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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. Februar 2009, 16:24:08

Titel: AG Erding, Urt. v. 09.01.2009 Az. 3 C 792/08 zu § 102 EnWG Versorgerklage als unzulässig abgewiesen
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Februar 2009, 16:24:08
Urteil AG Erding vom 09.01.2009, Az. 3 C 792/08 zu § 102 EnWG (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__2264/)

Das Amtgericht hat sich für die Zahlungsklage des Versorgers wegen §§ 102, 108 EnWG für unzuständig erklärt und die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen. Die Berufung wurde zugelassen.

Über den streitigen Zahlungsanspruch selbst ist damit noch nicht entschieden.

Auffällig ist, dass im Rubrum als Klägerin eine Stadtwerke Erding GmbH erscheint, die indes laut Tatbestand nicht der Vertragspartner der Beklagten sei. Vertragspartner sei demnach eine Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG, die mit der Klägerin nicht identisch ist.  Insoweit erscheint es auch möglich, dass eine solche Klage wegen fehlender Aktivlegitimation der Klägerin als unbegründet abzuweisen sein könnte.