshalb unverbindlich und unwirksam war oder ob eine Preiserhöhung unbillig oder sonst - etwa wegen fehlenden Preiserhöhungsrechts - unwirksam war.

Es besteht keine Veranlassung, jetzt zu prüfen, ob eine Preisänderungsklausel in einem neuen Vertrag unwirksam ist oder nicht. Mit der Frage kann man sich ggf. dann beschäftigen, wenn erstmals eine Preisänderung darauf gestützt werden soll. Und dann kann man eine solche Klausel prüfen, wenn jemand damit zum Anwalt geht und diesen dafür bezahlt.  ;)

Wir üben hier keine abstrakte Rechtsaufsicht über Versorgervertragsangebote aus. Dafür bezahlen die Versorger eigene Juristen.

Möglicherweise sollte man als Kunde zügig Rückforderungsansprüche geltend machen, also Rückzahlung verlangen, das Unternehmen in Bezug auf diese durch Mahnung in Verzug setzen, und bei Zahlungsverzug sofort die SCHUFA darüber informieren. Möglichst massenhaft. :D
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: eislud am 25. Februar 2009, 19:12:29
@RR-E-ft
Ist § 852 auch für Schadensersatzansprüche bei Sonderverträgen mit unwirksamen Preisanpassungsklauseln anwendbar?

Im Urteil des OLG Düsseldorf (Urt. v. 26.11.08 Az. VI- 2 U (Kart) 12/07) ging es ja bezüglich der Anwendbarkeit des § 852 nur um die Frage, ob er für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche Anwendung findet.

Insbesondere aus folgendem könnte sich dann gegebenenfalls eine entsprechende Anwendung ergeben (ich habe, wenn überhaupt, nur einen sehr beschwerlichen Zugang zu dieser wohl ausgefalleneren Lektüre  :D ).
Zitat
Original: OLG Düsseldorf Urt. v. 26.11.08 Az. VI- 2 U (Kart) 12/07:
vgl. allgemein zum Anwendungsbereich des § 852 BGB: Vieweg, in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, § 852 Rdnr. 7;
Wagner, in Münchener Kommentar, a.a.O., § 852 Rdnr. 4).
Danke im voraus.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 19:19:29
@eislud

Im Falle unwirksamer Klauseln besteht ein Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 BGB, der in Konkurrenz zu einem Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo steht (vgl. Palandt, BGB, Vor § 307 Rn. 14). Ich habe die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek sowie die Bibliothek des Thüringer OLG in Radfahrweite (kurz hinter dem Paradies).
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 25. Februar 2009, 19:33:29
Hallo RuRo,

danke für die deutliche Klarstellung der Verjährungsmethodik.
Vielleicht kann ich ja nun zumindest meine Verwandschaft motivieren auch ihre Rückforderungen an die Regionalgas zu stellen. Als ich damals 2004 anfing meine Abschlagszahlungen und Jahresrechnungen zu kürzen und versuchte die Verwandschaft mit ins Boot zu ziehen, hatte ich nur ein mitleidiges Lächeln geerntet.
Also, die am weitesten zurückliegende Abrechnungsperiode ist die vom 1.12.05 bis 30.11.06 erhalten vor dem 31.12.06. Mit plus 3 Jahren folgt eine Verjährungsfrist –ablauf zum 31.12.2009. Und das mit dem zuletzt ohne Widerspruch akzeptierten Arbeitspreis vor dem 1.12.2005, in diesem Falle 4,40 Ct/kWh netto. Siehe meine Auflistung oben. Nun für eine erste Überschlagung und stellen eines Rückforderungsanspruchs reicht es wohl erstmal. Die Regio wird ja eh nicht zahlen wollen und dann muss es über einen Rechtsbeistand weiterverfolgt werden.

Hallo Herr Fricke,

Ihren Wink mit dem Zaunfahl verstehe ich und meine Beule wächst.
Eine Rechtsaufsicht erwarte ich natürlich nicht… nur so ein bisschen Meinung, dass einem die eigene Meinungsfindung und den Rücken stärkt.
Darum meinen Dank auch Ihnen. Das haben Sie wirklich in einer sehr lobenswerten Art und Weise bisher verstanden.
Dass es zu einer, wie in Ihrem zitierten Urteil des OLG Düsseldorf, zu eine 0,00 Euro Festsetzung kommt, vermute ich, glauben Sie auch nicht. Solche Glücksfälle gibt es nicht immer wieder.
Eine gerichtliche Rückforderungsklage wird ja vor dem Amtsgericht Euskirchen erstmal ausgetragen. Und wie man dort der Regionalgas gesonnen ist, zeigen ja schon die dort in früherer Zeit gesprochenen Urteile bezüglich § 315 BGB. Rein mein Bauchgefühl.
Mit Ihrem Kommentar bezüglich des Neuvertrages haben Sie mich aber gestärkt den Vertrag in der Form zu übernehmen. Den Passus bezüglich SCHUFA werde ich streichen und in einem Begleitschreiben dem ausdrücklich widersprechen.
Weiterhin werde ich eine Rücksendung des Vertrages verlangen mit einer ordnungsgemäßen originalen Unterschrift seitens der Regionalgas. Wie es bei meinem derzeitigen Sondervertrag ja auch der Fall ist.
Tja, und dann, ein Jahr später geht das Spielchen wieder von Vorne los.
Nachweis anfordern, dass die festgesetzten Preise nicht gewinnsteigernd sind. Der Nachweis wird von der Regio natürlich nicht erbracht. Widerspruch nach § 315, Minderung der Abschlagszahlungen……
The same procedure as every year!

Ich hoffe, dass noch mehr Regio-Kunden hier mitlesen und sich auch gestärkt fühlen aktiv zu werden.

Also nochmals meinen Dank an Sie beide und einen schönen Abend

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 19:39:31
@PeterH

Obacht! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4372)
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RuRo am 25. Februar 2009, 19:54:26
Zitat
Original von PeterH
Eine Rückforderung von zu viel gezahlten Abschlägen kommt bei mir nicht in Betracht, da ich seit Ende 2004 mit meinem ersten Widerspruch und Dank der hilfreichen Informationen und Unterstützungen aus dem Forum die jeweiligen Jahresabrechnungen immer entsprechend dem im November 2004 gültigen Arbeitspreis von 3,5 Ct/kWh gekürzt habe.

Seit wann besteht denn ihr Vertrag und welche Höhe hat der seinerzeit vereinbarte Sonderpreis?
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 19:56:48
@RuRo

Nicht zu gierig werden.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: eislud am 25. Februar 2009, 19:57:31
@RR-E-ft
In 7 Minuten gings dann aber wohl nicht mit dem Fahrrad.  ;)

Dann läuft aber doch bei Rückforderungsklagen eine Argumentation der Gegenseite zur Verjährung gemäß § 195 völlig ins Leere?
Oder bin ich jetzt völlig blind - falls es so ist, dann bitte nicht zu deutlich?  :D
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Februar 2009, 20:02:01
@eislud

Das subjektive Erfordernis ist ein springender Punkt.

Kenntnis hat man möglicherweise nicht schon durch das Urteil des BGH vom 17.12.2008, sondern erst mit der Lektüre des aufrütteldenden Beitrages in der Kölnischen Rundschau vom 21.02.2009 mit der erhellenden  Aussage des Geschäftsführers Metze. Woher sollten die betroffenen Kunden das auch vorher gewusst haben, bevor sich der Geschäftsführer des Unternehmens dazu öffentlich äußert?! Der Mann scheint goldwert. Schließlich hatte das Unternehmen zuvor den Kunden sogar immer wieder schriftlich mitgeteilt, dass die Mehrforderungen zurecht bestehen würden.  :tongue:

Die üblichen Verdächtigen, die schon immer alles wussten, haben natürlich das Problem der Verjährung. :D :D :D
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 26. Februar 2009, 12:43:09
Ja, das ist auch meine Devise. Und ob die Verwandtschaft nun wirklich das (den?) Rückgrat hat sich mit der Regio anzulegen….Ich kann es nur vorschlagen und versuchen mit Argumenten unterstützen.

Muss allerdings gestehen, auch ich war in all den Jahren manches Mal wankelmütig und habe mit mir gehadert, dieses ganze \"Widerpruchsgedöns\" einzustellen. Nur durch dieses Forum habe ich mich immer wieder neu gestärkt und neuen Auftrieb gefunden.
Nur die Materie ist mittlerweile, bedingt durch die vielen Sonderfälle, unterschiedlichen Rechtssprechungen und deren Interpretationen, für den Otto-Normalverbraucher so undurchsichtig geworden…….. das geht einfach nicht mehr ohne Unterstützung von Fachkompetenz, wie sie auch hier im Forum zu finden ist. Auch wenn man nur ein regelmäßiger, stiller Mitleser ist.

Für mich persönlich gilt, wie schon gesagt, seit 2004 habe ich jede Rechnung auf den entsprechenden Arbeitspreis von 3,5 Ct/kWh gekürzt. Sprich ich habe mein Schäflein fast im Trocknen. Was mir fehlt ist lediglich die schriftliche Bestätigung seitens der Regio, dass sie keine Rückforderungsansprüche mehr erheben. Nur das wird wohl nie kommen. Also kann ich hier nur auf den Zweig der Verjährung bauen und abwarten. Wenn\'s dann doch noch hart auf hart kommt….
Herr Fricke (leider so weit weg) oder Herr Häger hier in Euskirchen wird’s schon richten.

@ RR-E-ft

Ups und DANKE!!

Daran sieht man, das da schon was dran ist: \"Schuster bleib bei deinen Leisten!\"
Ehre dem, dem Ehre gebührt.

Werde also auf keinen Fall an dem Vertragsangebot was \"rumstreichen\".
Nur, wie kann man sich gegen diese \"SCHUFA-Drohung\" bzw. mögliche Meldung und Eintragung wehren, wenn dann mit der nächsten Abrechnung basierend auf diesem Vertrag der erster Widerspruch und Zurückhaltung von Forderungen an die Regio erfolgt?
Also, das mit der SCHUFA, das ärgert mich dermaßen….
Ich will mir ja vielleicht auch mal ein neues Auto kaufen und die Wirtschaftsrezession dämpfen.
Nicht dass das dann durch solche \"Falscheintragungen\" an einem Kredit scheitert.

Auge um Auge, Zahn um Zahn!

Gruß an Alle

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: eislud am 26. Februar 2009, 12:46:07
@RR-E-ft
Zitat
Original von RR-E-ft:
Das subjektive Erfordernis ist ein springender Punkt.
Das bezieht sich aber doch ausschließlich auf den Beginn der regelmäßigen Verjährungfrist entsprechend BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2.
Ich meinte ja aber gerade, daß es auf die regelmäßige Verjährung und damit auch auf den Beginn dieser, gar nicht mehr ankommen sollte.

Es handelt sich dann eben nicht um eine Rückforderung zuviel gezahlter Gelder, sondern um Schadensersatz dafür. Schadensersatzansprüche kann ich doch auch dann geltend machen, wenn ansonsten bereits Verjährung nach § 195, § 199 Abs. 1 eingetreten ist.
Schadensersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung verjähren doch erst nach 10 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis. Man müßte damit doch Schadensersatzansprüche für Zahlungen aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln bis ins Jahr 1999 beanspruchen können. Natürlich muß man nicht gierig werden, das sehe ich auch so.

Ich steig offensichtlich nicht durch und mache einen Denkfehler.
Deshalb hier die Bitte um Unterstützung, meinen Denkfehler auszumerzen.
Danke im voraus.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: userD0009 am 26. Februar 2009, 13:23:50
Zitat
Original von PeterH

Also, das mit der SCHUFA, das ärgert mich dermaßen….
Ich will mir ja vielleicht auch mal ein neues Auto kaufen und die Wirtschaftsrezession dämpfen.
Nicht dass das dann durch solche \"Falscheintragungen\" an einem Kredit scheitert.
PeterH

Eine Internetsuche mit den Suchbegriffen \"schufaeintrag einstweilige verfügung\" könnte eine Lösungsmöglichkeit aufzeigen.

Natürlich können bei rechtswidrig vorgenommenen Eintragungen auch Schadensersatzansprüche entstehen.

Klar ist, dass dies immer eine Reaktion auf ein Verhalten ist. Nur, ob ein Anbieter ohne eine solche Klausel rechtswidrig einen Eintrag vornimmt bzw. nehmen lässt oder ob er einen Eintrag ohne die erforderlichen Voraussetzungen vornimmt bzw. vornehmen lässt und dieser daher rechtswidrig ist, macht grundsätzlich keinen Unterschied.

Was mir allerdings bis jetzt noch nicht klar geworden ist, warum Sie einen neuen Vertrag abschließen wollen?


Grüße
belkin
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 26. Februar 2009, 21:09:49
Hallo belkin,

die Antwort ergibt sich aus einem Abwägen von Für und Wider. Sprich, ich werde wohl oder übel dem neuen Vertragsangebot zustimmen müssen. Der neue Vertrag hat dann seine Gültigkeit ab dem 1.04.2009.
Logisch, wenn ich dem „super“ Vertragsangebot nicht zustimmen, wird mir die Regio meinen alten Sondervertrag mit der misslichen Erhöhungsklausel auf jeden Fall zum 30.11.2009 kündigen. Für diesen Zeitraum, also April bis November hätte ich basierend auf einer Grundgebühr von 9,50 Euro/Monat und einem Arbeitspreis von 3,5 Ct/kWh (das ist dann mein alter Arbeitspreis von 2004, der ja so gesehen von mir akzeptiert wurde) einen Rechnungsbetrag von ca. 158,00 Euro.
Mit den neuen Vertragskonditionen 4,75 Ct/kWh und 10,50 Euro/Monat ergibt das ein Rechnungsbetrag von ca. 191,00 Euro. Vermutlich wird der Arbeitspreis im Laufe des Jahres auch noch mal fallen so etwa 10%, da hier ja der Verfall des Ölpreises seit Januar noch nicht mit drin ist. „Wir haben ja schließlich eine ÖLPREISBINDUNG Rheinschiene“.   ;)
Also würde sich ein Rechnungsbetrag von anstatt 191,00 von etwa 180,00 Euro sein.
Eine kleine Anmerkung, auf meinem Dach ist eine Solarthermieanlage. Von Mitte April bis Mitte Oktober habe ich praktisch keinen Gasverbrauch. Daher die geringen Rechnungsbeträge.
Also zusammenfassend, mein preislicher Vorteil ergibt sich auf etwa 180,00 – 158,00 = 22,00 Euro, wenn ich bei dem alten Sondervertrag bliebe.
Habe aber dann das Risiko, dass die Regio nach der ordnungsgemäßen Kündigung des Sondervertrags sagt:“ Ne, ne! Das ist nicht Herr PeterH, die Vertragsangebote für ab April bieten wir Ihnen heute nicht mehr an. Nehmen Sie die Grundversorgung.“  Und das wäre dann die Popo-Karte für mich.
Und, das ist mir der Stress für 22,00 Euro nicht wert. Wir wollen ja nicht zu gierig sein!

Gruß und einen geruhsamen Abend

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Februar 2009, 21:13:58
@PeterH

Warum fahren Sie dann nicht mit dem alten Vertrag weiter bis zum 30.11.2009, um sich dann vielleicht zu entscheiden, einen neuen Vertrag abzuschließen. Dann kann doch der Markt schon wieder ganz andere Angebote parat halten. Für elf Euro Ersparnis lässt man sich doch keinen neuen Vertrag mit Bindungsfrist aufs Auge drücken. :rolleyes:

Wenn man einen neuen Telekommunikationsvertrag mit Vertragsbindung abschließt, bekommt man zumeist als Prämie noch etwas dazu (Kaffemaschine, Heizdecke...). Gibt es beim Gas vielleicht auch bald.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RuRo am 26. Februar 2009, 21:25:07
@PeterH

Sie schrieben, dass es in Euskirchen im Gasbereich keinen Wettbewerb gibt (bei Verivox habe ich lediglich einen weiteren Anbieter gefunden).  Regionalgas Euskirchen ist wohl der Grundversorger.

Wenn Regionalgas Sie aus dem Sondervertrag \"raus kündigen\" will, nur damit Sie in der Grundversorgung \"landen\" dürfte das unter missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung fallen.

Ich an Ihrer Stelle würde das Vertragsverhältnis wie bisher weiterführen. Allerdings sind Sie Ihres Glückes Schmied  :)
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 27. Februar 2009, 12:23:36
Wer die Wahl hat, hat die Qual!

Eine Vertragsbindung ist es zwar (12 Monate), aber eben \"nur\" mit der Prämie von 22 Euro für die Regio. In der Gaswelt läuft das mit der Prämienverteilung eben anders. Nee, Scherz beiseite. Ihre Argumentationen kann ich natürlich nachvollziehen und wenn ich ehrlich zu mir selber bin, so einen richtigen Entschluss habe ich da auch noch nicht gefasst.
Wenn ich aber meinen Gerechtigkeitssinn sensibilisiere: Derzeit habe ich, dank diesem Forum, die Preise von 2004 in meiner Tasche. Ende 2004 begann so im Wesentlichen die Preisspirale der Energieversorger. Sprich, die 3,5 CT/kWh beinhalten sicherlich auch noch eine gewisse Gewinnspanne zu der damaligen Zeit, aber ein gewisser Inflationsausgleich muss natürlich jetzt auch berücksichtigt werden….wobei von 3,5 zu 4,75 Ct/kWh,  35%, schon eine recht hohe Inflationsrate ist……..
Meine Unsicherheit liegt im wesentlich darin: Wie könnte denn die Regio zum Jahresende mit mir agieren?
Kann sie mir den Abschluss der jetzt angebotenen neuen Vertragsgrundlagen verweigern obwohl diese Verträge seit April schon mit anderen Kunden laufen oder/und auch Neukunden angeboten werden? Die Preise können und werden sich ja vermutlich nochmals ändern. Darum geht es mir nicht.

Ich bin mir halt unsicher, dass ich wirklich dann zu hören bekomme: \" Der PeterH, dieser Querulant, den lassen wir nur noch in die Grundversorgung. Wenn ihm das nicht passt, soll er doch nach \"ernergiehoch3\", \"LichtBlick\" oder \"E WIE EINFACH\" gehen. Unser Angebot vom April wollte er nicht, jetzt kann er sehen wo und wie er glücklich wird.\"

Eine marktbeherrschende Situation ist das ja eigentlich bei drei anderen Anbietern nicht. Oder?
Was hat das denn mit dieser \"missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung\" auf sich? Darf die Regio mir denn nur die Grundversorgung anbieten, obwohl sie durchaus auch andere, günstigere Vertragsmuster hat?

Ein jeder ist seines Glückes Schmied! Ja, ich kloppe wie jeck auf das glühende Eisen, die Funken sprühen, aber so richtig in Form kommt es nicht.

Gruß

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: Gare am 01. März 2009, 03:32:13
hab das nur überflogen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob eine berechtigung zur
Zitat
Original von PeterH
 \"ordnungsgemäßen Kündigung des Sondervertrags\"
durch versorger vorliegt.......wobei ich das mal bezweifeln möchte, aber egal.

glaube, das problem ist eher eine gewisse unruhe und die vorliebe für geklärte verhältnisse.
das ist auch irgendwie verständlich und sollte auch nicht kritisiert werden.

selbst sehe ich das nun mit den jahren aber etwas anderst.
der heutige zustand in form des gemindert gaspreises lässt mich mittlerweile
sehr gut schlafen, diese offene frage weckt zunehmend den wunsch der zeitlosen fortsetzung.   :)
eine vertragsfortsetzung ist darum für mich das einzig vorstellbare, zumindest solange, bis eine diesbezügliche entscheidung fällt.
aber alles geht mal zu ende, vllt dann wenn bei uns in diese richtung
AZ : * O *24/ 06. bewegung kommt.
die *chen sollen das nicht so deutlich machen, aber der fuchs im forum weis was gemeint ist.  ;)

von mir aus, bitte keine eile.
und @peter vllt nochmals drüber nachdenken?
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: puetzfu am 01. März 2009, 13:09:02
Hallo liebe mitleidenden Gaskunden der RGE!

nun habe ich also nach langem Suchen endlich ein Forum gefunden, in dem das Thema diskutiert wird, jetzt wird es mir aber auch schon wieder ein wenig zu theoretisch.
Ich bin absolut erstaunt über das fachliche Niveau, auf dem hier diskutiert wird. Habe den Eindruck, daß die meisten meiner Vorredner Juristen und BWL- bzw. VWL-er sind. Sind hier möglicherweise auch Vertreter der RGE oder Leute mit anderen beruflichen Interessen vertreten?
Ich bin dagegen nur ein einfacher Gaskunde, der es seit einigen Jahren gewagt hat, die Preiserhöhung der Regionalsgas garnicht oder nur mit Abzügen zu akzeptieren.

Ich stelle mir ganz einfach die Frage, wie auf das neue Vertragsangebot der RGE am besten zu reagieren ist?

In meinen Augen gibt es nur folgende Möglichkeiten:

1) Gar nichts machen und darauf warten, was die RGE tut.
Wobei sich natürlich die Frage stellt, auf Grund welcher Preise die weitere Versorgung stattfindet.
2) Eine der angebotenen Vertragsvarianten annehmen.
Hierbei wiederum wäre es interessant zu sehen, wie die RGE mit den bisher aufgelaufenen offenen Forderungen umgeht, die natürlich nach dem BGH-Urteil ihre Rechtsgrundlage verloren haben.
3) Mit der RGE reden und einen Handel vorschlagen, und dann einen neuen Vertrag abschließen.
Hiebei wäre mir in erster Linie daran gelegen, die Forderungen/Gegenforderungen der Vergangenheit vom Tisch zu bekommen.

Ehrlich gesagt habe ich keine große Lust, jedes Jahr bei der Abrechnung wieder den gleichen Aufwand zu betreiben., wie inden letzten Jahren.

Hat jemand Vorschläge hierzu oder sieht jemand noch andere Möglickeiten?
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RuRo am 01. März 2009, 15:20:57
@PeterH

Vorstellen kann man sich viel.

Festzuhalten wäre wohl, dass Sie

1. im Rahmen eines gültigen Vertrags beliefert werden,
2. eine wirksame Kündigungsklausel in diesem vereinbart worden sein muss, um Ihnen
3. rechtmäßig kündigen zu können.
4. Versorgerangebote kommen und gehen,
5. eine evtl. Kündigung, mit dem bloßen Ziel und Zweck Sie in die   Grundversorgung zu \"schubsen\" rechtswidrig und missbräuchlich wäre,
6. die Vorenthaltung von allgemein zugänglichen Versorgungstarifen mit dem Diskriminierungsverbot nicht in Einklang zu bringen ist.

Zur Preisentwicklung könnte es auch einen Gedanken wert sein, dass es Versorger geben soll, die über entsprechende Speicherkapazitäten verfügen und sich zu einer vertraglich festgelegten Abnahmemenge verpflichtet haben, diese dabei dann ggf. zum halben Preis des BAFA-Statistik-Wertes beziehen.

Siehe hier zur marktbeherrschenden Stellung (http://bundesrecht.juris.de/gwb/__19.html)

@puetzfu

Ein Vertrag ist ein Vertrag und ein Angebot ist ein Angebot. Angebote werden ausdrücklich angenommen oder erlangen durch beharrliches Schweigen nie eine Bedeutung. Im Rahmen eines Vertrages sollten sich die Beteiligten sinngemäß verhalten, nämlich vertragen. Wer für sich ein Preisänderungsrecht in Anspruch nimmt, hat dies nachzuweisen, wenn der Vertragspartner dem nicht folgt.

Für mich an Ihrer Stelle gibt es nur eine Entscheidung – Nr. 1.

Ein bischen Mühe will der Erfolg schon haben. Fortwährendes Bestreiten des Preisänderungsrechts gehört zur Pflichtaufgabe. Ratsam erscheint auch, den tatsächlich angefallenen monatlichen Verbrauch auf der Basis des Vertragsschlusses zweckbestimmt zu überweisen.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: Gaskunde33 am 05. März 2009, 16:24:29
Hallo zusammen,

kann vielleicht nochmal jemand zusammenfassen, was dagegen spricht, die neuen Vertragsangebote der Regionalgas Euskirchen anzunehmen? Weiter oben heißt es in einem Eintrag:

Zitat
Alle alten Sonderverträge können seitens der Regionalgas nur 3 Monate zum Ende eines Abrechnungsjahres (Ende November 2009) ordnungsgemäß gekündigt werden. Geht nun ein Kunde auf diese neuen Angebote ein, ist der alte Vertrag aufgelöst und der Kunde hat keine Möglichkeit mehr seine Endabrechnung auf dem vor drei Jahren gültigen Preisniveau abzurechnen. Verschenktes Geld.

Wenn man in der Vergangenheit den Preiserhöhungen widersprochen hat und jetzt den neuen Vertrag unterschreiben würde, dürften evtl. Rückforderungen bis zum Ende des (alten) Vertrages aber doch noch möglich sein, oder? Der neue Vertrag ab 1.4. gilt dann eben zu den neuen Konditionen, ab dann ist nichts mehr zu machen.

Daher nochmal die Frage: Gibt es ein Risiko, das Angebot der RGE anzunehmen?

Vielen Dank,
Gaskunde33
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: energienetz am 09. März 2009, 19:24:56
Ein Risiko bieten die neuen Verträge zwar nicht. Aber wegen der vom BGH festgestellten Nichtigkeit der Preiserhöhungen wäre es möglicherweise günstiger, sich weiter zu den alten unerhöhten Preisen beliefern zu lassen. Davon sollten man dann noch die in der Vergangenheit überzahlte Beträge behutsam abziehen. Behutsam, damit man dabei bleibt, für das Gas etwas zu bezahlen. Wer jetzt in den neuen Vertrag geht, der hat zwar seine Rechte aus den Überbezahlungen der vergangenen Jahre nicht verloren. Allerdings gilt für dann ab sofort der neue vereinbarte Preis. Was daran vorteilhaft sein soll, erschließt sich mir nicht ganz. Fazit: Wer den neuen Vertrag abschließt ist selber schuld und sollte sich nicht beklagen, er hätte es nicht gewußt.
Siehe auch
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__2222/
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: PeterH am 10. März 2009, 13:05:53
Hallo zusammen!

Nun, ich habe mich dazu entschieden das neue Vertragsangebot nicht zu unterschreiben.
Da ja, wie aus dem Antwortschreiben der Regio ja zu sehen ist, vorerst so ohne weiteres keine Erstattung, Rückforderung, der von der Regio zu erwarten ist.

http://www.energieverbraucher.de/files_db/1236619870_4058__7.pdf

Das gibt zumindest all denen, die bisher unter Vorbehalt gezahlt haben, schon mal die Möglichkeit der Verrechnung der bisher geleisteten Zahlungen. Mit dem Ende der Abrechnungsperiode muss aber auf jeden Fall mit der Kündigung des alt \"bewährten\" Sondervertrages gerechnet werden.
Meine Beweggründe das neue Vertragsangebot nicht anzunehmen:
1. mit der Unterschrift akzeptiert man auch den hier vorgegeben Arbeits- und Grundpreis.
2. es gibt keine Erklärung, Begründung, warum der Grundpreis angehoben wurde.
3. diese Drohung mit der Schufa macht mich zornig!!
4. die in den neuen Verträgen angebotenen Arbeitspreise sind garantiert nicht das Ende der Fahnenstange. Da kommt garantiert noch ein \"Nachschlag\", Änderung. Ansonsten festigt das nur die Unglaubwürdigkeit der Regio.
In all den Antwortschreiben der Regio hat man mir auch erklärt, dass man nur die Preiserhöhungen, man beachte \"Erhöhungen\" der Vorlieferanten weitergegeben hat und der Arbeitspreis sich im wesentlichen an dem Ölpreis \"Rheinschiene\" wie er vom Statistischen Bundesamt bekanntgegeben wird, orientiert.
Und hier sind wir mit der nun angekündigten Senkung gerade auf dem fallen Ast. Der Ölpreis ist wie wir ja alle wissen seit Mitte letzten Jahres auf dem fallenden Ast.
Rheinschiene:
05.08…..75,2 €/hl
06.08…..78,8 €/hl
07.08…..79,8 €/hl
08.08…..69,05 €/hl  
09.08…..65,7 €/hl
10.08…..57,8 €/hl
11.08….52,02 €/hl
12.08.....41.69 €/hl
01.09…..44,48 €/hl,

Leider gibt das Bundesamt die Werte nicht Zeitnah an, daher liegen für Februar noch keine Zahlen fest. Hier läst sich aber recht gut der aktuelle Handelspreis ersehen.
http://www.compositio.de/heizoelpreis/
Die Regio antwortete mir mal, für die Ermittlung des Arbeitspreises würde die Rheinschiene nach der 6/2/3 Methode angewendet. Für jedes Quartal der Durchschnitt von 6 Monaten mit einem Delay von 2 Monaten. Sprich, jetzt für den 1. April der Durchschnitt der monatlichen Rheinschiene für den Zeitraum Aug.08 bis einschließlich Jan.09. Oder für ab dem 1.Juli den Zeitraum Nov.08 bis Apr.09.
Angenommen der Wert vom 44,48 €/hl blieb bis Apr.09 konstant, dann müsste zum 1.Juli nochmals eine Arbeitspreissenkung von 20% drin sein.
Mal sehen wie glaubwürdig die Regio ist!!!

ICH BLEIBE BEI MEINEM ALTEN SONDERVERTRAG!!

Gruß

PeterH
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: RR-E-ft am 18. März 2009, 21:15:49
Neue Angebote der Männer vom Gaswerk (http://www.blickpunkt-euskirchen.de/rag-ewi/docs/143310/lokales)

Fixpreise hatten die ja schon seit Jahren im Angebot, wie sich aus dem Urteil des BGH vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 ergibt.
Titel: Regionalgas Euskirchen, neue Verträge
Beitrag von: Maxi am 27. März 2009, 11:00:56
Hallo,
bin zwar Neuling hier, liege mit der Regionalgas bezgl. der Preiserhöhungen seit Ende 2004 aber schon im Clinch.

Nachdem wir uns gegen die neuen Verträge gewehrt haben und die Jahresrechnung beanstandet haben, kündigt die Reg.Gas unseren Gasversorgungs-Sondervertrag fristgemäß zum 31.05.2010!! und kündigt eine Einstufung in die Grund- und Ersatzversorgung nach diesem Zeitpunkt an. \"Man biete das Produkt nicht mehr an.\" Das Schreiben stammt im übrigen vom GF selbst, ist ordentlich handschriftlich unterschrieben, die Form ist deshalb nicht zu beanstanden. Warscheinlich werden weitere Kündigungen an andere \"Protestler\" folgen.

Nun zum eigentlichen Problem: Wir haben allen Preiserhöhungen seit dem 1.1.05 fristgerecht wegen Unbilligkeit widersprochen und haben einen Gasversorgungs-Sondervertrag. Sämtlichen Jahresabrechnungen wurde widersprochen. Ein Einbehalt oder Kürzungen wurden bisher nicht durchgeführt.

In 2008 haben wir uns durch eine Investition relativ unanbhängig vom Gas gemacht, d.h. es wird nur zugeheizt und die Jahresrechnung beträgt kaum 350€. Andererseits haben wir erst nach dem BGH Urteil begonnen, Abschläge einzubehalten. Die Abschläge halten wir voll ein, da wir einen Betrag von ca. 1.300€ rückfordern (auf der Basis des letzten akzeptierten Preises von 3,15 Cent/kwH per 31.12.04). Die Regionalgas ist trotz mehrfacher Aufforderung mit Fristsetzung nicht bereit, die zuviel gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Bei einem Einbehalt von derzeit ca. 35-40€ monatlich, müssen wir ca. 30 Monate den Einbehalt fortführen, um unseren Anspruch durchzusetzen. Wir halten die Abschläge unter folgender Begründung voll ein:


a)   da die Regionalgas Euskirchen alle unsererseits bisher gesetzten  
        schriftlich Fristen hat ohne Ergebnis verstreichen lassen
b)   es sich bei unserem berechtigten Rückforderungsanspruch um
        rechtsgrundlos von der Regionalgas Euskirchen erlangte Kundengelder
        handelt: Im Falle unwirksamer Klauseln besteht ein
        Rückforderungsanspruch
c)   Als Kunde man sich gut überlegen muss, ob man noch Vorauszahlungen
        für Gaslieferungen an ein Unternehmen leistet, von dem der eigene
        Geschäftsführer öffentlich sagt, dass es bei rechtskonformen Verhalten
        den Laden dichtmachen muss (s.a. Bericht Kölnische Rundschau vom
        21.2.09).
d)   Unser jährlicher Verbrauch aufgrund div. Umstände seit
        Ende 2008 derart gering geworden ist, dass unsere Jahresrechnung
        seit neuestem für Gas nur noch ca. 300€ ausmacht. Nur durch
        vollständigen Einbehalt der Abschläge ist es gewährleistet, den uns
        zustehenden Betrag innerhalb von knapp 3! Jahren bei gleich
        bleibenden Verbrauch von der Regionalgas zurückzubekommen. Ganz
        abgesehen von Zinsen und sonstigen Kosten, die uns in dieser Sache
        bisher entstanden sind.  Die Geltendmachung von Zinsen behalten wir
        uns vor.

Was passiert mit meinem Einbehalt nach Vertragsende? Voraussichtlich werden wir bis dahin kaum mehr als die Hälfte unseres Rückforderungsanspruches realisiert haben. Dann werden wir den Rest wohl einklagen müssen? Darauf läuft es doch wohl hinaus, daß der Versorger sich verklagen lassen will?!? Oder können wir weiter darauf beharren, daß wir einer Kündigung nicht zustimmen und der alte Vertrag weiterläuft?
Gruß Maxi