Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Rhenag - Rheinische Energie Siegburg => Thema gestartet von: M.C. am 05. Februar 2009, 00:00:33
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Wer vonEuch soll im Erstverbrauchsjahr mit Gaspar den Grundpreis zahlen, obwohl dies im Vertrag nicht vereinbart ist?
Auf meine Nachfrage bei Rhenag wurde mir mitgeteilt, dass ich das falsch verstanden hätte - obwohl die Formulierung eindeutig ist - und ich auf jeden Fall zahlen müsse.
Wer fühlt sich noch geneppt??
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Ich würde den entsprechenden \"Werbe-/Vertragstext\" und die Antwort vom Versorger an die Verbraucherzentrale und das Landeskartellamt senden. Kopie an Versorger.
Außerdem Rechnung als fehlerhaft rügen und nur den Betrag der eigenen Gegenrechnung zahlen und diese Rechnung dem Versorger zukommen lassen.
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wie soll diese eindeutige formulierung denn aussehen?!
ich denke sie haben da wirklich was falsch verstanden.
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Diese Vorgehensweise scheint mir sachlich umfassend.
Vielen Dank für den Tipp