Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: ossi am 12. Februar 2009, 12:48:07
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Hallo,
kann mir jemand erklären, warum die e.on Hanse Vertriebs GmbH mir erneut durch das Amtsgericht Schleswig einen Mahnbescheid zustellen lässt.
Ich hatte dem gerichtlichen Mahnbescheid vom Dezember 2008 widersprochen.
In der Hauptforderung bezieht sich e.on auf ein Mahnschreiben welches ich aber nicht erhalten habe.
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Wahrscheinlich sind die durcheinander und wissen nicht mehr, wem sie was geschickt hatten und wer ihnen wieviel schuldet...
Gruß, der Onkel.
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wäre eine Möglichkeit.
:)Als Ausbildungsunternehmen vielleicht eine Aufgabe für Azubi´s. ;)
Aber vielleicht gibt es hier jemanden, der Info´s hierzu hat.
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... na dann sind wir ja schon drei!!!!!
Ich glaube dieser Film heisst: \"Denn sie wissen nicht was sie tun ...\" Hakuna Matata, wenn E.on einen Ar...in der Hose hätte, würden sie doch die Vollstreckung des ersten Mahnbescheides anstreben ... immer ruhig bleiben, ich denke die haben jetzt vollends den Überblick verloren. Gruß an alle \"Mitstreiter\"
Ich habe diese Info bereits Thomas Schlagowski mitgeteilt, nicht dass er jetzt eine Flut von Mails erhält ...
Trotzdem wäre es bestimmt hilfreich wenn sich hier im Forum alle melden die den zweiten Mahnbescheid bekommen haben ... muss ja nicht unbedingt \"trotteligkeit\" von E.on sein, kann auch eine Strategie hinterstecken ... ich denke da sind unsere \"Juristen\" gefragt.
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@ossi, Docker,
... dann schick doch mal ne mail ans ZDF, Maybritt Illner, da ist heute ein gewisser Herr Bernotat zu Gast. Ich glaube, den kennt doch jeder, oder?
Ready XL
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Tja, ich musste schon etwas schmunzeln, als ich Eure Kommentare las; Ihr liegt vielleicht gar nicht so falsch.
Zum Wochenende wird es übrigens wieder einen neuen, prall gefüllten Newsletter geben, neben dem brandaktuellen Thema 2. Mahnbescheid (schon mit erster, juristischer Einschätzung) auch zu all den anderen lustigen Drohgebärden der :baby:Quickborner (Mahnbescheid, Inkassobüros, Gassperre).
Sie schaffen es einfach nicht. =)
Gelassene Grüße
Thomas Schlagowski
Landesgruppe Hamburg
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Hab auch einen 2.ten bekommen. Exakt gleicher Wortlaut, außer Geschäftszeichen und Datum.
Laufende Zinsen ab dem 11.2.09, vorher ab dem 1.1.09. Wird also billiger :D
Wenn dieser 2.te gilt wären die doch ausserhalb der Verjährungsfrist, oder nicht?
Kann ich die Widerspruchskosten für diesen zweiten MB EON in Rechnung stellen? Widerspruch muss doch wohl in jedem Fall geleistet werden, da es ein anderes Geschäftszeichen ist, oder?
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Auch ich habe gestern für die selbe Forderung den 2. gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Abgesehen vom Datum ist der Inhalt genau identisch mit meinem Mahnbescheid vom 31.12.08.
Man sieht mal wieder, die Leute von E.on Hanse sind dumm wie Brot. Total überfordert, völlig unseriös.
Wäre doch mal wieder ein schöner Artikel für das Hamburger Abendblatt, wie dieser Konzern sinnlos Geld verschwendet, was letztendlich wieder der Verbraucher zahlt.
Auf jeden Fall werde ich auch diesem Mahnbescheid zum Ende der Frist in vollem Umfang widersprechen.
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ist ja interessant. Wir Kunden von EON Avacon haben ja auch alle wieder einen im Dezember bekommen - auch mit Hinweis auf eine nie bekommene Mahnung, mal sehen, ob wir auch einen neuen bekommen.
Ich habe schon im Dezember 2007 einen bekommen, Gesamtwiderspruch eingelegt und fertig. Die haben sich nicht mehr gerührt, wird diesesmal auch so sein.
Gruß Opa Ete
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Hat EON vielleicht die Frist versäumt den Anspruch zu begründen?
Gemäß §697, Abs. 1 ZPO beträgt diese doch 2 Wochen oder nicht?
Vielleicht haben sie das verpennt oder hatten sie einfach keine Zeit :D Schließlich musste Cheffe sich auf Maybrit Illner vorbereiten..
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Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..
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Original von flotex
Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..
Einen Wechsel würde ich aus dem selben Grund zu diesem Zeitpunkt auch nicht machen.
Sollte ich jedoch wider Erwarten mit meinem Widerspruch juristisch unterliegen, bin ich sofort bei einem anderen Anbieter.
Dies sollten dann vielleicht auch alle der über 5000 Tarifgegner ebenfalls machen, das gibt sicher odentlich Wirbel bei e.on und in den Medien.
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flotex hat grundsätzlich Recht; für §315-Widersprecher \"lohnt\" es sich eigentlich nicht, da die neuen Anbieter leider auch nicht deutlich billiger sein können. Das mögliche \"Einsparpotential\" für Widersprecher könnte dagegen bei etwa 25% liegen.
Übrigens \"tritt\" e.on auch bei Wechslern nach, überzieht sie mit Mahnungen und Inkassobriefen, die sogar illegale Gassperren androhen.
Was würde eigentlich der neue Energieversorger sagen, wenn ihm e.on auf diese Art die Kunden \"abschaltet\"?
Nun, es kommt ja dazu gar nicht, weil es rechtlich nicht zulässig ist. Ist halt nur Theater. =)
Thomas
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hab auch den zweiten Mahnbescheid
bin seit 2004 dabei
von 08.08 hab ich noch das Schreiben:
\"Etwaige Sperrandrohungen oder Sperrankuendigungen nehmen wir ausdruecklich zurueck\"
ABER: sollen wir jetzt vorgehen wie vorher?
Gibt es schon Infos von der vzhh?
Das wuppen wir doch auch !!!
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Zitat aus vzhh.de :
---zitat on ---
(13.2.2009) Doppelschlag aus Quickborn: E.on verschickt Mahnbescheide wegen derselben Forderung zum zweiten Mal
Hunderte von Gaskunden des Quickborner Versorgers E.on Hanse, die am 31.12.2008 bereits einen Mahnbescheid über vermeintlich ausstehende Forderungen erhalten hatten, erhielten jetzt (zumeist am 12. 2. 2009) einen weiteren Mahnbescheid zugestellt – über denselben Betrag! Was ist da los in Quickborn? E.on-Kunden sind ja bereits einiges gewohnt an Durcheinander – etwa bei Jahresabrechnungen. Aber das ist der Gipfel. Wie ist diese Aktion einzuschätzen? Rechtlich gesehen ist es nicht zulässig, wegen derselben Forderung zwei gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Denn dem zweiten Mahnverfahren steht die \"Rechtshängigkeit\" des ersten Mahnverfahrens entgegen, soweit die Mahnverfahren dieselbe Forderung betreffen. Hat E.on also die ersten Mahnverfahren gegenüber dem Gericht zurückgenommen (und die Kosten dafür übernommen)? Diese Erklärung wäre plausibel. Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Amtsgericht Schleswig tausendfach unzulässige Zweit-Mahnbescheide verschickt. Jedenfalls raten wir jetzt den betroffenen Gaskunden: Erneut Widerspruch einlegen!
--zitat off--
Wenn nun also erneut Widerspruch eingelegt werden soll (muss): Wer trägt dann die Kosten für z.B. das Porto?
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Diese Blitzmeldung ging vor ein paar Minuten an unsere Mitglieder:
http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/14/1048706.html (http://www.abendblatt.de/daten/2009/02/14/1048706.html)
2 Fragen:
Wird sich e.on Hanse jetzt bei jedem Einzelnen in aller Form schriftlich entschuldigen?
Wird e.on Hanse alle dadurch verursachten Kosten (z.B. Porto, bereits bei der Staatsanwaltschaft eingeleitete Betrugsanzeigen etc. etc.) ersetzen?
Das nur ganz aktuell zwischendurch; morgen gibt es einen längeren Newsletter über diese ... aus Quickborn.
Thomas Schlagowski
p.s.: Werden die Medien endlich einmal in breiter Front aufwachen, und dieses skandalöse Treiben gebührend brandmarken? Das Maß ist jetzt übervoll. Wo bleibt die Politik? Müssen wir alle erst einen Offenen Brief an unseren Bürgermeister schicken?
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Kann es nicht einfach nur eine peinliche Panne von E.ON Hanse gewesen sein, dass diese unzulässig ein und dieselbe streitige Forderung doppelt gerichtlich anhängig gemacht hatte?
Bei doppelter Rechtshängigkeit ist der später eingereichte gerichtliche Antrag unzulässig und -wenn er nicht zurückgezogen wird - kostenpflichtig als unzulässig zurückzuweisen.
Mit Betrug hat das weniger zu tun, als mit Dummheit, die teuer zu stehen kommen kann (Verfahrenskosten).
Man sollte nicht immer gleich einen Terz machen, dass das Unternehmen einen zu betrügen suche. Es geht auch etwas sachlicher.
Ob gerichtlich geltend gemachte Forderungen bestehen oder aber nicht, ist gerichtlich zu klären, wenn diese nach dem Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid und später ggf. innerhalb einer fristgerechten Klageerwiderung bestritten werden.
So nüchtern kann und sollte man das sehen.
Hat man dem unzulässigen Zweitwiderspruch durch einen Rechtsanwalt widersprechen lassen, so hat der Antragsteller des unzulässigen Antrags die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, wenn er seinen unzulässigen Antrag zurücknimmt, vgl. § 169 Abs. 3 ZPO. Im Fall der Nichtrücknahme und Abweisung als unzulässig als im Verfahren unterlegene Partei natürlich erst recht.
Fraglich könnte sonst sein, wer wegen einer unberechtigt, nicht veranlassten Betrugsanzeige später wie einzustehen hat.
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Hat man dem unzulässigen Zweitwiderspruch durch einen Rechtsanwalt widersprechen lassen, so hat der Antragsteller des unzulässigen Antrags die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, wenn er seinen unzulässigen Antrag zurücknimmt, vgl. § 169 Abs. 3 ZPO. Im Fall der Nichtrücknahme und Abweisung als unzulässig als im Verfahren unterlegene Partei natürlich erst recht.
Vielen Dank, geschätzter Herr F., für obigen Hinweis, den ich gerne an diejenigen (von Ihnen ja im Text als \"man\" bezeichnet) weiterleiten werde, die von von sich aus tatsächlich solche Anzeigen erstattet haben (\"Betrug\" resp. \"Verdacht einer strafbaren Handlung\"). Die eine \"man\" scheint sogar, wie ich das aus den Zeilen heraushöre, eine \"werte Kollegin\" zu sein. ;)
Gut, bestätigt zu sehen, dass e.on Hanse sich in oben zitierten Fällen nicht davon stehlen kann und zahlen muss.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Thomas Schlagowski :)
Landesgruppe Hamburg
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Nein wegstehlen kann sich niemand.
Im schlimmsten Fall werden wegen dann nachvollziehbar gestiegener Kosten die Gaspreise weiter erhöht...;-)
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Egal was und wie..
ich werde meinen Widerspruch wie gehabt per Einschreiben mit Rueckantwort verschicken..
Denn der Mahnbetrag war nicht der der vorigen Forderung (wie faelschigerweise hier oft gesagt/zitiert), es kamen Zinsen dazu > fuer mich ein neuer Mahnbescheid / neuer Vorgang (?)..
Und somit unterschied sich die Mahnung.
Von daher mach ich es wie im Januar: Widersprechen per Einschreiben mit Rueckantwort
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Der prall gefüllte, diesmal 7-seitige Newsletter mit vielen weiteren interessanten Links wurde soeben versandt.
Wer noch nicht im Verteiler sein sollte, melde sich bitte. Er erhält ihn dann kostenlos zugemailt.
Einen schönen Sonntag noch
Thomas =)
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Ganz herzlichen Dank fuer die informativen Newsletter..
Bin heute dem \"Verein\" beigetreten (hoffe doch, dass das online geklappt hat)
;-)
Gruss,
hzb
P.S. eine Bestaetigungsmail hab ich leider nicht erhalten, warte nun auf \"SnailMail\"
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Die \"Entschuldigung\" von EON kam ja heute per Post...
wir sollen keinen Widerspruch einlegen, da Versehen ???
NEIN, so geht das nicht.
Mir kommt das komisch vor
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Unsere Verbraucherzentrale hat gestern bestätigt:
1. Gesamtwiderspruch (am besten als Einschreiben mit Rückschein) sofort (innerhalb der 14-Tages-Frist) an das Mahngericht Schleswig senden. Das E.on-Schreiben hebt den gerichtlichen Mahnbescheid nicht auf.
2. Alle damit verbundenen Kosten mit Belegen (auch Eigenbelege) protokollieren. Diese dann von der nächsten Jahresabrechnung in Abzug bringen.
Mehr dazu in unserer gestrigen Blitzmeldung.
Thomas
Die VZ spricht in diesem Zusammenhang von einem \"Missbrauch der Justiz und unverantwortlichem Umgang mit den Kunden.\"
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Heute kam die Entschuldigung, hatte aber schon am Montag den Wiederspruch abgeschickt.
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Nicht \"aber\".
Noch einmal: Auch nach Entschuldigungs-Schrieb den Widerspruch in jedem Fall absenden. Alle Kosten dafür belegen und von der nächsten Jahresrechnung abziehen.
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Gestern kam vom Amtsgericht Schleswig, hatte komplett wiedersprochen, das das Mahnverfahren eingestellt worden ist.:]
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Auch das 1. Mahnverfahren?
Geschäftsnummer und Betrag beziehen sich doch nur auf den 2. Mahnbescheid, richtig?
Wir lassen das noch genau klären.
Thomas Schlagowski
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/ (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/)
p.s.: Schon Jahresabrechnung erhalten? Dann nicht die unter \"Beitragsermittlung\" schamhaft versteckte \"Bonuszahlung\" von €30 netto in der eigenen Gegenrechnung vergessen.
Und wegen der Aufrechnung der eigenen Kosten für den 2. Mahnbescheid gibt es demnächst auch weitere Infos.
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ja bezieht sich auf das 2 Mahnverfahren.
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Seit wenigen Minuten ist er \"auf dem Markt\", unser Newsletter 6 mit folgenden Themen:
1. E.on Bonuszahlung und eigene Gegenrechnung
2. Information des Mahngerichtes Schleswig
3. Rückersattung der eigenen Kosten für 2. Mahnbescheid.
Grüße
Thomas Schlagowski
Jetzt neue ID:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/ (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Hamburg__2248/)