Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => A => Stadt/Versorger => AggerEnergie => Thema gestartet von: antischorn am 22. Februar 2009, 10:42:39
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Folgender Artikel stand am Samstag, 21.02.2009 in der Bergischen Landeszeitung:
Gasklausel kann teuer werden
Viele Kunden der AggerEnergie können Rückerstattung fordern
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Preisänderungsklausel in den Gasverträgen könnte für die AggerEnergie teuer werden: Es drohen dem Versorger Rückzahlungsforderungen seiner Erdgaskunden. ...
Leider ist der Bericht zu umfangreich um ihn hier unterzubringen. Derzeit ist er auch noch nicht online bei der Kölnischen Rundschau (http://www.rundschau-online.de) verfügbar.
Gruß
Antischorn
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Dazu auch das hier:
Muss die Regionalgas viel Geld an Kunden zahlen? (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594808396.shtml)
... Der Bergneustädter Rechtsanwalt Ole Jürges hat bereits für einen Erdgaskunden des dortigen Anbieters Aggerenergie, der eine ähnliche Formel verwendet hat, die komplette Zurücknahme aller Gaspreiserhöhungen erreicht - und das außergerichtlich: „Mein Mandant konnte seine Gesamtforderungen geltend machen.“ Jürges argumentierte erfolgreich mit der vom BGH kritisierten Sonderklausel. ...
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... und das hier - Echt klasse:
Aggerenergie klagt nicht (http://www.ksta.de/html/artikel/1231848468129.shtml)
Aggerenergie nimmt Klage zurück - die Musterprozess- Pleite vor dem LG Köln (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11322)
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Wer suchet, der findet!
Im Archiv kann man den kompletten Artikel online (http://onlinearchiv.rundschau-online.de/paskr/articleShow.do?id=KR-02-21-2009-044F0007BB8DRR) lesen. (Hoffe, das klappt für alle.)
Es grüßt der Wattwurm
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Hallo WattWurm,
und wie es geklappt hat !!! Das ist ja ein Knaller und wird uns in der Vor-Ort-Diskussion sehr helfen. Danke ! =)
Jetzt wird auch überdeutlich klar, warum seit 2007 bei verschiedenen Versorgern auf einmal neue Verträge \'\'vom Himmel\'\' gefallen sind. Bei Aggerenergie hat man offenbar bis jetzt geschlafen oder war ggf. durch \'\'Lustreisen\'\' dauerhaft vernebelt.
Oft wurde die neue Vertragswelt hinterlistig mit \'\'Vorteilen für die Kunden\'\' begründet, immer mit kleinen Preisvorteilen gegenüber Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung (meistens 0,5 Cent/kWh). Und viele sind darauf hereingefallen.
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Danke Wattwurm,
ich hoffe, dass jetzt einige Leser mehr wissen was sie zu tun haben ... 8o
@pedro:
Die AggerEnergie versucht es, in dem sie der aktuellen schrifltlichen Ankündigung zu einer Preissenkung eine Seite mit \"geänderte Regelung für die Vollversorgung\" beifügt. Siehe auch hier ... (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11573)
Gruß
Antischorn
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Original von Pedro
...
Bei Aggerenergie hat man offenbar bis jetzt geschlafen oder war ggf. durch \'\'Lustreisen\'\' dauerhaft vernebelt.
...
@Pedro
Nicht so viel Häme! Wie man hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11564) lesen kann stehen die \"Lustreisenden\" bereits unter starkem psychischen Druck. Nicht, dass wir demnächst außer Grund- und Arbeitspreis noch einen Solidarbeitrag zur \"psychotherapeutischen Gruppentherapie im Südpazifik\" zahlen dürfen. ;-)
Im KiloWatt ist der Wurm
es grüßt der WattWurm
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Original von WattWurm
@Pedro
Nicht so viel Häme! Wie man hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11564) lesen kann stehen die \"Lustreisenden\" bereits unter starkem psychischen Druck. Nicht, dass wir demnächst außer Grund- und Arbeitspreis noch einen Solidarbeitrag zur \"psychotherapeutischen Gruppentherapie im Südpazifik\" zahlen dürfen. ;-)
... wenn, dann diesmal aber garantiert ohne Ehefrauen ... :]
Gruß
Antischorn
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@WattWurm....zur \"psychotherapeutischen Gruppentherapie im Südpazifik\"...
Einverstanden, aber vorher bitte erst zur Fortbildungsveranstaltung des BDEW (siehe Veranstaltungsankündigung heute von RR-E-ft). Damit die Jungs mals lernen, wie man Verträge macht und mit Kunden umgeht!
Helau!
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Heute in der OVZ (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594809274.shtml) zum Thema Rückerstattungen gelesen.
Es grüßt der WattWurm
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Hier lesen. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=54214#post54214)
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Die AggerEnergie hätte sich wohl von Ihren Beratern besser beraten lassen oder einfach mal hier beim BdEV reinschauen sollen, dann wäre die Existenznot (http://www.radioberg.de/berg/rb/324898/news/bergisches) vielleicht nicht gar so groß.
Es grüßt mal wieder der WattWurm
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Heute in der OVZ gelesen: Die AggerEnergie geht schweren Zeiten entgegen (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594809564.shtml)
Gruß vom WattWurm
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@Wattwurm: Vielen Dank für die Info!
Eigentlich wollte ich sachlich bleiben, aber der neuerliche Artikel löst bei mir wieder satirische Neigungen aus. So will die Geschäftsleitung der AggerEnergie uns Kunden allen Ernstes ein schlechtes Gewissen einreden:
„Eine Insolvenz der Agger-energie wäre das schlimmste, was passieren kann“, macht Becker-Blonigen klar. Die träfe nämlich nicht nur das Unternehmen mit seinen 182 Beschäftigten, sondern auch die Gesellschafter. Mit 65,6 Prozent ist die Kölner Rheinenergie größter Anteilseigner. Die Stadt Gummersbach hält 16,1 Prozent, Wiehl 6,1 Prozent der Anteile. Für Wiehl machte die Gewinnabgabe zuletzt 600 000 Euro aus. Von dem Geld werden Bäder und Eishalle finanziert. Ähnlich ist die Situation in Gummersbach: Hier liegt die Gewinnabgabe bei 1,7 Millionen Euro. Die Kreisstadt subventioniert ebenfalls ihre Bäder. Entfiele das Geld, würde der ohnehin schon stark defizitäre Haushalt mit diesen Kosten zusätzlich belastet. „Es würde uns wehtun, wenn wir weniger Gewinnabgabe bekämen“, sagt Stadtwerkeleiter Peter Thome.
Ich denke, das kann man nur mit der „psychischen Belastung“ (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594807101.shtml) durch den Lustreisen-Prozess in den vergangenen Tagen erklären – oder hat man sich mittlerweile wieder erholt?
:D
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Gesellschafter wie die Rheinenergie können doch nachschießen, also Geld in die Gesellschaft einzahlen, so wie sie bisher Gewinn rausgezogen haben.
Den Kunden kann es wirklich egal sein.
Die können Strom und Gas selbst woanders beziehen.
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Original von RR-E-ft
Gesellschafter wie die Rheinenergie können doch nachschießen, also Geld in die Gesellschaft einzahlen, so wie sie bisher Gewinn rausgezogen haben.
Den Kunden kann es wirklich egal sein.
Die können Strom und Gas selbst woanders beziehen.
Ganau so ist das! Denn das folgende Zitat aus einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 27.02.09 widerlegt die Panikmache der AggerEnergie und bestätigt das Obenstehende:
Die RWE-Kasse wurde vor allem von den Strom- und Gaskunden gefüllt. Die Vertriebstochter Energy trug zum Betriebsergebnis von 6,8 Milliarden Euro alleine rund 2,5 Milliarden Euro bei. Auch an der eigenen Erzeugung verdiente RWE üppig: Der Konzern verfügt über viele steuerlich voll abgeschriebene Kraftwerke, die hohe Gewinnmargen ermöglichen. Die Erzeugungstochter Power fuhr auch deshalb gut 3,1 Milliarden Euro Gewinn ein.
Den kompletten Artikel kann man hier (http://www.ksta.de/html/artikel/1233584083491.shtml) nachlesen und wird bereits in einem eigenen Thread (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11622) diskutiert.
Zur Aufklärung:
Die RWE hält an der RheinEnergie 20 % Anteile und die RheinEnergie ist mit 65,6265 % (schöner Wert) an der AggerEnergie beteiligt.
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Der Mieterbund und der Grundbesitzerverein helfen Ihren Mitgliedern bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen - so zu lesen in der Kölnischen Rundschau (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1233594810450.shtml) von heute.
Ich frage mich nur, von welchen neuen Verträgen Herr Menzel vom Mieterverein Oberberg spricht. Ist etwa das hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11573) gemeint? Auch wird die Höhe der möglichen Rückforderungen sowie die Verjährung z. B. hier im Forum (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11611) noch heiß diskutiert!
Es grüßt der WattWurm
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Nach dem BGH-Urteil vom 17.12.2008 verlangen nun viele Kunden ihr Geld zurück. Laut Kölner Stadt-Anzeiger lässt die AggerEnergie derweil juristisch prüfen, wie sie unbeschadet aus der Misere herauskommen kann. Unser Versorger steht auf dem Standpunkt, dass die Preiserhöhungen in der Sache gerechtfertigt gewesen wären (http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1233584110340.shtml).
Der Umgangston wird auf jeden Fall härter. Mal sehen, ob die AggerEnergie wieder einen Musterprozess starten wird.
Es grüßt der WattWurm
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Aggerenergie verhält sich wie ein Vermieter, der unberechtigt die Miete wiederholt einseitig erhöht hat. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=54988#post54988)
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Leider steht der Artikel der Bergischen Landeszeitung nicht online zur Verfügung, deshalb hier ein paar Auszüge:
Die Probleme der Aggerenergie mit etwaigen Erstattungsansprüchen ihrer Kunden beschäftigt nun auch die Overather Kommunalpolitik. Bürgermeister Andreas Heider sagte der BLZ gestern, dass die Aggerenergie Rückstellungen bilden müsse, um solche Ansprüche befriedigen zu können.
Die Probleme der AE bereiten unserem Bürgermeister starke Kopfschmerzen. Die Probleme der Overather Gas- und Stromkunden - immerhin Bürger seiner Stadt - dagegen sind ihm bis heute offensichtlich nicht so sehr bewusst geworden.
Und hätte sich die AggerEnergie nicht schon viel früher mit den Rückstellungen für etwaige Erstattungsansprüche auseinandersetzen müssen?
Wie hoch diese Rückstellungen werden, wollte er gestern auch auf mehrmaligeNachfrage nicht verraten: \"Ich kann dem Geschäftsführer der Aggerenergie nicht vorgreifen.\" Heider wies aber darauf hin, dass Geschäftsführer Frank Röttger in die nächste Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses in Overath kommen werde, um dort Bericht zu erstatten.
Wird das Schweigen von Seiten der AE nun endlich gebrochen? Da sind wir aber mal neugierig!
Overath, zu 2,4 Prozent an der Aggerenergie beteiligt, hat die Erträgeaus dieser Beteiligung seinem Schwimmbad Badino gutgeschriebenund auf diese Weise gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:Zum Einen wurde das Defizit gesenkt - im vergangenen Jahr um 238000 Euro -, zum anderen ansonsten fällige Steuern gespart.
Lieber Herr Bürgermeister von Overath, genau dieses Schönrechnen des Badino-Defizits wurde von kritischen Stimmen als \"Milchmädchenrechnung (http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1228404093193.shtml)\" angeprangert. Nun kommt die Quittung. Auch Ihnen dürften die Protestler Ihrer Stadt sowie die diversen Gerichtsurteile in den vergangenen Jahren nicht entgangen sein.
Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beginnt am Mittwoch, 25. März um 17 Uhr im Sitzungssaal des Overather Rathauses. Der Punkt \"Situation Aggerenergie\" steht an erster Stelle im öffentlichen Teil.
Bin sehr gespannt ob dieser Punkt wirklich öffentlich bleibt ...
Grüße vom Wattwurm
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Die AggerEnergie schaltet auf stur und lässt dies in Form \"schlechter Nachrichten für alle Erdgaskunden\" in der BLZ veröffentlichen. Herr Frank Röttger, Geschäftsführer der AE, glaubt keinen Anspruch auf Rückerstattung aus dem BGH-Urteil erkennen zu können. Die rückfordernden Kunden bekämen dies nun schriftlich:
\"Es stimmt schon, dass wir die Preisanpassungsklausel, die der BGH beanstandet hatte, so oder ähnlich in den meisten unserer Verträge auch verwendet haben\", räumt Röttger ein. Allerdings sei das Urteil gegen einen anderen Versorger ergangen und der BGH habe wenige Wochen zuvor entschieden, dass die Gasversorger Bezugspreisänderungen an ihre Kunden weitergeben können. \"Genau das haben wir gemacht und zwar sowohl Erhöhungen als auch Senkungen unseres Bezugspreises. Deshalb sehen wir auch nicht, dass wir uns rechtswidrig verhalten haben\", erklärt der Chef der Aggerenergie. Der Sinn des BGH-Urteils sei ja, unangemessene Preisanpassungen zu verhindern. Die habe es aber bei der Aggerenergie nachweislich nicht gegeben. Das habe auch ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer attestiert. Der BGH habe in dem Urteil vom 17. Dezember 2008 keine Aussage zu möglichen Erstattungsansprüchen getroffen, die beanstandete Preisanpassungs-Klausel habe die Aggerenergie inzwischen korrigiert.
Röttger bedauert, dass die 1700 Kunden, die Geld zurück forderten, erst jetzt über die Zurückweisung ihrer Ansprüche informiert werden: \"Aber das BGH-Urteil stellte natürlich auch für uns eine völlig neue Rechtslage dar, die wir zunächst prüfen mussten.\"
Weiter heißt es, man könne keine Rückzahlungsansprüche erkennen und deshalb seien auch keine Rückstellungen geplant. Kunden die auf Erstattung bestehen, müssen diese auf dem Klageweg durchsetzen.
Diese Aussagen dienen offensichtlich nur einem Zweck: Rückforderungsfreudige Kunden im Vorfeld abzuschrecken.
Im Watt ist der Wurm
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@Wattwurm,
da ich die BLZ nicht kenne, also auch ausgeschrieben, ist es erstens schwer nach einer online-info zu suchen, um hier den Umfang des Artikel zu berücksichtigen.
Gibts das online? sonst muss ich wegen dem Urheberrecht kürzen.
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Hallo Evitel,
BLZ ist die Bergische Landeszeitung/Kölnische Rundschau. Der Artikel ist nicht online verfügbar. Das Zitat ist ein Auszug aus diesem Text (ca. die Hälfte) - falls gewünscht kürze ich das noch ein wenig. Weiteres habe ich mit eigenen Worten widergegeben, was urheberrechtlich wohl keine Probleme bereiten dürfte.
Grüße vom WattWurm
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@Wattwurm,
vielen Dank für die Rückmeldung.
kürzen wird schwierig, wenn der Artikel selbst komplett die Aussage des GF\'s wieder gibt. und man das als Presseerklärung der Aggerenergie werten kann und muss. Nicht das dann noch der Vorwurf kommt, durch das Kürzen würde noch die Kernaussage des GF\'s verfälscht.
Leider überarbeitet die Aggerenergie gerade den Presse-Bereich ihrer HP, dass sich da nichts finden lässt.
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Hier der LINK:
Wer Geld zurück will, muss klagen (http://www.rundschau-online.de/servlet/OriginalContentServer?pagename=ksta/ksArtikel/Druckfassung&aid=1233594813815)
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@nomos
Vielen Dank für den Link-Liefer-Service.
@alle
Der Online-Artikel weicht geringfügig von der gedruckten Variante ab. Die Kernaussage ist die gleiche.
Es wurden zwischenzeitlich auch schon die von der AE angekündigten Antwortschreiben auf die Rückforderungsbegehren verschickt.
Es wird also reichlich Diskussionsstoff auf unserem nächsten Treffen am 23. März 2009 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=10741) geben.
Grüße vom WattWurm
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Der Herr Röttger scheint ja überhaupt nicht begriffen zu haben, um was es in dem Urteil eigentlich geht. Die Änderungen der Bezugspreise sind doch völlig egal. Auch die Frage, ob die Preisanpassungen unangemessen waren. Und wenn ein Wirtschaftsprüfer zehnmal bestätigt, dass die Preisänderungen angemessen waren. Sie durften nicht vorgenommen werden. So ist das nun mal, wenn eine unwirksame Klausel verwendet wird. Vielleicht kann die Aggerenergie ja Regress nehmen, bei dem, der die AGB verfasst hat ?
Ich kann nur hoffen, das alle 1700 Kunden, die sich bisher gemeldet haben, auch Klage einreichen. Dann vergeht dem Geschäftsführer vielleicht die Arroganz (oder ist das schon Panik ?), die er in dem Artikel an den Tag legt.
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@Christian Guhl
Arroganz, Panik oder vielleicht eher noch Kakül? Jeder, der nun vor einer Rückforderung zurückschreckt ist für die AggerEnergie ein Gewinn.
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Für Overather Verhältnisse war das Interesse am 25.4.2009 bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Overath relativ groß. Dort stellte der Geschäftsführer der AggerEnergie GmbH, Herr Frank Röttger, die Situation zum Thema Rückstellung dem Rat der Stadt dar.
Zunächst entstand bei uns Gästen der Eindruck, dass die relative hohe Zahl von interessierten Bürgern zu diesem Thema nicht erwartet wurde und dem Verlauf der Präsentation des Geschäftsführers der AggerEnergie eine andere Richtung gegeben hat. Ein Blick auf den von Herrn Röttger vorbereiteten Präsentationsumfang ließ darauf schließen, dass nicht alle Folien wie geplant, zum Einsatz kamen. Die präsentierten Grafiken über Statistiken der Preiserhöhungen der Gaspreise in den letzten Jahren waren inhaltlich wenig aussagekräftig und zum Teil ein alter Hut. Im Prinzip wurde nur das von Herrn Röttger gesagt, was der Bürgermeister hören wollte. Auch die von wenigen Ratsmitgliedern gestellten Fragen waren handzahm. Die Overather Ratsmitglieder hatten es trotz bevorstehender Wahl nicht nötig, sich mit den Sorgen und Nöten ihrer Bürger wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen.
In Einklang mit Herrn Röttger fasste Herr Bürgermeister Heider zusammen, dass die Presse durch die Berichterstattung in den letzten Tagen für die Welle der Rückforderungen von “ein paar” Gaspreisrebellen verantwortlich sei. Damit waren die Schuldigen an der Misere schnell gefunden.
Nach einer knappen halben Stunde eilte Herr Röttger zum nächsten Termin ins Rathaus nach Engelskirchen, wo er die gleiche Situation beschönigen musste aber offensichtlich nicht so ein leichtes Spiel hatte, wie in der Kölnischen Rundschau online (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238089412574.shtml) zu lesen ist. Der Engelskirchener Rat scheint sich mit dem Thema intensiver befasst zu haben!!!
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Als Nachtrag zu obigem Statement \"Ein Geschäftsführer auf Rathaus-Tour durchs Bergische\" findet man hier den zugehörigen Pressebericht (http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1238088758443.shtml).
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Original von nomos
Wer Geld zurück will, muss klagen (http://www.rundschau-online.de/servlet/OriginalContentServer?pagename=ksta/ksArtikel/Druckfassung&aid=1233594813815)
FALSCH!! liebe AggerEnergie!
Beim Bund der Energieverbraucher wird eine weniger aufwendige Alternative aufgezeigt:
* \"Gasrechnung selbst kürzen!! ganz unten: So funktioniert der Protest\"[link] (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__2222/)
Der Wiehler
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So wie uns die Kölnische Rundschau heute mitteilt, sieht es ganz so aus, als bekämen die AggerEnergie-Kunden politische Rückendeckung (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1238410409573.shtml):
Zu der Frage, ob die Aggerenergie Erdgaskunden geleistete Zahlungen aus den vergangenen Jahren zurück erstatten muss, verabschiedete der Rat des Aggerenergie-Gesellschafters Engelskirchen gestern mit großer Mehrheit eine Resolution, welche die Grünen beantragt hatten: „Wenn ein Erdgaskunde der Aggerenergie einen berechtigten Rückerstattungsanspruch besitzt, wird die Erstattung an alle Kunden geleistet, die die gleichen Ansprüche besitzen.“ Damit soll verhindert werden, dass nur Recht bekomme, wer sich einen guten Rechtsanwalt leisten könne.
Wollen wir hoffen, dass diese Einsicht auch Einzug in anderen Städten und Kommunen hält, z. B. in Overath (siehe 3 Beiträge weiter oben)!?
Frühlingsgrüße vom WattWurm
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Rechtsanwalt Ole Jürges aus Bergneustadt empfiehlt, die jetzt kommende Nachzahlung für 2008 nicht zu leisten!!!
\"Die AggerEnergie hat wirklich kein einziges Argument, den Kunden jetzt den Schwarzen Peter zuzuschieben\"[link] (http://www.oberberg-aktuell.de/show-article.php?iRubrikID=301&iArticleID=85047&exthov=0904110211)
Schöne Ostern
Der Wiehler
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Mich verwundert dieser Halbsatz:\"[...] aber die Gasgrundversorgungsverordnung gilt,[...]\"
Es lag doch gerade ein Sondervertrag mit nichtiger Preisanpassungsklausel vor. Wurden die übrigen Vorschriften der GasGVV wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen?
Wurde Herr Jürges falsch zitiert, oder ich hoffe falls nicht, dass es lediglich eine \"Unachtsamkeit\" war?
Grüße
belkin
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@belkin
Die Preisanpassungsklausel ist fast identisch mit der der Regionalgas Euskirchen und deshalb bestimmt ebenso ungültig.
Die GasGVV gilt - wenn ich das richtig verstanden habe - soweit im Sondervertrag nichts anderes vereinbart wurde. Darauf bezieht sich dann wohl die Aussage von Herrn Rechtsanwalt Jürges in Bezug auf das Aufrechnungs-/Verrechnungsgebot.
Gruß vom Wattwurm
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Original von WattWurm
Die GasGVV gilt - wenn ich das richtig verstanden habe - soweit im Sondervertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Und das tut sie eben genau nicht. Vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 GasGVV.
\"Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben.\"
Die GasGVV gilt nur im Grundversorgungsverhältnis kraft Gesetz.
Liegt ein Sondervertrag vor, dann gilt nur, was ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Meine vorherige Frage bleibt damit weiter im Raum stehen.
Grüße
belkin
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Werden denn die GasGVV bzw. AVBGas wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen, wenn z. B. folgender Passus im Sondervertrag vereinbart wurde?
Soweit in diesem Sondervertrag nicht anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen \"Allgemeinen Bedinungen für die Gasversorung (AVBGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen der Gasgesellschaft, die wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind.
Falls ja, musste dann die AVBGasV dem Kunden zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt werden? Bin für jeden guten Rat dankbarWattwurm
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Hierzu regelt § 305 BGB, insbesondere Abs. 2, folgendes:
\"Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.\"
(Hervorhebungen durch den Autor)
Erst wenn die AGB wirksamer Bestandteil eines Vertrages geworden sind, folgt auf der zweiten Stufe die Prüfung, ob die Klauseln rechtmäßig sind nach §§ 307ff. BGB.
Grüße
belkin
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Hallo,
die Aussage vom \"Wiehler\" bezog sich ja vor allem auf die Tatsache, dass man eine mögliche Nachzahlung wegen der fehlerhaften Preisanpassungsklausel nicht leisten solle (Voraussetzung ist meines Erachtens natürlich, dass man seine Rückfordungsansprüche gegenüber der Aggerenergie schnellstens schriftlich geltend macht) um die Rückforderungsansprüche zu reduzieren, denn bei Geltung von AVBGas oder GVVGas wäre eine Aufrechnung mit zukünftigen Abschlägen ja nicht zulässig. Diese Aufrechnung einer Nachzahlung mit einer Rückforderung ist aber unabhängig davon ob GVVGas oder AVBGas Geltung haben oder nicht. Lediglich für eine Aufrechnung mit zukünftigen Abschlagszahlungen wäre dieses von Bedeutung. Natürlich hat es auch grundsätzliche Bedeutung, aber dieses ist für die Rückforderung dann erstmal zweitrangig.
Wenn ich das Zitat von WattWurm richtig lese und es gegen die Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 BGB setze, wäre aus meiner Sicht zweierlei fraglich:
1. Handelt es sich bei der AVBGas denn um eine AGB, denn darauf bezieht sich ja § 305 Abs 2 BGB und
2. wäre für den Fall der Bejahung ja höchstens die Ziffer 2 von belkins Aufzählung fraglich, denn 1. drauf hingewiesen wurde ja eben in dem Sondervertrag und 3. einverstanden war man ja wohl auch, wenn man den Sondervertrag mit besagter Klausel unterschrieben hat. Bleibt also nur die Frage was \"der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, ... von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen\" bedeutet.
Gruß
bolli
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@bolli
Zu AVBGas in Sonderverträgen siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=22290#post22290).
Zur Kenntnisnahme von AGB siehe LG Gera, Urt. v. 07.11.2008, Az. 2 HK O 95/08 (http://www.energieverbraucher.de/files_db/dl_mg_1226519162.pdf); dort Seite 9 Punkt c).
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Die AggerEnergie hat ihr Abrechnungssystem umgestellt und aus diesem Grund im April ihren Stromkunden ein nachträgliches Osterei versteckt. Wer genau sucht/prüft stellt fest, dass zu diesem Zweck keine Ablesung sondern eine Schätzung des Stromverbrauches erfolgte, die dann offensichtlich flächendeckend zu hoch ausfiel (bei WattWurms z. B. > 10 %).
Die AggerEnergie gibt sich zurzeit wirklich Mühe, ihre Kunden zu vergrätzen. (http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1239772088176.shtml)