Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. Januar 2009, 20:41:17
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Zehn mit einer \"Sammelklage\" auf Zahlung verklagte Gaskunden der Erdgas Schwaben unterlagen erstinstanzlich vor der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Augsburg.
Pressemiteilung der Erdgas Schwaben (http://www.erdgas-schwaben.de/50/5011,1328,1328,0.php)
Am 27.01.2009 verurteilte das Landgericht die Beklagten zur Zahlung der offenen Beträge. Das Urteil ist wirksam und in einem Monat rechtskräftig.
Zwar mag sich Erdgas Schwaben wünschen, dass das Urteil in einem Monat rechtskräftig werde. Ausgemacht ist dies allerdings nicht.
Zu dem Urteil. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=52773#post52773)
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Beklagte haben gegen das Urteil am 26.02.2009 fristgerecht beim OLG München Berufung eingelegt. Die Berufung ist dort unter dem Aktenzeichen U (K) 2071/09 anhängig.
Anmerkung von Benedikt Winter (EwERK Berlin) (http://www.ewerk.hu-berlin.de/LG-Augsburg-Zur-Abgrenzung-von-Tarif-und-Sondervertragskunden)
Die Höhe der Konzessionsabgaben war ein zentraler Punkt, den die Beklagten geltend gemacht hatten, auf den das Landgericht Augsburg jedoch nicht einging.