Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => MONTANA Energie => Thema gestartet von: Touri am 28. Januar 2009, 08:55:29
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MONTANA Gas gibt für den Flex-Tarif eine Preisanpaasungsformel an, nach der die Preise zweimal jährl. angepaßt werden. MONTANA Gas behauptet, daß damit die Pflicht, die Preise 6 Wochen vorher schriftl. anzukündigen, entfällt.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Klausel?
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Es gibt keine generelle Verpflichtung, Preisänderungen sechs Wochen vorher anzukündigen. Die GasGVv gilt nur für die Grund- und Ersatzversorgung gem. §§ 36, 38 EnWG.
MontanaGas wird wohl schon nicht sog. Grundversorger sein.