Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: userD0010 am 05. Februar 2009, 09:38:13
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Mein Mitstreiter \"M\" hat einen Wohnortwechsel vollzogen innerhalb des Versorgungsgebietes seines EVU.
Er hat dem EVU das Ende der Energieabnahme am Wohnort A zum 31.01.2009 gemeldet und um dortige Abrechnung gebeten. Gleichzeitig hat er unter Angabe seiner Kunden-Nummer seine neue Anschrift bekanntgegeben, ebenso die neue Zähler-Nummer Strom unter Wegfall des Gasbezuges.
Bei der bisherigen Energieabnahme hat er seit 3 Jahren weg. Unbilligkeit Kürzungen der Energierechnungen vorgenommen.
Nun \"bestätigt\" ihm das EVU seine KÜNDIGUNG des bisherigen Liefervertrages und liefert die Schlussrechnung.
Gleichzeitig erhält er ein Begrüßungsschreiben als NEUER KUNDE des EVU, natürlich mit neuen Vertragsbedingungen.
Er möchte aber lediglich seinen bisherigen Vertrag auf die neue Adresse umgeschrieben haben.
Muss er die geänderten Bedingungen und damit den neuen Vertrag akzeptieren ?
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Es wäre schön, wenn auch hier mal die \"Suche\" nach Umzug nur in den \"Grundsatzfragen\" bemüht wird.
Neuer Gasvertrag bei Umzug? (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10038)
Neue Verbrauchsstelle (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8831)
oder auch etwas älter: Wie vorgehen bei Umzug und Wechsel des Versorgers? (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=2755)
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Evitel2004:
Es wäre schön, wenn auch hier mal die \"Suche\" nach Umzug nur in den \"Grundsatzfragen\" bemüht wird.
Offensichtlich haben Sie meine Frage nicht zu Ende gelesen. Die von Ihnen zitierten Passi treffen leider nicht auf diese Frage zu.
Hier geht es darum, ob den Betroffenen der gleiche Energieversorger einen NEUEN Vertrag aufoktroyieren kann, ohne dass der die bisherige Geschäftsverbindung GEKÜNDIGT hat. Er ist lediglich in einen anderen zum Versorgungsbereich des Lieferanten gehörigen Ort gezogen und möchte dort seinen bisherigen Vertrag fortsetzen.
Dem Wunsch des EVU, einen NEUEN Vertrag zu unterschreiben, möchte er nicht folgen, sondern seine bisherige Kunden-Nummer und (damit auch Konditionen) beibehalten.
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@h.terbeck,
ich hab das schon zu Ende gelesen. Die von mir geposteten Links enthalten im Grunde die Antwort.
Übrigens sagt die Kundennummer nichts über das Vertragsverhältnis aus.
Ich hatte nach dem Umzug auch dieselbe Kundennummer, und trotzdem ist ein neues Vertragsverhältnis entstanden-weil es eine andere Verbrauchsstelle war. Sogar im selben Haus.
Neuer Gasvertrag bei Umzug? (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=45202#post45202)