Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Städtische Werke Kassel => Thema gestartet von: Sid am 22. Februar 2009, 15:18:01
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Die Städtischen Werke Kassel wollen durch eine Anpassung ihrer AGBs \"die Rechte ihrer Kunden stärken\" - zumindest steht das so im Anschreiben...
Wäre es den Experten im Forum mal möglich, einen Blick auf die Änderungen (fettgedruckt) zu werfen und ein kurzes Statement dazu abzugeben!? http://www.stwks.de/fileadmin/stw/dokumente/privat/vertraege/AVB_Gasvertrag.pdf
Außerdem interessiert mich noch folgendes: das Schreiben datiert vom 26.01.2009 - bekommen habe ich es am 17.02.2009 mit dem Inhalt: \"Sind Sie nicht einverstanden, können Sie den Liefervertrag innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieser Benachrichtigung zum 01.04.2009 kündigen\". Haben die StwKS meine Benachrichtigung - natürlich unabsichtlich - fast vergessen oder hätte ich Schwierigkeiten nachzuweisen, dass ich das Schreiben tatsächlich so spät bekommen hatte?
Gruß,
Sid
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Einseitige Vertragsänderungen sind, selbst bei Änderungsvorbehalten in den AGB, regelmäßig unwirksam.
Guckst Du vielleicht mal hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11573).
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Ich bin gestern davon ausgegangen, daß Du einen Sondervertrag hast, dem muß ja aber nicht so sein.
Deshalb vielleicht noch mal hier schauen: VZ-RLP: Entega verunsichert Kunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8532)
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Deine Annahme war schon richtig. Ich bin Sondervertragskunde.